Protocol of the Session on September 10, 2009

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin hat unabhängig davon entschieden, sich auch extern sachverständig beraten zu lassen, und hat das Umweltbundesamt um Amtshilfe gebeten. Das Umweltbundesamt hat sich bereiterklärt, die erbetene Begutachtung durchzuführen. Darüber hinaus wird das Arbeitsmedizinische Zentrum der Charité von der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit herangezogen.

Die Frage, ob eine Gesundheitsgefährdung vorlag und ob sie zu erkennen war, wird sich erst nach Vorlage sämtlicher Gutachten klären lassen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin wird voraussichtlich am Freitag entscheiden, ob das Dienstgebäude wieder in Betrieb genommen werden kann.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Kluckert, Sie haben eine Nachfrage und erhalten das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! In diesem Zusammenhang hat die Vereinigung der Berliner Staatsanwälte in einer Pressemitteilung veröffentlicht, die Politik in Berlin jubele Einspareffekten kritiklos zu. Meinen Sie, dass das Verhältnis zwischen Senat und Staatsanwaltschaft – nicht nur zum Leitenden Oberstaatsanwalt, sondern auch zu den anderen Mitarbeitern – nachhaltig gestört ist?

Vielen Dank! – Das Wort hat die Justizsenatorin. – Bitte sehr!

Herr Abgeordneter Dr. Kluckert! Das Verhältnis zur Berliner Staatsanwaltschaft und auch zur Generalstaatsanwaltschaft ist keineswegs gestört.

Den Einsparmaßnahmen, die in der Presseerklärung erwähnt werden, kann ich entgegenhalten: Wir sind sehr froh darüber, dass wir diese Sanierungs- und Renovierungsarbeiten im Kriminalgericht durchführen können. Wir sind dankbar, dass die BIM GmbH uns für die Zeit der Bauarbeiten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat, die instand gesetzt worden sind. Dadurch kann die Hauptabteilung, die von den Arbeiten betroffen ist, anderweitig untergebracht werden und muss nicht unter dem Lärm und Schmutz der Bauarbeiten leiden.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Wir haben somit Zeit für eine weitere Frage, und zwar von Herrn Jahnke von der SPD-Fraktion zum Thema

Schornsteinfeger in Berlin

Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Auswirkungen haben die bundesrechtlichen Neuregelungen im Schornsteinfegerwesen?

2. Plant der Senat, vor dem Hintergrund der bundesrechtlichen Ausgangssituation landesrechtliche Initiativen zu ergreifen?

Vielen Dank, Herr Jahnke! – Es antwortet die Senatorin für Stadtentwicklung. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jahnke! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ist am 29. November 2008 in Kraft getreten. Es verlagert die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der gesetzlichen Pflichten weitgehend auf die Grundstückeigentümer. Das Berufsrecht und die versorgungsrechtlichen Bestimmungen sind im neu eingeführten Schonsteinfegerhandwerksgesetz geregelt, während das bisherige Schornsteinfegergesetz umfassend novelliert wurde. Vor allem zielt diese Novellierung auf das Nachvollziehen der europarechtlichen Anforderungen, und zwar im Ergebnis auf eine weitgehende Abschaffung des Schornsteinfegermonopols. Auf der einen Seite ist das Verbot von Nebentätigkeiten aufgehoben, so dass die Schornsteinfeger nun auch in Berufsfeldern tätig sein dürfen, die ihnen bisher verschlossen waren. Sie werden damit anderen Handwerksberufen stärker gleichgestellt. Bis ins Jahr 2013 sollen sie sich auf diese veränderten Bedingungen eingestellt haben. Es gilt dann für die Schornsteinfeger – wie für andere Handwerker auch –uneingeschränkt der Wettbewerb.

Zusätzlich sind die Länder durch diese durch das Bundesrecht bestimmten Aufgaben ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weitere Anlagen einer Unterprüfung durch die Schornsteinfeger zuzuweisen, und zwar zur Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, zum Umweltschutz, zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz. Aus diesen Gründen darf weiter gereinigt und geprüft werden.

