Protocol of the Session on June 17, 2010

Danke schön, Frau Kollegin Hämmerling! – Die Stadtentwicklungssenatorin Frau Junge-Reyer hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hämmerling! Zur Klärung dieser Frage ist man nicht auf besondere Informationen angewiesen, sondern es bedarf offensichtlich der Kenntnis des Verfahrens beim Bund zur Veranschlagung von Mitteln für Verkehrsinfrastruktur. Deshalb gestatten Sie mir, Sie zunächst darauf hinzuweisen, dass es ein mehrstufiges Verfahren gibt, das sich von der Haushaltsplanaufstellung des Landes Berlin ein wenig unterscheidet, das heißt, zunächst werden Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Bundesverkehrswegeplan – in den vordringlichen Bedarf – aufgenommen. Dann gehet es um eine Aufnahme in das Bundesfernstraßenausbaugesetz. Diesem Bundesfernstraßenausbaugesetz ist ein Plan anhängig, dem jeder, der sich die Bundesrepublik anschaut, entnehmen kann, welche Fernstraßen eingezeichnet sind. Es geht danach in den sogenannten Fünfjahresplan, also in den Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Anhängig ist immer eine sogenannte Projekteliste. Und dann geht es erst in den von Ihnen zitierten Straßenbauplan. Dieser Straßenbauplan ist so etwas wie der jährlich zu erstellende Ratenansatz für eine bestimmte Baumaßnahme.

Zur A 100 konkret: Das Neubauprojekt der A 100 ist entsprechend seiner gesamtwirtschaftlichen Bedeutung im aktuellen Bundesverkehrswegeplan mit Dringlichkeitsstufe „vordringlicher Bedarf“ enthalten. Der Bundesverkehrswegeplan ist dann Grundlage für das vom Parlament verabschiedete Bundesfernstraßenausbaugesetz, dem der von mir zitierte Bedarfsplan beigefügt ist. Dieser Bedarfsplan ist dann die rechtliche Grundlage für die weitere Planung in den Ländern. Auf dieser Basis ist die Verwaltung berechtigt, für das Projekt Planungen aufzustellen und Mittel aus dem Bundeshaushalt für den Grunderwerb und für Entschädigungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist bei der A 100 bereits geschehen, zurzeit in einem Umfang von 5,4 Millionen für den Ankauf von Grundstücken. Darüber hinaus stehen Angebote in einer Größenordnung von etwas über 20 Millionen zur Verfügung. Das heißt, der Ankauf aus dem Bundeshaushalt oder zulasten des Bundeshaushalts ist durch das Land in wesentlichem Umfang schon geschehen bzw. steht kurz bevor. Im von mir schon zitierten Investitionsrahmenplan, also dem sogenannten Fünfjahresplan, der ein bisschen ähnlich unserer Finanzplanung zu sehen ist, und zwar in der Fortschreibung, die den Zeitraum bis 2010 umfasst, ist die Neubaumaßnahme mit der entsprechenden Veranschlagung für den Bau enthalten. Erst danach geht es mit dem

