Und wenn es darum geht, Online-Bezahlsysteme im Land Berlin stärker zu realisieren, dann ist die Frage gestellt worden: Wann konkret kommt diese Ausweitung? – Da
wird fabuliert über die Möglichkeiten, die da sind, und über die Möglichkeiten, die geprüft werden. Es wird aber keine Auskunft darüber gegeben, wann denn nun tatsächlich flächendeckend dieses Online-Bezahlsystem eingeführt wird. Wieder mal ist die Frage gar nicht beantwortet worden, sondern zielgerichtet daran vorbei.
Und wenn es darum geht, die Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung zu ändern, erinnere ich an dieser Stelle an einen Antrag der CDU-Fraktion, der auch die Unterstützung der anderen Oppositionsparteien gefunden hatte, der allerdings in der Machtvollkommenheit der beiden Regierungsparteien abgelehnt worden ist. Der hatte nichts anderes zum Ziel als das, was jetzt die Senatsverwaltung in der Beantwortung der Großen Anfrage als notwendig beschreibt. Da sieht man mal wieder, wie man mit konstruktiven Dingen der Opposition hier in diesem Hause umgeht und wie sehr man bereit ist, für unser Land dringend notwendige Dinge aufzugreifen.
Wenn man sich die Frage stellt, was bietet das Gesetz und was bietet die Beantwortung der Großen Anfrage, kann man einen Bereich feststellen, der völlig fehlt, nämlich die Frage nach der Barrierefreiheit bzw. der Niedrigschwelligkeit der Angebote. Da ist tatsächlich das Thema total verfehlt worden. Wir müssen dagegen konstatieren, dass es nicht nur immer weniger öffentlich zugängliche Internetangebote in den Berliner Büchereien gibt, sondern dass darüber hinaus so konstruktive Dinge wie ein freies WLAN-Netz für die Innenstadt Berlin ebenfalls durch Rot-Rot dran glauben muss. Wir werden daran arbeiten, dass sich dies ändert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien sind integrativer Bestandteil der Dienstleistungsverwaltung und der Bürgergesellschaft. Deshalb finden auch wir die engere nationale Kooperation sowie die Verabschiedung bundesweit verbindlicher Standards, wie es im Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des ITPlanungsrats vorgesehen ist, wichtig und richtig. Die Fraktion Die Linke steht also diesem Gesetz positiv gegenüber.
Wir werden aber auch alle Möglichkeiten prüfen, wie die Anregungen der Grünen, die Kollegen haben es jetzt auch aufgegriffen und die ähnliche Bereitschaft erklärt, den Weg für Open Source offenzuhalten und den Datenschutz in den IT-Planungsrat zu integrieren, realisiert werden
Zur Großen Anfrage der FDP will ich drei Gedanken äußern. Erstens: Wie die Antwort des Senats belegt, ist Berlin beim Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien – Kollege Schmidt, da verstehe ich Ihre Wahrnehmung nicht – auf einem guten Weg und in vielem sogar Spitzenreiter. Der Masterplan E-Government und die IT-Strategie werden planmäßig realisiert und organisch mit den Programmen verbunden, die RotRot seit 2002 zur Verwaltungsmodernisierung auflegt und umsetzt. Berlin verfügt über ein einmaliges Angebot an elektronischen Bürgerdienstleistungen, das bundesweite sowie internationale Anerkennung findet. Mit dem Konzept „Das Amt kommt zum Bürger“, also den elektronischen und telefonischen Auskunftsdiensten, den bereits digitalisierten bzw. teildigitalisierten Behördengängen und vor allem den mobilen Bürgerämtern, wurde in Berlin ein international prämierter Paradigmenwechsel im Verwaltungshandeln eingeleitet.
Berlin verbindet den internen Einsatz von IT-Lösungen zunehmend mit der Verfahrensoptimierung und dem Bürokratieabbau. Die Freischaltung des Berliner Modells für den einheitlichen Ansprechpartner im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der nächsten Woche und dessen enorme Nachnutzungsmöglichkeiten für die gesamte Verwaltung sind nur das jüngste, aber eben auch ein besonders eindrucksvolles Beispiel.
Kurz, es geht in Berlin nicht, Kollege Schmidt, wie Ihre Anfrage intendiert, um Nachholen, endlich Gasgeben, sondern es geht um Festigung und Komplettierung, und das bereits auf sehr hohem Niveau. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, aber auch eine sehr komfortable Situation, in der wir uns befinden. Auf jeden Fall ist es eine ganz andere Situation, als sie hier durch die beiden Oppositionsreden und auch durch die Fragestellung in der Großen Anfrage selbst gezeichnet wurde.
