Herr Kollege Trapp! Im Bereich der Direktion rund um das Olympia-Stadion haben wir seit vielen Jahren einen Probebetrieb. Dieser wird so lange fortgeführt, bis wir in den Echtbetrieb nach der Referenzplattform eintreten. Wir werden diesen also im Moment nicht abschalten. Da das ein Betrieb eines anderen Herstellers ist, gehe ich nicht
davon aus, dass wir dies für eine Übergangszeit integrieren werden. Im Moment gehe ich davon aus, dass er erst einmal weiterläuft, bis der Echtbetrieb für Berlin eingeführt wird.
Sowohl der Bund als auch wir haben ein großes Interesse daran, dass kurzfristig im Bereich Berlin – Bundeshauptstadt der Echtbetrieb erfolgt. Das ist unser Joker, den wir als Land Berlin haben, dass auch der Bund ein großes Interesse daran hat, Digitalfunk für seine Dienststellen in Berlin einzuführen. Dementsprechend ist er sozusagen gezwungen, Berlin mit auf die Reise zu nehmen.
Herr Innensenator! Rechnen Sie damit, dass es aufgrund des Scheiterns der Betreibervereinbarung zu erheblichen Veränderungen der Systemtechnik kommen wird, die dann wiederum Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben könnten?
Herr Jotzo! Damit rechne ich eigentlich nicht. Wir haben uns für eine bestimmte Systemtechnik entschieden, die nun zum Laufen gebracht werden muss, so oder so. DB Telematik sollte sie zum Laufen bringen; im Moment sieht es so aus, dass das nicht passieren wird. Es muss nun Plan B geben, der – ebenso wie beim Analogfunk – vorsieht, dass die Anlagen selbst betrieben werden. Das bedeutet, dass nicht DB Telematik, sondern Bund und Länder gemeinsam betreiben. Auf die Systemtechnik dürfte sich das nicht auswirken. Diese ist nach einem komplizierten Vergabeverfahren, unabhängig von der Frage, wer später Betreiber sein wird, ausgewählt worden und für die Zwecke geeignet.
1. Trifft es zu, dass vor wenigen Tagen ein Gespräch unter persönlicher Beteiligung des Regierenden Bürgermeisters mit den Investoren Langhammer und Lauder über deren Angebot zur Übernahme des Flughafens Tempelhof stattgefunden hat, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Hält es der Senat unter Würdigung des gerade durch die Änderung der Berliner Verfassung weiter aufgewerteten demokratischen Gutes „Volksbegehren“ für angebracht, den Ausgang des Volksbegehrens zum Flughafen Tempelhof abzuwarten und bis dahin den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuschieben?
Vielen Dank! – Ich nehme an, der Regierende Bürgermeister wird antworten. – Bitte schön, Herr Wowereit!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ueckert! Zu Ihrer zweiten Frage hat Frau Junge-Reyer bereits bei einer anderen Mündlichen Frage die Antwort gegeben, wie die rechtliche Einschätzung aussieht.
Zu Ihrer ersten Frage: Es ist richtig, ich habe mich mit Herrn Langhammer und einem seiner Vertreter gerade vor dem Hintergrund der annoncierten Investitionen und der Bereitschaft, in Tempelhof zu investieren, zusammengesetzt. Wir nehmen solche Angebote ernst und freuen uns, wenn Investoren Ideen haben. Die Situation ist allerdings kompliziert: Es wurde öffentlich suggeriert, der Bund habe ein Interesse am Weiterbetrieb des Flughafens für eigene Zwecke. Ich habe hierzu nachgefragt und von der Bundesregierung dieses Interesse nicht mitgeteilt bekommen. Ich habe nicht gehört, dass der Bund für die Flugbereitschaft oder für die Bundespolizei mit Hubschraubern den Flughafen für einen eigenen Flugbetrieb nutzen möchte.
Unter Beteiligung des Bundes kam es zur Erörterung der rechtlichen Konsequenzen – auch das wurde heute bereits mehrfach angesprochen.
