Protocol of the Session on March 19, 2009

Zum Antrag Drucksache 16/0990 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich – gegen CDU und FDP bei Ent

haltung der Grünen – ebenfalls die Ablehnung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind FDP und CDU. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag so abgelehnt. Die Grünen – enthalten sich.

Die lfd. Nr. 14 war Bestandteil der Priorität der Fraktion der CDU unter Tagesordnungspunkt 4 b. Die lfd. Nr. 15 haben wir in Verbindung mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2009 unter dem Tagesordnungspunkt 6 A beraten.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15 A:

Dringliche Beschlussempfehlungen

Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Aktenführung zügig bei allen Berliner Gerichten einführen!

Beschlussempfehlungen VerwRefKIT und Haupt Drs 16/2238 Antrag der CDU Drs 16/1552

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des Antrags Drucksache 16/1552 in neuer Fassung. Wer dem Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2238 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke! Das sind alle Fraktionen. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Gegenstimmen sehe ich nicht und Enthaltungen auch nicht.

Dann kommen wir zur

lfd. Nr. 16:

Antrag

Schulhelfer für das ganze Schuljahr

Antrag der CDU Drs 16/2172

Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der CDU in Person des Kollegen Brauner. – Sie haben das Wort, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulhelfer sind wichtige und qualifizierte Personen. Sie ermöglichen derzeit 1 377 Schülerinnen und Schülern einen Zugang zum Schulsystem, den sie ohne die unterstützende Begleitung der Schulhelfer und deren Einzelbetreuung nicht bekommen würden, da diese Schüler ansonsten als nicht beschulbar eingestuft würden.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP]

Insofern haben sie einen signifikanten Anteil daran, dass für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, Kinder, die autistisch oder verhaltensauffällig sind, überhaupt einen Beschulung ermöglicht wird. Diese Kinder bedürfen der besonderen Zuwendung von Vertrauenspersonen, da sie beispielsweise durch selbstgefährdendes Verhalten auffällig geworden sind oder nur mittels Sonden ernährt werden können. Schulhelfer agieren dabei nicht nur als Unterstützer, sie sind auch Übersetzer für ein autistisches Kind und das Lehrpersonal. Nicht zuletzt kann auch der Schulhelfer bei der Kommunikation eine wichtige Hilfestellung leisten und am Ende des Tages einen Weg von der Sonderschule in den integrativen Unterricht ebnen.

Ohne diese spezifische Förderung und Unterstützung könnten viele dieser Jugendlichen eben nicht an einem integrativen Unterricht teilnehmen und nur noch in Förderzentren am Ende des Tages aufbewahrt und nicht mehr gebildet werden. Lehrer können insbesondere aufgrund der besonderen Anforderungen und natürlich bei vielleicht mehrfach behinderten Kindern in den Klassen diese Aufgabe nicht leisten und diesen Kindern nicht die spezifische Förderung zukommen lassen. Diese Eins-zu-einsArbeit können nur Personen tun, die häufig diese Kinder direkt betreuen. Deshalb baut das Berliner Schulsystem mit seinem integrativen Unterricht auf den Einsatz dieser Schulhelfer.

Schule ist zum Lernen da. Sie hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und ist kein Aufbewahrungsort. Gerade bei diesen Kindern ist das sehr wichtig. Berlin hat sich den Integrationsunterricht als Ziel gesetzt, allerdings die Schulhelfer als wichtiges Instrument oftmals in Frage gestellt. Insofern kann man hier wunderbar sehen, dass es von der Idee zur Umsetzung gerade bei diesem Senat ein sehr langer Weg ist.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Viele Kinder aus diesem Bereich bleiben hier auf der Strecke.

Bereits seit Anfang 2008 weisen betroffene Schulen und Eltern und diverse Interessensverbände auf die zahlreichen Probleme bei den Schulhelferstunden hin. Heute – und das ist Gegenstand des Antrags, insbesondere auch mit Blick auf das kommende Schuljahr, den Senator interessiert es besonders, er ist gerade auch nicht im Raum – wollen wir, dass es in diesem Verfahren zumindest eine kleine Optimierung gibt, denn der Bewilligungszeitraum für diese wichtige Unterstützung

[Jutta Leder (SPD): Er ist doch da! Er telefoniert!]

