Ich weiß nicht, ob Sie die letzten Jahre im Innenausschuss mit Bewusstsein miterlebt haben. Dann werden Sie nämlich immer erlebt haben, dass ich mich gegen Gewalt von allen Seiten gestellt habe, und zwar ganz egal, ob sie von Rechtsradikalen, islamistischen Terroristen, normalen Gewalttätern oder von Linksextremisten oder Linksautonomen gewesen ist. Ich halte Gewalt zur Durchsetzung oder Propagierung politischer Ziele grundsätzlich für verabscheuungswürdig und für zu ächten.
Das Zweite ist: Ich kann jetzt die Sitzung bis 16.30 Uhr verlängern, indem ich Ihnen das Konzept der Senatsverwaltung für Inneres und des Senats zur Gewaltbekämpfung
Das beginnt mit einer Strafverfolgung, die wir im Rahmen des Landeskriminalamtes, insbesondere des LKA 5, im Einzelnen durchführen. Es ist uns übrigens auch gelungen, Straftäter aus diesem Bereich zu einem erheblichen Teil zu finden. Es ist mir eine hohe Genugtuung, dass die Ereignisse der letzten Jahre gezeigt haben, dass auch die Rechtsprechung im Land Berlin auf Straftaten dieser Art mit aller Härte antwortet. Das haben Sie heute erst wieder der Zeitung entnehmen können bei einem Urteil, das gefällt worden ist. Das beginnt aber mit vielen Urteilen, die bei der Ausübung von Gewalt in politischem oder sonstigem Zusammenhang stattfinden und die deutlich machen, dass hier der Staat ein Stoppschild setzt.
Das geht aber über die Fragestellung Strafverfolgung hinaus. Man muss schon früher ansetzen. Man muss bei der Gewaltprävention generell ansetzen. Das machen wir auch mit Gewaltprävention in Erziehung und Ähnlichem, z. B. mit Erziehung in Schulen, indem Polizeibeamte in Schulen gehen und für gewaltfreies Handeln werben. Wir machen es darüber hinaus, indem wir in bestimmten Kreisen, bei denen wir Gewaltbereitschaft vermuten – ob das Linksextremisten oder Rechtsextremisten oder andere sind –, mit den Mitteln eingreifen, die uns der Gesetzgeber, und zwar sowohl im ASOG wie auch in der StPO, zur Verfügung gestellt hat – übrigens auch im Gesetz über den Verfassungsschutz des Landes Berlin.
In allen diesen Punkten arbeiten die Behörden, die dafür zuständig sind, um Gewalt zu verhindern, und wenn Gewalt trotzdem passiert, um sie angemessen zu ahnden. Ich glaube nicht, dass wir uns irgendwelche Versäumnisse vorhalten lassen müssen – von Ihnen schon gar nicht!
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister: Ihr Finanzsenator möchte seit gestern offensichtlich das ICC abreißen. Deswegen möchte ich die Frage an Sie formulieren, ob Sie einen Abriss des ICC für möglich halten und wie Sie grundsätzlich zu dieser Frage stehen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir diskutieren seit geraumer Zeit, wie so oft in Berlin, über Themen, die immer wiederkehren.
Wir hatten eine Entscheidung getroffen, nämlich dass sich bei Abwägung der Kosten, die durch einen Neubau verursacht werden, und der Sanierungskosten nach der damaligen Darstellung das Bild so gezeigt hat, dass die Sanierung auch unter Kostengesichtspunkten – neben Identitätsfragen Westberlins usw., was auch alles eine Rolle dabei gespielt hat – die günstigere Variante war. Wenn es da neue Erkenntnisse gibt, dann müssen die offen diskutiert werden. Ich nehme an, dass während der Haushaltsberatungen dazu auch genügend Anlass ist.