Diese ist zu dem Schluss gekommen, dass heute keiner die Verantwortung übernehmen kann, den Flugbetrieb dort weiterzuführen und damit den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Schönefeld zu gefährden, auch der Bund nicht. Vielleicht wird das irgendwann einmal auch Ihrer Fraktion klar: Den Antrag auf Schließung des Flughafens Tempelhof hat die Flughafengesellschaft gestellt. Es gibt drei Gesellschafter bei dem Flughafen, den Bund, Brandenburg und Berlin. Der Bund hat weder als Gesellschafter noch im Aufsichtsrat irgendetwas unternommen, um den Schließungsantrag zu kippen – daran hat er recht getan –, und er wird es auch nicht tun. Sie
können es noch so lange gesundbeten, der Bund wird diese Verantwortung nicht übernehmen. Diese Situation habe ich Herrn Langhammer auch dargestellt. Auch das Bundesfinanzministerium hätte sich gefreut, wenn ihnen ein Investor die Kosten abgenommen hätte, die auf sie zukommen, wenn sie das Gebäude des Flughafens Tempelhofs zurückbekommen. Deshalb hat es vonseiten des Bundesfinanzministeriums auch etwas Druck gegeben. Aber auch das Bundesfinanzministerium hat sich in den Besprechungen überzeugen lassen müssen, dass das rechtlich höchst problematisch ist. Wenn das Oberverwaltungsgericht die Klagen zurückweist und der Schließungsbeschluss rechtskräftig sein soll, wird also der Bund als größter Eigentümer dieses Gebäudes weiterhin Ausschau nach Investoren halten. Das habe ich Herrn Langhammer auch deutlich gemacht.
Das Verfahren liefe wie folgt: Es kann nicht irgendjemand einfach den Flughafen kaufen, sondern zunächst müsste eine Ausschreibung stattfinden. Es gibt auch noch andere Interessenten. Wenn die Angebote vorliegen, müssen die Ideenskizzen auf ihre Machbarkeit überprüft werden. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Investorengruppe Langhammer/Lauder solvent ist und viel Geld hat, und auch keinen Zweifel daran, dass sie nicht an Sponsoring denken, sondern ein wirtschaftlich erfolgreiches Konzept für diese riesige Investition vorlegen würden. Sie müssten einen Businessplan dazu erstellen, um dieses Investment auch zu refinanzieren, damit die bei ihnen übliche Gewinnerwartung – normalerweise mindestens 15 bis 20 % – auch wieder zurückfließt. In dieser Phase sind wir noch gar nicht. Neben der Ideenskizze liegt noch kein belastbarer Businessplan vor. Das ist aber kein Vorwurf an die potenziellen Investoren. Es ist klar, dafür braucht man die Unterlagen, dazu braucht man eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, dazu muss man auch mit Kooperationspartnern sprechen, ob Annahmen von 150 000 Kassenpatienten, die dort von einem Hotelbetrieb usw. betreut werden sollen, überhaupt notwendig sind.
Das ist die Situation, die wir mit Herrn Langhammer fair diskutiert haben. Ich hatte mit ihm im Übrigen schon vor Monaten ein Gespräch geführt. Ich denke, dass deutlich gemacht werden konnte, warum er nicht davon ausgehen kann, dass der Flugbetrieb in sein Konzept mit integriert werden kann, er aber gern aufgerufen ist, ohne diesen Flugbetrieb weiter an einem Konzept zur Nutzung des Flughafens Tempelhof zu arbeiten.
Herr Wowereit! Warum tragen Sie eigentlich immer – entweder vorsätzlich oder unwissend – vor, dass Sie BBI nur retten können, wenn Sie den Flughafen Tempelhof bereits 2007 schließen, obwohl Ihnen das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteilsspruch dafür ausdrücklich
bis 6 Monate nach Eröffnung des Flughafens BBI Zeit lässt, das heißt also, bis 2012? Gleichzeitig tun Sie aber nichts gegen den Ausbau der Brandenburger Flughäfen Schönhagen und Finow, wo viel mehr und größere Fliegerei zulasten von BBI beabsichtigt ist, als in Tempelhof heute abgewickelt wird beziehungsweise jemals abgewickelt werden soll.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Erstens tut Berlin alles, was in seinen Kräften steht, um Flugbetriebe woanders, die zum Schaden des Flughafens BBI sind, zu verhindern – und zwar nachhaltig und bislang auch erfolgreich. Deshalb ist Ihre Ausgangsthese zu diesem Punkt falsch.
