Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt für die Fraktion der CDU der Kollege Goetze. – Bitte schön, Herr Goetze!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere beiden Anträge zur Wiederherstellung eines verfassungsgemäßen Haushalts begründen sich damit, dass die Erreichung dieses Ziels in der Vergangenheit wiederholt – sowohl von der Regierungskoalition als auch vom Finanzsenator – infrage gestellt wurde. Schon im Wahlkampf 2006 hat die PDS formuliert, ein verfassungsgemäßer Haushalt könne kein finanzpolitisches Ziel sein. Der Finanzexperte Carl Wechselberg wurde im „Tagesspiegel“ vom 25. Oktober entsprechend zitiert. Der Senat plane, seine Verschul
Deswegen ist es dringend geboten, dass das Zahlenwerk des Haushalts erneuert wird. Es taugt inzwischen weder als Planungs- noch als Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung. In jeder Sitzung des Hauptausschusses beschließen wir über zahlreiche Haushaltsüberschreitungen. Das Parlament verändert die Haushaltszahlen ständig, aber die Notwendigkeit, das Zahlenwerk der Verfassung anzupassen, wird von den Mehrheitsfraktionen hier im Haus infrage gestellt. Zudem hat das Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, das die CDU beantragt hatte, klargestellt, dass die deutlich verbesserte Einnahmesituation nichts an der Verfassungswidrigkeit des Haushaltsplans 2007 ändert. Über das Gegengutachten des Finanzsenators kann man leider nur den Mantel des Schweigens breiten. Er negiert die verfassungsrechtliche Situation völlig und macht nur deutlich, dass diese Koalition eine riesige Angst davor hat, das Zahlenwerk noch einmal anzufassen.
Berlin bleibt hoch verschuldet und auf die Solidarität des Bundes und der Länder angewiesen. Deshalb ist es nach wie vor unabdingbar, dass wir uns unmissverständlich zum grundlegenden Wertekonsens der Solidargemeinschaft, deren Bestandteil die Finanzverfassung ist, bekennen. Es ist daher gemeinsam zum Ausdruck zu bringen, was in unserem Entschließungsantrag formuliert ist. Wir können nicht darauf hoffen, dass die anderen Bundesländer uns irgendwann einmal helfen, wenn wir die Finanzverfassung und die Berliner Verfassung so mit Füßen treten, wie es die Regierungskoalition tut.
SPD und PDS haben im Hauptausschuss mit der Ablehnung unseres Entschließungsantrags deutlich gemacht, dass dieser Wertekonsens für sie nichts mehr wert ist. Sie haben mit Ihrer Ablehnung deutlich gemacht, dass die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung für Sie keine Priorität hat. Und Sie haben ohne Not den Boden des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin gedanklich verlassen.
Wer sich gestern den Eiertanz der Finanzverwaltung im Hauptausschuss angeschaut hat – mit dem Hinweis darauf, dass man im Mai dieses Jahres neue Steuerzahlen hätte und so lange mit der Beschlussfassung über einen Nachtragshaushalt warten könne –, der kann sehr deutlich nachvollziehen, dass diese Finanzverwaltung, diese Regierungsparteien nichts mehr fürchten als einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2007. Warum ist das so? Sie haben es uns nicht deutlich gemacht. Sie bleiben alle Antworten auf diese entscheidende Frage schuldig.
Ein Bundesland, dessen Regierung und Parlamentsmehrheit nicht in der Lage sind, sich zur verfassungsmäßigen Ordnung zu bekennen und zu einem entsprechenden Beschluss im Parlament zu kommen, wird nicht in der Lage
sein, bei Bund und Ländern Vertrauen und Unterstützung zu unterhalten. Es wird uns weiterhin Ablehnung und Misstrauen entgegenschlagen, und wir werden keinen Anspruch durchsetzen und auf keine Solidarität hoffen können, wenn es um die Zurverfügungstellung zusätzlicher Mittel für das Land Berlin geht.
Diesen Entschließungsantrag abzulehnen und seit mehr als einem halben Jahr darauf zu warten, einen Nachtragshaushalt vorgelegt zu bekommen, wenn es im Mai soweit sein sollte, ist eine fatale Entscheidung von SPD und PDS, die im Hauptausschuss getroffen wurde. Wir können Sie heute nur auffordern, das zu korrigieren und zur verfassungsmäßigen Ordnung unseres Landes zurückzukehren, sich ausdrücklich dazu zu bekennen und heute unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. Dazu fordern wir Sie noch einmal auf. Schaffen Sie wenigstens in letzter Minute die Voraussetzungen dafür, dass die Solidarität der anderen Bundesländer nicht an Ihrer Ablehnung scheitert! Das ist die letzte Möglichkeit für Sie, langfristig die Solidarität der anderen Bundesländer einzufordern. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Goetze! – Für die SPDFraktion hat jetzt der Kollege Zackenfels das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Goetze! Ihr Antrag macht mich in gewisser Weise ratlos. Er besteht aus vier Sätzen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Der erste Satz lautet:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hält die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushalts in der 16. Wahlperiode für unabdingbar.
Daran knüpfen Sie auch den Nachtragshaushalt. – Moment! Das ist die Drucksache 16/0037. Sechs Wochen später – am 14. Dezember – haben Sie als Änderung noch „unverzügliche“ eingefügt. Warum Sie „unverzüglich“ für so wichtig halten, lasse ich einmal dahingestellt.
Ich will nicht auf die rechtliche Debatte eingehen, die wir im Hauptausschuss und teilweise in der Presse geführt haben. Sie kennen die Meinung des Senats. Es gibt auch ein Gutachten dazu. Ihre Bemerkung dazu lasse ich ebenfalls dahingestellt.
Ich zitiere aus der roten Nummer 0044 B, lieber Herr Goetze, die Ihnen auch bekannt ist. Die ist wiederum vom 16. Januar 2007. Dort heißt es nach der Feststellung, das ein Nachtrag nicht nötig ist:
Einen Tag nach dieser Feststellung, die wir im Hauptausschuss gemeinsam zur Kenntnis genommen haben, gibt es – was völlig absurd ist – eine Presseerklärung von den Grünen, der FDP und Ihnen, Herr Goetze, in der steht:
beschließt, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, dann wird die Opposition Klage gegen den Haushaltsplan erheben.
und so weiter und so fort. Sie sehen mich schlichtweg ratlos, denn mehr als die Mitteilung – rote Nummer 0044 B –, dass das geschieht, was Sie sagen, was geschehen soll, kann ich Ihnen auch nicht sagen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Konsolidierung des Berliner Haushalts die vorrangige Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen und Parteien in Berlin.
Das ist Ihr Antrag. Lieber Herr Goetze – das können Sie auch Herrn Pflüger mitteilen, der den Antrag ebenfalls unterschrieben hat –, mit diesem Satz treten Sie in Hannover sicher eine Lawine los. Konsolidierung ist da nicht bekannt. Bei uns kommen Sie sechs Jahre zu spät, auch wenn ich versuche, mit dem Antrag liebevoll umzugehen.
Solange Sie solche Anträge hier einbringen wie den zu den Modrow-Grundstücken, die uns 14 bis 15 Millionen € kosten könnten und jedweder rechtlichen Grundlage entbehren, können Sie nicht erwarten, dass wir Sie als Koalitionspartner oder Konsolidierungspartner ernst nehmen. Das kann man nicht machen.