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Wowereit, dass das ICC und die Sanierung des ICC eine der Großbaustellen Ihrer Koalition ist, welche Ihnen seit mehreren Jahren nicht zu schließen gelingt. Sie haben zu Recht eben auf die Haushaltsberatungen hingewiesen. Können Sie zumindest sicherstellen, dass Ihr Senat während der laufenden Haushaltsberatungen eine Aussage zu der Frage, ob das ICC saniert oder ob eine Ausweich-Kongresshalle irgendwo anders gebaut wird, trifft und dann auch in den Haushaltsberatungen mit uns diskutiert?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Nach meinem Kenntnisstand ist die Stadtentwicklungsverwaltung dabei, das Bedarfsprogramm aufzustellen. Dieses soll bis Ende des Jahres erstellt sein. Daran schließt sich eine dreimonatige Prüfungsphase an. Ich glaube nicht, dass vorher Verlässliches – so einen Begriff möchte ich jetzt nicht justiziabel machen – als Kostenschätzung vorliegt, und dementsprechend kann erst danach eine Bewertung vorgenommen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Herrn Innensenator: Herr Körting! Ist es Ihnen mittlerweile, seit meiner Anfrage im letzten Plenum und seit der Presseberichterstattung am letzten Wochenende, gelungen, sich selbst Kenntnis über die Zustände der Munitions- und Sprengstofflagerung bei der Berliner Polizei zu verschaffen? Welche Maßnahmen haben Sie insoweit eingeleitet?
Herr Kollege Jotzo! Ich habe den Polizeipräsidenten um einen Bericht in dieser Sache gebeten, weil Sie danach gefragt haben und weil Ihre Frage offensichtlich auch einen Hintergrund hatte. Der Polizeipräsident hat mir dazu erst einmal einen mündlichen Bericht gegeben, dass derzeit dieser Sprengstofflagerplatz nach seiner Einschätzung ausreichend durch Mitarbeiter bewacht wird und dass er es für nötig hält, darüber hinaus bauliche Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Zugänge zu diesem Sprengstofflagerplatz zu erschweren. Ich werde dazu noch einen schriftlichen Bericht bekommen. Ich bin auch gern bereit, dann im Innenausschuss darüber zu berichten.
Nachdem der Polizeipräsident mir berichtet hat, Herr Jotzo, dass er die jetzt durchgeführten Maßnahmen der Bewachung des Sprengplatzes für ausreichend erachtet, habe ich keinen Anlass gesehen, an dieser Aussage des Polizeipräsidenten zu zweifeln.
Danke, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an Senatorin Lompscher: Frau Senatorin! Würden Sie dem Regierenden Bürgermeister bitte erklären, dass der CO2Ausstoß von Vattenfall in Berlin ein Drittel dessen umfasst, was ganz Berlin an CO2-Ausstoß verursacht, und dass eine Klimaschutzerklärung, die Vattenfall zugesteht, unterdurchschnittlich zum Erreichen des Klimaschutzziels von 2006 bis 2020 beizutragen, dazu führt, dass alle anderen in Berlin überdurchschnittlich beitragen müssen?
Frau Senatorin Lompscher! In welchen Sektoren sollen die Einsparungen erbracht werden, die Vattenfall nicht erbringen wird, wenn der Konzern von 2006 bis 2020 unterdurchschnittlich CO2 einspart – Verkehr, private Haushalte, öffentliche Hand? Welche Pläne haben Sie?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schäfer! Nun haben Sie mir ja eine Frage gestellt, das ist freundlich. Das ändert aber nichts daran, dass wir hier nicht im Arithmetik-Grundkurs in der Grundschule sind. Wir arbeiten zur Zeit an einem Energiekonzept. In diesem werden sehr sorgfältig die Dinge geprüft, die in Berlin gehen. Das Ziel – 40 Prozent bis 2020 – wird sicherlich niemand infrage stellen. Wie dieses Ziel erreichbar ist, werden wir stufenweise in den Konzepten, die wir erarbeiten, darlegen. Warten wir das mal ab!
Stellungnahme des Senats zu dem Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“