Oh! Da oben, er telefoniert. Wunderbar! Da kann er ja gut zuhören, wenn er telefoniert! –

[Beifall bei der CDU und der FDP]

wäre hier der erste Ansatzpunkt.

Ich möchte Ihnen das Verfahren nur einmal kurz vor Augen führen. Schulen müssen für jeden Schüler und für jede Schülerin, die hier Betreuung bekommt, aufgrund

des Krankheitsbildes und des Verhaltens jede Stunde einzeln beantragen. Das ist nicht nur ein einfaches Formular, nein, es sind umfangreiche Gutachten von Fach- und Amtsärzten, von Sozialarbeitern und den Lehrern beizulegen und beizubringen. Diese Anträge sind 50 Seiten stark und werden an die bezirklichen Koordinierungsstellen weitergeleitet. Danach gibt es Nachfragen, die Schnittstelle ist nicht ganz klar. Die Schule weiß nicht genau, liefert nach – immer in der Hoffnung, hier eine entsprechende Genehmigung der beantragten Stunden zu bekommen. Aber weit gefehlt! Anspruchsvoraussetzungen sind unklar, die Verfahrenspraxis ist unklar, und am Ende, nachdem auf diverse Nachfragen unterschiedliche zusätzliche Papiere nachgereicht wurden, die dann von einer einzigen Mitarbeiterin geprüft werden, wird beschieden, und es wird beschieden, dass für drei Monate entsprechende Stunden genehmigt werden oder nicht. Dieses Verfahren ist einfach untragbar, nicht nur das Verfahren selbst, sondern auch der Bewilligungszeitraum, denn nach drei Monaten geht das ganze Spiel von vorne los, und am Ende des Tages wissen die Schulen häufig nicht, warum von den 15 379 beantragten Stunden nur 9 856 übrigbleiben. Nein, dieses System ist arbeitsintensiv, ineffizient und angesichts der schwerstbehinderten Kinder einfach nicht tragbar.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Trotz der intensiven Diskussion der letzten Monate hat es in diesem Bereich keine Verbesserung gegeben. Deshalb beantragen wir, hier zumindest eine kurzfristige und schnelle Lösung anzubieten, gerade für das kommende Schuljahr. Eine deutliche Vereinfachung liegt in der Verlängerung des Bewilligungszeitraums, gerade bei Kindern, deren Krankheitsbild sich leider nie signifikant ändern wird. Deshalb bitten wir Sie hier um Zustimmung und zügige Beratung, damit diese Kinder nicht alle drei Monate den Spießrutenlauf erneut durchstehen müssen, sondern zumindest für ein Schuljahr eine verlässliche Grundlage haben und am Integrationsunterricht vernünftig teilnehmen können. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brauner! – Für die SPDFraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. Tesch das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brauner! Das scheint Ihr Spezialthema hier zu sein. Ich finde es ziemlich überflüssig, das Haus mit einem zweieinhalbzeiligen Antrag zu belasten. Ich werde auch meine fünf Minuten nicht ausschöpfen, seien Sie gewiss!

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion und der FDP]

Kein Mensch hier im Haus zweifelt doch an der guten Arbeit von Schulhelferinnen und -helfern. Die Integration – das haben Sie ja gerade selbst gesagt – hat Vorrang, und

das haben wir auch deutlich in unser Schulgesetz geschrieben. Deswegen werden ja auch u. a. Schulhelferinnen und -helfer eingestellt. Das heißt – ich muss Sie in der Beziehung korrigieren –, es wird kein Antrag auf Schulhelferstellen gestellt, wie Sie schreiben, sondern – wie Sie richtig gesagt haben – auf Schulhelferstunden. Entgegen Ihrer Begründung, die Sie in diesem Antrag bringen, wurde die Mehrzahl der Anträge auf Einsatz von Schulhelferinnen und -helfern bis zum Ende des Schuljahres, also bis zum 31. Juli 2009, bewilligt. Eine Befristung bis zum 31. Dezember 2008 musste nur dann vorgenommen werden, wenn der Nachweis nicht über diesen Zeitraum hinaus erbracht werden konnte. Die befristeten Maßnahmen wurden sofort zurückgenommen und bis zum Schuljahresende verlängert, wenn die fehlenden Anspruchsvoraussetzungen eingeholt und nachgereicht wurden.

An dieser Verfahrensweise wollen wir auch zukünftig festhalten. Es kann eben die Bewilligung nicht losgelöst vom Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen erfolgen. Es liegt in der Verantwortung der Schulleitungen – wir haben den Einzelschulen ja mehr Eigenkompetenz gegeben –, dass sie diese Anträge auf Schulhelfer mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Dazu gehören eben unabdingbar auch die Anspruchsvoraussetzungen. So können nach Antragsprüfung die Schulhelfermaßnahmen gleich zum Schuljahresbeginn für die Zeit des gesamten Schuljahres bewilligt werden. Wir brauchen also Ihren Antrag überhaupt nicht. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Tesch! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Abgeordnete Jantzen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Schulhelfer für das ganze Schuljahr“ der CDU beinhaltet in der Tat nur ein Teilproblem der Gesamtproblematik der Assistenz und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen mit Behinderungen, und das wäre es vielleicht wirklich nicht wert, um diese Zeit darüber zu streiten. Die Rückmeldungen von den Betroffenen sagen schon deutlich: Die Bewilligung zum Haushaltsjahr ist nicht das Hauptproblem, das sie umtreibt. Viel problematischer ist, dass einzelnen Kindern bis heute zu wenig Stunden bewilligt wurden, in denen sie von Schulhelfern und -helferinnen im Schulalltag oder in der nachmittäglichen Betreuung begleitet werden können.

Auch andere Probleme, die Eltern von Kindern mit Behinderungen im Schulbereich haben, werden vom Senat ausgesessen. Ich erinnere daran, dass ein Bericht über die schulergänzende Förderung und Betreuung sogenannter lebensälterer Kinder aussteht. Der ist – meine Damen und Herren, hören Sie gut zu, und Herr Zöllner vielleicht auch! – zugesagt worden für den Januar 2008. Wir haben

jetzt schon März 2009. Eine Kleine Anfrage, die ich im November gestellt habe, wo dieser Bericht bleibt und was der Senat zu tun gedenkt, ist bis heute nicht beantwortet worden. Frau Präsidentin! Ich finde, so sollte dieser Senat mit uns Abgeordneten und mit diesem Parlament nicht umgehen,

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP]

weil das nämlich auch Auswirkungen auf die Eltern der Kinder mit Behinderungen hat, die seit langer Zeit darauf warten, eine Nachricht zu bekommen, was mit ihren Kindern am Nachmittag in Zukunft sein soll.

Einen Lichtblick für die Kinder mit Behinderungen gibt es; das ist die medizinisch-therapeutische Versorgung in den Schulen. Es scheint entschieden, dass diese Therapien weiter vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten werden können. Ausgestanden ist das aber, glaube ich, bei Weitem nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob der Finanzsenator in seiner neuen oder alten Person diesem wirklich am Ende auch zustimmen wird.

Last but not least haben wir in Berlin einen Auftrag aus der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, nämlich den Aufbau und Ausbau eines wirklich inklusiven Schulsystems, das heißt, das, was wir mit gemeinsamer Erziehung hier begonnen haben, wirklich umfassend weiterzugestalten. Sie wissen vielleicht, dass ein Konzept vorliegt von dem Arbeitskreis Gemeinsame Erziehung, wonach zumindest die Kinder mit den emotional-sozialen Problemen, also mit den sozialen und Verhaltensauffälligkeiten, voll in das Schulsystem integriert werden könnten und sollten. Ich hoffe, dass wir noch in dieser Legislaturperiode dazu kommen, hier eine entscheidende Weichenstellung zu schaffen.

Ich möchte in dem Zusammenhang insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der CDU auffordern, an unserer Seite für ein inklusives Schulsystem zu streiten und sich der Schulstrukturreform nicht weiter so vehement zu widersetzen.

[Beifall bei den Grünen]