Wir haben eine ganze Reihe weiterer Forderungen in unserem Antrag aufgelistet. Diese entsprechen im Großen und Ganzen den vernünftigen Einwendungen und Vorschlägen der Verbände und Experten gegen den Entwurf des Senats zum Klimaschutzgesetz, eben jenen Einwendungen, die Frau Lompscher größtenteils überhaupt nicht berücksichtigen will. Die FDP-Fraktion weist deshalb im Gegensatz zum Senat mit den Eckpunkten dieses Antrags den Weg, was in einem vernünftigen Klimaschutzgesetz stehen sollte. Wir hoffen, dass Frau Lompscher endlich die vielen vorliegenden Anregungen aufnimmt und nicht weiterhin stur ihren speziellen und isolierten Weg zu einem Klimaschutzgesetz verfolgt. Der Weg von Frau Lompscher ist ein Weg, der nur zu mehr Belastungen der Hauseigentümer und Mieter führen und dabei auch noch geringere Einspareffekte bei Energie und CO2 erzielen wird als die vorgeschlagenen vernünftigen Ansätze. Spätestens jetzt, nach der Vorlage des Gutachtens zur Zulässigkeit des Stufenmodells, darf Frau Lompscher sich deshalb nicht mehr hinter ihren überlebten und unzulänglichen Gesetzentwürfen verschanzen, sondern muss die guten Anregungen der Experten und Verbände konstruktiv aufnehmen. Die Verabschiedung unseres Antrages wäre ein erster Schritt in diese Richtung. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Hätten wir unseren Antrag für erledigt erklären lassen, bliebe hier nur der FDP-Antrag zu debattieren, ein Antrag, welcher von den Mitgliedern der FDP-Fraktion weder im Bauausschuss noch im Umweltausschuss mit Leidenschaft diskutiert wurde. Deshalb ist es verständlich, dass Kollege Schmidt nunmehr zum zweiten Mal das Plenum für seinen Antrag bemüht. Nur: Es macht Antrag und Leidenschaft der FDP für dieses Thema nicht besser und größer, auch wenn der Antrag über vier Seiten geht.
Widmen wir uns also dem Bereich der Geothermie, die noch immer ein Schattendasein hat, besonders in Berlin. Der jüngste Jahresbericht des Bundesumweltministeriums besagt, dass Deutschland damit theoretisch seinen Heiz- und Strombedarf mehrfach decken könnte. Dies ist nicht zuletzt deswegen möglich, weil Erdwärme im Gegensatz zu den meisten anderen Formen erneuerbarer Energien
Anfang des Monats präsentierte die GASAG der Öffentlichkeit ihr Projekt zur Nutzung der Tiefengeothermie in Berlin mit kompetenten und auf dem Gebiet hochspezialisierten und erfahrenen Partnern wie dem Geoforschungszentrum Potsdam und der EUREF AG. Auf dem ehemaligen Gaswerkgelände in Schöneberg wird dabei untersucht, ob dort eine Versorgung mit geothermischer Wärme aus ca.1 500 Meter Tiefe in Frage kommt. Die Bohrungen sind für die Jahre 2011 und 2012 geplant.
Die Bedeutung von Geothermie ist mittlerweile auch vom Senat erkannt. Dazu wurde ein mittelfristiges Energiekonzept in Aussicht gestellt, wobei eine Potenzialstudie zur Geothermie Bestandteil sein soll. Der Antrag der CDU hat damit eine erste Wirkung erzielt, zum Verwaltungshandeln angeregt. Nun muss es gelingen, dass mehr Erdwärme für Berlin nutzbar gemacht wird. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/2210 – Stichwort: Erdwärme – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen CDU bei Enthaltung von Grünen und FDP, den Antrag auch mit dem geänderten Berichtsdatum „31. März 2011“ abzulehnen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von Grünen und FDP ist der Antrag abgelehnt.
Zum Antrag der FDP Drucksache 16/2692 – Stichwort: Wärmeversorgung – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung von CDU und Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Grünen und der Fraktion der CDU ist der Antrag abgelehnt.
Die lfd. Nrn. 23 und 24 stehen auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 25 war Priorität der Fraktion der Grünen unter
dem Tagesordnungspunkt 4.4. Die lfd. Nr. 26 war Priorität der Koalitionsfraktionen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2. Die lfd. Nrn. 27 und 28 stehen auf der Konsensliste.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre. Das wird so verfahren.
Die lfd. Nrn. 30 und 31 stehen auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 32 war Priorität der Fraktion der FDP unter dem Tagesordnungspunkt 4.1. Die lfd. Nrn. 33 bis 35 stehen auf der Konsensliste.
Meine Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste, die 66. Sitzung findet am Donnerstag, dem 3. Juni 2010 um 13 Uhr statt.
Die Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen gleichwohl einen guten Heimweg und angenehme Pfingsten.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Wahl von je zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der HumboldtUniversität zu Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen