Wenn es nicht um die Gesundheit und oft genug auch um das Leben von Berlinerinnen und Berlinern gehen würde, dann müsste man jetzt lauthals lachen. Was ist jetzt, bitte schön, die Verbesserung? Dass man Hilfsfristen in ein Gesetz gießt, und dann werden Sie plötzlich eingehalten? Wenn ich ein Gesetz formuliere, in dem ich eine Vorgabe mache, dann – so zumindest mein Verständnis – impliziert das letztlich, dass bei Verstößen gegen dieses Gesetz auch irgendeine Sanktion folgt. Sie werden mir sicherlich im Ausschuss bei der Diskussion noch verraten, was denn dann als Sanktion folgen soll. Wollen wir den Landesbranddirektor verhaften? Der Vergleich auch mit anderen Ländern, der an der Stelle immer wieder kommt – ich war ja schon froh, dass er jetzt eben von Herrn Juhnke nicht aufgeführt wurde –, zeigt nämlich, dass Berlin mit seiner Lösung einen sehr viel besseren Weg beschritten hat. Ob es Bremen mit 10 Minuten ist, ob es Rheinland-Pfalz mit übrigens 15 Minuten ist oder ob es auch die Definition der Hilfsfristen ist – ich würde die eh nur sehr schwach besetzten Stühle hier und die darauf anwesenden Kollegen wahrscheinlich langweilen, wenn ich jetzt mit technischen Details anfinge –,
aber allein die Definition der Hilfsfristen macht einen großen Unterschied. Berlin als einziges Bundesland zählt
nämlich die Hilfsfristen, die acht Minuten, die wir vorgeben, vom Zeitpunkt des ersten Klingeltons – wenn ich so sagen darf – in der Feuerwehrzentrale, anders als jedes andere Bundesland, wo erst mit Beginn des Einsatzes überhaupt die Sanduhr läuft. Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse von Berlin eigentlich recht gut.
Ihr Gesetzentwurf – es tut mir leid, meine Damen und Herren von der CDU – ist nicht nur falsch, weil Fehler enthalten sind, er ist völlig unzureichend in der Ausformulierung und für meine Begriffe unnötig, weil kontraproduktiv in der vermeintlichen Intention, eine Verbesserung für die Patienten darzustellen. Ich glaube und bin fest davon überzeugt – wir werden es im Ausschuss diskutieren –, dass der eingeschlagene Weg, den Rot-Rot gewählt hat, nämlich die Vereinbarung mit der Landesbranddirektion und damit der wesentlich höheren Flexibilität, die wir bei unseren regelmäßigen und kontinuierlichen Kontrollen und Evaluationen haben, auf mögliche Defizite – gebe ich zu, können auftreten – sofort reagieren zu können und z. B. zusätzliche Rettungsstellen einzurichten, wie übrigens gerade in meinem Bezirk – daher weiß ich es so genau – im Bereich Konradshöhe/Tegelort passiert, dort wird erneut wieder ein Rettungswagen eingestellt werden. So funktioniert vernünftige und verantwortungsvolle Sicherheitspolitik. Darum bin ich ganz froh, dass sie im Augenblick in der Hand von Rot-Rot ist.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hertel! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Abgeordneter Lux das Wort. – Bitte sehr!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht auf schnelle Hilfe in Notfällen und bei Bränden. Das ist zentrale Aufgabe der Grundversorgung. Es ist richtig, dass wir uns dabei ehrgeizige Ziele setzen, denn laut dem jetzigen medizinischen Stand kommt es auf jede Sekunde an. Beim Herzinfarkt, bei Schlaganfällen muss Notfallrettung schnell zur Stelle sein, denn es geht um akute Gesundheitsgefährdung, es geht um Leben und Tod. Hier kommt es tatsächlich auf jede Sekunde an. Und das Land, wir müssen hier die Verantwortung übernehmen, die zukünftige Entwicklung einschätzen, wie sich sowohl die Feuerwehr als auch die Bevölkerung entwickelt, wir müssen dauerhaft dafür sorgen, dass die öffentlichen Strukturen für die Notfallversorgung erhalten bleiben. Das ist auch die entscheidende Aufgabe für uns Politikerinnen und Politiker in dieser Stunde, denn Herr Juhnke hat es, glaube ich, zu Recht gesagt: Jeder Fall, bei dem die Feuerwehr zu spät kommt, der ist tatsächlich geeignet, unermessliches persönliches Leid und auch das Entsolidarisieren, das Entfernen von der Gesellschaft zu verursachen. Deswegen müssen wir alles tun, damit die Rettungsdienste schnell am Unfallort sind.
Hier wird vorgeschlagen, in das Rettungsdienstegesetz aufzunehmen und zu schreiben, dass höchstens acht Minuten vom Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen am Notfallort verstreichen dürfen. Das ist auch eine gute Frist. Das ist ein vernünftiges Ziel. Im Jahr 2008 sind die Hilfsfristen nur zu 60 Prozent in der Innenstadt erreicht worden und in nicht mal 40 Prozent der Fälle in den Außenbezirken. Hier droht wie auch in vielen anderen Fällen, in der kulturellen Entwicklung, im Anschluss an der sozialen Teilhabe, an der kulturellen Teilhabe, die Stadt in zwei Hälften zu zerfallen bzw. besser gesagt in eine Innenstadt und in eine Außenstadt. Aber auch die Menschen in Hohenschönhausen, Wannsee, Spandau, Reinickendorf und Köpenick haben ein Recht auf schnelle Hilfe.
Bei der Brandbekämpfung sieht es vielleicht etwas besser aus. Aber ein weiteres Problem ist auch, dass sich die Feuerwehr und damit der Senat das Erreichen ihrer Schutzziele und der Hilfsfristen schönrechnen, denn sie kalkulieren mit einem Krankenstand von acht Prozent, aber über Jahre hinweg war der Krankenstand bei der Feuerwehr höher. Er liegt im Schnitt zwischen 12 und 13 Prozent. Auch hier muss man sich ehrlich machen. Hier kann man nicht sagen, dass wir genug ausgestattet sind, sondern man muss darauf reagieren.
Die größte Herausforderung ist jedoch, dass die Rettungsdiensteinsätze weiter steigen werden. Es waren 2004 noch 217 000 Rettungsdiensteinsätze, 2008 waren es 305 000. In einer zum Glück immer älter werdenden Bevölkerung ist auch weiterhin zu erwarten, dass die Anzahl der Rettungsdienste weiter steigen wird. Da müssen wir, wenn wir diese Verantwortung ernst nehmen, Lösungen suchen, die den technischen Fortschritt berücksichtigen und auch die Arbeitsabläufe optimieren.
Was wir im Innenausschuss dazu gehört haben, war besorgniserregend. Die Software der Feuerwehr funktioniert nicht richtig. Sie ist nicht aufeinander optimiert. Die Einbeziehung von privaten Rettungsdiensten wird durch den Senat blockiert. Die Feuerwehr erhält sich hier gerne ihr Monopol. Statt mobile Rettungsdienststationen zu fordern, die nicht immer unbedingt zentral stehen müssen, stationär stehen müssen, aber mobilen Rettungsdienststationen zu trauen, das hat sich noch keiner getraut. Warum eigentlich?
Zum Verhalten des Senats möchte ich kurz ausführen: Es kam nicht ein konstruktiver Vorschlag vom Innensenator. Er kann vielleicht die Lage etwas beschreiben, aber nicht ein konstruktiver Vorschlag zur Abhilfe kam hier von Innensenator Körting. Stattdessen ließ er im April 2009 wissen, in der Bevölkerung – ich zitiere wörtlich – habe sich „eine gewisse Luxushaltung“ entwickelt. So! Und das sagt der zuständige Senator für Feuerwehr, das sagt der zuständige Senator für Rettungsdienste. Statt die Bevölkerung positiv zu einem verantwortungsvollen Nutzen der Rettungsdienste aufzufordern, wird hier – und dort unterscheidet er sich gar nicht von Guido Westerwelle
Es liegt an der Luxushaltung der Bevölkerung, dass wir mit unserer Feuerwehr nicht mehr klarkommen. Was ist das für eine Ansicht? – Das ist Flucht aus der Verantwortung. Dieses Diffamieren dürfen wir dem Senator nicht durchgehen lassen. Wir sind ja hier nicht auf Haiti.
Gleichwohl ist meine Fraktion nicht davon überzeugt, dass wir eine gesetzliche Lösung brauchen. Zielvereinbarungen sind auch ein Mittel, das man überprüfen kann und das auch das Abgeordnetenhaus überprüfen sollte.
Stattdessen sollten wir die 4 000 Beschäftigten der Berliner Feuerwehr, die 1 350 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und die 800 Angehörigen der Jugendfeuerwehren in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen. Sie haben unsere Unterstützung verdient. Dazu gehört auch im Großen und Ganzen, dass wir auf wichtige staatliche Einnahmen in Zukunft nicht verzichten dürfen. Kommt die Steuerreform der schwarz-gelben Bundesregierung, dann muss man bei nüchterner Betrachtung auch sagen: Viel Geld für den Erhalt und den Ausbau der Berliner Feuerwehr wird es nicht geben.
Ich bin beim letzten Satz, Frau Präsidentin! – Die Personalausstattung der Berliner Feuerwehr, wie die CDU sie sich sehr häufig populistisch vorstellt, wird es nicht geben, wenn sie diese Steuerreform im Bund durchziehen. Wir sollten, wenn wir die Verantwortung wahrnehmen – und das machen wir als Bündnisgrüne –, unter den erschwerten Vorzeichen Verantwortung für die innere Sicherheit übernehmen, das heißt, jede Möglichkeit auszuschöpfen, die die Berliner Feuerwehr zur Aufgabenerfüllung braucht. – Danke!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lux! – Für die Linksfraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Seelig das Wort. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es werden hier die ganz großen Keulen ausgepackt. Es ist ein ernstes Thema, aber was Sie uns hier zu diesem ernsten Thema anbieten, nämlich einen Gesetzentwurf, das grenzt schon fast ans Lächerliche.
Alle Abgeordneten in diesem Hause, die sich regelmäßig mit der Arbeit der Berliner Feuerwehr befassen, wissen, dass – zumindest was den Rettungsdienst anbelangt – die Eintreffzeiten je nach Stadtlage unterschiedlich sind. Das ist auch schon angesprochen worden. Wir wissen auch, dass die vereinbarten Hilfsfristen nicht in jedem Fall eingehalten werden. Aber es ist Konsens, regelmäßig im Ausschuss zu überprüfen, wo es noch Mängel gibt, wo das Konzept noch Schwierigkeiten aufweist und wo vor allem noch Standorte verändert werden müssen, damit Notfälle in Außenbezirken ebenso sachgerecht versorgt werden können wie in zentraler Lage.
Niemand hat vor – so hat es der Innensenator auch vorgetragen –, an den Eintreffzeiten etwas zu verändern, sondern es geht darum, sie weitgehend zu erreichen. Dafür sind auch Dinge unternommen worden. Es sind zusätzliche Rettungsassistenten eingestellt worden. Es sind weitere Verträge mit Hilfsorganisationen abgeschlossen worden, und es werden zusätzlich 140 Stellen für Feuerwehrleute geschaffen – dazu komme ich noch. Es mangelt also weder am politischen Willen noch am Einsatz der Feuerwehrleute und der Hilfsdienste oder an Hilfsfristen, die dem Stand der medizinischen und brandbekämpfungstechnischen Erkenntnisse entsprechen.
Was nützt also die Festschreibung der Eintreffzeiten in einem Gesetz, wenn es doch darum geht, die ohnehin vorhandenen Vorschriften noch besser in die Praxis umzusetzen? Wir haben an dieser Stelle kein Regelungsproblem, sondern es bedarf der weiteren Verbesserung der Rettungseinsätze, und dazu wird vieles getan.
Wenn ich mich an unsere letzte Ausschussbesprechung zu diesem Thema erinnere, werden die Eintreffzeiten bei der Brandbekämpfung auch weitgehend eingehalten. Das sahen Sie in der Begründung Ihres Antrags anders. Es ist nicht so, wie Sie es suggerieren, dass die Feuerwehr immer zu spät kommt. Das wird der aufopferungsvollen Arbeit der Berliner Feuerwehrleute nicht gerecht!
Ich glaube, dass der Unterschied, den es leider bei den Eintreffzeiten von Notfallrettungsdienst und Brandbekämpfung gibt, auch darin begründet ist, dass es, wenn es brennt, in einem Fall ein kleiner Brand, in einem anderen Fall ein großer Brand sein kann. Aber es ist ein Brand. Wenn aber der Notfalldienst angerufen wird, weiß man nicht, ob es sich tatsächlich um einen lebensbedrohenden Zustand handelt, und es ist sicher keine Beschuldigung der Bevölkerung, wenn man für Berlin konstatieren muss, dass nicht wenige – wie es der Senator dargestellt hat – mit einem eingewachsenen Zehnagel die Feuerwehr anrufen, um ins Krankenhaus gefahren zu werden.
Ihr Gesetzesantrag ist eine gute Gelegenheit, uns im Ausschuss von der Feuerwehr neue Ergebnisse vorlegen zu lassen und zu diskutieren – auch darüber, was sich in den letzten Jahren verbessert hat. Etwas in ein Gesetz zu schreiben, ist jedenfalls noch keine Verbesserung.
Ich würde mir wünschen, Sie hätten uns so viel Zeit gelassen zu überprüfen, wie sich die Maßnahme, Personalstellen freizusetzen, die bisher von Auszubildenden besetzt waren, auswirkt. Denn da haben wir dann tatsächlich einen Zuwachs an qualifiziertem Personal zu erwarten. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, mit dem wir uns befassen müssen. Ich glaube nicht, dass das Reinschreiben der Zeiten, die ansonsten über einen Vertrag geregelt werden, irgendetwas in dieser Stadt verbessert. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Seelig! – Für die FDPFraktion hat jetzt der Abgeordnete Jotzo das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man solche Schutzziele in ein Gesetz hineinschreibt, dann verändert das nur dann nichts, wenn der Senat nicht in der Lage ist, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Ansonsten wird dies dazu führen, dass der Senat sich in Zukunft an die Gesetzeslage hält und entsprechende Vorkehrungen ergreift, um das, was wir in diesem Haus gesetzlich festschreiben, auch umzusetzen. Das sollte auch unser Anspruch sein, auch der, den wir an unsere eigene Arbeit richten.
Ich will vorausschicken, dass ich mit der Intention dieses Antrags durchaus glücklich bin, weil er – wie die FDPFraktion das jährlich macht – jetzt auch mal vonseiten der CDU-Fraktion dieses Thema auf die Agenda bringt. Es ist in der Tat ein wichtiges Thema, weil es eine der Kernleistungen des Staates ist, Rettungsdienste und Brandbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Es ist staatliche Kernaufgabe, und als staatliche Kernaufgabe muss sie auch auskömmlich finanziert und leistungsfähig sein. Das ist es, woran dieser Senat in den letzten Jahren immer wieder gescheitert ist. Es gibt auch nichts daran zu beschönigen, Frau Hertel, dass der Senat es nicht geschafft hat, sich insbesondere beim Rettungsdienst einer Zielerreichung auch nur anzunähern.
Wenn wir uns aber den Antrag der CDU-Fraktion in den Details anschauen, dann werden wir erkennen müssen – da kann ich Ihrer Quadratur des Kreises nicht folgen, Herr Lux –, dass dieser Antrag extensive Änderungen in den Leistungen bewirken würde. Allein durch den Wegfall der Schutzklasse B, sowohl bei Brandbekämpfung als auch bei Rettungsdiensten, würde dieser Antrag, wenn wir ihn so umsetzen würden, dazu führen, dass wir nach meiner
vorsichtigen Schätzung die Personal- und Sachausstattung der Berliner Feuerwehr in den Außenbezirken höchstwahrscheinlich mindestens verdoppeln, wenn nicht gar verdreifachen müssten, um tatsächlich auch in der Schutzklasse B beim Rettungsdienst zu 80 Prozent in acht Minuten – wie von der CDU gefordert – vor Ort zu sein. Bei den Brandbekämpfungsdiensten sollen dies 90 Prozent in den Außenbezirken sein.
Jeder weiß – ich denke, auch die CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen –, dass das nicht zum Nulltarif zu haben ist. Es wird vielmehr dazu führen, dass sich die Aufwendungen für die Feuerwehr in etwa verdoppeln werden. Ob wir in der Lage sind, das ernsthaft von den Versicherten noch zusätzlich abzufordern, wage ich bei dieser Zielvorgabe ein wenig zu bezweifeln. Ich glaube, da werden wir im Ausschuss noch Informationsbedarf haben. Ich hoffe, dass uns der Senat in seiner Stellungnahme auch eine entsprechende Kostenschätzung zu dieser Frage darlegen wird. Ich denke, darüber müssen wir reden.
Wichtiger, als über eine einheitliche Fristsetzung für Innen- und Außenbezirke zu reden, scheint mir, dass wir endlich die Frage der Priorisierung regeln. Herr Lux hat es auch angesprochen, und es ist richtig: Es ist eben nicht jeder Notfall gleich wichtig. Deswegen wäre tatsächlich die Schutzzielsetzung dahin gehend zu überdenken, ob wir möglicherweise die besonders prioritären Fälle auch besonders prioritär in den Schutzzielberücksichtigungen verorten.
Das hat der Senat bisher noch nicht getan, sodass wir momentan die Schwierigkeit haben – die uns Herr Körting zu recht immer wieder entgegenhält, wenn wir dies problematisieren –, dass wir bei den Eintreffzeiten nicht zwischen den besonders prioritären und den weniger prioritären Notfällen unterscheiden. Hier wäre es erforderlich, dass wir die Rettungsdienste wesentlich stärker daran orientieren, welcher Bedarf und welche Priorität im Einzelfall vorliegt. Dann werden wir es auch schaffen, bei einem gleichbleibenden Mitteleinsatz eine bessere Priorisierung, eine bessere Antwort auf die Sicherheits- und Rettungsbedürfnisse der Bevölkerung zu leisten.
Und das wird im Übrigen auch die einzige Möglichkeit sein, die wir haben, um auf die weiter steigenden Rettungseinsätze zu reagieren. Wir müssen dieses Problem einerseits gesellschaftlich lösen – auch da hat Herr Lux recht. Es ist dringend erforderlich, der Bevölkerung klarzumachen, dass Rettungsdienste ein knappes Gut sind.
Insbesondere bei weniger dringenden Fällen ist es erforderlich, dass wir ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, sich ins Krankenhaus zu begeben, als mit einem Transport der Berliner Feuerwehr. Auch da erhoffe ich mir vom Senat zukünftig kreativere Lösungen. Ich wage zu bezweifeln, dass der Gesetzentwurf wesentlich zu Fortschritten auf diesem problematischen Gebiet beitragen wird. Es ist ein lobenswerter An
satz in Richtung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes, aber er ist nicht zu Ende gedacht. Ich freue mich auf die Ausschussdebatte. Dort wird sich die FDP-Fraktion kreativ einbringen, aber auf dem gegenwärtigen Niveau werden wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jotzo! – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzesantrags Drucksache 16/2968 an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.