Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jahnke! Es ist richtig, dass die industrielle Entwicklung im I. Quartal dieses Jahres noch erfreulich ist. Berlin ist das einzige Bundesland mit industriellem Wachstum im I. Quartal 2009. Dahinter verbirgt sich allerdings eine sehr gespaltene Entwicklung. wir haben erhebliche Auftragsrückgänge und mittlerweile auch Umsatzeinbußen, z. B. in Unternehmen, die im Automobilsektor bzw. Zulieferer für die Automobilindustrie sind. Wir haben aber auf der anderen Seite im Bereich Pharma einen erheblichen Anstieg des Umsatzes um 28 Prozent. Meine Vermutung, dass das die Herztropfen für die Investmentbanker sind, die weltweit in erhöhtem Umfang gebraucht werden, konnte mir noch nicht bestätigt werden. Das ist aber durchaus eine erfreuliche Entwicklung, weil es noch mal zu einer Stabilisierung führt.
Ich war heute bei der Einweihung des Erweiterungswerks von Siemens Power Generation. Auch da haben wir eine hervorragende Auftragslage. Dort ist geplant, dass 200 Mitarbeiter neu eingestellt werden. Also durchaus ein gespaltenes Bild. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Auftragsrückgänge, die wir insgesamt in der Berliner Wirtschaft, in der Berliner Industrie in beiden Quartalen – letztes Quartal 2008 und I. Quartal 2009 – haben, sich zunehmend auswirken werden. Insofern haben wir noch ein gutes I. Quartal 2009 gehabt. Das werden
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe eine Frage an die Gesundheitssenatorin. – Frau Lompscher! Ab heute gilt das geänderte Berliner Nichtraucherschutzgesetz. Meine Frage ist angesichts der zuletzt in der Praxis zu beobachtenden Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der alten Fassung: Sind Sie frohen Mutes, dass das neue geänderte Gesetz nun konsequent angewendet und auch kontrolliert wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Buchholz! Ich denke, die Rechtsunsicherheiten seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren mehr gefühlt als real. Denn das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich eine sehr klare Regelung getroffen. Ungeachtet dessen ist die fehlende Novellierung, herangezogen worden für die Argumentation mit Rechtsunsicherheiten. Insofern haben wir jetzt tatsächlich eine bessere Situation, dass wir nämlich mit der Novellierung klare Verhältnisse geschaffen haben. Wir sind dabei im Übrigen eines der ersten Bundesländer, die das gemacht haben. Wir haben den vom Bundesverfassungsgericht gegebenen Zeitrahmen nicht ausgeschöpft.
Hier ist eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Regelungen, die das Bundesverfassungsgericht seinerzeit in seinem Spruch vorgegeben hatte, im Wesentlichen umgesetzt worden sind, mit zwei Ausnahmen. Eine betrifft das Angebot von Speisen, und das andere betrifft die Anzeigepflicht. Gaststätten, die künftig als Rauchergaststätten betrieben werden, müssen den bezirklichen Behörden zur Anzeige gebracht werden. Alle Wirte haben dafür ab heute genau vier Wochen Zeit.
Sie haben gerade die Vierwochenfrist angesprochen. Wird es denn vonseiten des Senats zusammen mit der Industrie- und Handelskammer noch eine kleine Informationskampagne in Richtung Gaststätten geben, damit sie auch wissen, dass in vier Wochen eine Frist abläuft und sie sich dann nicht mehr selbst als Raucherkneipe bezeichnen dürfen?
Herr Buchholz! Selbstverständlich werden wir zusätzlich gezielt informieren. Ich denke, Flyer sind nicht erforderlich. Aber mit Pressemitteilungen und entsprechenden Schreiben an die wichtigsten Akteure werden wir die Informationen vertiefen, damit alle wissen, was sie zu tun haben.