Beschluss des Haushaltsplanentwurfs um den Straßenbauplan. Dieser Straßenbauplan wird Gegenstand für das Jahr 2011 der in absehbarer Zeit stattfindenden Haushaltsberatungen im Plenum des Deutschen Bundestages sein. Selbstverständlich ist erst mit einem Beschluss des Deutschen Bundestages ein Haushalt, also in diesem Fall auch der Straßenbauplan, gesichert.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die reduzierten Auslösewerte für die Möglichkeit einer Lärmsanierung an Bundesfernstraßen treffen auf die in Berlin verlaufenden Autobahnstrecken zu. Wir haben auf der Basis neuer Verkehrszahlen und der vom Bund neu eröffneten Möglichkeiten wesentliche Abschnitte untersuchen lassen, und zwar sowohl die Bundesautobahn A 100 zwischen Kaiserdamm und Tempelhofer Damm, die A 100 im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg, also in der Nähe der Paul-HertzSiedlung, die Bundesautobahn A 103 und die Bundesautobahn A 115 im Bereich Nikolassee. Hier geht es um die Klärung der Frage, wie ein verbesserter Schallschutz erreicht werden kann. Zwei Gutachten liegen bereits vor und werden zurzeit ausgewertet. Die weiteren Gutachten werden zurzeit erwartet. Sie müssen allerdings unter der neuen Maßgabe der reduzierten Auslösewerte noch einmal entsprechend erweitert werden. Wir prüfen dann, welche Maßnahme des Schallschutzes jeweils infrage kommt, das heißt, ob es sich um aktiven oder passiven Schallschutz handelt, müssen dies feststellen. Dies ist insbesondere in Berlin unter Berücksichtigung der besonderen, aber für Berlin typischen Trassenführung zu betrachten, das heißt also, im Wesentlichen sind z. B. die Fragen der Troglage und die Schallemissionen aus einer solchen Situation oder die Tatsache, dass wir es sehr häufig mit weiten Brückenbauwerken zu tun haben, zu berücksichtigen. Wenn diese Untersuchungen und die Bewertung der Gutachten unter dem neuen Gesichtspunkt abgeschlossen sind, werden wir Ihnen sagen können, wann die entsprechenden Maßnahmen, und zwar wie gesagt entweder aktiver oder passiver Schallschutz, abgeschlossen werden können. Da wir den Umfang und die Art der vorzunehmenden Maßnahmen jetzt noch nicht hinreichend klar definieren können und noch ein wenig Zeit zur erweiterten Betrachtung der vorliegenden Gutachten benötigen, kann ich heute einen Zeitpunkt noch nicht nennen. Wir werden Sie unterrichten, sobald wir Genaueres wissen.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Hämmerling!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ist Ihnen bekannt, dass der geschätzte Bedarf für die Lärmsanierungsmaßnahmen des Bundes insgesamt bei 1,5 Milliarden liegt, aber nur 50 Millionen im nächsten Jahr zur Verfügung stehen sollen, und wie bewerten Sie, dass es sinnvoll wäre, mit der Bundesregierung darüber zu verhandeln – sie befindet sich ja auch unter großem Spardruck –, dass es vielleicht sinnvoller ist, erst mal die

Lärmsanierung an bestehenden Autobahnen durchzuführen, bevor man neue Investitionen tätigt? Die A 100 ist ja im Haushalt noch nicht etatisiert, wie wir eben gehört haben.

Frau Senatorin – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hämmerling! Um Ihnen gleich zu widersprechen: Ich hatte, glaube ich, deutlich gemacht, dass es hier wesentlich auf die Veranschlagung für die A 100 im sogenannten Fünfjahresplan, also auf die Finanzplanung ankommt und dass dort die Mittel für die A 100 definiert und gesichert sind. Zur Frage der Lärmsanierung geht es letztlich nach den Vorgaben der Bundesregierung und der Definition der Grenzwerte um einen Rechtsanspruch, der umzusetzen ist. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass die Schätzungen in einer Größenordnung, so wie Sie sie nennen, von den Ländern nicht tatsächlich nachvollzogen werden können. Es kommt sehr häufig auch darauf an, wer diese Schätzungen vornimmt und welcher Maßnahmen dahinterstehen. Wenn Sie z. B. sehen, dass Lärmsanierungen immer auch im Zusammenhang mit anstehenden sonstigen Sanierungen durchgeführt werden sollen, dass wir z. B. lärmemissionsärmere Asphaltschichten oder besondere Auflagen auch dann definieren, wenn wir sowieso die Straße – in diesem Fall eine Bundesfernstraße – anfassen, dann sehen Sie, dass die Schwankungsbreite der Frage, welche Aufwendungen für die Lärmsanierung zu treiben sind, je nach Betrachtungsweise verhältnismäßig groß ist. Ich teile Ihre Auffassung, dass der von Ihnen zuletzt genannte Betrag außerordentlich niedrig ist. Wir müssen also sehen, wie weit wir in Berlin mit den Mitteln des Bundes kommen.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Matuschek – bitte schön!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Können Sie uns die Summe nennen, die zur Finanzierung aller Maßnahmen, die zurzeit im Bundesverkehrswegeplan – teilweise schon mit Baurecht – notwendig wäre, und sagen, wie viel die entsprechende Summe in den von Ihnen genannten Fünfjahresplan ausmacht?

Frau Senatorin – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Matuschek! Ich habe den Bundesverkehrswegeplan nicht dabei. Das ist ein umfangreiches Werk. Aber ich darf Ihnen versichern: Wenn man hineinschaut, kann man sehen, was veranschlagt ist. Das kann man im Übrigen auch beim Investitionsrahmenplan und beim Fernstraßenausbaugesetz.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit den Fragen Nr. 4 und 8. Zuerst hat Frau Dr. Barth von der Linksfraktion das Wort zum Thema

Soll Kitaförderung beschnitten werden?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Vorstellungen hat der Senat über die künftige Basiskorrektur von Mehraufwendungen der Bezirke bei der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes, und wie korrespondieren diese mit der politischen Absicht von Abgeordnetenhaus und Senat, Kinder intensiver in der Kita zu fördern und nicht etwa aus finanziellen Erwägungen von vorschulischer Förderung auszuschließen?

