Protocol of the Session on January 18, 2007

Danke! – Frau Senatorin! Bitte schön!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ratzmann! Personalschlüssel werden in der Regel

nicht in Gesetzen festgeschrieben, weil sie bestimmten Veränderungen unterworfen sind. Bevor dieses Gesetz verabschiedet wird, werden wir Ihnen Berechnungen über den aus unserer Sicht zwingend erforderlichen Mehrbedarf vorlegen. Darüber, dass mehr wünschenswert ist, sind wir uns beide wohl einig. Aber auch der Vollzug hat sich daran auszurichten, was der Haushalt des Landes Berlin hergibt.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Henkel von der Fraktion der CDU zu dem Thema

Praxis des Berliner Senates bei der Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen für Angehörige des höheren Dienstes, insbesondere innerhalb des Landeskriminalamtes

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele Beamte des höheren Dienstes verfügen in der Berliner Verwaltung über eine Nebentätigkeitsgenehmigung, und unter welchen Voraussetzungen wird eine solche erteilt?

2. Wie viele Nebentätigkeitsgenehmigungen von Beamten des höheren Dienstes wurden innerhalb des Berliner Landeskriminalamtes erteilt, und um Nebentätigkeiten welcher Art handelt es sich hier?

Danke schön, Herr Henkel! – Der Innensenator, Herr Dr. Körting, hat das Wort!

Herr Präsident! Herr Kollege Henkel! Nebentätigkeitsgenehmigungen für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – das gilt für den höheren Dienst genauso wie für die anderen – werden unter den Voraussetzungen der §§ 28 ff. des Landesbeamtengesetzes und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten erteilt. Das bedeutet, dass in gewissen Grenzrahmen – bis zu 25 % der Tätigkeit – auch Nebentätigkeiten ausgeübt werden können. Das wird in besonders hohem Maße in Anspruch genommen von Mitarbeitern, die gleichzeitig im Schulunterricht an Volkshochschulen o. Ä. Nebentätigkeiten ausüben und ihr Wissen dort weitergeben. Das betrifft auch die Berliner Polizei, auch den höheren Dienst der Berliner Polizei, der etwa in der Fachhochschule für Verwaltung über Nebentätigkeiten praktische Dinge an die Kollegen, die künftig Polizisten werden sollen, weitergibt. Es gibt keine Statistik, auch keine Statistik des Landeskriminalamtes, wie

viele Nebentätigkeiten genehmigt sind. Wie gesagt, gibt es in gewissem Umfang einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Nebentätigkeit. Das ist eine Einzelfrage. Der Beamte, der jeweils entscheidet, ob die Nebentätigkeit genehmigt wird und in welchem Umfang, muss klären, ob dies mit den dienstlichen Belangen vereinbar ist. Das betrifft insbesondere auch die Frage, ob die Nebentätigkeit nicht in einem Widerspruch zu der Dienststätigkeit steht. Ich kann das einfach darstellen: Ein Mitarbeiter der Bauaufsicht eines Bezirkes kann nicht gleichzeitig eine Nebentätigkeit in einem Architekturbüro haben, das dort Bauanträge einreicht. Wie gesagt, liegen mir keine Statistiken zu der Frage vor.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Henkel? – Bitte schön!

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie nicht in der Lage zu sagen, wie viele Beamte davon betroffen sind. Dann frage ich Sie: Gehört ein Unterricht an einer Volkshochschule oder in einem gewerblichen Sportstudio zu den genehmigungspflichtigen oder eher zu den anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten?

Herr Senator Dr. Körting!

Diese Tätigkeiten gehören bei dem Beamten, den Sie meinen, zu den genehmigungspflichtigen. Er hat seit zehn Jahren eine Nebentätigkeitsgenehmigung.

Es gibt keine weitere Nachfrage mehr.

Jetzt ist Frau Dr. Barth von der Linksfraktion an der Reihe mit einer Anfrage zu dem Thema

Präventionsmaßnahmen gegen Scientology intensivieren

Diese Frage können wir mit der Frage Nr. 6 des Kollegen Schreiber von der SPD-Fraktion verbinden, wenn Sie damit einverstanden sind. – Bitte schön, Frau Barth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat Berichte, wonach Scientology verstärkt in Berlin versucht, auf Kinder und Jugendliche Einfluss zu nehmen?

2. Stimmt der Senat mir zu, dass es angesichts der Aktivitäten von Scientology notwendig ist, Aufklärung und Prävention insbesondere an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und auch Pädagoginnen und Pädagogen zu verstärken, und welche Maßnahmen wird der Senat diesbezüglich einleiten?

Danke schön, Frau Barth! – Ich bin gerade darüber informiert worden, dass die beiden Fragen doch getrennt behandelt werden, weil verschiedene Senatoren sie beantworten. Jetzt antwortet der Bildungssenator, Herr Zöllner. – Bitte schön, Herr Zöllner, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kenne Einzelfälle und nehme sie ernst. Ob dahinter eine Strategie steht, muss sich durch weitere Beobachtung klären. Die Einzelfälle sind für mich Anlass, Beratung anzubieten, sie zu vermitteln, und – was wichtig ist – vor allem im Umfeld tätig zu werden.

