Protocol of the Session on September 10, 2009

nehmen kurzfristig etwas herausgepresst wird. Dafür muss man Fehlanreize vermeiden.

[Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Volker Thiel (FDP)]

Zielvereinbarungen sind mit einem Grundgehalt und variablen Gehaltsbestandteilen anzustreben, verdeckte finanzielle Regelungen sind zu vermeiden, Sachleistungen nur ausnahmsweise zu vereinbaren, und für Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, sollen die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge in ihren einzelnen Bestandteilen im Anhang zum Jahresabschluss oder an anderer geeigneter Stelle angegeben werden. Das ist das, was die Grünen in ihrem Antrag von uns fordern. Das ist in den Beteiligungshinweisen geregelt, so wird also schon verfahren.

Bei Abschluss von Anstellungsverträgen ist das Einverständnis zur Veröffentlichung der Bezüge zu vereinbaren. Bei bestehenden Verträgen – Herr Goetze hat es eben gesagt – soll die Einwilligung der betroffenen Geschäftsführung eingeholt werden. Die gleiche Bestimmung ist im Übrigen auch als Anlage in der beigefügten Mustersatzung für Gesellschaftsverträge enthalten. Da sind wir auf einem guten Weg. Die Einwilligung liegt inzwischen in vielen Fällen vor. Auch das hat Herr Goetze gesagt, und damit hat er vollkommen recht.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Die folgenden Teilziffern gehen dann unter anderem auf Inhalte der Zielvereinbarungen und auf die Benutzung firmeneigener Pkws für private Zwecke ein. Ich will mir die Aufzählung im Einzelnen sparen, das kann jede und jeder selbst nachlesen. Das steht schon darin.

Die aktuellen Hinweise ermöglichen die Umsetzung der unter Punkt 1 des Grünen-Antrags genannten Punkte, Voraussetzung ist das Einverständnis der betroffenen Personen, eine Abgleichung erfolgt dann nach entsprechender Recherchearbeit. An dieser Stelle kann ich nur sagen: fix und variabel ausweisen, Pensionsregelungen ausweisen, damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist, all das will dieses Parlament, all das wird der Senat machen. Punkt 1 des Grünen-Antrags ist damit überflüssig, erledigt.

Zum Punkt 3 des Grünen-Antrags, Leistungsorientierung, na ja, genau das ist hier beschlossen worden. Das steht in den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Nicht die Grünen haben hier die Mehrheit, sondern Rot-Rot. Rot-Rot hat das seinerzeit beschlossen, demzufolge wird so verfahren werden. Es gibt ein Problem, das sind die Altverträge. Die laufen mit der Zeit aus. Bei Neuverträgen wird regelmäßig jetzt schon so verfahren.

Bei Punkt 2 finde ich es sinnvoll, die Strukturen von Zielvereinbarungen zu diskutieren. Man muss sich andererseits die Frage stellen, ob der Aufwand, den Sie fordern, sinnvoll zu betreiben ist. Im wirklichen Leben ist es immer noch so, dass Aufsichtsräte und Vorstände verhandeln und der Zielerreichungsgrad in individueller Zu

ordnung zu den Vorständen abgefragt wird. Ich finde, das Parlament muss auch nicht der Superaufsichtsrat werden.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Für bestimmte Dinge gibt es auch noch Organe der Unternehmen. Die sollen ihre Arbeit ordentlich machen. Das kontrollieren wir hier. Also: viel Wind. Herr Goetze hat es gesagt, der 27. September steht vor der Tür. Deswegen sind die Grünen noch einmal mit voller Wucht durch ein offenes Scheunentor gerannt. Na ja, wenn es denn sein muss.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Kollege! – Für die FDP-Fraktion hat nunmehr der Kollege Thiel das Wort. – Bitte schön, Herr Thiel, ergreifen Sie es!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich, solch ein Antrag scheint recht aktuell zu sein. So hat es auch Herr Ratzmann begründet, als er sagte, wir hätten eine breite Diskussion über Managergehälter und wir könnten uns den Landesrechnungshofbericht zu Gemüte führen, der in der Tat einige Dinge moniert hat, die wir abarbeiten müssen. Ich erinnere daran, dass er forderte, die Spezifizierung des Begriffs „Bezüge“ solle erfolgen, die Bezahlung der zweiten und dritten Managerebene müsse untersucht werde oder aber auch, dass variable Vergütungsstrukturen grundsätzlich eingeführt werden sollen. Das ist noch nicht in allen Bereichen der Fall. Das werden wir gern aufgreifen.

Was will Ihr Antrag leisten? – Sie sagen, mehr Transparenz und Leistungsorientierung bei Managergehältern durch verbesserte Berichterstattung. Ich frage: Wie bekomme ich das hin, und weshalb will ich das haben? Ich muss dafür in die Begründung gucken und stelle fest, dass Sie dort ganz allgemein mit einer tollen Aufzählung beginnen: Transparenz, Kontrolle, Zielvereinbarungen, erfolgs- und leistungsabhängige Vergütungsregelungen. Gut, das kann man in jeder zeitgemäßen Managementliteratur so lesen.

[Beifall bei der FDP– Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Dadurch wird es nicht falsch. Aber der neue Erkenntniswert ist nicht sehr groß. Folglich muss man in die einzelnen Begründungen schauen. Dort heißt es zum ersten Bereich Vergütungsbereitschaft, Sie wollen fundiertere Informationen haben. Ich finde es nachdenkenswert, dass Ihr Informationsbedürfnis weit über gesetzliche Vorschriften, aber auch weit – Kollege Lederer hat das deutlich gemacht – über den Deutschen Corporate Governance Kodex hinausgeht. Also reicht er Ihnen nicht aus. Ich frage Sie auch, weshalb es gerade diese Dinge sind, die

Sie auflisten und ob es tatsächlich schon alle sind. Könnten wir nicht noch weitere finden? Ich habe auch meine Probleme mit dem Begriff „Versicherungsentgelte“. Welche meinen Sie? Lebensversicherungsleistungen, Pensionsleistungen oder Organversicherungen? Ich bin ganz beim Kollegen Jahnke, der darauf hinwies, dass es sein könne, wenn wir derartige Dinge in epischer Breite veröffentlichten, dass manche fähige Frau, mancher fähige Mann dann sagte: Ich würde diesen Job gern haben wollen, aber nicht unter diesen Bedingungen.

[Beifall bei der FDP]

Bei Punkt 2 geht es darum, Zielvereinbarungen zusammenzufassen. Zusammengefasste Zielvereinbarungen sind auf Personen bezogene Informationen ohne jegliche Aussagekraft. Das können Sie gleich sein lassen. Es ist vollkommen richtig, eine Zielvereinbarung wird in der Regel zwischen einem Vorgesetzten und einem Mitarbeiter geschlossen. In diesem Fall sind es der Aufsichtsrat und der Vorstand. Es ist nicht das Beteiligungscontrolling dieses Parlaments, das Zielvereinbarungen in irgendeiner Form schließt oder aber auch – ich wäre an dieser Stelle sehr vorsichtig – sie kontrollieren sollte. Was wollen Sie eigentlich genau kontrollieren? Sie sagen – das ist interessant –, Sie wollen effizienter bewerten können und „sofern es die Interessen des Landes erfordern“ Gegenmaßnahmen ergreifen. Das musste ich mehrfach lesen. Ich als ein Angehöriger der Legislative – noch, wir arbeiten daran –, bin froh darüber, dass die Exekutive Maßnahmen zu ergreifen hat aufgrund ihrer Verantwortungsstruktur. Das will ich auch nicht irgendwo verwischen oder mich dort hineinziehen lassen. Das ist nicht nach meinem Verständnis nicht die Aufgabe von Parlamentariern.

[Beifall bei der FDP]

Ich frage in diesem Zusammenhang, wer auf welcher Grundlage was bewertet. Es scheint so, wenn ich die Informationen habe, kann ich auch gleich eine Bewertung vornehmen. Ich erinnere daran, einige von uns haben sich in der letzten Legislaturperiode ausführlich mit den Problemen der Bankgesellschaft Berlin beschäftigt. Alle, die das gemacht haben, haben eine Menge dazugelernt. Ich habe aber erst einmal gesehen, was ich alles nicht gewusst habe. Wenn ich jetzt im Beteiligungsausschuss mitgeteilt bekomme, es gebe bei der BVG schon lange CrossBorder-Leasing-Geschäfte, die nach dem Verständnis von Wirtschaftsprüfern so nicht hätten abgeschlossen werden dürfen, aber dennoch abgeschlossen worden sind, nehme ich das zur Kenntnis und frage: Was ist da schief gelaufen?

Aber bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir, die wir aus unterschiedlichsten Berufen kommen, plötzlich hier den Oberzensor im Bewerten spielen und dann gar noch Maßnahmen empfehlen können, das halte ich für zu weit gegriffen. Da sollten wir selbst schützen und unsere Rolle als Kontrollorgan verstehen, aber nicht mehr.

