Ich habe die Damen und Herren darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Parlament über seinen Haushaltsbeschluss auch für dieses Jahr einen weiteren Schritt in die Richtung getan hat, den belasteten Schulen besondere Personalressourcen zur Verfügung zu stellen. Es geht dabei um die Verteilung von etwa 1,2 Millionen Euro, die im Haushalt – also durch Sie, das Hohe Haus – für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesem Bereich wird in diesem Jahr der Bezirk Mitte für den Grundschulbereich allein 14 zusätzliche Sozialarbeiterstellen bekommen, und das Land Berlin macht als erstes Bundesland, nachdem wir im Hauptschulbereich alle Hauptschulen mit Sozialarbeitern ausgestattet haben, den nächsten Schritt und fängt an, entsprechende zusätzliche Personalressourcen an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Grundschulbereich zuzuweisen.
Es ist kein Zweifel, dass solche Anstrengungen verstärkt werden müssen. In der Diskussion über die Weiterentwicklung der Schulstruktur, die ja auch in dem Brief angesprochen wurde, ist eindeutig geworden, dass der Bestandteil eines Vorschlags von mir, diese Weiterentwicklung so zu betreiben, dass es ein Angebot im Sekundarschulbereich I gibt, das als Ganztagsangebot mit einem speziellen zusätzlichen Angebot als duales Lernen genau den Intentionen einer solchen Schülerinnen- und Schülerstruktur entgegenkommt, letzten Endes also eine intensivere, ganztägige Betreuung für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler gewährleistet.
Zu den anderen Punkten habe ich darauf hingewiesen, dass wir vonseiten des Senats schon Anstrengungen unternommen haben, die Wiederbesetzung von Stellen in den Planungsämtern zu erleichtern, und dass es die Zusage des Finanzsenators gibt, freie und frei werdende Stellen ad hoc über Außenbesetzungen arrondieren zu können. Das war ein zentraler Wunsch der Bezirksstadträte für diesen Zuständigkeitsbereich.
Hinsichtlich der Hausmeister und Sekretärinnen, die in der Zuständigkeit der Bezirke zur Verfügung gestellt und verteilt werden, habe ich den Damen und Herren noch einmal meine Unterstützung zugesagt. Ich bin der festen
Überzeugung, dass wir hierfür gemeinsam mit den Bezirken eine Lösung suchen müssen, damit diese notwendige Infrastruktur, die in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen ist, in jedem Fall gewährleistet ist.
Zu Ihrer Frage 2 darf ich sagen, dass im Zusammenhang mit dem Gespräch keinerlei zusätzliche Zusagen erfolgt sind. Ich habe darauf hingewiesen, dass es Beschlüsse dieses Parlaments gibt, die jetzt umgesetzt werden, aber selbstverständlich heute noch nicht da sind, sondern – als Beispiel die Sozialarbeiterstellen – im Laufe des nächsten Schuljahres kommen. Ich habe auch auf Folgendes hingewiesen: Wenn es zu einem entsprechenden Beschluss des Parlaments kommt, die Schulstruktur dahin gehend weiterzuentwickeln, wie sie in Eckpunkten öffentlich diskutiert wird, und sich die Arbeitsverhältnisse auch in den Schulen im Bezirk Mitte entscheidend verändern werden – und das ist nicht nur mein subjektiver Eindruck, sondern auch die Schulleiterinnen und Schulleiter äußern offiziell gegenüber den Medien, dass sie die Möglichkeiten, die sich aus der neuen Struktur für sie ergeben, genauso einschätzen wie ich –, ist das ein entscheidender Ansatz, um mit Problemen dieser Art fertig zu werden.
Herr Senator! Trotz Ihrer ausführlichen Antwort muss ich noch einmal nachfragen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass nicht nur der Bezirk Mitte zusätzliche Stellen erhält, sondern dass aus den Mitteln, die dieses Haus zur Verfügung gestellt hat, alle Bezirke zusätzliche Stellen erhalten? Vielleicht können Sie – wenn Ihnen die Zahlen vorliegen – uns kurz mitteilen, wie viele Stellen die anderen Bezirke bekommen.
