In Bezug auf Drucksache 16/2916 eröffne ich die I. Lesung. Für die Beratung sind jeweils fünf Minuten vorgesehen. Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Kollege Schmidt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! E-Government bietet ganz erhebliche Vorteile für alle Beteiligten, für Bürger und Unternehmen, da sie zeitlich und örtlich ungebunden ihre Dinge erledigen können. Stellen Sie sich vor, dass Sie zuhause Ihren Anwohnerparkausweis beantragen oder vom Sofa aus Ihren Personalausweis verlängern können! Es hat Vorteile für die Verwaltung, weil sie optimiert wird. Die Effizienz der Bearbeitung, die Einhaltung von Fristen wird besser, erspart Kosten und erhöht deutlich die Servicequalität für die Bürger. Deshalb ist E-Government eine gute Sache, deshalb ist die FDP-Fraktion für eine zügige Einführung weiterer E-GovernmentAngebote in Berlin. E-Government ist für uns ein ganz zentraler Bestandteil der notwendigen Umgestaltung der Verwaltung zum Nutzen aller Bürger.
Damit das funktioniert mit dem E-Government bedarf es einer Reihe von Voraussetzungen, bei denen es allerdings im Land Berlin hakt.
Erstens brauchen wir übergreifende, durchgehende ITStandards zum Zusammenwirken der Programme und für Sicherheitsstandards. Diese soll der IT-Planungsrat, zu dem das Gesetz heute vorliegt, schaffen. Das ist gut so.
Herr Kollege! Erlauben Sie, dass ich Sie ganz kurz unterbreche. – Meine Damen und Herren! Offensichtlich stört der Redner Sie, deshalb bitte ich umgekehrt, so zu verfahren, dass Sie ihm zuhören.
Diese Standards brauchen wir auf Bundesebene. Das spart Doppelarbeit, Aufwand und Zeit. Solche Standards können nicht proprietär sein, sondern müssen offene Standards sein. Das ist ein wichtiges Thema für die FDPFraktion. Die Bundesregierung jedenfalls wird sich künf
tig an offenen Standards orientieren. Das steht im Koalitionsvertrag. Das begrüße ich außerordentlich.
Aber das, was der IT-Planungsrat dann beschließt, beschließt er mit Mehrheit. Berlin wird dann diese ITStandards bis in die Bezirke hinein durchsetzen müssen. Da wird es viel zu tun geben, weil wir heute in den Bezirken von einheitlichen Standards sehr weit entfernt sind.
Man braucht zweitens zur Durchsetzung – so antwortet auch der Senat auf die Große Anfrage – eine Bündelung der in Berlin vorhandenen E-Government-Lösungen und muss die Verantwortlichkeiten auf höchster Ebene ansiedeln. Fakt ist, dass Anträge zur Schaffung einer zentralen Stelle mit Entscheidungskompetenz, einem CIO, in diesem Haus durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden. Deshalb frage ich Herrn Senator Körting: Wie wollen Sie denn dann die künftigen Vorgaben des ITPlanungsrats mit den bisherigen Strukturen überhaupt durchsetzen?
Wir brauchen drittens vor allem eine übergreifende Perspektive und ein Gesamtkonzept für die Umsetzung. Aber wie sieht denn die Lage in Berlin aus? – Das E-Government-Gesetz kommt nicht voran und hängt in der Luft. Der Masterplan E-Government ist aus dem Jahr 2002. Die Liste der bestehenden IT-Projekte hat keinen offensichtlichen roten Faden mehr. E-Government, so die Antwort auf die Anfrage, wird nicht gezielt budgetiert, sondern steckt irgendwie im IT-Budget drin. Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein großes und wichtiges Projekt. Ja, Berlin hat auch als erstes der Länder mit der Entwicklung begonnen. Es ist aber beim Online-Gehen ein Nachzügler hinter anderen Ländern. So toll ist das also nicht.
Und den ständigen Verweis auf berlin.de finde ich etwas nervig. Das hat mit E-Government nur am Rande zu tun.
Herr Kollege! Entschuldigen, dass ich noch einmal unterbreche. – Darf ich die Damen und Herren von der SPDFraktion bitten, sich mindestens hinzusetzen; dem Redner zuzuhören, das wäre noch besser.
