Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Demirbüken-Wegner! Im Unterschied zur Bundesregierung sind wir ganz schön langatmig.
Das ist jetzt genau unser Problem. Wir haben darauf gesetzt, dass wir Strukturprojekte, Opferberatung und andere Maßnahmen langfristig fördern und verstetigen,
insbesondere dort, wo die Bundesregierung zum Ende 2010 sich aus der Förderung zurückzieht. In diesen Zeiten, wo sich rechtsextremistisches Denken in allen Teilen Deutschlands entwickelt, das finde ich schon ziemlich verantwortungslos.
Danke schön! – Damit hat die Fragestunde wegen Zeitablaufs ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wie immer mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Es beginnt mit Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied, zuerst Frau Kollegin Harant für die SPD. – Bitte schön!
Meine Frage geht an Herrn Körting. – Ich frage: Warum haben die zum 1. Februar angestellten Lehrkräfte bis heute die angekündigte Gehaltserhöhung in Höhe von 400 Euro nicht ausgezahlt bekommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Harant! Der Senat hat beschlossen, für angestellte Lehrer in zwei Stufen etwas zu tun. Zum einen sollen für die Lehrer zum 1. Februar die Erfahrungsstufe 3 des Tarifvertrags zugrunde gelegt werden, das heißt, sie sollen dann ähnlich vergütet werden wie früher nach BAT. Der neue Tarifvertrag, den die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder abgeschlossen haben, sieht nämlich eine deutliche Verschlechterung der Lehrervergütung in den Eingangsstufen vor. Wir wollen dies mit einer Anhebung der Erfahrungsstufe zum 1. Februar korrigieren. Zum Zweiten wollen wir den Nachteil, den angestellte Lehrer bei der Nettovergütung im Verhältnis zu beamteten Lehrkräften haben, dadurch zu einem nicht unerheblichen Teil ausgleichen, dass wir ab 1. August nach dem Tarifvertrag sogar die Erfahrungsstufe 5 für diejenigen, die die Voraussetzungen voll erfüllen, zugrunde legen wollen.
Soweit es die Stufe 3 betrifft, haben wir den Hauptpersonalrat, weil es sich um eine Frage der Lohngestaltung handelt, eingeschaltet. Er muss nämlich im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens mit darüber entscheiden. Der Hauptpersonalrat hat in seiner ersten Stellungnahme eine Zustimmung zu der Maßnahme verweigert bzw. an die Bedingung geknüpft, dass nicht nur bei den Lehrern, für die das der Ausgleich des Nachteils zum BAT ist, sondern auch bei allen anderen im Schulbereich tätigen Lehrkräften, die diesen Nachteil gar nicht gehabt haben, Erfahrungsstufe 3 zugrunde gelegt werden soll. Das heißt, dass sozusagen die Zulage, die wir zahlen, für alle gilt. Wir haben dem Hauptpersonalrat den Vorgang jetzt noch mal vorgelegt und erläutert, dass das nicht Ziel der beabsichtigten Maßnahme des Senats ist. Der Hauptpersonalrat wird sich am 31. März abschließend mit unserer Vorlage befassen. Ich bin noch guter Hoffnung, dass der Hauptpersonalrat und die dort vertretenen Gewerkschaften den Lehrern im Land Berlin die Gehaltserhöhung rückwirkend zum 1. Februar gönnen werden. Ich gehe davon aus, es wird noch zu einem Ergebnis kommen.
Ja, danke! – Wie sieht es denn dann unter diesen Umständen mit der versprochenen Erhöhung ab August aus? Da sollen ja 1 200 Euro brutto mehr kommen. Gibt es da ähnliche Schwierigkeiten?
Frau Kollegin Harant! Die Vorlage an den Hauptpersonalrat, die das ab 1. August regeln soll, wird zurzeit vorbereitet. Wir haben eigentlich ein Interesse daran, dass das möglichst schnell passiert, auch damit der Schulsenator bei Gesprächen mit interessierten Bewerbern möglichst frühzeitig ganz klare Verhältnisse hat, mit denen er den Beteiligten anbieten kann, was angeboten wird.
Ich verstehe zwar, dass der Hauptpersonalrat zockt. Mein Gott, das ist so! Der versucht natürlich, noch mehr Beschäftigtengruppen mit in eine Gehaltserhöhung hineinzubringen. Das ist ja verständlich. Aus der Sicht des Hauptpersonalrats kann ich das nachvollziehen. Aber ich kann mir allen Ernstes nicht vorstellen, dass eine Gehaltserhöhung für die Berliner Lehrerinnen und Lehrer am Hauptpersonalrat scheitern wird. Ich gehe davon aus, man wird zu einem Ergebnis kommen.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage von Frau Demirbüken-Wegner von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage möchte ich gerne an Herrn Senator Zöllner stellen. – Welche Fähigkeiten von Berliner Schulanfängern werden vom Senat erwartet, und wie und in welchem Umfang hat er dafür Haushaltsmittel in den letzten Jahren eingesetzt?