Zweitens: Ich habe mich fast öffentlich steinigen lassen, weil alle dachten, ich rede mit der Bundeskanzlerin über die Oper. Letzten Endes ging es nur über den Flughafen Tempelhof, aber es war Vertraulichkeit vereinbart. Alle haben spekuliert, wir reden über die Oper, bis hin zu Tagesordnungspunkten, die verändert werden mussten, die gar nicht bekannt waren und auch gar nicht abgesetzt werden konnten. Dem können Sie entnehmen, dass ich Ideen zu einer wirtschaftlichen Nutzung des Flughafens Tempelhof nicht einfach leichtsinnig vorbeiziehen lasse, sondern all diese Dinge ernsthaft geprüft habe. Nur gibt es eine hohe Verantwortung für die Verwirklichung des Flughafens BBI. Alle drei Gesellschafter, auch diejenigen, die diesem Investor durchaus positiv gegenübergestanden haben – das Brandenburgische Finanzministerium oder das Bundesfinanzministerium – haben sich mit den entsprechenden Planungsbehörden mit externem juristischem Sachverstand zusammengesetzt. Nach den mir vorliegenden Vermerken kam man mit dem dort vorhandenen Sachverstand zu dem Ergebnis, dass das Risiko zu hoch ist. – Das können Sie bezweifeln. Sie werden auch immer einen Juristen finden, der eine andere Meinung hat. – Vor dieser Einschätzung sage ich Ihnen nochmals: Selbst wenn man Ihre positive Einschätzung dieses Flugbetriebes teilte – was politisch höchst umstritten ist, da haben Sie trotz aller ökologischen Industrieangebote an die Grünen auch eine deutliche Absage bekommen –, gibt es in diesem Hause keine Mehrheit für den weiteren Betrieb des Flughafens Tempelhof. Aber selbst wenn Sie diese unterstellten, könnten Sie – wenn Sie in der Verantwortung wären – diese Verantwortung nicht übernehmen. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Es muss auch einmal ein Ende der Debatte geben.
Ich kann verstehen, dass Sie das Thema penetrant nach vorn bringen werden. Sie werden es auch noch bis zum 19. Dezember und notfalls bis zum Sankt-NimmerleinsTag vorbringen, aber dadurch werden die Argumente
nicht besser und die Risiken nicht weniger. Abgesehen davon – da kommen wir immer wieder auf den Punkt zurück –: Konsensbeschluss, immer noch Unterschriften von Menschen, die Ihnen sehr nahe stehen.
Herr Regierender Bürgermeister! Was hat Sie eben veranlasst zu sagen, dass dann irgendwann der Bund verantwortlich wäre und auf Investorensuche gehen müsse? Ist es nicht Aufgabe des Senats, dafür zu sorgen, dass neue Investitionen, neue Arbeitsplätze hier in diesem Land, hier in dieser Stadt geschaffen werden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ganz einfach die Tatsache, dass der Bund tatsächlich die Verantwortung nach der Schließung übernimmt. Das ist die vertragliche Regelung. Er ist dann auch – das ist er heute auch schon – dafür zuständig, das zu machen. Das ist für uns nicht uninteressant. Das, was die Senatorin vorhin bezüglich der planungsrechtlichen Situation gesagt hat, ist mit uns abzusprechen, auch da, wo wir selbst Eigentümer sind. Wir werden auch ein eigenes Interesse daran haben, Investoren zu finden und behilflich zu sein, aber der Bund ist Eigentümer und Träger des Verfahrens.
1. Welche Ergebnisse hat die jüngste Wirtschaftsministerkonferenz in Dessau hinsichtlich der Berliner Vorstellungen zur möglichen politischen Einflussnahme auf verbraucherfreundliche Energiepreise erbracht?
