Mir ist es wichtig, diesen Aspekt hervorzuheben, denn es geht nicht nur um Berlin, sondern um die Perspektiven des Dreisäulenmodells. In der Sache ändert das nichts. Deshalb stehe ich dem Anliegen der Grünen aufgeschlossen gegenüber.
Die Koalition hat die Absicht – und das haben wir öfter verdeutlicht –, Gemeinwohlbindungen zur Verkaufsauflage zu machen. Es ist an der Zeit, sich darüber zu verständigen. Deshalb hoffe ich und freue mich auf eine sehr sachkundige Diskussion, liebe Grüne! Es ist nicht nur so, dass Sie diesem Anliegen Rechnung tragen wollen, sondern – Sie haben es gehört – alle. Insofern wäre es gut gewesen, wenn Sie sich schon seinerzeit an dieser Debatte mit der gebotenen Fundierung beteiligt hätten.
Denn europarechtlich ist das schon ein Problem, Herr Esser, ob es Ihnen gefällt oder nicht. – Vielen Dank!
Herr Lederer! Weil Sie zweimal darauf hingewiesen haben, wir hätten das schon damals machen sollen, möchte ich Sie daran erinnern, dass wir diesen Antrag, den wir heute einbringen, seinerzeit bereits als Änderungsantrag eingebracht haben und dass er damals von Rot-Rot abgelehnt worden ist.
Frau Paus! Ich erinnere mich gut daran. Aber hätten Sie mir zugehört, anstatt sich zu echauffieren, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass das eigentliche Problem damit nicht gelöst ist, auch nicht mit Ihrem Antrag,
nämlich das Problem, auf der einen Seite Europarecht zu befolgen, eine diskriminierungsfreie Ausschreibung sicherzustellen und auf der anderen Seite Universaldienstleistungen und Gemeinwohlbindungen zu sichern. Das ist ein Konflikt. Das sollte doch auch den Grünen auffallen. Stattdessen stehen Sie hier und tun so: Einerseits sollen wir dem freien Markt huldigen und den Investoren diskriminierungsfrei den Zugriff auf die Bank ermöglichen.
Andererseits würden Sie ihnen am liebsten jede Fessel anlegen, die Sie anlegen können. – Es muss Ihnen doch auffallen, dass das ein rechtlicher, systematischer Konflikt ist, den man nicht einfach mit wohlfeilen grünen Reden abräumen kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen den diskriminierungsfreien Verkauf der Landesbank Berlin mit all den Auflagen, die Europa dazu gemacht hat, ausdrücklich. Warum?
Das ist wohl wahr, Herr Doering! Wir kennen uns lange genug. – Weil wir hier endlich die Chance sehen, dass sich auch andere – damit meinen wir Private – mitbewerben können, eine Sparkasse zu erwerben und erfolgreich zu führen. Wenn wir der Presse glauben können, dann scheint auf dem Geldmarkt allerhand Interesse an der Landesbank Berlin zu bestehen. An der Stelle möchte ich einmal die hervorragende Geschäftsführung von Herrn Vetter lobend erwähnen, der Anerkennung für das verdient, was er in den letzten Jahren geleistet hat.
Danke schön! – Es gibt zwei Punkte grundsätzlicher Art, die uns bei diesem Antrag Bauchschmerzen machen. Einmal – ich sagte es bereits – gibt es schon einige Institute, die sich ernsthaft für die Übernahme der Landesbank interessieren. Wenn wir jetzt mit so einem Gesetzesantrag die Bedingungen für den Erwerb erschweren, wissen wir alle, dass das Auswirkungen auf die Preisgestaltung haben wird. Das ist ein grundsätzliches Bedenken.
Ein Zweites – und darauf hat der Kollege Lederer sehr genau hingewiesen – macht uns bei Ihren Forderungen zumindest vorsichtig. Wenn wir jetzt eindeutige Wettbewerbsbeschränkungen gesetzlich fordern und diese zur Grundlage für eine Umsetzung machen, heißt das noch lange nicht, dass sie nach einer Veräußerung an einen Privaten nicht nachträglich kassiert werden könnten. Deshalb halten wir das für unsinnig.
Ich will zu drei Punkten in Ihrem Antrag deutlich machen, wo wir inhaltliche Probleme haben. Die Regionalbezogenheit steht im Sparkassengesetz. Sie ist gewährleistet. Interessant ist doch, dass gerade Sparkassen in der Fläche zurzeit Bemühungen unternehmen, die Regionalbezogenheit durch Gründung von Sparkassenverbünden aufzubrechen.