Bitte das aber meiner Zeit hinzuzufügen! – Wo kann man bei berlin.de überhaupt konkrete Dienstleistungen abfordern? Nein, das was der Senat da tut, ist viel zu sehr Klein-Klein. Da ist wirklich keine übergreifende Perspektive erkennbar.
E-Government ist kein langweiliger Behördenkram, sondern eine spannende Sache für die Nutzer, deshalb müssen wir die Nutzer und die Unternehmen auch begeistern. Wir brauchen eine klare Kommunikation mit den Bürgern, dass ihnen das etwas nützt, mit den Unternehmen und mit den regionalen IT-Anbietern als Dienstleister und Lieferanten. Der Senat muss hier die Zusammenarbeit mit der sehr kompetenten lokalen IT-Wirtschaft nutzen und ausbauen. Auf die Große Anfrage wird geantwortet: Wir führen da Gespräche, alles andere regelt die Vergaberichtlinie. – Das ist zu wenig!
Es gilt, die lokalen Kompetenzen zu nutzen. Und das wäre eine wichtige Aufgabe für den Wirtschaftssenator.
Alles in allem: Wir brauchen eine E-Government-Vision mit klaren IT-Standards, mit guten und begeisternden Projekten, mit deutlich erkennbarem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, der dann auch durch aktive Kommunikation bekannt gemacht wird. Diesen Zusammenhang lässt der Senat vermissen und konzentriert sich zu sehr auf Einzelthemen. Das ist zu wenig. Da gehen wichtige Chancen für Berlin verloren. Das muss in Zukunft besser werden. Da muss mehr kommen als jetzt in der Antwort auf diese Große Anfrage. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schmidt! Natürlich ist das ein spannendes Thema, aber wie Sie sehen und wie wir hier öfter erfahren, doch eher mehr von Sektierern betrieben.
Ich bin dem Geschäftsführer – wer auch immer es war – zutiefst dankbar, der in seiner Weisheit diese beiden Tagesordnungspunkte verbunden hat, denn bei einer Großen Anfrage mit 22 Fragen und 16 sehr kleingedruckten Antwortseiten fällt einem nicht mehr allzu viel ein, was man dazu sagen sollte. Im Prinzip ist auch diese Große Anfrage ein sehr durchsichtiger und von vornherein zum Scheitern verurteilter Versuch der FDP-Fraktion wie der Opposition generell, dem Senat in seiner gesamten IT-Strategie ein Versagen nachzuweisen. Man weiß es eigentlich innerhalb Berlins und auch gut außerhalb Berlins, dass wir hier sehr führend sind.
Nun zum IT-Planungsrat: Es ist ja immerhin toll, dass Bund und Länder nach 1980 – als Zeitpunkt, wo man anfing, sich mit der bürokratischen Nutzung der IT zu befassen, also nach dem Wildwuchs der 80er- und frühen 90er-Jahre – feststellen: O Gott, wir haben zwischen Bund und Ländern, im Zweifel zwischen Ländern und Kommunen, doch tatsächlich Netze, die nicht kompatibel sind! – Das haben wir auch schon gemerkt, ein bisschen früher, und wir haben auch schon früher angefangen, das zu ändern. Aber es ist ein großer Schritt nach vorn, dass sich über die Einfügung des Artikels 91c jetzt grundgesetzlich geregelt die Möglichkeit für Bund, Länder und Kommunen eröffnet, gemeinsam zu arbeiten. In Anbetracht eines früheren Tagesordnungspunkts sage ich nur: Toll! Es geht also. Warum gibt es keinen 91d für die Jobcenter? Hätten wir brauchen können.
Der größte Teil der Arbeit des IT-Planungsrats wird sich mit der Kompatibilität der Netze befassen. Das ist ein ein bisschen weniger spannendes Thema. Aber es wird auch über die Verfahren, über die Ausweitung von Verfahren etc. dort beraten werden. Das hört sich ein wenig nach einem schwerfälligen Monster an. Aber es ist schon ein absolutes Novum, denke ich, dass dort ein Mehrheitsentscheidungsverfahren geregelt ist. Das finde ich sehr gut, dass es nicht einstimmig geschehen muss. Die Frage ist, wie wird nachher die Umsetzung in den Ländern, die in einer Abstimmung unterliegen? – Die Erfahrungen aus der Staatssekretärsrunde sind bislang so: Da unterliegt eigentlich kaum jemand. Die ziehen alle sozusagen ideologiefrei an einem Strang, und das noch in die gleiche Richtung.
