Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 – Drucksache 16/2740 – sowie den Staatsvertrag als Anlage des Gesetzes. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. In der Vorlage fehlt eine Regelung über das Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes. Ich schlage vor, dass das Gesetz mit der üblichen Formel über das Inkrafttreten „… am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin“ ausgefertigt wird, und stelle hierzu die Zustimmung fest. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion der FDP – die Annahme der Drucksache 16/2740. Wer der Gesetzesvorlage einschließlich der von mir genannten Änderung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktionen der Grünen und der CDU. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Aufhebung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover angenommen.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 – Drucksache 16/2587 – sowie den Staatsvertrag als Anlage des Gesetzes. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Drucksache 16/2587. Wer der Gesetzesvorlage seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktionen der Grünen, der CDU und der FDP. Ich glaube, Gegenstimmen und Enthaltungen abzufragen, ist nicht nötig. Damit ist das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe angenommen.
Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin (Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz – UVollzG Bln)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 99 Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 99 – Drucksachen 16/2491 und 16/2781 –. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der Grünen. Herr Abgeordneter Behrendt ist bereits unterwegs. – Sie haben das Wort, bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetz endet eine Debatte über die Normierung
des Untersuchungshaftbereichs, die 1971 – das war mein Geburtsjahr – begonnen hat. Das zeigt, manchmal mahlen Gesetzesmühlen einfach sehr langsam. Allerdings – das ist anzuerkennen – haben wir mit diesem Gesetz endlich ein Gesetz, das die Untersuchungshaft regelt. Das ist positiv hervorzuheben. Positiv ist auch hervorzuheben, dass die Koalition in diesem Gesetz – im Gegensatz zum Gesetz über die Jugendhaft, die wir vor einem Jahr normiert haben – auf Uniformen für die Gefangenen verzichtet. Allerdings beschränkt sich der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen darauf, den Ist-Zustand in Gesetzesform zu gießen. Er verzichtet leider darauf, die trübe Realität zu verbessern, sondern passt das Gesetz der trüben Realität an. Innovation oder überhaupt nur eine vage Idee, wie der Vollzug in 10, 15 Jahren aussehen soll, schimmern nicht einmal auf.
Bedauerlich ist auch, dass die im Ausschuss gehörten Sachverständigen – auch die von der Koalition benannten Sachverständigen – zwar angehört wurden, dass ihre Anregungen aber nur in sehr bescheidenem Umfang – möchte ich einmal sagen – in dieses Gesetz eingeflossen sind. Da wäre deutlich mehr möglich gewesen.
Für uns sind folgende drei Punkte unerlässlich. Zunächst einmal wollen wir eine klarere Normierung des Zwecks des Vollzugs. Wir halten da die Hamburger Formulierung für deutlich besser, weil sie insbesondere auf die problematische Wendung „weitere Straftaten“ verzichtet. Zur Erinnerung: Die Untersuchungshäftlinge, die nach Ihrem Gesetzentwurf davon abgehalten werden sollen, weitere Straftaten zu begehen, gelten immerhin als Unschuldige.
Ohne Not wird in diesem Gesetz die für die Gefangenen sehr wichtige Möglichkeit, Pakete zu empfangen, verboten, mit dem Argument, das würde so hohen Kontrollaufwand bedeuten. Wenn man mit Gefangenen spricht, gerade die, die da länger sitzen – in Untersuchungshaft sitzen sie zum Teil auch ein Jahr und länger –, wissen, wie wichtig es für die Gefangenen ist, auch Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln von zu Hause zu bekommen. Gerade im Hinblick auf die anstehende Weihnachtszeit ist diese Regelung ausgesprochen hartherzig.
Es entsteht auch der eigenartige Wertungswiderspruch, dass Strafgefangene, die immerhin schon verurteilt wurden, weiterhin Pakete empfangen können und Untersuchungsgefangene, die eigentlich nicht schlechter behandelt werden sollen, hier deutlich schlechter behandelt werden. Auch Brandenburg – es wird ja an anderer Stelle häufig auf die Rechtseinheit mit Brandenburg hingewiesen – verzichtet auf dieses Paketverbot. Man hätte hier bei der alten Regelung bleiben sollen, denn auch das Argument, dass es so einen hohen Kontrollaufwand erfordert, die Pakete, überzeugt wenig, denn auch Besuche in Strafhaft erfordern einen Kontrollaufwand, und immerhin will niemand Besuche in Haft verbieten.
Eine wesentliche Verschlechterung zum bisherigen Zustand ist auch, dass die Disziplinargewalt von den Richtern auf die Anstalt übergehen soll. Bisher war es so, dass unabhängige Gerichte über Disziplinarmaßnahmen in der Untersuchungshaft entscheiden sollten. Nach dem hier vorliegenden Gesetzentwurf macht das in Zukunft die Anstaltsleitung. Wir meinen, das ist nicht nötig, hier von dem Jahrzehnte alten System abzugehen. Das hat sich bewährt. Es sollte bei den Gerichten bleiben.
Lassen Sie uns insgesamt dieses bisher nur mittelmäßige Gesetz verbessern! Die Koalition hat hier zum zweiten Mal die Chance vertan. Beim Jugendstrafvollzugsgesetz hat sie die Chance vertan, hier innovativ-liberale Gesetze zu machen. Auch bei diesem wäre viel mehr möglich gewesen. Lassen Sie uns dieses Gesetz verbessern! Stimmen Sie für unsere Änderungsanträge!
Wir Bündnisgrünen werden uns weiterhin für rechtsstaatliche Haftbedingungen in den Berliner Anstalten und weitgehende Haftvermeidung einsetzen. Hier muss leider daran erinnert werden, dass es in Berlin über Jahre zu verfassungswidrigen Haftbedingungen – nämlich in Moabit – gekommen ist, die Justizverwaltung sich also diesbezüglich nicht mal in der Lage sah, sich an die Verfassung zu halten. Ich kündige hier an, dass wir es nicht zulassen werden, dass mit den wenigen Verbesserungen in diesem Gesetz ähnlich verfahren wird. Wir werden anmahnen, dass die Verwaltung in Zukunft zumindest das Wenige, das hier zugunsten der Gefangenen geregelt ist, einhält. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Behrendt! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Kohlmeier das Wort. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben im Justizbereich heute im Berliner Abgeordnetenhaus beschließen werden. Durch die föderale Kompetenzverteilung ist das Land Berlin zuständig für die Regelung des Vollzugs von Untersuchungshaftgefangenen, das heißt also der Ausstattung des Haftraums, der Arbeit während der Haft oder aber auch der Sicherheit und Ordnung. Zusammen mit elf Bundesländern ist es gelungen, einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Der Senatorin für Justiz ist nicht genug Hochachtung dafür auszusprechen, dass Berlin bei der Erarbeitung des Gesetzes wieder federführend war. Damit zeigen wir: Berlin ist der fortschrittliche Motor im Justizbereich.
Wir haben mit diesem Gesetz die Möglichkeit genutzt, auch in Zeiten angespannter Haushaltslage substanzielle Verbesserungen für die Belange von Untersuchungsgefangenen festzuschreiben.
Einige der Verbesserungen, die der Kollege Behrendt möglicherweise nicht mitbekommen hat, möchte ich Ihnen hier noch einmal skizzieren: Wir haben die Verteidigerrechte gestärkt. Das war insbesondere eine Forderung der Anwaltschaft, die umgesetzt wurde. Sicherungsmaßnahmen und Disziplinarmaßnahmen werden nicht nur dem Gericht und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, sondern auch dem Verteidiger. Wir stellen Rechtsanwälte, Notare und Verteidiger gleich. Und angesichts der Unschuldsvermutung scheint es uns nicht weiter haltbar, die Kontakte der Untersuchungsgefangenen zu ihren Rechtsanwälten und Notaren – wie es bisher war – zu beschränken.
Wir verdoppeln die Besuchszeiten für die Untersuchungshaft, auch für die jugendlichen Untersuchungsgefangenen, weil wir die familiären und sozialen Kontakte auf diese Weise deutlich besser aufrecht erhalten wollen. Für jugendliche Untersuchungsgefangene wird die Teilnahme an schulischen und beruflichen Maßnahmen ermöglicht. Auch bei der Arbeitsentlohnung von Untersuchungshäftlingen gehen wir einen neuen Schritt: Die bisherige Schlechterstellung von Untersuchungsgefangenen wird beseitigt, und Untersuchungshäftlinge sind nicht mehr Gefangene zweiter Klasse.