Zweitens: Das alles ist Ergebnis systematischer Arbeit an und mit der IT-Strategie. Hervorheben möchte ich dabei besonders die ergebnisorientierte Kooperation zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirken, mit dem Bund und einigen Ländern sowie die hohe Dienstleistungsqualität des ITDZ.
Ausdrücklich unterstreichen möchte ich auch die persönlichen Verdienste des IT-Staatssekretärs Ulrich Freise für diesen Prozess.
Ja, da könnte mal geklatscht werden. – Dass in Einzelfällen auch die Notbremse gezogen werden musste, wie bei der Verabschiedung von dem ehrgeizigen WLANProjekt oder vom MODESTA-Projekt, ist schwerwiegend und finanziell mit großen Folgen verbunden, aber es gehört zu einem verantwortungsbewussten Handeln. Zuweilen muss man auch solche Entscheidungen treffen, anstatt
auf Lösungen zu beharren, die sich nach eingehender Prüfung als ineffektiv, nicht machbar oder wie bei WLAN zum Teil auch als überholt erwiesen haben.
Im Übrigen ist das Betreten von Neuland immer mit Risiken verbunden, auch wenn man sich vorher noch so sehr um ihre Minimierung oder um die planungsmäßige Sicherung bemüht hat. Das nicht in Rechnung zu stellen, führt zu blindem Aktivismus, und den kennen wir noch aus Zeiten der CDU-Innensenatoren und ihrer Art, Verwaltungsreform durchzuführen.
Drittens und letztens: Natürlich gibt es offene Grundfragen. Eine ist vom Kollegen Statzkowski angeschnitten worden, das betrifft die Bezirke. Aber es sind andere Grundfragen. So unterstützen wir doch alle das Anrecht der Bevölkerung, überall und flächendeckend eine ITbasierte, bürgernahe Dienstleistungsverwaltung zu erleben. Aber wir haben zwei ebenso verteidigungswürdige Werte unseres politischen Systems, die dem erst einmal entgegenstehen, nämlich das Ressortprinzip sowie die bezirkliche Selbstverwaltung. So entsteht momentan der unhaltbare Zustand, dass es z. B. in zwei, drei Bezirken Lösungen gibt, um Warteschlangen zu vermeiden, Kundenströme zu lenken, dass aber in allen anderen Bezirken diese Lösungen nicht nachgenutzt werden. Wie also – und das ist die Frage, solche Fragen müssen wir uns stellen, und zwar ergebnisoffen und ideologiefrei – erreichen wir, dass bürgernahe Lösungen zügig und überall angewendet werden, ohne die Eigenverantwortung der Ressorts sowie der Bezirke auch nur irgendwie einzugrenzen?
Ich bin mir gewiss, dass wir das gemeinsam schaffen werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Zotl! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr der Kollege Birk das Wort. – Bitte schön, Herr Birk!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP zu E-Government ist verdienstvoll, sie geht aber an den aktuellen Problemen zum Teil vorbei. So haben Sie leider dem Senat ermöglicht, sich um die kritischen Themen, die wir im Ausschuss rauf und runter debattieren, herumzudrücken.
Eine Frage fehlt leider. Deswegen stelle ich sie hier. Warum arbeitet der Senat im Jahr 2010 eigentlich noch auf Basis eines E-Government-Masterplans von 2002 angesichts der rasant fortschreitenden Entwicklung in der digitalen Welt? Berlin braucht dringend einen aktuellen E-Government-Masterplan, der sich auf der Höhe der Zeit bewegt.
Ein großes Problem sind die unterschiedlichen Geschwindigkeiten, mit denen einzelne Senatsverwaltungen und Bezirke das Thema E-Government behandeln. Während in einzelnen Teilbereichen erstaunliche Fortschritte gemacht worden sind – das will ich gar nicht in Abrede stellen –, leben andere Teile noch im digitalen Mittelalter. Das liegt auch daran, dass die inhaltlichen Vorgaben und organisatorischen Rahmenbedingungen unbefriedigend und nicht zeitgemäß sind.