Also erhoffen wir uns für die Zukunft für die gesamte Bundesrepublik ein stärker vereinheitlichtes öffentliches Kommunizieren über moderne Medien. Es wird nicht ein einheitliches geben, muss es auch nicht. Vielfalt belebt immer wieder das Geschäft. Aber stärker an den Nutzerinteressen orientiert, weniger kleine, selbstgestrickte Lösungen – das kann uns allen nur noch helfen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute unter anderem das Gesetz zum Vertrag für die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologien in der Verwaltung von Bund und Ländern. Wenn man sich die Überschriften der Medien ansieht und dort beispielsweise Dinge entdeckt wie „Bund und Länder arbeiten jetzt bei IT zusammen“, dann muss man sich
eigentlich die Frage stellen, ob denn in der Öffentlichkeit richtig angekommen ist, was hier auf den Weg gebracht werden soll. Denn immerhin, der IT-Planungsrat löst die bereits bestehenden Gremien, die es auf der Bundesebene dazu gibt, lediglich ab. Er bündelt, er verstärkt die gemeinsamen Aktivitäten. Es gibt dann zukünftig nicht mehr den Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern und den Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für die automatisierte Datenverarbeitung. Das heißt, wir bekommen eine Verbesserung, eine Bündelung der Aktivitäten auf der Bundesebene. Und ich sage ganz offen: Das tut not. Das ist gut so. Dank der Bundesregierung, dem Bundesinnenministerium an der Stelle! Wir begrüßen ausdrücklich, dass dabei die Frage der offenen Standards eine ganz wesentliche Rolle spielt.
In der Diskussion über dieses Gesetz gibt es zwei Bereiche, über die es sich lohnt, an der Stelle miteinander zu diskutieren. Das ist erstens die Frage der Sicherheit bei der Weitergabe persönlicher Daten und damit in einem engen Zusammenhang auch die Frage des Datenschutzes und die Frage, inwieweit wir uns auch als Berliner Parlament dafür einsetzen wollen, dass die Landesdatenschutzbeauftragten einbezogen werden bei der Erstellung dieses IT-Planungsrats.
Insgesamt gesehen beurteilt die CDU-Fraktion die Gesetzesvorlage positiv. Allerdings nicht erst nach dem Millionengrab MODESTA müssen wir uns die Frage stellen, ob wir denn im IT-Bereich im Land Berlin eine ausreichende Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen des Bundes und anderer Länder konstatieren können. In diesem Zusammenhang finde ich die Anhörung in der letzten Ausschusssitzung, die die CDU-Fraktion beantragt hatte, außerordentlich hilfreich. Ich finde auch die Große Anfrage der FDP-Fraktion sehr hilfreich, weil sie ebenfalls Auskunft über diese Frage gibt. Im Anschluss an die Große Anfrage und an die Anhörung ergeben sich für uns viele Fragen. Die werden wir in den nächsten Monaten systematisch aufarbeiten.
Die Große Anfrage dagegen bringt wenig Neues. Vielmehr ist interessant, was eben nicht drin steht oder: Wo werden Fragen nicht direkt beantwortet? Dort gibt es diverse Beispiele. Ich will mich auf drei beschränken, zunächst die Frage nach den Bezirken und deren Aktivitäten. In der halben Seite, wo der Senat sich über das auslässt, was in den Bezirken passiert, sind die Bezirksverwaltungen zweimal namentlich erwähnt. Das zeigt die hohe Wertigkeit – das mach ich hoch ironisch – der Arbeit in den Bezirken für Rot-Rot. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit haben Sie sich wieder einmal demaskiert. Damit zeigen Sie, was Sie tatsächlich von der Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung halten, nämlich offensichtlich nichts!
Und wenn es darum geht, Online-Bezahlsysteme im Land Berlin stärker zu realisieren, dann ist die Frage gestellt worden: Wann konkret kommt diese Ausweitung? – Da