Warum machen sie das? – Weil sie mit diesem engen Regionalprinzip gar keine Chance haben, auf dem Kapitalmarkt weiter existieren zu können.
Ein zweiter Punkt, der original Grünen-Handschrift ist: Die Sparkasse soll angemessen und ausreichend die Versorgung der Berliner Bevölkerung, insbesondere des Mittelstandes, gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer legt denn fest, was angemessen und was ausreichend ist? Das sind zwei Begriffe, die man so oder so interpretieren kann. Fragen Sie doch einmal die Geschäftsführung und den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe. Die werden Ihnen sagen, sie finden ihre Renditen auch angemessen. Wir als Parlamentarier finden sie nicht angemessen. Diese Sache ist auf jeden Fall eine Öffnung dafür, dass irgendjemand nachher definieren sollte, was angemessen ist oder wer das kontrolliert. Etwa die Politiker? – Um Gottes willen, bloß nicht!
Den Kontrahierungszwang für die Eröffnung von Girokonten ausdrücklich nur für die Sparkasse festmachen zu wollen, halten wir für zu eng. Wenn es wirklich – und dafür gibt es gute Argumente, die Sie auch kurz anführen – endlich dazu kommen sollte, dass es einen Kontrahierungszwang gibt, dann muss dies für alle Geldinstitute mit Filialbetrieben gelten und dies bundesweit. So etwas würden wir weitreichender finden als diese Engführung.
Sie reklamieren – darauf wurde auch bereits hingewiesen –, die Sparkasse solle sich zu marktüblichen Konditionen im Geschäftsgebiet orientieren. Hierzu hat der Kollege Goetze einige Ausführungen gemacht, die die Widersprüchlichkeit zeigen – die Breite auf der einen Seite, auf der anderen Seite muss das Geld erwirtschaftet werden. Wir glauben, die besten Preise ergeben sich immer noch dort, wo ein fairer Wettbewerb herrscht. Das heißt, Angebot und Nachfrage werden diese Preise regulieren, ich bin sicher, auch in diesem Feld der Sparkasse, spätestens dann, wenn sie diskriminierungsfrei veräußert worden ist.
All diese Punkte, die Sie hier so wesentlich finden – auch da stimme ich ausdrücklich dem Kollegen Lederer zu –, könnte man zum Gegenstand von Vertragsverhandlungen machen. Dort sind sie gut aufgehoben, aber nicht als Gegenstand von Gesetzgebungsverfahren. – Ich danke Ihnen!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen, mitberatend an den Rechtsausschuss sowie an den Hauptausschuss. – Zu diesen Überweisungen höre ich keinen Widerspruch; dann ist dies so beschlossen.
Für die Beratung steht den Fraktionen wieder eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Die Kollegin Senftleben von der FDP beginnt.
Meine Herren! Meine Damen! Es gab einmal einen Herren, der sagte: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten! – Vor der Wahl gab es einen Regierenden Bürgermeister in Berlin, der sprach: Die SPD hat nicht vor, die Einheitsschule einzuführen. Von einem Kulturkampf gegen die Gymnasien halte ich nichts.
Ich höre es gern! Und weiter sagten Sie, Herr Regierender Bürgermeister: Ich unterschreibe keinen Vertrag, in dem die Einheitsschule steht. –
..., deshalb beginnen wir mit einer Pilotphase den schrittweisen Einstieg in die Gemeinschaftsschule.
[Zuruf von der SPD: Gemeinschaftsschule! – Reg. Bürgermeister Klaus Wowereit: Und wer hat unterschrieben?]
Dann habe ich noch die Worte des Abgeordneten Wechselberg im Ohr, als er in der letzten Plenarsitzung von der Überwindung des gegliederten Schulsystems sprach: Nun wissen wir, wohin der Hase läuft. Vor der Wahl ist eben nicht gleich nach der Wahl oder anders ausgedrückt: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? Dazu fällt mir nur ein Wort ein: Wortbruch oder auch Wahlbetrug, und nichts anderes.
Die Einheitsschule startet als Modellversuch, dessen Erfolg bereits heute durch die Koalition verkündet wird, dessen Erfolg bereits feststeht. Es handelt sich eben nicht um eine Pilotphase, in der ein Modell auf seine Tauglichkeit hin überprüft werden soll, sondern um die Vorwegnahme der Ergebnisse, und das ist klassische ideologische Verblendung.