Der Gesetzentwurf ist eine klare und in sich verständliche Regelung des Untersuchungshaftvollzugs. Er dient den Interessen des gerichtlichen Verfahrens, verbessert die Stellung von Untersuchungshäftlingen und trägt damit der Unschuldsvermutung Rechnung. Mit dem Gesetz bin ich sehr zufrieden. Natürlich kann man wie Kollege Behrendt immer mehr fordern – noch mehr Besuche, eine noch stärkere Berücksichtigung der Unschuldsvermutung oder noch weniger Beschränkungen. – Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Tatsache, dass Untersuchungshaft durchaus einen dringenden Tatverdacht voraussetzt, sitzen dort nicht nur Leute, die unschuldig sind, sondern es gilt die Unschuldsvermutung. Wir haben die prozessualen Vorgaben auch angesichts der Sicherheitsbedürfnisse angepasst, und wir haben eine Abwägung vorgenommen. Das zeigt im Übrigen auch die breite Unterstützung, die dieses Gesetzesvorhaben in diesem Haus haben wird.
Aus aktuellem Anlass darf ich zur Untersuchungshaft noch Folgendes sagen: Berlin und Brandenburg sind die einzigen Bundesländer, die sich der Problematik von Suiziden in Haftanstalten auch im Gesetz annehmen. In § 5 des Gesetzes finden Sie entsprechende Formulierungen, dass auf Suizidprophylaxe besonderes Augenmerk zu richten ist. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass uns das Leben und die körperliche Unversehrtheit gerade auch von Untersuchungsgefangenen besonders am Herzen liegen. Trotz dieser Regelung wird es uns jedoch nicht
gelingen, jeden Suizid in der Haftanstalt zu verhindern. Ich habe mir die Suizide seit 1980 angeschaut, und dabei muss man feststellen, dass Berlin durchaus im Durchschnitt liegt und sich in den letzten 20 Jahren die Anzahl der Suizide nicht – wie es in der Öffentlichkeit zu suggerieren versucht wird – erhöht hat. Sie liegt seit 1980 konstant zwischen zwei und zehn Suiziden im Jahr. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist sie weitaus höher. Auch in Zeiten einer Grünen-Regierungsbeteiligung lag die Zahl der Suizide im oberen Bereich, nämlich zwischen sieben und neun Suiziden jährlich.
Wenn Sie Suizide verhindern wollen, dann erreichen Sie es nicht damit, dass Sie die Gefangenen in Einzelzellen legen. Sie müssten den Gefangenen letztlich jeden persönlichen Gegenstand wegnehmen, das Bettzeug wegnehmen, und die Gefangenen dürften auch nicht mehr mit Besteck essen. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen eine menschenwürdige Unterbringung, und damit wird auch das Risiko eines Suizids nicht gänzlich auszuschließen sein.
Darf ich letztlich zum Änderungsantrag der Grünen kommen. Die parlamentarische Wertschätzung, die Sie uns hier erfahren lassen, verwundert mich doch ein bisschen. Wir hatten im Ausschuss nicht nur eine Anhörung, sondern wir haben auch die Änderungsanträge diskutiert. Deshalb wundert es mich, dass Sie heute zur Schlussberatung noch einen Änderungsantrag einreichen, der erstens das wiederholt, was wir schon diskutiert haben, und dies auch noch falsch wiedergibt. Sie suggerieren einen Grundrechtsschutz, den Sie in den Anstalten haben wollen, obwohl es bisher hervorragend damit funktioniert hat, dass die Mitarbeiter die Disziplinarmaßnahmen in den Anstalten direkt angeordnet haben und dies gerichtlich zu überprüfen war.
Was bleibt? – Sie machen Politik nach dem PippiLangstrumpf-Prinzip: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt. Damit kann man vielleicht auf einer GrünenVersammlung regieren, aber nicht in Berlin. Wir übernehmen Gesamtverantwortung und verabschieden heute mit Stimmen der rot-roten Koalition und der CDU ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz, welches die guten Standards in Berlin sicherstellt. Berlin kann auf dieses Gesetz stolz sein. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kohlmeier! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Rissmann das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, wenngleich wir einige Bauschmerzen im Detail haben und es keinen Anlass für die Lobrede gibt, die der