Zurück zur Sache! – Frau Bayram! Sie haben darüber spekuliert, warum die SPD bei Migrantinnen und Migranten verliert. Sie meinen, dass es möglicherweise daran liegt, dass die SPD nicht in der Lage ist, Migrantinnen und Migranten Brücken zu bauen. Ich bin der Meinung, die SPD verliert bei Migrantinnen und Migranten vor allem deshalb, weil sie nicht in der Lage ist, Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt Chancen zu eröffnen. Das Problem ist, dass die SPD – und Frau Bayram, da muss ich Sie und die Linksfraktion auch einschließen – Migrationspolitik in unserer Stadt ausschließlich als Sozial- und Ausländerpolitik zu begreifen scheint.
Die FDP-Fraktion bekennt sich ganz klar dazu: Migrationspolitik bedeutet für uns auch, dass es einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik bedarf, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, dass es einer vernünftigen Fiskalpolitik mit maßvollen Belastungen bedarf und dass es der Eröffnung von Bildungschancen bedarf. Das brauchen Migrantinnen und Migranten auch!
Ich habe den Eindruck gewonnen, und ich glaube, in der Diskussion ist es auch deutlich geworden, dass die Grünen mit diesem Antrag hier eine Art Papp-Popanz aufgebaut haben, um ihn dann mit Getöse zum Einsturz bringen zu können.
Letztlich ist es schon mehrfach erwähnt worden, und selbst Herr Doering stimmt mir da zu. Worum geht es?
Ach so, dann will ich es noch einmal erklären. § 35 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz – zuhören da drüben, bei der SPD-Fraktion! –
regelt das eigenständige unbefristete Aufenthaltsrecht der Abkömmlinge. Es geht hier also darum, für welche Fälle wir es zulassen, dass die befristete Aufenthaltserlaubnis zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis erstarkt.
Jetzt ist mehrfach erwähnt worden, die Regulierung sei zu restriktiv. Das können wir nicht erkennen. Die Niederlassungserlaubnis ist ohne jegliches Ermessen dann zu erteilen, wenn der volljährige Ausländer seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, wenn er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, wenn
sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Hierauf kommt es an.
Wann kann die Ausländerbehörde davon ausgehen, dass eine Ausbildung tatsächlich zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt? Die Auffassung der FDP-Fraktion dazu ist ganz klar: Eine Ausbildung kann nur dann zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führen, wenn der Betroffene tatsächlich an dieser Ausbildung teilnimmt. § 35 Ausländergesetz will erkennbar nicht den Faulen privilegieren, der sich irgendwo einschreibt und dann in Fehlzeiten verabschiedet, allein der formale Besuch einer Bildungseinrichtung soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers, des Senats und der FDP-Fraktion nicht genügen. Das Ausländergesetz will hier den privilegieren, der sich anstrengt, der sich bemüht und der mit seiner Teilnahme an einer qualifizierten Ausbildung den Willen dokumentiert, erfolgreich zum Arbeitsmarkt beizutragen. Das wird schon dadurch deutlich, dass der Bundesgesetzgeber die Teilnahme an einer solchen qualifizierten Ausbildung der selbständigen Sicherung des Lebensunterhalts gleichgestellt hat. Das ist richtig.
Daher ist es auch richtig, wenn die Ausländerbehörde die Zeugnisse der Betroffenen anfordert. Denn nur aus diesen – anders als aus einer bloßen Einschreibebestätigung – ergibt sich, ob jemand nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich an einer Ausbildung teilnimmt. Hier geht es in erster Linie nicht um die Noten, sondern um den ersten Anschein einer Teilnahme, der durch ein Zeugnis schnell wirksam, und wie ich hinzufügen möchte, auch unproblematisch geliefert werden kann. – Ich möchte zum Ende kommen, deshalb keine Zwischenfragen.