Die Übergangsregelungen gelten bis zum Ende des Jahres 2012, in der Praxis also noch für drei Jahre. Sie sehen in diesem Zeitraum eine sukzessive Anpassung an das Recht vor. Zum Beispiel wird ab dem Jahr 2010 die befristete anstelle einer dauerhaften Bestellung auf der Grundlage einer Ausschreibung – so wie bisher die Bestellung nach dem Rang in einer Liste erfolgte – möglich sein. Während der Übergangszeit ist die Anzahl der Kehrbezirke festgeschrieben. Für die Begründung der Neueinteilung – das war für den Bundesgesetzgeber entscheidend – wird die Einkommenssicherung der Kehrbezirksinhaber nicht mehr ausschlaggebend sein.

Das heißt, Neueinteilungen dürfen nur noch aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes vorgenommen werden. Künftig bleiben den Schornsteinfegern weniger Aufgaben, etwa 20 Prozent, für die sie nach wie vor als Beliehene tätig sind. Das sind 20 Prozent des bisherigen Aufgabenbereichs, und zwar die Feuerstättenschau, die Tauglichkeitsbescheinigung nach dem Landesbauordnungsrecht und einige Überprüfungen auf Feuersicherheit.

Wir planen landesrechtliche Regelungen, die zur Erhaltung des bisherigen Standes der Feuersicherheit nach unserer Einschätzung erforderlich sind. Wir wollen auf der Grundlage der bundesrechtlichen Ermächtigung weitere Aufgaben, weitere Anlagen bestimmen, bei denen eine Überprüfung durchgeführt werden soll. Als Beispiel nenne ich die Überprüfung von gewerblich genutzten Dunstabzugshauben sowie die Überprüfung von Brennstoffleitungen.

Außerdem gibt es einen Gesetzentwurf zur Regelung der Fahrpauschale. Das heißt, in anderen Ländern herrschen andere, höhere Gebühren, an die angepasst zu werden die Schornsteinfeger das Recht haben. Wir müssen dann noch eine gesetzestechnische Rechtsverordnung erlassen, um außerdem für die in den nächsten drei Jahren frei werdenden Kehrbezirke über die Ausschreibung und die Auswahl der Bewerber eine Rechtsgrundlage zu schaffen, nach der nach den Grundlagen des neuen Gesetzes verfahren werden kann.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Das Wort für eine Nachfrage hat jetzt Herr Abgeordneter Jahnke. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehen Sie durch diese gerade geschilderten Regelungen das im Moment in Berlin bestehende Schornsteinfegerhandwerk wirtschaftlich gesichert? Bestehen Möglichkeiten für Nachwuchs? Oder sehen Sie auf längere Sicht eher einen Rückgang des Volumens an Betrieben in Berlin?

Vielen Dank! – Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jahnke! Das wird von den Angehörigen der Innung durchaus unterschiedlich bewertet. So sind zum Beispiel diejenigen, die Inhaber eines solchen Kehrbezirkes sind, daran interessiert, größere Kehrbezirke zur Verfügung zu haben. Auf der anderen Seite machen Nachwuchsorganisationen geltend – und auch Vertretungen der, ich nenne das ganz vorsichtig: Nachwuchsgesellen –, dass es in Berlin eine Auskömmlichkeit gibt, die im Vergleich zu der Erzielung eines Einkommens für die Schornsteinfeger bundesweite Vergleiche durchaus nicht zu scheuen braucht.

Natürlich werden und können Sie nicht erwarten, dass von Vertretern eines Berufstandes gesagt wird: Im Vergleich sind wir auskömmlich ausgestattet. – Das erwarte ich auch in solchen Gesprächen nicht. Ich habe aber keinen Hinweis darauf, dass es irgendeine Bedrängnis wirtschaftlicher oder finanzieller Art für die Schornsteinfeger gibt.

Vielen Dank, Frau Senatorin Junge-Reyer! – Das Wort für eine weitere Nachfrage hat der Abgeordnete Scholz von der Fraktion der CDU. – Βitte schön!

Frau Senatorin! Wie bewerten Sie die Tatsache, dass die Aufgabenreduzierung für die Schornsteinfeger einhergeht mit der ausschließlichen Zuständigkeit zur Überprüfung der Einhaltung der Kriterien nach der neuen EnEV 2009 und dass diese ausschließlich wieder an das Schornsteinfegerwesen übertragen wird?

Vielen Dank! – Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich bin der Auffassung, dass wir sehr genau hinsehen müssen, wo eine Beleihung, also die Übertragung einer öffentlich, hoheitlich zu erledigenden Aufgabe, nach wie vor erforderlich und notwendigerweise einem bestimmten Berufsstand zugewiesen wird. Das ist – nach meiner Einschätzung – insbesondere bei der Feuersicherheit erforderlich. Bei vielen anderen Tätigkeiten ist das nicht erforderlich.

[Zuruf von der SPD]

Da es sich bei der Definition dieser Aufgaben um bundesgesetzliche Regelungen handelt, dadurch, dass die 20 Prozent dieser Tätigkeit gesetzlich geregelt den Schornsteinfegern zugewiesen sind, bleibt für den Rest nur die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben im Weg des Übergangs in den nächsten drei Jahren zu formulieren. Ansonsten befinden sich die Schornsteinfeger nach den europarechtlichen Vorschriften in der Situation wie viele andere Handwerke und andere Innungen in Berlin auch: Sie müssen sich in einer anderen Konkurrenzsituation auf dem Markt stellen. Das können sie meiner Einschätzung nach durchaus selbstbewusst tun.

Vielen Dank, Frau Senatorin Junge-Reyer! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt die Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Grosse hat das Wort. – Bitte sehr!

Danke, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Meine Frage richte ich an den Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen. – Herr Senator Wolf! Welche neuen Informationen bzw. Erkenntnisse haben Sie über die Zukunft bzw. Fortführung der Karstadt-Kaufhäuser inklusive des KaDeWe in Berlin?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Grosse! – Das Wort hat jetzt Herr Senator Wolf. – Bitte!

Verehrte Frau Grosse! Meine Damen und Herren! Wir haben im Augenblick noch keine neuen, aktuellen Informationen vonseiten des Insolvenzverwalters über den weiteren Fortgang. Sie wissen, wie die Entwicklung bei Karstadt bzw. Arcandor bundesweit ist. Wie das Insolvenzverfahren im Einzelnen und mit welchen Konsequenzen fortgeführt wird, darüber liegen uns noch keine konkreten Informationen vor. Wir sind mit den einzelnen Akteuren nach wie vor im Gespräch. Wir sind auch im Gespräch mit potenziellen Erwerbern und Interessenten. Momentan sind wir jedoch noch nicht in einer Phase, in der es akut wird, weil die Strategie des Insolvenzverwalters noch nicht definitiv ist.

Ansonsten gilt grundsätzlich, dass wir in Berlin – diese Einschätzung habe ich bereits an anderer Stelle formuliert – hinsichtlich der Sicherung der Kaufhäuser eine relativ günstige Situation haben, da der Großteil der Häuser gute Umsätze und gute Ergebnisse schreibt. Es gibt zwei Kaufhäuser, die eher etwas kritisch sind, aber die überwiegende Zahl der Häuser ist wirtschaftlich in einer guten Lage. Zum anderen haben wir, anders als in anderen Städten in der Bundesrepublik, mit den Karstadt-Kaufhäusern nicht das Problem, dass unmittelbare Konkurrenzstandorte bestehen wie z. B. der Kaufhof. Wir in Berlin haben durchaus eine räumliche Trennung zwischen Ost und West, sodass das durchaus kompatibel sein kann.

Man wird jetzt in den Gesprächen sowohl mit dem Insolvenzverwalter als auch mit potentiellen Erwerbern weiter sehen müssen, wie sich die Perspektiven entwickeln. Wir sind u. a. mit den Kammern, dem Einzelhandelsverband und der Gewerkschaft an den Themen dran.

Vielen Dank, Herr Senator Wolf! – Sie haben eine Nachfrage, Frau Grosse? – Bitte sehr!

Herr Senator Wolf! Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob die Löhne in den letzten Monaten termingerecht gezahlt wurden?

Herr Senator Wolf – bitte!

Frau Grosse! Ich habe dazu keine akuten Erkenntnisse. Mir sind keine Beschwerden bekannt geworden. Wenn ich das richtig sehe, müsste jetzt die Phase beginnen, in der Insolvenzgeld bezahlt wird. Deshalb ist das auch nicht mehr die Lohnzahlung durch das Unternehmen, sondern die Zahlung von Insolvenzgeld.

Vielen Dank, Herr Senator!

Das Wort zur nächsten Frage hat Herr Abgeordneter Graf von der Fraktion der CDU. – Bitte sehr!

Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Ist es zutreffend, dass der Rechnungshof von Berlin gemäß § 97 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Ihnen als Regierendem Bürgermeister und der Senatsverwaltung für Finanzen einen Bericht über die

Bau- und Vermögenspolitik am Spreedreieck vorgelegt hat? Falls ja, wann ist das geschehen?