Zu Ihrer 2. Frage: Ich halte Aufklärung über konfliktträchtige Anbieter am sogenannten Lebenshilfemarkt – und das ist nicht nur Scientology – für wichtig und eine unverzichtbare Präventivmaßnahme. Ausgehend von dem konkreten Anlass, der Errichtung der neuen ScientologyZentrale, hat meine Verwaltung neben Einzelgesprächen und Beratungen sofort der dort gelegenen Grundschule die Broschüre „Alles Sekte – oder was?“ und die als Flyer aufbereitete Checkliste, die sich an junge Menschen wendet, „Konfliktträchtige Gruppen versprechen viel...“, zur Verfügung gestellt. Das Vorhandensein dieses Informationsmaterials ist der Beleg dafür, dass sich der Senat langfristig der Problematik bewusst ist. Alle Schulen im Umfeld werden in diesen Dialog mit einbezogen und mit entsprechenden Informationsmaterialien vor allem zur Prävention versorgt. Erforderlichenfalls bekommt auch das örtliche Jugendamt eine entsprechende Unterstützung und bietet diese wiederum für die Schulen.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Dr. Barth. – Bitte schön, Frau Dr. Barth!

Danke, Herr Senator, für die Antwort! Ich frage Sie: Wann wird der Senat den Berliner Sektenbericht fortschreiben – den letzten Bericht haben wir 2002 erhalten?

Herr Senator Zöllner!

Ich werde das prüfen und das Hohe Haus unterrichten.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Ich rufe auf Frau Abgeordnete Kosche von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Frage zum Thema

Trinkwasser für Großbetriebe zu Niedrigpreisen?

Bitte schön, Frau Kosche!

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie und mit welcher Absicht plant der Senat, die aktuelle Tarifstruktur der Trinkwasserpreise zu verändern?

2. Treffen Informationen zu, dass der Berliner Senat erneut plant, das Berliner Betriebe-Gesetz zu Lasten von Privathaushalten so zu verändern, dass Mengenrabatte für Großabnehmer, z. B. von Trinkwasser, möglich werden, und wenn ja, warum?

Danke schön, Frau Kosche! – Zur Beantwortung der Wirtschaftssenator. – Bitte schön, Herr Wolf, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kosche! Sie wissen, dass die Koalitionsvereinbarung von SPD und Linkspartei vorsieht, Grund- und Arbeitspreise für die Wasserpreise zu ermöglichen. Das ist ein System, das bei 95 % der Ver- und Entsorger in der Bundesrepublik Deutschland üblich ist – übrigens auch bei allen leitungsgebundenen Unternehmen, wie zum Beispiel bei der Elektrizitätsversorgung oder der Telekommunikation. Hintergrund dieser Überlegungen ist der Umstand, dass die fixen Kosten – das sind die Kosten, die in Rohrnetzen, Anlagen, Wasser- und Klärwerken gebunden sind – einen ausgesprochen hohen Anteil des Wasserpreises ausmachen. Bei einem Rückgang des Wasserverbrauchs werden diese hohen Kosten auf jeden Kubikmeter Wasser umgelegt. Deshalb besteht ein Interesse daran, den Wasserverbrauch zu stabilisieren. Hierzu sollen durch ein neues Tarifsystem Anreize geschaffen werden.

Zu Ihrer 2. Frage, ob Ihre Informationen zutreffen, dass der Senat beabsichtige, das Berliner Betriebe-Gesetz so zu

ändern, dass Mengenrabatte zu Lasten von Privathaushalten eingeführt werden, antworte ich: Nein, der Senat beabsichtigt Derartiges nicht. Die Koalition beabsichtigt allerdings die Einführung eines Anschluss- und Benutzerzwangs, mit dem es Großunternehmen nicht mehr möglich ist, sich der Solidargemeinschaft der Wasserverbraucher zu entziehen, und damit auch ihrem Anteil an den Infrastrukturkosten.

Danke schön, Herr Senator Wolf! – Eine Nachfrage von Frau Kosche. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Danke, Herr Senator, für Ihre Ausführungen! Ich habe eine weitere Frage. In einer Pressemitteilung vom 29. November 2006 der Berliner Wasserbetriebe war zu lesen:

Der Aufsichtsrat

in dem Sie Mitglied sind –

der Berliner Wasserbetriebe hat gestern u. a. über die Tarife des Unternehmens für 2007 beraten. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde u.a. beschlossen, Mitte 2007 eine Tarifstruktur aus Grund- und Mengenpreisen einzuführen. Ziel ist es, die Kosten für die vorgehaltene Infrastruktur nicht mehr separat, sondern verursachergerecht auszuweisen.

Da Sie qua Amt im Vorstand der Berliner Wasserbetriebe sitzen, frage ich Sie: Ist das nicht klar und deutlich eine Ankündigung der Einführung von Mengenrabatten für die Industrie auf Kosten der Berliner Privathaushalte für das Jahr 2007?

Herr Senator Wolf!

Frau Abgeordnete Kosche! Zunächst eine Korrektur: Ich bin Vorsitzender des Aufsichtsrats und nicht Mitglied des Vorstands. Das würde eine neue Nebentätigkeitserlaubnis erfordern und zudem deutlich mein Senatorengehalt übersteigen, was, glaube ich, nicht zulässig wäre.

Was Sie aus der Presseerklärung der Berliner Wasserbetriebe vorgelesen haben, deckt sich vollständig mit dem, was ich Ihnen eben geantwortet habe, nämlich der Ermöglichung einer Trennung in Grund- und Arbeitspreis. Das ist kein Mengenrabatt, eine derartige Änderung des Gesetzes ist nicht beabsichtigt. Wir prüfen momentan innerhalb der Koalition, ob eine Änderung an einer Stelle im Berliner Betriebe-Gesetz notwendig ist, um mögliche soziale Härten abzufangen. Das geht genau in die entgegengesetzte Richtung. Es geht nicht um eine Entlastung zu

Lasten der Kleinverbraucher, sondern den Versuch, ein sozialgerechtes Tarifsystem zu finden, mit dem ungerechtfertigte Härten gerade für Kleinverbraucher verhindert werden.