Ich frage die Senatorin Junge-Reyer. – Gestern gab es zwischen Karlshorst und Treptow-Köpenick Schienenersatzverkehr aufgrund eines Bombenfundes. Mich interessiert in diesem Zusammenhang, da es erhebliche Probleme gab, wie Schienenersatzverkehre organisiert werden und ob man immer weiß, dass die Strecken frei oder nicht Bestandteil von erheblichen Staustrecken sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Platta! Zunächst ist es bei plötzlichen Havarien im öffentlichen Personennahverkehr das Ziel, einen Ersatzverkehr zu organisieren. Diesen organisiert das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen. In der Regel bemüht man sich auch um eine verkehrsträgerübergreifende Regelung eines solchen Ersatzverkehrs. Dabei kommt es häufig zu Situationen, bei denen der motorisierte Individualverkehr beeinträchtigt werden könnte, so geschehen in Kürze und vorhin im Rahmen einer Kleinen Anfrage leider von mir nicht mehr beantwortet wegen des Zeitablaufs. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass man für den motorisierten Individualverkehr Fahrspuren freihält, um wiederum den Ersatzverkehr zügig passieren lassen zu können. Eine schwierige Situation, die aller
dings immer auf den Einzelfall, auf die Situation vor Ort abzustimmen ist und die sich vor allen Dingen daran orientiert, das zügige Weiterfahren an Anschlussstellen zu ermöglichen, die dann wieder Zugang zu den raumgreifenden Verkehrsträgern wie z. B. der S-Bahn sehr schnell möglich machen, bevorzugt an Umsteigeknotenpunkten.
In dem Fall hat es offensichtlich gestern nicht geklappt, weil der Ersatzverkehr auf Bussen organisiert war und im Stau steckengeblieben ist. Meine Frage, da zur selben Trassenführung auch die Straßenbahn ein angebrachtes Verkehrsmittel war: Ist immer umfassend die Prüfung gegeben, welches Verkehrsmittel für den Schienenersatzverkehr zum Tragen kommt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Platta! Genau das ist es, was ein Verkehrsunternehmen vor Ort verantworten muss. Was der geeignete Ersatzverkehr ist, bestimmt sich nicht nach irgendwelchen Richtlinien und kann auch nicht im Vorhinein bestimmt werden. Hier zu sagen, dass vom Grundsatz eine Straßenbahn eher der geeignete Ersatzverkehr wäre, wäre genauso falsch wie zu sagen, dass ein Bus der geeignete Ersatzverkehr in allen Fällen ist. Deshalb kommt es auf die Straßenquerschnitte an; es kommt auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen an, und es kommt darauf an, welches Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe in der Regel fußläufig durch die Kundinnen und Kunden des öffentlichen Personennahverkehrs am schnellsten zu erreichen ist und am schnellsten zu der nächsten Umsteigebeziehung führt. Das ist nichts, was man vom Grundsatz her allein regeln könnte, sondern da bedarf es der Kompetenz der jeweiligen Verkehrsunternehmen, die vor Ort wissen müssen, was sie tun.
Für die gemeinsame Aussprache bzw. Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Verlängerung der Autobahn A 100 von Neukölln nach Treptow“ hat in den letzten Tagen und Wochen die Medien bewegt. Der Bau von Verkehrswegen im Stadtgebiet bedeutet immer auch Eingriffe in Stadträume, in Lebensräume von Mensch und Natur, und deshalb ist auch eine gute Begründung und Abwägung notwendig, um solche Projekte voranzutreiben. Es ist auch die Einbindung in ein langfristig angelegtes Verkehrskonzept notwendig, das die verschiedenen Verkehrsträger integriert sowie Belange von Stadtentwicklung und Umweltschutz berücksichtigt.
Mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr ist das 2003 in Berlin erstmals gelungen. Verkehr muss sich unserer Meinung nach nach den Zielen der Stadtentwicklung richten, nicht umgekehrt. Das ist ein wichtiger Mentalitätswechsel, den dieser Senat und diese Koalition eingeleitet haben.
Ich will dazu aus der Koalitionsvereinbarung einen Absatz zitieren, weil sich die Oppositionsfraktionen immer nur einzelne Satzteile, Parteitagsbeschlüsse oder Ähnliches heraussuchen,
Die Sicherung von Mobilität für alle ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Der Nahverkehr ist Standortfaktor und Grundlage weiterer wirtschaftlicher Entwicklung. Im Mittelpunkt der Verkehrspolitik steht die fortgesetzte Förderung des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Grundlage der Verkehrspolitik in der nächsten Legislaturperiode ist der Stadtentwicklungsplan Verkehr... mit dem Maßnahmenkatalog. Dabei wird eine Verknüpfung mit dem Prozess der Lokalen Agenda 21 angestrebt. Mit den Partnern in der Wirtschaft wird die Koalition das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept umsetzen.