In der Ausschusssitzung hat die Innenverwaltung auch nachvollziehbar dargestellt, dass sie die Anwendungshinweise bereits nach den Debatten im letzten Jahr entsprechend angepasst hat. Aus unserer Sicht ist daher nunmehr hinreichend klargestellt, dass sich die Ausländerbehörde eine Beurteilung schulischer Leistungen im Einzelfall nicht anmaßt. Sie muss aber auch künftig in der Lage sein, die tatsächliche Teilnahme eines Betroffenen an Ausbildung und Ausbildungsveranstaltungen zu überprüfen. Dazu ist die Anforderung eines Zeugnisses einfach, da jeder es bekommt, und auch geeignet. Dahinter sollten wir nicht zurückbleiben. Deswegen wird die FDP-Fraktion den Antrag der Grünen ablehnen. – Vielen Dank!
Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der Grünen die Ablehnung des Antrags Drucksache 16/2254. Wer dem Antrag dennoch
seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die anderen vier Fraktionen. Der Kollege Ueckert hat bei der Ablehnung auch mitgestimmt. Letzteres war die Mehrheit, dann ist das so beschlossen.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Person des Kollegen Otto. – Herr Otto, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Energetische Sanierung durch Klimaschutzumlage forcieren, das ist unser Anliegen mit diesem Antrag. Das Wohnen in Berlin und überhaupt in unserem Land steht vor zwei ganz großen Herausforderungen. In Zeiten von Wirtschaftskrise, steigender Arbeitslosigkeit, sinkenden Realeinkommen und gleichzeitig ansteigenden Mieten wird das Klima rauer und schwieriger für Menschen, die eine Wohnung suchen oder die knapp bei Kasse sind. In verschiedenen Stadtteilen Berlins, genau wie in anderen Großstädten, ist es schwer für Alleinerziehende, manche Familien, Menschen mit geringem Einkommen, eine Wohnung zu finden. Es mangelt an Chancengleichheit. Das sind soziale Fragen. Dafür schlagen wir als Bündnis 90/Die Grünen Lösungen vor.
Wir haben in diesem Haus eine Bundesratsinitiative angeregt, das Mietrecht bei Neuvermietungen zu präzisieren. Von der Koalition ist dies abgelehnt worden.
Sie haben für diese Probleme keine Lösungen, nicht einmal Vorschläge, die diskussionsfähig sind. Stellen Sie sich der sozialen Herausforderung des Wohnens in der Stadt! Denn das ist nicht die einzige Herausforderung. Klimaschutz und hohe Energiekosten sind eine weitere, der wir uns alle zu stellen haben.
Fast sämtliche Gebäude der Stadt sind nicht langfristig zukunftsfähig, auch wenn seit 1990 schon viel investiert und viel getan worden ist. Es sind enorme Investitionen in den Gebäudebestand notwendig – und das muss finanziert werden.
Im Mietwohnungsbestand, das wissen die meisten, werden Modernisierungen umgelegt auf die Miete und 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen. Wir haben große Investitionen vor uns, hohe Kosten, und deshalb wollen wir das spezifisch für die Mieterinnen und Mieter senken und schlagen vor, es auf 9 Prozent zu begrenzen.
An dieser Stelle treffen sich die sozialen Fragen und die Klimafrage. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass Mieter nur dann für Modernisierungen zusätzlich bezahlen müssen, wenn es sich um Energieeinsparung handelt oder um das Einsparen von Wasser. Andere Vorhaben wie etwa der Anbau von Balkonen, Einbauküchen oder Parkettboden sind dann Verhandlungssache. Das muss nicht jeder bezahlen, der das nicht kann oder nicht will. Das ist der Kern unseres Antrags. Das ist ein guter Vorschlag, das Soziale mit dem, was aus Klimaschutzgründen notwendig ist, effizient zu verbinden.
Die Senatorin Lompscher diskutiert gegenwärtig ein Klimaschutzgesetz für Berlin. Dieses Gesetz hat zum Ziel, insbesondere Bestandsgebäude durch energetische Maßnahmen zukunftstauglich zu machen. Wir unterstützen sie in ihrem Anliegen und bringen Verbesserungsvorschläge ein.