Ich bin jetzt nicht aus dem Stand in der Lage, Ihnen eine lange Liste von einzeln abcheckbaren Fähigkeiten vorzutragen,
sondern dieses beruht sicher auf dem Begriff der allgemeinen Schulreife, der sowohl sprachliche als auch sonstige kognitive und auch körperliche Fähigkeiten umfasst. Die Investitionen des Senats von Berlin lassen sich in einer Größenordnung – nach meiner spontanen Schätzung – von mehreren Hundert Millionen Euro taxieren, weil sie letzten Endes bei dem riesigen Engagement des Landes Berlin beim Ausbau von Kindertagesstätten und bei einem Bildungsprogramm, dass im vorschulischen Bereich seinesgleichen in der Bundesrepublik sucht, zu lokalisieren und natürlich zielgerichtet auf die Vorbereitung auf den schulischen Besuch zu werten sind.
Nachdem Herr Sarrazin zugestanden hat, dass er einen Misserfolg in dem Bereich zu verzeichnen hat, würde ich gern wissen, Herr Prof. Zöllner: Welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen werden die Kindertagesstätten erhalten, damit endlich alle Kinder gleich gute Startchancen bei dem Schuleintritt haben?
Es gibt kaum einen politischen Bereich, der nicht von unterschiedlichen Leuten unterschiedlich bewertet wird. Die Beurteilung, ob und in welcher Form der Politikbereich des vorschulischen Bereichs ein Erfolg oder Misserfolg war, wird in diesem Senat entweder von dem Senat als Gesamtes oder von dem zuständigen Senator abgegeben.
Ich meine, dass wir große Erfolge zu verzeichnen haben. Ich meine aber, dass der Teil der Analyse meines Kollegen Sarrazin, dass der Weg noch nicht beschritten ist und wir weiter kämpfen müssen, der richtige ist, und wir werden es weiter tun.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Lederer von der Linksfraktion. – Bitte schön, Herr Kollege Lederer!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Innensenator, Herrn Dr. Körting: Lieber Herr Innensenator! Angesichts der Auskunft des „Pro Reli“Sprechers Christoph Lehmann, dass er zur Finanzierung der Kampagne „Pro Reli“ keine Auskünfte gebe, interessiert mich: Hat die Initiative „Pro Reli“ schon Einzelspenden gegenüber dem Senat offengelegt, wie es gem. § 40b Abstimmungsgesetz vorgesehen ist?
Herr Kollege Dr. Lederer! Die Initiative „Pro Reli“ hat bisher keine Einzelspende gegenüber dem Senat offengelegt. Sie wissen, dass wir im Abstimmungsgesetz eine Regelung haben, wonach Einzelspenden ab 50 000 Euro oder zusammengerechnete Spenden von einzelnen Personen ab 50 000 Euro offenzulegen sind. Es gehört zu den Fragestellungen, die wir alle miteinander noch einmal diskutieren müssen, wenn wir über das Abstimmungsgesetz reden.
Wir haben eine Regelung im Parteiengesetz – aus gutem Grund –, um den Einfluss einzelner Personen auf bestimmte politische Meinungsbildungen öffentlich zu machen, dass Parteispenden ab 10 000 Euro im Rechenschaftsbericht der Partei aufzutreten haben, um zu verhindern, dass Einzelpersonen aus dem Hintergrund verdeckt politische Entscheidungen mit beeinflussen. Es spricht für mich vieles dafür, eine ähnliche Regelung auch im Abstimmungsgesetz vorzusehen, zumal die Abstimmungen, so wie ich sie bisher bei den Volksentscheiden erlebe, sehr stark parteipolitisch geprägt sind und man ansonsten eine Umgehung der Parteispendenoffenlegung nach dem Parteiengesetz hätte.
Das Gleiche gilt für mich für folgende Frage: Wir haben im Parteiengesetz ein Verbot von bestimmten Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Kirchen oder Ähnlichen, weil wir verhindern wollen, dass etwa öffentlich-rechtliche Institutionen – stellen Sie sich hier Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts vor, die Parteispenden machen: Da wäre bei allen die Empörung groß!
Ich kann ja nicht für die vergangenen Jahrzehnte sprechen, aber stellen Sie sich das doch einmal vor: Dann würden Sie doch alle zu Recht auf den Bänken stehen und sagen, das geht nicht.
Herr Steffel! Ich glaube, meine Partei hat sich da nicht so viel vorzuwerfen wie andere – um das ganz deutlich zu sagen –,