Danke schön, Herr Kollege Buchholz! – Frau Hämmerling hat nun das Wort für eine Kurzintervention. – Bitte schön, Frau Hämmerling!
Herr Kollege Buchholz! Sie haben zwar lang und ausführlich gesprochen, aber Sie haben den Widerspruch nicht aufgelöst. Sie haben einmal gesagt, dass das Verbandsklagerecht ein stumpfes Schwert sei, das so gut wie nichts bewirke. Sie haben aber zum anderen wieder gesagt, die Forschungsunternehmen hätten so eine Angst vor diesem stumpfen Schwert, dass sie in Scharen diese Stadt verließen, und das könne ich ja nicht wollen, dass man dann woanders Tierversuche machen würde. Das müssen Sie aufklären.
Zweitens: Die Frage, die sich ergibt aus der Logik, dass die Bremer genauso ein Verbandsklagerecht beschlossen haben, das Sie in Berlin für völlig abartig halten: Sie haben gesagt, das sei völlig untauglich. Bewerten Sie doch mal, wie es sein kann, dass in Bremen etwas sinnvoll und nützlich sein kann, was in Berlin völlig ungeeignet ist, die Probleme zu lösen!
Verehrte Kollegin Hämmerling! Zum von Ihnen aufgemachten Widerspruch noch einmal die Erklärung: Was nutzt es Ihnen oder irgendjemandem, wenn ein großes Forschungsunternehmen – auch gern ein kleines Forschungsunternehmen – sagt: In Berlin gibt es ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine, und deswegen machen wir unser nächstes großes Forschungslabor in einem anderen Bundesland auf. – Wer hat davon profitiert, das forschende Unternehmen, die Tiere oder die Grünenfraktion? – Niemand hat davon profitiert, Frau Hämmerling, und deswegen gibt es auch keinen Widerspruch an der Stelle.
Sie haben vor allem auch eines fachlich vergessen – darauf weise ich gern noch hin –: Wie Sie sicherlich wissen, gibt es in Berlin eine Tierversuchskommission, die bundesweit vorbildlich besetzt ist und arbeitet. Das ist so, denn übrigens hat auch diese Regierung – Rot-Rot – in
der letzten Legislaturperiode dafür gesorgt, dass in dieser Tierversuchskommission endlich ein Tierethiker sitzt und eine Stimme hat. Dort haben in Berlin überproportional Tierschutzvereine Sitz und Stimme. Das haben wir durchgesetzt. Das heißt, wir haben ein Instrumentarium für große Offenheit, Klarheit und Kontrolle der Tierversuche in dieser Stadt Berlin, und Sie wollen uns ein Gesetz als optimale Lösung präsentieren, mit dem forschende Einrichtungen in andere Bundesländer gehen. Ist das wirklich sinnvoll? – Das ist doch ein Widerspruch, den Sie auflösen müssen und nicht die SPD und auch nicht die Linksfraktion.
So viel steht an der Stelle fest. Das ist ganz klar ein Widerspruch, den Sie aufmachen und nicht andere.
Sie nannten das Bundesland Bremen. Ich habe Ihnen eben schon gesagt, das Bundesland Bremen war genauso wie wir und Rheinland-Pfalz dafür, ein bundeseinheitliches Verbandsklagerecht einzuführen. Dazu stehen wir, und wir werden auch die Senatorin, wenn die nächste Gelegenheit ist, bitten, das auf der Bundesebene wieder zu unterstützen. – Das ist die erste Feststellung.
Zweite Feststellung: Warum kann man das in Bremen regeln, was in Berlin nicht geht? – Ich habe nicht gesagt, dass es nicht geht, aber, verehrte Frau Hämmerling, wenn Sie sich die Diskussionen und teilweise auch die Reaktionen – auch im Klageweg – in Bremen jetzt anschauen, ob das auch von den Bremerinnen und Bremern im Augenblick als optimales Instrument angesehen wird, das, glaube ich, sollten wir einfach noch ein halbes Jahr oder ein Jahr abwarten. Dann sind wir alle etwas schlauer und können aus diesen Erfahrungen, die das Bundesland Bremen macht, noch etwas herausziehen. Also Sie sehen, Ihre Argumentation fällt leider wie ein Kartenhaus in sich zusammen. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Buchholz! – Für die CDUFraktion hat nunmehr der Kollege Hoffmann das Wort. – Bitte schön, Herr Hoffmann!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Sie haben ja eine Kreisrede gehalten, aber gesagt haben Sie eigentlich gar nichts. Das ist für eine Regierungsfraktion schon relativ schwach – wenn ich das so sagen darf.
Es geht um Tierschutz. Sie hatten eine zweite Gelegenheit und haben wieder nichts zum Antrag gesagt. Das ist bedauerlich. Ich glaube, angesichts der Tatsache, dass die Anregungen, die zum Thema Tierschutz hier in das Haus eingebracht worden sind, heute letztlich mit einem nega
tiven Vorzeichen hier erscheinen, weil sie nämlich durch die Beschlusslage der Ausschüsse ablehnend beschieden wurden, kann man nicht von einem guten Tag für den Tierschutz sprechen.
Beginnen will ich mit unserem eigenen Antrag zur Wiedereinführung eines umfassenden Tierschutzberichtes. Dieser fordert ein, insbesondere über die Fort- und Weiterentwicklung des Tierschutzes in Berlin zu berichten sowie über lang- und mittelfristige Ziele des Senats im Tierschutzbereich und deren finanzielle Absicherung zu informieren. Dieser Antrag wurde in einer rüden Form von der Koalition abgewimmelt mit der Begründung, es gebe bereits einen Tätigkeitsbericht des Landestierschutzbeauftragten.
Mit Verlaub, meine Damen und Herren von SPD und Linker, der vierseitige Tätigkeitsbericht, wovon die erste Seite das Deckblatt ist, listet in erster Linie stichpunktartig auf, mit welchen Themen sich der Landestierschutzbeauftragte beschäftigt hat. Das ist ja ganz nett, hat aber mit einem umfassenden Tierschutzbericht im Interesse des Tierschutzes wirklich nichts zu tun. Nicht dass Sie uns wieder gezielt missinterpretieren: Wir freuen uns über die Arbeit von Herrn Dr. Lüdcke und die vielfältigen Aktivitäten, die er vor allem in den letzten Monaten unternommen und angestoßen hat. Aber der nassforsche Hinweis von Frau Platta von der Linken, wir, die CDU, sollten doch mal im Internet nachschauen oder das LAGetSi besuchen, ist eine klare Unverschämtheit. Wann begreifen Sie endlich, dass der Senat mit einem solchen Bericht nicht Herrn Hoffmann oder Frau Hämmerling glücklich machen soll, sondern damit aufgefordert wird, der breiten Information aller interessierten Bevölkerungsschichten zu dienen? Oder haben Sie völlig vergessen, was der politische Auftrag hier im Abgeordnetenhaus ist? – Sie haben es nicht vergessen, Sie haben die Bürger gar nicht mehr im Blick. Das ist das Problem Ihrer Politik.
In dem Internet steht ja nichts drin, Herr Doering! Wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigt hätten, dann würden Sie wissen, dass da eben nichts drin steht bis auf eine kleine, stichpunktartige Auflistung und das nichts mit einem Bericht zu tun hat.
Aber lassen Sie mich weiter in der Sache argumentieren. Thema Taubenbefall: Ich bin mir ziemlich sicher, nicht nur die CDU und die Grünen bekommen Briefe von Bürgern, die sich über die zunehmende Taubenplage beschweren – und das seit Jahren. Mit dem vorliegenden Antrag hat Bündnis 90/Die Grünen einen guten Vorschlag aus anderen Bundesländern aufgegriffen, wie man mittels Taubentürmen die Taubenpopulation tierschutzgerecht regulieren kann. In mehr als 30 Städten wird diese Regelung mit Erfolg angewendet, z. B. in München, Saarbrücken, Braunschweig, Göttingen und Hannover. Damit werden die Tauben standortfest gemacht, die wilden Fütterungen werden unterbunden sowie wird die Möglichkeit
genutzt, den Bestand ohne Tötungen zu kontrollieren. Vom Landestierschutzbeauftragten selbst wissen wir, dass er sich dieses Modell für Berlin ausdrücklich wünscht. Doch die rot-rote Koalition lehnt ab mit dem Hinweis, dass es bereits Gespräche mit der Bahn und diversen Bezirken gebe. Ja, wissen Sie denn nicht, Herr Buchholz, dass man da noch die alten mechanischen Methoden verfolgt? Oder haben Sie sich eigentlich mal mit denjenigen beschäftigt, die sich ehrenamtlich in diesem Bereich engagieren würden, um zu mehr Tierschutz und mehr Sauberkeit in der Stadt beizutragen? – Offensichtlich haben Sie das nicht.
[Beifall bei der CDU – Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Sie haben einfach ein Gefühl für die wichtigen Themen!]
Sie interessiert der Tierschutz nicht. Das ist klar, das ist bedauerlich, weil der Tierschutz ein wichtiges Thema ist. Aber er hat Verfassungsrang, und mit Verfassung hat die Linke so ihre Probleme. Das wissen wir.
Was das Verbandsklagerecht für die anerkannten Tierschutzvereine betrifft, so ist hier die Abstimmung der Mitglieder der CDU-Fraktion freigegeben. Es gibt Gründe dafür, es gibt Gründe dagegen. Wir werden uns in dem Fall entsprechend offen verhalten. Aber die Dinge anzupacken, die es anzupacken gilt, hat dieser rot-rote Senat verschlafen, und das ist äußerst bedauerlich, weil Tierschutz ein wichtiges Thema ist. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Hoffmann! – Für die Linksfraktion hat nunmehr die Kollegin Platta das Wort. – Bitte schön, Frau Platta, ergreifen Sie es!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Maßnahmen zum Tierschutz sind Anliegen, die – ähnlich wie beim Baumschutz – viele Menschen bewegen und aufregen. Nichts scheint umstrittener als eine Entscheidung, die in ihrer Art und Weise in der interessierten Öffentlichkeit wie ein Freibrief zur scheinbar weiteren ungehinderten, aber verurteilungswürdigen Haltung und Verwendung von Tieren wirkt. Und doch sind die Lösungsansätze unterschiedlich, selbst bei den Tierschützern, die in sogenannte Traditionelle und Radikale gespalten sind. Bei der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verbandsklage handelt es sich – das ist heute schon mehrfach gesagt worden – um eine Form der Feststellungsklage, die erst nach erfolgter Genehmigung zur Nutzung von Tieren die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung prüfen soll. Durch diese Feststellungsklage lässt sich also de facto kein Tier retten, sondern lassen sich lediglich fehlerhafte Verfahren analysieren.
Dies kann man tun wie in Bremen, aber im Grunde genommen geht es um mehr, nämlich um Mitwirkung vor Genehmigungsausstellung und Verordnungserlassen.
Mit der heutigen Ablehnung des Gesetzentwurfs seitens unserer Fraktion möchten wir gleichzeitig betonen, dass wir uns für ein bundesweites, einheitliches Verbandsklagerecht und für eine breite Mitwirkung von Tierschutzvereinen in den Tierschutzkommissionen einsetzen, um dem Anliegen der Grundgesetzänderung von 2002 durch den Zusatz in den Artikel 20a sowie dem Inhalt des Artikels 31 Absatz 2 der Verfassung von Berlin nachzukommen.
Denn unbestritten braucht es zur praktischen Durchsetzung der gesetzlichen Ge- und Verbote zum Schutz von Leben, Unversehrtheit und Wohlbefinden von Tieren verfahrensrechtliche Normen. Eine Bundesratsinitiative dazu – das ist heute auch schon angesprochen worden – ist 2007 gescheitert, aber trotzdem ist das nicht das letzte Wort.