Hingegen findet sie in der SPD wenig Rückhalt. Wir konnten der Presse entnehmen, dass die Abgeordneten Sven Kohlmeier und andere sich zu Wort gemeldet und gesagt haben, natürlich sei man für den Klimaschutz, aber für ein solches Gesetz gebe es in der SPD-Fraktion keine Mehrheit.
Er, so Herr Kohlmeier weiter, werde jedenfalls dieser mieter- und eigentümerfeindlichen Politik Lompschers nicht zustimmen.
Wenn Sie etwas in der sozialen Frage unternehmen wollen, wenn Sie etwas für den Klimaschutz tun möchten, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Es ist der Antrag, der dieses Problem aufgreift und der eine Lösung vorschlägt. Es ist von keiner anderen Fraktion und insbesondere nicht von Rot-Rot irgendetwas beantragt, vorgeschlagen oder beschlossen worden. Dieser Antrag verfolgt sozialpolitische Ziele und will die Kosten für die Bewohner begrenzen. Ich glaube, das ist ein Ziel, das dieser Stadt und dem Wohnen in Deutschland nützt. Deshalb bitte ich an dieser Stelle noch einmal herzlich um Ihre Zustimmung. – Danke!
Danke schön, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat nunmehr der Kollege Dr. Arndt das Wort. – bitte schön, Herr Dr. Arndt!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Otto! Der Antrag hat eine gewisse Solidität. Wir haben ihn auch im Ausschuss diskutiert. Ich bin dankbar, dass wir in den letzten Minuten inhaltlich diskutiert haben und nicht nur Wahlkampf gemacht haben. – Ich wünsche allen Kandidaten, die sich heute präsentiert haben, alles Gute für die Zukunft. – Ich bin froh, dass uns unappetitliche Debatten, wie sie gegenwärtig in Düsseldorf ablaufen, im Parlament erspart bleiben: Bespitzelung von Gegnern – oder Überweisungen, die der Haushalt in Schleswig-Holstein nötig hat, verschwinden einfach. Ich finde, wir tun gut daran, zur inhaltlichen Arbeit zurückzukommen.
Sie haben ihn klipp und klar dargelegt, und wir haben ihn abgelehnt. Es ist nicht so einfach zu sagen, der Klimaschutz habe Vorrang, und dabei im Grunde genommen die anderen sozialen Aspekte zu vernachlässigen. Es bleibt dann künftig den Mieterinnen und Mietern vorbehalten, ob sie sich für weitere Modernisierungen entscheiden und ob sie es finanzieren können. Kindereinrichtungen, Infrastruktureinrichtungen aller Art, die auch notwendig sind und zum Teil zur Modernisierung gehören, auch das wäre dann dem Mehrheitsentscheid der Mieterinnen und Mieter vorbehalten. Eine derartige Ausgrenzung will ich nicht. Ich vertrete eine neue Form der Wohnungspolitik, die für eine Verfeinerung der Zielsysteme einsteht. Ich bin der Meinung, die Komplexität im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch bei den Trägern, ist groß. Deshalb sind wir in der SPD bei der Wohnungspolitik mehr auf eine Einkommensorientierung aus. Deshalb haben wir beim Mietspiegel angesetzt. Früher haben wir uns für die Abschaffung der Fehlbelegung angesetzt, später bei der Mietengerechtigkeit. Das bringt Einkommensvorteile für alle Bevölkerungsschichten in dieser Stadt. Das ist die Grundlage, dass überhaupt etwas ankommt bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Der zweite Punkt ist Wohnen plus, Franziska EichstädtBohlig kennt diesen Begriff, das sind dann diese gewissen hervorragenden, absolut notwendigen ökologischen Reformen im Wohnungsbestand in Klimaschutz, Energie und darüber hinaus. Grundsätzlich ist zu diskutieren, ob bei dem – ich sage einmal – Staatsziel Klimaschutz, CO2Minimierung, Energieeinsparung die Investitions- und Modernisierungszulage das geeignete Instrument ist. Es ist im Grunde eine Kopfsteuer für Bewohner. Ich sage das ganz offen. Es trifft diejenigen mit dem schmalen Geld