Ein Beispiel: 39 Paragrafen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung beschäftigen sich mit Dienstpost, Zeichnungsrechten und Aktenführung, davon ganze anderthalb Paragrafen mit der Informationstechnik. Solange Beschäftige nicht wissen, wie der formal richtige Umgang mit einer E-Mail, einem elektronischen Ticket, der elektronischen Akte ist, werden sie kaum die nächste Stufe der digitalen Revolution zünden können. Wann kommt endlich die lange angekündigte und auch in dieser Beantwortung anvisierte Überarbeitung der GGO?
Hinter dieser Frage steckt übrigens noch viel mehr. Es ist bisher viel zu wenig realisiert worden, wie stark E-Government die Arbeitsweise der Verwaltung, damit auch den Personalbedarf und Personalentwicklung verändert. Dazu sollten sich alle Ressorts und auch dieses Haus mehr Gedanken machen.
Ein zweites Beispiel, oft von uns beklagt, aber immer noch richtig: Die Berliner IT-Strategie ist eigentlich keine, sondern lässt jeder Behörde ein Hintertürchen offen, so weiterzumachen, wie sie möchte. Wir haben dagegen dem Senat bereits 2007 einen Plan zur Umstellung der Verwaltung auf Open Source vorgestellt, dem eine Harmonisierung der Verfahren vorausgehen müsste. Inzwischen sind FDP und CDU an unserer Seite. Hätten wir das damals beschlossen, wären wir heute auch in Sachen E-Government ein schönes Stück weiter.
Drittes Beispiel: Natürlich ist die Verfassungslage zur Durchsetzung eines E-Government-Masterplans und einer IT-Strategie in Berlin kompliziert. Aber wenn Sie weiter davor zurückscheuen, einen Chief Information Officer, einen CIO, zu benennen, der in Teilen mit ähnlichen Kompetenzen ausgestattet ist wie der Finanzsenator, dann werden wir nie zu einer kunden- und nutzerfreundlichen, einheitlichen und effizienten E-Government-Struktur kommen. Wenn Sie das nicht wollen, dann nehmen wir uns doch wenigstens ein Beispiel am zukünftigen IT
Planungsrat zwischen Bund und Ländern. Dort sollen Standards, die übergreifend notwendig sind, mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden werden, dann gelten sie aber auch für alle, und so etwas brauchen wir auch in Berlin.
Dazu müssen ein besseres Vertragsmanagement und Controlling kommen. Ein Fall MODESTA darf sich nicht wiederholen.
Wir legen mit „eGovernment@School“ ein 20-MillionenEuro-Programm auf. Wir gehen mit ISBJ für die Jugendhilfe in eine nächste millionenschwere Stufe. Da darf uns nicht passieren, dass wie bei der Feuerwehr das Notrufprogramm und das Einsatzprogramm nicht kompatibel sind.
Die systematische Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Bundesländern muss sich verbessern. Der Auftritt des IT-Staatssekretärs aus Brandenburg in der letzten Ausschusssitzung hat deutlich gemacht: Da stehen wir noch ganz am Anfang.
Der Bund dagegen – und das hatte seine Anfänge mit Deutschland-Online bei der früheren rot-grünen Bundesregierung – hat eine E-Government-Strategie. Ein überfälliger Fortschritt für Bund und Länder ist der neu eingefügte Artikel 91c Grundgesetz, der nun mit der Bildung des IT-Planungsrats von Bund und Ländern ausgestaltet werden soll. Hierzu gibt es allerdings die eben angesprochene Grünen-Initiative zur Ergänzung. Wir wollen, dass der IT-Planungsrat sichere, quelloffene Standards zum Grundsatz erhebt, damit verhindert wird, dass wir uns bei länderübergreifenden IT-Verfahren in die dauerhafte Abhängigkeit der allbekannten marktbeherrschenden Player der Softwareindustrie begeben.
Wir wollen den Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte stärker in der Arbeit des IT-Planungsrats verankern. So ist es ein Unding, dass nur die IT-Beauftragten, nicht aber die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im IT-Planungsrat vertreten sein sollen.
In Sachsen schlossen sich SPD und Linke dieser Forderung der Grünen an, dies im Staatsvertrag zu ändern. Die CDU-FDP-Mehrheit hat immerhin die inhaltlichen Ziele übernommen. Ich bin gespannt, wie sich die Mehrheiten hier im Ausschuss dazu verhalten werden. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege! – Zur Gesetzesvorlage auf Drucksache 16/2916 wird die Überweisung an den Ver