2. Was bewegt die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung zur Annahme, dass die Bezirke nicht auf Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes bescheiden und die Träger nicht ihrer Informationspflicht über nicht in Anspruch genommene Plätze und Förderumfänge nachkommen würden?

Jetzt ist die Kollegin Frau Jantzen von der Fraktion der Grünen zu dem Thema

Verabschiedet sich der rot-rote Senat vom Ziel der besseren frühen Förderung aller Kinder?

an der Reihe. – Bitte schön, Frau Jantzen!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie vereinbart der Senat die bekannt gewordenen Pläne des Finanzsenators, den Bezirken zukünftig die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung für die Kinder unter drei, Kinder mit Behinderungen und die Ganztagsbetreuung in Zukunft nicht mehr zu 100 Prozent zu finanzieren und damit insbesondere für Kinder aus sozial benachteiligenden Bedingungen den Zugang zu

früher Förderung einzuschränken, mit dem erklärten Ziel der Koalition, Kinder früher und besser zu fördern und so zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen?

2. Ist dem Senat bewusst, dass sich in Anbetracht immer flexiblerer Kitaangebote durch die vom Finanzsenator in Erwägung gezogene genaue stundenweise Abrechnung des Kitabesuchs die tatsächliche Erzieher- bzw. Erzieherinnen-Kind-Relation und damit die Möglichkeit der guten frühen Förderung der Kinder verschlechtert?

Danke schön, Frau Jantzen! – Jetzt ist Frau Staatssekretärin Spranger an der Reihe und antwortet. – Bitte schön, Frau Spranger!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Frau Barth! Verehrte Frau Jantzen! Ihre Mündlichen Fragen beantworte ich wie folgt, und zwar als Erstes die Fragen von Frau Abgeordnete Barth:

Zur Frage 1: Berlin baut die Kindertagesbetreuung Schritt für Schritt aus. Tatsächlich geht es zunächst um die Sicherung eines der wichtigsten Politikziele dieser rot-roten Koalition, nämlich dem Ausbau und der Förderung der Kindertagesbetreuung. Hier ist in den letzten Jahren Gewaltiges geleistet worden – auch in der Bereitstellung öffentlicher Gelder –, und dieser Weg wird selbstverständlich weiter beschritten werden.

Zum einen steigt die Zahl der Kinder in Kindertagesstätten ständig: Es gibt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der immer weiter ausgedehnt wird. Durch das Kindertagesstättenförderungsgesetz werden bis zum Jahr 2013 auch die unter Dreijährigen einen Rechtsanspruch haben. Das wollen wir, und dabei sind wir wesentlich weiter als alle anderen vergleichbaren Städte und Länder.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Die zahlenmäßigen Vorgaben, die die anderen Länder erst 2013 erfüllen sollen, haben wir schon lange übererfüllt. Wir sind der Auffassung, dass jedes Kind in den Kindergarten gehen sollte, weil es dort die bestmögliche Förderung erhält. Deshalb hat der rot-rote Senat die Elternbeiträge für die letzten beiden Jahre vor der Schule abgeschafft, und ab dem 1. Januar 2011 kommt noch ein weiteres Jahr hinzu.

Zum anderen sind wir mit sehr viel Kraft und Geld dabei, die Qualität der Kindertagesbetreuung ständig zu steigern. Wir entwickeln die Kindergärten zu echten Bildungseinrichtungen weiter. Wenn wir sagen, dass die Kinderbetreuung einen absoluten Vorrang vor allem anderem

hat, dann heißt das auch, dass wir gemeinsam genau hinschauen, dass das Geld effizient eingesetzt wird und die Strukturen transparent sind. Wir sind dabei zu klären, was dies im Detail heißt. Das Finanzressort, die Bezirke und das Bildungsressort werden dabei ihr Know-how einbringen. Der Senat wird dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses darüber berichten. Dass dabei selbstverständlich die parlamentarischen Beschlüsse eingehalten werden, stand immer und steht außer Frage.

Zur Frage 2: Selbstverständlich geht die Senatsverwaltung für Finanzen davon aus, dass die Bezirke auf der Basis des geltenden Rechts entscheiden. Aber weder das Kitagesetz noch die Verordnung über die Orientierungshilfe können alle Lebenssachverhalte erfassen und Einzelfälle konkret abbilden und regeln. Es wird also immer einen Ermessensspielraum für den letztverantwortlichen Sachbearbeiter geben, und ich füge hinzu: Das ist auch sehr sinnvoll. Denn die unterschiedlichsten Lebenssituationen von Kindern und Familien in der Stadt müssen gerecht beurteilt werden.

Nun zu den Fragen der Abgeordneten Jantzen. Zu Frage 1: Die Aussagen in Ihrer Frage treffen nicht zu, verehrte Frau Jantzen: Es war nie das Ziel des Senats, auch nur einem Kind seinen benötigten Platz oder seinen besonderen Förderbedarf in einer Kindertagesstätte vorzuenthalten. Vielmehr steht auch der Finanzsenator ausdrücklich zu den politischen Schwerpunktsetzungen des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin im Bereich der vorschulischen Bildung. So haben wir die Zuweisungen an die Bezirke für die Kindertagesbetreuung für das Jahr 2011 auf 978 Millionen Euro angehoben, bei einem Ist von 799 Millionen Euro im Jahr 2008 und einem Ist von 942 Millionen Euro im Jahr 2009. Das ist eine Steigerung um 179 Millionen Euro und entspricht 22,4 Prozent. Ein deutlicheres und glaubwürdigeres Bekenntnis zu diesem politischen Ziel ist schwer vorstellbar. Mit den freien Trägern konnten wir im Dezember des letzten Jahres eine Vereinbarung erreichen, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der bewilligten Betreuungszeiten evaluiert wird. Diese Evaluation werden wir wie vereinbart durchführen.

Zur Frage 2: Die Erzieher-Kind-Relation ist im Kitaförderungsgesetz festgelegt und wurde gerade mit Wirkung zum 1. April 2010 erheblich verbessert. Ab dem Jahr 2011, dem zweiten Schritt der Verbesserung, beträgt diese bis zu 17 Prozent mehr gegenüber der vorherigen Regelung. Allerdings geht das Gesetz dabei von tatsächlich zu betreuenden und zu fördernden Kindern aus. Ihre Fragestellung, Frau Abgeordnet Jantzen, beinhaltet bereits die Annahme, dass durch eine Unterinanspruchnahme die Personalausstattung besser ist als vom Gesetz vorgesehen. Ob das tatsächlich der Fall ist, hängt von der Verwendung der Mittel durch den jeweiligen Einrichtungsträger ab und entzieht sich daher meiner Kenntnis. – Herzlichen Dank!

Danke schön! – Jetzt hat Frau Dr. Barth eine Nachfrage. – Bitte, Sie haben das Wort!

Danke schön, Frau Staatssekretärin! Meine Nachfrage lautet: Inwieweit ist die für Kinder zuständige Senatsverwaltung in die Überlegungen Ihrer Senatsverwaltung einbezogen?

Bitte, Frau Staatssekretärin Spranger!

Wir haben selbstverständlich ständig eine Verbindung auf der Arbeitsebene, weil die zuständige Fachverwaltung eine fachliche Einschätzung abgeben muss. Im Prozess ist die Fachverwaltung ständig dabei.

Danke schön! – Jetzt geht es mit einer Nachfrage der Kollegin Jantzen weiter. – Bitte schön!

Ich gestatte mir eine Vorbemerkung: Bitte lassen Sie sich die Personalzumessung der Kitas einmal von denen erklären, die sich damit auskennen!

Meine Frage lautet: Ist aus Ihrer Antwort zu schließen, dass es keine Pläne der Arbeitsgruppe gibt, lediglich eine Teilabfederung der Bezirke vorzunehmen? Ist ausgeschlossen, dass Sie die Kostenfreiheit für alle Eltern – auch für die, die es nicht nötig haben – zulasten der besseren Förderung und Chancengerechtigkeit für Kinder mit besonderem Förderbedarf und aus benachteiligtem Umfeld umsetzen?

Bitte, Frau Staatssekretärin Spranger!

Frau Jantzen! Sie haben gerade die Arbeitsgruppe erwähnt. Diese tagt ergebnisoffen. Mein Senator sagt immer: Solange es keine rote Unterschrift seiner Staatssekretärin bzw. keine grüne von ihm selbst, gibt es kein Ergebnis. – Ich rufe Sie herzlich dazu auf, an dem Prozess mitzuarbeiten!

Danke schön! – Jetzt geht es mit einer Nachfrage von Frau Scheeres weiter. – Bitte schön!

Wir haben einen Auflagenbeschluss des Hauptausschusses, der die Senatsverwaltung auffordert darzulegen, wie

die politisch gewollte hundertprozentige Finanzierung erreicht werden soll. Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.

Bitte schön, Frau Staatssekretärin!