Marion Seelig

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dix! Gerne nehme ich als Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz die Aufgabe wahr, mich im Namen des gesamten Ausschusses bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und natürlich die gute und enge Zusammenarbeit zu bedanken.
Ebenso bedanke ich mich gerne bei den Mitgliedern aller Fraktionen in diesem Ausschuss, weil eine so konstruktive, immer an der Sache orientierte gemeinsame Arbeit im übrigen parlamentarischen Alltag nicht so selbstverständ
lich ist. Wenn wir schon beim Bedanken sind, dann auch ein Dank an die Berliner Verwaltung, die es gelernt hat, sowohl mit dem Datenschutz wie mit der Informationsfreiheit verantwortungsvoll umzugehen.
Wenn man – wie ich – schon einige Jahre in diesem Bereich tätig ist, weiß man, welche Barrieren da zu überwinden waren und kann sich noch daran erinnern, dass viele Verwaltungen vor der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes beispielsweise meinten, sie müssten Heerscharen von zusätzlichen Beamten beschäftigen, um den Bürgern Auskunft zu erteilen. Es hat sich bewahrheitet, wovon das Parlament damals überzeugt war: Wenn man die Akten in dem Bewusstsein führt, dass jederzeit Bürgerinnen und Bürger Einsicht erlangen können, hält sich zusätzlicher Aufwand stark in Grenzen.
Mit der Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes, das in Zukunft deutlich mehr Transparenz bei Verträgen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge umfassen wird, betreten die Berliner Politikerinnen und Politiker nicht nur Neuland, sondern schaffen eine äußerst bürgerfreundliche Regelung. Mit den Hinweisen des Datenschutzbeauftragten, die in den Entwurf eingeflossen sind, können wir ein gutes Gesetz verabschieden. Da ich an dieser Stelle für den gesamten Ausschuss spreche, hätte ich einen Dreiparteienantrag nicht erwähnt, jedoch ist in den Beratungen deutlich geworden, dass es auch bei den anderen Fachleuten eine wohlwollende Prüfung geben wird, egal, wie dann am Ende das Abstimmungsverhalten ausgeht.
Wir haben heute über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zur Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2008 abzustimmen. Ihnen liegen dazu acht Punkte vor.
Die beiden ersten Punkte befassen sich mit der ITSicherheit in Berliner Verwaltungen, wo nochmals darauf hingewiesen wird, den Erfahrungen des Polizeipräsidenten – und das finde ich schon bemerkenswert, dass gerade in diesem Bereich bewährte Praxis vorhanden ist – zu folgen und es nicht bei einer einmaligen Stellung von Sicherheitskonzepten zu belassen, sondern deren Anpassung an veränderte Bedingungen vorzunehmen.
In Punkt 3 setzen wir uns für mehr informationelle Selbstbestimmung von Mietern ein; in Punkt 4 fordern wir dazu auf, das Thema Datenschutz künftig verstärkt in den Schulunterricht zu integrieren. Spätestens an dieser Stelle scheint es richtig, darauf zu verweisen, dass soziale Netzwerke gerade unter Jugendlichen einen immensen Zuspruch erfahren. Leider zeigt die Praxis immer wieder, dass sie es mit der Datensicherheit nicht immer sehr ernst nehmen. Im Ausschuss haben wir uns u. a. auch mit schülerVZ und anderem befassen müssen. Neben den Forderungen an die Betreiber, neben einer besseren Kontrolle, müssen aber auch die Nutzer fit gemacht werden, ihr
Verhalten im weltweiten Datendschungel selbst so gut sie es vermögen zu kontrollieren. Dafür ist es wichtig, schon in der Schule damit zu beginnen.
Die Punkte 5 bis 7 formulieren konkrete Vorhaben im Bereich Informationsfreiheit, wovon Punkt 6 – Offenlegung von Verträgen der öffentlichen Hand – wie eingangs beschrieben auf einem guten Weg und kurz vor der Umsetzung ist.
Der – letzte – Punkt 8 betrifft ebenfalls die Informationsfreiheit. Damit soll Bürgerinnen und Bürgern die Akteneinsicht erleichtert werden, indem sie mitgebrachte Vervielfältigungsgeräte benutzen können. Nebenbei bemerkt: Das spart auch Arbeitszeit in der Berliner Verwaltung.
Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zuzustimmen.
Natürlich befasst sich der Ausschuss auch mit den vielfältigen Herausforderungen, die der Datenschutz an uns stellt und die nicht direkt von uns zu beeinflussen sind. Ein Beispiel ist Google, ein US-Unternehmen, das in jüngster Zeit mit dem unberechtigten Zugriff auf Nutzerdaten einen erheblichen Vertrauensverlust erlitten hat.
Wir haben uns auch mit dem sogenannten SWIFTAbkommen beschäftigt, das europäische Banken Informationen an US-Behörden auf datenschutzrechtliche Fundamente stellen soll. Wir wissen selbst, wie schwierig die Verhandlungen zu diesem Thema sind und sind froh, dass wir zu jedem Zeitpunkt auf Informationen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zurückgreifen können, der in vielen bundesweiten wie auch europäischen Gremien tätig ist.
Nicht zu vergessen ist das Thema Arbeitnehmerdatenschutz. Das hat uns im vergangenen Jahr gerade auch durch die Bespitzelungsskandale großer Handelsketten außerordentlich beschäftigt. Auch hier lässt ein Bundesgesetz auf sich warten.
Alles in allem: Datenschutz und Informationsfreiheit sind Themen mit großer gesellschaftlicher Relevanz. Deshalb bin ich froh, dass ihm im Land Berlin hohe Aufmerksamkeit zuteil wird. Selbst zu dieser schon wieder etwas fortgeschrittenen Stunde haben sich ja die Reihen etwas gefüllt – vielen Dank, meine Damen und Herren!