Sie haben mich völlig richtig verstanden. Ich habe darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit diesem Gespräch keinerlei zusätzliche Zusagen gemacht wurden. Es ist Bestandteil einer kontinuierlichen Politik dieses Senats, den Schulen Ressourcen belastungsorientiert zur Verfügung zu stellen. Die Prinzipien der Unterverteilung gelten selbstverständlich zwischen allen Bezirken und innerhalb aller Bezirke. Ich kann in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Sozialarbeiter – als Beispiel – auch zur Verstärkung in anderen Bezirken zur Verfügung gestellt werden. Ich will einen weiteren Bezirk erwähnen, der eine besonders hohe Anzahl an Sozialar
beiterinnen und Sozialarbeitern erhält: Neukölln wird 14 zusätzliche Stellen bekommen. Es ist aus dem Gesagten hoffentlich nachvollziehbar, dass ein Bezirk wie Spandau nicht so sehr viele Stellen bekommt – nur fünf. Dies ist ein System, das – in Bezug auf die Verbesserung der Infrastruktur – alle Bezirke je nach ihren unterschiedlichen Bedürfnissen adäquat unterstützt.
Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Schruoffeneger zu diesem Thema. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!
Herr Senator! Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen, vor 13 Minuten, das Thema Hausmeister und Sekretärinnen angesprochen. Deswegen frage ich Sie, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass Sekretariate und Hausmeister in Schulen durchaus auch eine gewisse Rolle im pädagogischen Konzept spielen müssen und dass deswegen der Vorschlag des Senats, hier bei Neueinstellung eine Befristung der Stellen auf zwei Jahre vorzunehmen, einem solchen pädagogischen Ansatz wiederspricht.
Auf Ihre kurze Vorbemerkung eingehend meine ich, dass die Frage in einer wichtigen Angelegenheit nicht durch ein knappes, markiges Ja oder Nein zu beantworten ist, sondern eine längere Antwortphase erfordert. Ich stimme Ihnen zu, dass die adäquate Ausstattung mit Hausmeistern, Sekretärinnen oder – ich würde sogar noch weiter gehen – Verwaltungspersonal für das Arbeiten innerhalb einer Schule von zentraler Bedeutung ist. Man muss sicher nach Wegen suchen, hier Kontinuität und Qualität in Bezug auf die Besetzung zu garantieren. Das muss im Einzelfall mit Abwägungen von Stellenbewirtschaftungskriterien erfolgen, die aufgrund finanzieller Aspekte in diesem Lande insgesamt existieren.
1. Wann wird das Berliner Vergabegesetz nun endgültig rechtskonform novelliert, um wieder eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Vergabepraxis im Land Berlin zu haben?
2. In welchem Umfang wird bei der Novellierung das Ziel berücksichtigt, eine zügige und effiziente Umsetzung der Investitionen des Konjunkturpaketes im Rahmen der Vergabepraxis sicherzustellen, und welche Regelungen plant der Senat im Detail?
Danke schön, Herr Brauner! – Der Wirtschaftssenator, Herr Wolf, antwortet. – Bitte schön, Herr Senator!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Brauner! Ihre Frage suggeriert, dass es für die Vergabe zurzeit keine verlässliche Grundlage im Land Berlin gibt. Das ist falsch. Das Land Berlin hat ein gültiges, vom Parlament beschlossenes Vergabegesetz. Nach der Rechtsprechung und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Rüffert wurde die Anwendung durch ein Rundschreiben dahin gehend konkretisiert –, dass in Bezug auf die Regelung zur Tariftreue und zur Mindestentlohnung gegenwärtig gilt, dass derartige Verpflichtungen nur für den Bereich abgegeben und verlangt werden können – aber auch müssen –, in dem Tarifverträge allgemeinverbindlich und in das Entsendegesetz aufgenommen worden sind.