2. Welche Perspektiven kann der Senat den Berliner Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Frage verbraucherfreundlicherer Energiepreise aufzeigen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Doering! Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich letzte Woche ausführlich mit der Situation auf dem Strommarkt beschäftigt. Alle 16 Wirtschaftsminister waren sich einig, dass die Entwicklung dort absolut unbefriedigend ist, dass der Wettbewerb nicht funktioniert und insofern die vier großen Stromversorger, die ein Oligopol bilden, in der Lage sind, erhebliche Renditen und Strompreissteigerungen durchzusetzen, die nicht einfach durch die Kostenstruktur begründet sind.
Wir haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz die Situation, dass die Preisgenehmigung zum 1. Juli 2007 ausläuft. Es existiert dann keine Genehmigungspflicht mehr. Diese Preisgenehmigung ist allerdings – wie wir auch schon aus dem laufenden Jahr wissen – ein Instrument, das in der Vergangenheit nach dem letzten Energiewirtschaftsgesetz ins Leere gelaufen ist, weil die einzelnen Stufen – Vertrieb, Netz und Produktion – getrennt worden sind.
Deshalb sind die Preise beim Vertrieb End-of-the-pipe. Die Preissteigerungen entstehen an anderer Stelle. Deshalb sind auch Tarife von allen Wirtschaftsministern genehmigt worden – zu deren Missvergnügen.
Das eigentliche Problem entsteht bei der Produktion. Hier haben wir die Situation, dass an der Strombörse in Leipzig Strom zu einem Preis gehandelt wird, der ungefähr dem Doppelten der Produktionskosten entspricht. Das heißt, hier gibt es eine exorbitante, nicht nachvollziehbare und nicht vertretbare Gewinnmarge, die dann in den weiteren Stufen an die Verbraucher weitergegeben wird. Deshalb haben wir als Wirtschaftsminister mehrere Vorschläge gemacht, um darauf zu reagieren: Einmal betrifft dies Maßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs und die Erleichterung des Anschlusses von neuen Anbietern. Darüber hinaus sollte eine größere Transparenz bei der Leipziger Strombörse hergestellt werden. Mittlerweile sind Hedge-Fonds am Stromhandel beteiligt, sodass dieselbe Kilowattstunde mehrfach gehandelt wird. Sie wird dadurch nicht billiger, sondern teurer. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verschärfung der Missbrauchaufsicht im Rahmen des Kartellrechts. Hierzu lautet der Vorschlag – das wird auch von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums gegenwärtig so diskutiert –, das Kartellrecht zu verschärfen mit der Möglichkeit, einzugreifen, wenn ein Stromversorgungsunternehmen Preise nimmt, die höher sind als diejenigen vergleichbarer Unternehmen, und eine Umkehr der Beweislast vorzunehmen. Das heißt, das Unternehmen muss beweisen, dass seine Preise gerechtfertigt sind und nicht umgekehrt, dass die Kartellbehörde nachweisen muss, dass sie nicht gerechtfertigt sind. Wenn dies
Die dritte Maßnahme, die diskutiert worden ist, wäre sozusagen die Ultima Ratio, um zu einer Entflechtung und Reduzierung von Produktionskapazitäten zu kommen, damit diese oligopolistische Struktur aufgebrochen werden kann, mit anderen Worten: Die Möglichkeit zu schaffen, dass ein Stromerzeugungsunternehmen auch zum Verkauf von Kraftwerkskapazitäten gezwungen werden kann, um Wettbewerb auf dem Strommarkt zu ermöglichen.
Dies alles verlangt eine Umsetzung durch die Bundesregierung. Ich weiß, dass das Bundeswirtschaftministerium – das war der Presse zu entnehmen – hieran arbeitet und ein entsprechender Gesetzentwurf des Ministeriums existiert. Wenn er vom Kabinett beschlossen und in den Deutschen Bundestag eingebracht würde, wäre das aus meiner Sicht ein erheblicher Fortschritt erstens für die Verbraucherinnen und Verbraucher und zweitens für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt.