Sie haben im Ausschuss bereits darauf hingewiesen – wir haben es auch heute gehört –, dass die Feststellungsklage Ihr Instrument der Wahl ist. Sie haben vorhin den Kolle
gen Buchholz als startenden Tiger bezeichnet. Wenn man bei diesem Bild bleibt, würde ich eher sagen, dass Ihr Antrag juristisch gesehen ein Tiger ohne Zähne ist.
Das ist letztendlich auch in der heutigen Diskussion klar geworden. Ich anerkenne Ihr Engagement für den Tierschutz, aber das ist nicht das taugliche Mittel, hier eine Feststellungsklage in Berlin durchzusetzen. Darüber waren wir uns im Rechtsausschuss einig. Bis auf Ihre Fraktion haben alle Rechtsexperten gesagt, das bringt nichts.
Ich möchte noch auf weitere Aussagen aus den Ausschüssen eingehen. Frau Hämmerling! Sie hatten gesagt – ich zitiere –: In Bremen ist keine Klageflut eingetreten oder ein Verfahren verzögert worden. Dazu möchte ich zwei Dinge anmerken: Bremen und Berlin kann man nicht vergleichen, was den Forschungs- und Wissenschaftsstandort betrifft.
In Bremen ist es wohl eher möglich, diesen aus Forschungssicht etwas zweifelhaften Weg zu gehen. Des Weiteren gab es in Bremen vor allem ein umstrittenes Projekt, das Primatenprojekt zur Epilepsieforschung, das aber nicht auf dem Klageweg eingestellt wurde, sondern die rot-grüne Gesundheitsverwaltung hat dieses Projekt nicht genehmigt, das im Übrigen auch von der DFG gefördert wurde. Das zeigt, dass die Bremer zumindest ihre Diskussionen bisher nicht mit dem Verbandsklagerecht gelöst haben.
Ja, Frau Hämmerling, die können es sich vielleicht auch leisten, nicht so forschungsfreundlich aufzutreten wie wir hier in Berlin.
Mit dem Verbandsklagerecht kann in Fällen von Animal Hoarding – dem Horten von Tieren – eingegriffen werden, wenn der zuständige Bezirk nicht reagiert. Auch das haben Sie im Ausschuss als Begründung für den Antrag angeführt, wobei Sie auch heute wieder eingeräumt haben, dass man die Behörde mit der Feststellungsklage nicht verpflichten kann. Ich will das juristisch nicht weiter ausführen, aber darin sind wir uns ja einig. Bisher ist mir und meiner Fraktion immer noch nicht klar geworden, was dieses Verbandsklagerecht für den auch uns wichtigen Tierschutz bringen soll.
Wir haben auch das Thema Tierversuchskommission im Ausschuss diskutiert, weil Ihre Fraktion im Wissenschaftsausschuss den Bereich der Tierversuche als wichtigen Handlungsbereich bezeichnet hat. Wir haben diese Kommission. Herr Kollege Buchholz hat das auch schon angesprochen. Sie ist in Berlin vernünftig strukturiert – besser als in anderen Ländern.
Wenn der Tierschutzbeauftragte des Senats, Dr. Lüdcke, sagt: Gerade weil die Arbeit in der Tierversuchskommission funktioniert – dort wo Wissenschaftler, Forscher, aber auch Tierschützer zusammenarbeiten – –
Herr Dragowski! Wissen Sie, wie viele Tierversuche durch die Tierversuchskommission abgelehnt worden sind?
Frau Kollegin! Die genaue Zahl kann ich Ihnen nicht sagen, aber die Anfrage, in der sie steht, kenne ich auch. Ich habe auch gesehen, dass zwar bei vielen Tierversuchsvorhaben anfänglich ein Einspruch seitens der Kommission eingelegt wurde, sie aber dann nach Berücksichtigung dieser Punkte doch genehmigt wurden. Frau Kollegin! Das heißt, diese Kommission scheint zu funktionieren. Der Tierschutzbeauftragte Dr. Lüdcke hat im Ausschuss gesagt, Beschwerden von Tierschutzvereinen bezüglich der Arbeit dieser Kommission seien ihm nicht bekannt. Insoweit fragen wir als liberale Fraktion uns, wo der Regelungsbedarf ist.
Frau Kollegin Hämmerling! Ich möchte Ihnen aber in Bezug auf die Argumentation der Koalition beistehen, auch wenn wir diesen Antrag ablehnen. Frau Kollegin Platta! Es ist ärgerlich, wenn Sie im Ausschuss argumentieren – ich möchte zwei Punkte zitieren –: Bedauerlicherweise hat zu dem Thema keine Anhörung stattgefunden. Ja, bedauerlicherweise haben Sie auch keine Anhörung beantragt. Sie hätten es tun können. Insoweit bitte ich Sie, bei der Begründung der Ablehnung dieses Antrags im Ausschuss nicht auf solche Argumente zurückzugreifen.
Des Weiteren haben Sie, Frau Kollegin Platta, darauf hingewiesen, die Linke habe sowohl in Bremen als auch in Sachsen der Verbandsklage zugestimmt. Ich muss Ihnen sagen, ich kann diesen Zirkelschluss nicht verstehen. Woraus ergibt sich die Konsequenz, den Antrag abzulehnen? Dazu habe ich heute nichts gehört, obwohl ich intensiv zugehört habe. Insoweit wünsche ich mir, liebe Kollegen von Rot-Rot: Argumentieren Sie in Zukunft etwas schlüssiger, wenn Sie unsere Anträge ablehnen. Dann wird die Diskussion in den Ausschüssen spannender und konstruktiver.
Ich möchte einen letzten Satz sagen, Herr Präsident, zu dem Antrag, der die Taubenproblematik betrifft. Fachlich ist er gut, Frau Kollegin Hämmerling, da haben Sie recht. Wir haben aber mit der Finanzierung ein Problem. Sie möchten die Hausbesitzer in Anspruch nehmen. Ich denke, die Lösung des Problems ist keine primäre Aufgabe der Hausbesitzer, die es ohnehin nicht so leicht haben, wie wir gehört haben, sondern eine staatliche. Darüber können wir gern noch einmal in die Diskussion im Ausschuss einsteigen. – Vielen Dank!
Der Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt zu allen drei Drucksachen die Ablehnung. Ich lasse jetzt aber einzeln abstimmen, zuerst über die Drucksache 16/0953. Diese ist im Ausschuss mehrheitlich gegen die Grünen abgelehnt worden. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sehe ich nicht.
Dann kommen wir zur Drucksache 16/1244, die im Fachausschuss mehrheitlich gegen die CDU und die Grünen abgelehnt worden ist. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU und die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen, also FDP, SPD und Linke. Letzteres war die Mehrheit, damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sehe ich nicht.
Ich komme zur Drucksache 16/1260, die im Ausschuss mehrheitlich gegen CDU, Grüne und FDP abgelehnt worden ist. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die CDU, die Grünen und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sehe ich nicht.
Der Kollege Hoffmann hat bei der Drucksache 16/0953 mit den Grünen gestimmt. Herr Hoffmann! Ich bitte um Nachsicht, dass ich das übersehen habe.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vierzehn Artikel miteinander zu verbinden. Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis XIV auf der Drucksache 16/2049 sowie Drucksache 16/2194. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme der Gesetzesvorlage mit Änderungen. Der Hauptausschuss ergänzt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses um eine weitere Änderung. Wer der Vorlage des Dienstrechtsänderungsgesetzes unter Berücksichtigung der Änderungen der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 16/2194 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Danke! Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Aber jetzt kommen die Enthaltungen. – CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Das Erstere war die Mehrheit. Damit ist der Antrag so beschlossen und das Dienstrechtsänderungsgesetz mit Änderungen angenommen.
Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von jeweils bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD in Person von Frau Scheeres. – Bitte schön, Frau Scheeres, eilen Sie herbei, und ergreifen Sie das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass heute das Kinderschutzgesetz vorliegt, in dem wesentliche Punkte des Netzwerks Kinderschutz gesetzlich verankert sind. Das ist ein weiterer Schritt, um Kinder besser zu schützen. Ich finde, Berlin geht mit diesem Gesetz genau den richtigen Weg.
Der rot-roten Koalition ist es wichtig, einen weiteren Baustein in das Netzwerk Kinderschutz zu integrieren. Wir wollen ein verbindliches Einladungswesen und ein Rückmeldeverfahren zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen gesetzlich regeln. Ziel soll es sein, dass die Zahl der Kinder, die an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, erhöht wird. Wir wissen alle, dass die Teilnahmequote bei den U-Untersuchungen gerade in den ersten Monaten sehr hoch ist, aber mit zunehmendem Alter der Kinder sinkt. Wir wissen auch, dass gerade die ersten Lebensmonate für Familien eine sehr große Belastungsprobe darstellen, wir wissen darüber hinaus, dass es einzelne Familien gibt, die mit dieser neuen Lebenssituation überfordert sind. Die Früherkennungsuntersuchungen sind nicht nur aus gesundheitlicher Sicht wichtig, sondern auch im Hinblick auf die frühe Erkennung von Gefährdungen. Was ich aber besonders wichtig an den Früherkennungsuntersuchungen finde, ist das Endecken von Entwicklungshemmnissen und Entwicklungsrückständen. Der Vorteil eines verbindlichen Einladungswesens – wie wir es vorschlagen – ist, dass unabhängig vom Versichertenstatus oder davon, ob ein Kind in die Kita geht, alle Kinder erreicht werden.
Bei der Charité soll ein Kindervorsorgezentrum eingerichtet werden. An dieser zentralen Stelle sollen die Familien erfasst werden, aus denen die Kinder nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben. Diese werden angeschrieben und über den Inhalt der Vorsorgeuntersuchungen aufgeklärt werden. Aber sie werden auch darüber informiert, wie die Verfahren sind, wenn sie weiter nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen werden. Bei Nichtteilnahme wird der bezirkliche Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die Familie aufsuchen und mit ihr über den Sinn der Vorsorgeuntersuchungen sprechen. Tritt die Situation ein, dass ein Gefährdungsverdacht vorliegt, wird das Jugendamt darüber informiert. Auf der Arbeit der zentralen Stelle und der Gesundheitsdienste können die Ansätze des Netzwerkes Kinderschutz aufbauen, was im Gesetz auch verankert ist, wie beispielsweise der Informationsaustausch, die Kooperation zwischen den Institutionen oder auch das Angebot der Hilfestellung oder im Notfall die Inobhutnahme von Kindern.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen. Ich freue mich auch, dass wir uns dazu entschlossen haben, nach einem Jahr noch einmal genau hinzuschauen, ob das eingesetzte Personal für diese neue Aufgabe ausreicht.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Es geht um Hilfe, und es geht um Schutz. Vor allen Dingen geht es auch darum, präventiv zu arbeiten und Gewalt und Vernachlässigung zu vermeiden. Wir wollen nicht erst dann einschreiten, wenn Kinderschutzfälle vorliegen, sondern wir wollen sie schon im Vorfeld vermeiden.
Deshalb ist der Aufbau eines Frühwarnsystems sehr wichtig. Wir wollen Hebammen, Kitas und Schulen mit einbeziehen. Dies ist ein zentraler Baustein unseres Ansatzes. Unser Anliegen ist es, Familien und Müttern frühzeitig Angebote zu machen. Wir wollen Eltern stärken, und wir wollen die Gesundheit von Kindern und Müttern fördern. Aus diesem Grund haben wir den frühen Hilfen im Gesetz einen ganz besonderen Stellenwert eingeräumt. Daneben haben wir die Weiterbildungsverordnung der Hebammen diesbezüglich weiterentwickelt, damit sie sensibilisiert werden, was den Kinderschutz und die frühen Hilfen angeht.