Wir arbeiten gegenwärtig an einer Novellierung. Ich gehe davon aus, dass wir dem Parlament spätestens im März einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten können. Wir arbeiten an einer Novellierung in der Richtung, dass auch soziale Mindeststandards und Mindestentgeltregelungen europarechtskonform in diesem Gesetz umgesetzt werden.
Ihre eigentliche Frage bezieht sich aber nicht auf die Novellierung des Vergabegesetzes, sondern auf die Umsetzung des Konjunkturprogramms. Das ist ein vorübergehender Zustand; das Konjunkturprogramm II wird keine Dauerangelegenheit werden, sondern es hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Für diese Laufzeit wird der Senat die Vergaberegeln dergestalt ändern, dass bei Ausschreibungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro freihändig vergeben bzw. beschränkt ausgeschrieben werden kann, ohne dass ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet werden muss. Für den Bereich der Baumaßnahmen, in dem im Rahmen des Konjunkturprogramms wahrscheinlich am umfassendsten Investitionen getätigt werden, wird es möglich sein, die freihändige Vergabe bis zu einem Wert von 100 000 Euro und die beschränkte Ausschreibung bis zu einem Wert von einer Million Euro vorzunehmen. Beide Maßnahmen werden dazu führen, dass rasch Aufträge vergeben werden können, damit ein Regionaleffekt gewahrt bleiben kann. Wir werden das Ganze mit der Verpflichtung verbinden, dass Unternehmen aus der Re
gion zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das wird – sozusagen als Mittelstandskomponente – mit eingebaut sein.
Herr Senator! Zu dem Zeitablauf: Sie hatten schon für Dezember angekündigt, dass das Vergabegesetz novelliert wird. Jetzt soll es März sein. Weshalb lassen Sie sich so viel Zeit? Eigentlich haben Sie bereits im Jahr 2008 gesagt, dass das Vergabegesetz in den entscheidenden Paragrafen novelliert werden soll. Nunmehr sind neun Monate verstrichen, jetzt sollen noch einmal drei hinzukommen.
Herr Brauner! Es ist richtig, wenn wir jetzt Januar haben, dass wir uns in drei Monaten im April befinden. Ich habe allerdings gesagt, dass wir Ihnen die Novelle im März vorlegen werden. Wir arbeiten nach dem Grundsatz: Komplizierte rechtliche Fragen werden gründlich geprüft. Wir befinden uns gegenwärtig in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Buchholz!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Verwundert es Sie genauso wie mich, dass die Opposition hier zwar in ihren Fragen Vorrang für Investitionen postuliert, gestern im Hauptausschuss aber das kleinere Berliner Konjunkturpaket – 50 Millionen Euro zusätzlich für Schulen und Sportanlagen – offensichtlich torpediert hat und aufhalten wollte?
Ich nehme sie mit Verwunderung zur Kenntnis. Aber ich gehe doch davon aus, dass der Hauptausschuss das gestern mit der Koalitionsmehrheit beschlossen hat
1. Wie wird der Senat die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zu den Anträgen der Koalition über „Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz“ I und III– auf den Drucksachen 16/701 und 16/703 – sowie seine entsprechenden Mitteilungen – zur Kenntnisnahme – auf den Drucksachen 16/1101 und 16/1691 – zu konkreten ökologischen Kriterien bei der Ausschreibung des Stromliefervertrages anwenden?
2. Welche Priorität erhalten diese Maßgaben im Vergleich zum Preis bei der Bestimmung der Zuschlagskriterien?
Danke schön, Frau Platta! – Wer antwortet? – Herr Staatssekretär Teichert antwortet für den Finanzsenator. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Platta! Die Senatsverwaltung bereitet derzeit die Ausschreibung des Strombezugs für einen Zeitraum von drei Jahren vor. Dabei werden selbstverständlich die von Ihnen angeführten Beschlüsse berücksichtigt. Gefordert werden wird in der Ausschreibung ein Anteil von 20 Prozent Ökostrom und von 50 Prozent Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Der Bezug von Atomstrom ist auch weiterhin selbstverständlich ausgeschlossen.