Erlauben Sie mir, als Schlussbemerkung noch etwas anzusprechen, das über den Antrag hinausgeht. Ich würde gerne mal über die Fraktionen hinweg darüber sprechen

wollen, welches Selbstverständnis der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling hat. Ist es ein Ausschuss, in dem man wirklich vertieft Sachen nachgeht, um sie zu begleiten, oder ist es in der Tat so etwas, wie sich mancher versteht, wie ein Ausschuss zweiter Kategorie eines Aufsichtsrats, so wie ich es nicht verstehe? Darüber sollten wir sprechen. Sie merken schon an meinen Ausführungen, der Antrag in dieser Form wird bei uns keine Unterstützung finden können. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der FDP und der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Thiel! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Hauptausschuss mit der Bitte um Behandlung im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann wird so verfahren.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4 c:

Antrag

Mehr Teilhabe für Senioren in Beruf und Ehrenamt – Altersbeschränkungen überprüfen!

Antrag der FDP Drs 16/2607

Das ist die Priorität der Fraktion der FDP unter dem lfd. Tagesordnungspunkt 41. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion in Person des Kollegen Lehmann. – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Ein großer Mann der deutschen Politik, der auch in diesem Parlament gewirkt hat,

[Zuruf von links: Martin Lindner!]

ist der ehemalige Bundespräsident und Regierende Bürgermeister dieser Stadt Richard von Weizsäcker. Richard von Weizsäcker bekleidete das höchste Amt im Staat bis 1994, bis zu seinem 74. Lebensjahr. Ich glaube, wir sind uns weitestgehend darüber einig, dass er das Amt sehr gut ausgeübt hat. Ein guter Bundespräsident konnte Richard von Weizsäcker sein. Er hätte aber in dem Alter kein Schöffe sein können. Und er hätte ehrenamtlich keine juristischen Staatsexamenskandidaten prüfen können.

[Burgunde Grosse (SPD): Was soll er denn noch alles machen?]

Für das höchste Amt im Staat war er geeignet. Hätte er sich aber neu in ein Berliner Bezirksamt wählen lassen wollen, hätte eine Altersbeschränkung dies verhindert.

[Burgunde Grosse (SPD): Deswegen ist er ja Präsident geworden!]

Inzwischen sind wir im Jahr 2009 angelangt. Wir hören und reden viel über den demografischen Wandel und wie man mit dessen Herausforderungen umgehen soll. Viel ist auch von Chancen die Rede, die der demografische Wandel bietet. Wir sollten jedoch langsam anfangen, diese Chancen auch zu ergreifen. Unser hier vorliegender Antrag ist ein guter Beitrag dazu.

[Beifall bei der FDP]

Ohne dass wir das groß fördern müssen, sind bereits sehr viele Senioren bis in das hohe Alter in vielfältigen Bereichen ehrenamtlich aktiv – in Sportvereinen und Kirchen, in sozialen Einrichtungen. Sie setzen sich mit viel Engagement, aber auch mit ihrer beruflichen und Lebenserfahrung für ihre Mitmenschen ein – für ihre Altersgenossen, aber auch für junge Menschen. Wir alle nehmen immer gern die Gelegenheit wahr, dieses Engagement zu würdigen, zumeist verbunden mit der Forderung, die Strukturen für dieses Engagement zu verbessern. Zugleich lassen wir es aber zu, dass diese Menschen von vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgegrenzt sind. Die Haltung zum Alter und Älterwerden hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Auch die Lebenswirklichkeit vieler älterer Menschen ist heute eine andere als noch vor 20, 30 oder noch mehr Jahren. Die meisten gesetzlichen Regelungen, die Altersbeschränkungen enthalten, sind bisher jedoch noch nicht darauf geprüft worden, ob sie noch der veränderten Lebenswirklichkeit tatsächlich entsprechen.

[Beifall von Christoph Meyer (FDP) und Björn Jotzo (FDP)]

Die amtierende Bundesregierung erwartet künftig von Menschen, dass sie bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Wer fähig ist, bis ins Alter zu arbeiten, muss doch dann auch fähig sein, ein Ehrenamt auszuüben.

[Beifall bei der FDP]

Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit sind inzwischen nicht Fragen des Alters. Künftig darf nicht mehr Lebensalter Maßstab dafür sein, ob jemand ein Amt oder einen Beruf ausüben kann, sondern allein die persönliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Menschen.

[Beifall bei der FDP und den Grünen]

Wenn jemand 70, 75 oder 80 Jahre alt ist und er etwas tun möchte, er dazu in der Lage ist und wir vor allem auf sein Engagement angewiesen sind, dürfen wir ihn oder sie nicht daran hindern, sich für diese Gesellschaft einzusetzen.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]