Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung, und zwar hat Frau Haußdörfer für die SPD-Fraktion als Erste das Wort. – Bitte schön, Frau Haußdörfer!
Vielen herzlichen Dank! – Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Lompscher bezüglich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Lärmschutzverordnung für öffentliche Fußballübertragungen zur WM 2010 in den Bezirken, und zwar frage ich, ob es stimmt, dass die Senatsverwaltung die Bezirke angewiesen hat, diese Ausnahmeregelungen nicht zu gewähren, das heißt, dass keine Genehmigungen für Veranstaltungen nach 22 Uhr im Rahmen der WM-Übertragung zu gewähren sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Haußdörfer! Zunächst mal kann ich Ihnen mitteilen, dass es nicht zutreffend ist,
dass es eine solche Anweisung gibt. Es kann sie auch nicht geben, weil die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz keine Fachaufsicht über die Bezirksämter ausübt. Die Bezirke entscheiden in eigener rechtlicher Verantwortung und in eigenem Ermessen.
Aus der Genehmigungspraxis meines Hauses, das ja für die sehr großen und bedeutenden Veranstaltungen zuständig ist, kann ich Ihnen mitteilen, dass zum Thema Fußballweltmeisterschaft für das FIFA-Fanfest ja auch ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt worden ist. Diese Ausnahmegenehmigung wird mit Datum von heute erteilt werden.
Also kann ich davon ausgehen, dass – nach Ihren Worten zu urteilen – das Bezirksamt Treptow-Köpenick genauso wie das Bezirksamt Mitte diese Ausnahmeregelungen nach eigenem Ermessen, aber eigentlich gewähren können, da das ja auch von der Bundesregierung so gewollt wurde?
Um es klarzustellen: Sie können davon ausgehen, dass die Bezirksämter in eigener rechtlicher Verantwortung, in eigenem Ermessen handeln. Sie haben dabei natürlich die Rechtsgrundlagen zu beachten. Diese Rechtsgrundlagen sehen eine Abwägung vor zwischen den Lärmschutzinteressen der Anwohner und den besonderen Interessen dessen, der Ausnahmen von diesem Lärmschutz haben möchte. Und deshalb muss man hier sehr genau schauen. Üblicherweise gibt es einen Beurteilungszeitraum 6 bis 22 Uhr, und nach 22 Uhr wird es ganz schwierig. Aber gerade bei Fußballspielen wissen wir, dass die manchmal länger dauern wegen Verlängerung, Elfmeterschießen
usw. Sie kennen sich da genauso aus wie ich. Deshalb kann man für einen solchen Ausnahmefall auf der Grundlage der TA Lärm auch den Beurteilungszeitraum verlängern.
Dann geht es mit Frau Bung von der CDU-Fraktion weiter. – Bitte schön, Frau Bung, Sie haben das Wort!
Meine Frage geht an die Justizsenatorin Frau von der Aue: Frau von der Aue! Trifft es zu, dass der frühere stellvertretende Pressesprecher der SPD-Bundestagsfraktion nach dem wiederholten öffentlichen Zeigen des Hitlergrußes lediglich innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion versetzt worden ist, und teilt der Senat das Befremden darüber, dass er auch nach diesem Vorfall noch Mitarbeiter der SPD-Bundestagsfraktion sein kann oder ist das Zeigen des Hitlergrußes aus der Sicht des Senats nur dann von erheblicher Bedeutung, wenn eine rechte Gesinnung nachweislich vorliegt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bung! Das sind Informationen, die die Bundestagsfraktion betreffen. Ich kenne den Sachverhalt nicht im Einzelnen. Ich kenne auch nicht die Überlegungen, die zu den eventuellen Konsequenzen in der Bundestagsfraktion der SPD geführt haben. Ich kann Ihnen insoweit keine Antwort auf Ihre Fragen geben.
Danke schön, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Bung! Die disziplinarrechtlichen Konsequenzen hat im Einzelnen der jeweilige Arbeitgeber zu treffen. Dies geschieht auf der Grundlage eines ausermittelten Sachverhalts.
Dann geht es mit dem Kollegen Birk von Bündnis 90/Die Grünen weiter. – Bitte schön, Herr Birk, Sie haben das Wort!
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Heute hätten Sie normalerweise – wäre keine Baustelle vor dem Roten Rathaus – zwei Tage vor den Respect-Gaymes die RegenbogenFahne gehisst. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund das Rundschreiben aus dem Hause Körting, wonach erst am Tag der CSD-Demonstration am 19. Juni die Regenbogen-Fahne an den Berliner Rathäusern gehisst werden darf, obwohl dies an vielen Rathäusern traditionell in den beiden Wochen davor geschieht?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich empfinde diese Regelung als verwirrend, weil es in der Tat keinen Grund dafür gibt, dass man dies auf den einen Tag konzentriert. Ich gehe davon aus, dass die Innenverwaltung die Besonderheit hervorheben wollte, dass an diesem Tag geflaggt wird, um dies auch deutlich zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ernsthaft etwas dagegen haben kann, wenn das auch schon während der Pride Weeks passiert, wie wir das in der Vergangenheit beim Roten Rathaus getan haben und auch in Zukunft tun wollen.
Ich fand die Reaktion der Bezirksbürgermeisterin von Lichtenberg gut. Sie hat gesagt: Ach, Herr Wowereit! Ich habe dieses Schreiben gesehen. Wir flaggen so wie bisher!
Ich frage Sie dennoch: Werden Sie sich noch einmal mit Herrn Körting zusammensetzen und ihn bitten, dieses Rundschreiben zurückzunehmen, damit wir nicht zum Auftakt des Aktionsplans gegen Homophobie einen unnötigen Flaggenstreit führen müssen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe mit der Innenverwaltung Rücksprache gehalten, dass im Zusammenhang mit diesem Rundschreiben keine Aktionen passieren. Wir werden das für das nächste Jahr präzisieren und deutlicher machen, worum es geht.
Jetzt ist Frau Kollegin Dott von der Linksfraktion mit einer Frage an der Reihe und hat dazu das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Frau Senatorin Bluhm zu der Warnung des Geschäftsführers vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, dass das Erfolgsmodell „Bus- und Bahnbegleitservice für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste“ im Zusammenhang mit dem möglichen Wegfall von ÖBS-Stellen, durch die dieses Projekt vor allem getragen wird, gefährdet sei. Was können Sie dazu sagen?
In der Tat ist es so, dass wir – wenn Sie sich erinnern – im Winter über dieses Projekt diskutiert haben – um den Bus- und Bahnbegleitservice, der mit 24 Beschäftigten sehr viel Mobilitätshilfe geleistet hat und sehr stark frequentiert worden ist. Deshalb haben wir uns – auch wegen der stadtpolitischen Bedeutung dieses Angebots – in besonderer Weise verantwortlich gesehen.
In der Tat ist es richtig, dass von den über 60 Stellen jetzt 54 Stellen zum 1. August dieses Jahres auslaufen und es in den vergangenen Woche große Schwierigkeiten gab, das neue Instrument – das wir auch per Senatsbeschluss dafür vorhalten – die Arbeitsgelegenheit nach Entgeltvariante dafür zur Verfügung zu stellen. Das verabredete und auch ausfinanzierte Übertragen auf ein neues Modell
war auch dadurch gehindert, dass die Bundesregierung eine Haushaltssperre erlassen hat und dass es in vielen Jobcentern Probleme gegeben hat.
In jeden Fall hat der Träger unseren Rat befolgt, nach dem Auslaufen des Beschäftigungszuschusses das neue Instrument Arbeitsgelegenheit nach Entgeltvariante in fünf Jobcentern zu beantragen. Wir haben nunmehr die Information, dass es positive Signale für eine Weiterförderung der Beschäftigten gibt. 80 Stellen sind beantragt worden. Möglicherweise ist das auch noch einmal darauf zurückzuführen, dass im Mai Staatssekretärin Liebig die Jobcenter noch einmal persönlich angeschrieben und auf die Bedeutung dieses ÖBS-Projekts hingewiesen hat.
Das hört sich hoffnungsvoll für dieses wichtige ÖBSProjekt an. Sind Sie darüber auch mit dem Behindertenverband in Kontakt, und wie sicher kann man sein, dass diese Information auch über den heutigen Tag hinaus breit gestreut wird?
Es ist noch mal eine sehr aktuelle Debatte, und die Entscheidungen in den Jobcentern sind auch noch nicht gefallen. Der Bewilligungszeitraum des alten Instruments BEZ nach § 16 e läuft auch erst zum August aus. Aber wir werden selbstverständlich das große Interesse, das es zur Weiterführung dieses ÖBS-Projekts gegeben hat, auch über den Behindertenverband hinaus wahrnehmen.