Die befürchteten Auswirkungen auf den Bereich Wissenschaft und Forschung in Bezug auf umstrittene Tierversuche sehen wir auch als Chance zur Weiterentwicklung von Alternativverfahren. Hier kann Berlin mit seiner breiten Forschungslandschaft eine bedeutende Rolle innerhalb der Bundesrepublik einnehmen und sollte sich diesem Wettbewerb auch verstärkt stellen. Im Bereich des Tierschutzes – anders als im Naturschutz – sind europaweite Regelungen, weil sie oft nicht an den Ort gebunden sind, am wirkungsvollsten. Das lässt sich trotz aller Kritik über den Umfang der Versuche am Beispiel der Tierversuchsverbote für Kosmetika, deren zweite Stufe für Rohstoffe und Bestandteile nächste Woche in Kraft tritt, aufzeigen.
Als positiv und konsequent bewerten wir die Auflegung von EU-Forschungsprogrammen zur Unterstützung der Entwicklung der tierversuchsfreien Testmethoden. Hier hat Berlin auch noch Nachholbedarf.
Die Tierversuchskommission ist in Berlin gut aufgestellt. Letztendlich ist sogar noch ein Ethiker hinzugekommen. Auch dazu gibt es Materialien – für alle zugänglich dank Internet.
Wenn die Hirnforschung an Affen in Berlin 2007 abgelehnt wurde, ist das auch ein Erfolg für die Verwaltung in Berlin mit ihrer funktionierenden Tierversuchskommission.
Aber ist das wirklich ein Sieg? Kann man nicht so sehen, wenn man weiß, dass zur gleichen Zeit in Tübingen Hirnforschung an Affen betrieben wird – und das unter einem grünen Oberbürgermeister, nach wie vor.
[Evrim Baba (Linksfraktion) und Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Hört, hört! – Ralf Hillenberg (SPD): Was ist denn da los? – Weitere Zurufe von den Grünen]
Ärzte nennen es übrigens reine Neugierforschung, die völlig nutzlos für die menschliche Übertragung ist.
Der Stadttauben-Antrag hat sich durch die sehr engagierte Tätigkeit des Landesbeauftragten und die Zuständigkeit der Bezirke schon erledigt. Die geforderten Initiativen sind eingeleitet. Das kann man dem Tätigkeitsbericht des Landestierschutzbeauftragten – auch wenn er sehr kurz zu sein scheint, Herr Hoffmann – entnehmen. Damit wird zudem deutlich, dass der Tierschutz auch und gerade ohne neuen, über die vorhandenen, vielfältigen Berichte und Informationen hinausgehenden Berichtsauftrag nicht vernachlässigt wird. Der aktive Tierschutz steht bei uns also im Vordergrund.
Gern spreche ich an dieser Stelle auch allen engagierten Tierschützern meinen Dank für ihre unermüdliche, meist ehrenamtliche Arbeit aus. Ganz persönlich kann ich feststellen: Mein Blick auf dieses Thema hat sich durch die Kontakte seit Beginn meiner Arbeit hier im Hause über den Blick in die Augen der Kuscheltiere meiner Kinder hinaus erheblich geweitet. – Alles zusammengenommen folgt die Linksfraktion den Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hämmerling! Über welche Ziele sprechen wir bei diesem Antrag zum Verbandsklagerecht? – Wir sprechen über das Ziel, das Interesse des Tierschutzes durchzusetzen und zu gewährleisten. Das wollen wir Liberale auch, denn immerhin waren wir es, die mit dafür gesorgt haben, dass der Tierschutz im Grundgesetz verankert wird. Wir sagen aber auch – und das wurde in den Ausschüssen und auch hier in der Diskussion im Plenum klar –: Tierschutz ist wichtig, aber was den Bereich Tierversuche betrifft, besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Tierschutz und der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit. Für uns Liberale ist wichtig, dass wir beide Punkte berücksichtigen und beide Punkte zu einem Interessenausgleich bringen. Ich möchte Ihnen auch darstellen, wie wir das in dieser Frage handhaben möchten.
Sie haben im Ausschuss bereits darauf hingewiesen – wir haben es auch heute gehört –, dass die Feststellungsklage Ihr Instrument der Wahl ist. Sie haben vorhin den Kolle