Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Da ich vermute, dass Sie, wenn ich einen Termin nenne, ihn sich sofort notieren und auf Wiedervorlage legen, möchte ich mich lieber nicht festlegen.
Die auf das Land Berlin entfallenden 24 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten
Nach § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung hat der Präsident des Deutschen Bundestages bestimmt, dass die 13. Bundesversammlung am 23. Mai 2009 im Berliner Reichstagsgebäude stattfindet.
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Gemäß der Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung hat das Abgeordnetenhaus 24 Mitglieder zu wählen.
Nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Bundespräsidentenwahlgesetz haben die Landtage die Wahl zur Bundesversammlung unverzüglich vorzunehmen. Bei den Fraktionen wurde Einvernehmen darüber erzielt, die Wahl in der heutigen Plenarsitzung vorzunehmen.
Die Sitze werden gemäß § 4 Absatz 3 Bundespräsidentenwahlgesetz im Höchstzahlverfahren nach d'Hondt zugeteilt. Bei der jetzigen Sollstärke der Fraktionen entfallen nach diesem Verfahren auf die Fraktion der SPD 9 Sitze, die Fraktion der CDU 6 Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen 4 Sitze, die Fraktion Die Linke 3 Sitze, die Fraktion der FDP 2 Sitze. Die Anzahl der Sitze für die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergibt sich nach dem vom Präsidenten am 17. Februar 2009 im Ältestenrat gezogenen Los gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 Bundespräsidentenwahlgesetz.
Außerdem sind von den Fraktionen genügend Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber zu benennen. Ihre Zahl kann von derjenigen der jeweils benannten Bewerberinnen und Bewerber abweichen.
Wie § 74 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses entnommen werden kann, können die Wahlvorschläge der Fraktionen zusammengefasst und zu einem gemeinsamen Vorschlag verbunden werden, über den in einem Wahlgang abgestimmt wird.
Den gemeinsamen Wahlvorschlag zur Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 24 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten entnehmen Sie bitte der auf Ihren Tischen liegenden Drucksache 16/2192, die ich auch noch einmal vorlese:
1. Klaus Wowereit 2. Michael Müller 3. Michael Sommer 4. Leonard Lansink 5. Bernd Schultz 6. Inge Deutschkron 7. Franziska Drohsel 8. Karin Seidel-Kalmutzki 9. Derya Ovali
1. Burgunde Grosse 2. Dr. Fritz Felgentreu 3. Heidemarie Fischer 4. Andreas Geisel 5. Jutta Leder 6. Stefan Komoß 7. Anja Hertel 8. Raed Saleh 9. Kirstin Fussan
1. Evelyn Zupke – statt an zweiter Stelle, wie in der Drucksache angegeben – 2. Carlo Jordan – statt an erster Stelle, wie in der Drucksache angegeben – 3. Franziska Eichstädt-Bohlig 4. Ramona Pop
Gemäß § 74 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann die Wahl in einfacher Abstimmung durch Handaufheben stattfinden. Wer also dem zusammengefassten Wahlvorschlag Drucksache 16/2192 folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Dann hat das Haus diese Wahl einstimmig vorgenommen. Soweit unsere Kolleginnen und Kollegen anwesend sind, gratuliere ich und wünsche eine kluge Entscheidung. Es waren Besucher angekündigt, die jedoch nicht gekommen sind; gleichwohl sind sie natürlich auch gewählt.
Ich verlese nicht noch einmal die gewählten Mitglieder der Bundesversammlung, weise aber darauf hin, dass damit auch die Ersatzmitglieder gewählt sind, die gegebenenfalls in der angegebenen Reihenfolge bei Ausscheiden eines Mitgliedes nachrücken. Ich verweise noch einmal auf den gemeinsamen Wahlvorschlag gemäß Drucksache 16/2192.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich noch einen Hinweis. Die Gewählten zur Bundesversammlung, die heute anwesend sind, bitte ich, sich in die Wandelhalle unseres Hauses zu begeben, damit sie dort bei den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung die Mandatsannahmeerklärung unterzeichnen können. Ich gehe davon aus, dass alle Gewählten ihr Mandat annehmen wollen. Wenn nicht, müsste das ebenfalls bekannt gegeben werden, damit wir eventuelle Nachrücker aus den Listen feststellen können.
Ansonsten fordere ich gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung die Gewählten auf, binnen zwei Tagen schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Das ist wichtig, bitte alle darauf aufmerksam machen!
Abschließend teile ich noch mit, dass ich das Ergebnis der heutigen Wahl dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übermitteln werde. – Vielen Dank für Ihre Geduld bei dieser Vorlesung!
Ist Senator Körting ein Sicherheitsrisiko – wie kann der Verfassungsschutz sicher und effektiv arbeiten, wenn der zuständige Senator alles ausplaudert?
Für die Aussprache steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu 10 Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt Herr Jotzo von der Fraktion der FDP. Ich bitte Sie alle, dem nun folgenden Redner Ihre volle Aufmerksamkeit zu schenken und die Unruhe und Gespräche aus dem Saal herauszuverlagern. – Bitte schön, Herr Jotzo, Sie haben das Wort, setzen Sie sich durch!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bisher gab es zwei Möglichkeiten, von Dokumenten Kenntnis zu erlangen, die mit „Geheimsache Quellenschutz“ gekennzeichnet sind. Die erste Möglichkeit, von solchen Dokumenten Kenntnis zu erlangen, war, für eine Behörde zu arbeiten, die in diesem Sicherheitsbereich tätig ist, beispielsweise für eine Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder. Diese Behörden befinden sich in besonders abgesicherten Räumen und sind davor geschützt, dass Un
befugte Kenntnis von solchen Informationen erlangen. Die zweite Möglichkeit, wie man Kenntnis von solchen Dokumenten erlangen konnte, war, indem man im Bund oder in einem Land in den für Verfassungsschutz zuständigen Ausschuss gewählt wird. Dort befindet man sich auch in besonders abgeschirmten Räumlichkeiten, und dort wird über solche Dokumente gesprochen.