Protocol of the Session on December 11, 2008

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Das kann sicher jeder nachvollziehen, ändert aber nichts an der Rechtslage. Ich habe die Äußerung der Bezirksbürgermeisterin als eine politische betrachtet und nicht als Aufforderung, sich in strafrechtlich relevanter Weise gegen die Demonstration zu wenden.

[Andreas Gram (CDU): Das kann man so oder so sehen!]

Die Konsequenz ist allen deutlich: Wenn ich eine vom Grundgesetz her zugelassenen Veranstaltung habe – das war hier der Fall –, dann gehe ich, wenn ich Sitzblockaden und Ähnliches mache und nach polizeilicher Aufforderung dies nicht beende, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Risiko ein, mich strafrechtlich relevant zu verhalten. Ich glaube, dass das allen Beteiligten klar war. – Insofern habe ich das als politische Äußerung verstanden.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es mit einer Anfrage des Kollegen Schruoffeneger von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter. Es geht um das Thema

Brandenburger Tor – wer zahlt für die Schäden nach der Sanierung?

Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der letzten Anfrage fällt es mir schwer, das Thema zu wechseln, aber ich frage den Senat dennoch:

1. Sind die sanierungsbedingten Schäden am Brandenburger Tor darauf zurückzuführen, dass mit der Sanierung ohne vorherige Ausschreibung eine zu diesem Zweck neugegründete Firma ohne jegliche Sanierungserfahrung betraut wurde?

2. Wer kommt für die weiteren Kosten der Mängelbeseitigung der Sanierung des Brandenburger Tores auf, wenn die Rücklagen, die die Stiftung Denkmalschutz für diesen Fall gebildet hat, nicht ausreichen?

Bitte, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Die Stiftung Denkmalschutz kann die Ursachen der aufgetretenen Mängel nicht ausdrücklich benennen. Sie gibt an, dass es möglicherweise Folgeschäden von Schwingungen oder Stoßbewegungen der jüngsten Zeit sind. Die Stiftung Denkmalschutz hat uns gegenüber erklärt, dass sie keine aufwendige Ursachenanalyse betreibt, sondern die Mängel auf ihre Kosten beheben lässt.

Der Mangel, von dem hier die Rede ist, ist im Rahmen einer Begutachtung des Brandenburger Tores vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu Beginn des Jahres 2007 festgestellt worden. Da die Gewährleistungsfrist im Oktober 2007 abgelaufen ist, wird die Stiftung Denkmalschutz die Kosten für die Sanierung dieses Risses übernehmen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kontrolliert den Zustand des Brandenburger Tores laufend. Es werden Mängel beseitigt, gegebenenfalls die Vorrichtungen zum Graffitischutz erneuert und Kontrollen nach Veranstaltungen durchgeführt, um das Brandenburger Tor in einem ansehnlichen und guten Zustand zu erhalten. Es ist nicht zu befürchten, dass es über die zur Verfügung gestellten 200 000 Euro im Jahr hinaus erforderlich sein wird, in absehbarer Zeit Mittel aufzuwenden. Sollte dies der Fall sein, wird das Land Berlin das mit Sicherheit tun.

Der Kollege Schruoffeneger hat eine Nachfrage. – Bitte!

Frau Senatorin! Sie haben gesagt, die Stiftung Denkmalschutz könne nicht ausschließen, dass die Schäden durch Schwingungen in letzter Zeit entstanden seien. Wie bewerten Sie den Verzicht auf eine Schadensanalyse? Wenn diese Erklärung realistisch ist, müsste man dies analysieren, um weitere Schäden, beispielsweise beim U-Bahnbau, zu verhindern. Teilen Sie meine Auffassung, dass es bei dem Verzicht auf die Analyse eher um eine Vertuschung der Schadensursachen geht als um eine Beschleunigung des Verfahrens?

Bitte, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Die Stiftung Denkmalschutz hat ausdrücklich gesagt, dass sie nur vage Vermutungen äußern und den Mängeln keine klare Ursache zuordnen könne. Die Stiftung Denkmalschutz möchte keine Diskussion über Ursachen, mögliche Folgekosten und Ähnliches führen. Deshalb hat sie sich bereit erklärt, die Mittel, die sie im Rahmen der Gewährleistung bereithält, zur Verfügung zu stellen. Wie Sie beobachten können, laufen die Maßnahmen bereits. Der Riss wird geflickt, die Mängel werden beseitigt, und das ist richtig so.

Das Wort hat nun Klaus-Peter von Lüdeke zu seiner Mündlichen Anfrage über

Vergabeverfahren Rathausbrücke?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Warum wurde vor der Ausschreibung der Rathausbrücke nicht das Ergebnis des Wettbewerbs Humboldt-Forum abgewartet, um hier eine aufeinander abgestimmte Gestaltung zu ermöglichen?

Für den Senat antwortet die Stadtentwicklungssenatorin, Frau Junge-Reyer. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Die Möglichkeiten, im Rahmen eines Wettbewerbs für die Rathausbrücke bereits kulturelle, aber auch stadtgeschichtliche Informationen hinzuziehen, sind genutzt worden. Bereits im Jahr 1998 gab es vor dem Aussuchen des prämierten Entwurfs von Walter Noebel eine intensive Betrachtung im Vorfeld der Wettbewerbsentscheidung, bei der die Stiftung Denkmalschutz, die damalige Kulturverwaltung, die damalige Stadtentwicklungsverwaltung, die Stiftung Schlösser und Gärten und andere, vielfältige Gremien, die sich um die historische Mitte in Berlin tatsächlich verantwortlich kümmern, einbezogen wurden. Ich glaube, dass wir hier einen Entwurf umsetzen werden, der mit außerordentlicher Zurückhaltung den historischen Gebäuden in unmittelbarer Nähe, aber auch dem neu zu errichtenden Humboldt-Forum einen angemessenen Rahmen gibt.

Kollege von Lüdeke hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Anders gefragt: Warum soll eine endgültige Vergabeentscheidung für die Rathausbrücke vor dem Beschluss des

Bundestages zum Bau des Humboldt-Forums im Frühjahr 2009 getroffen werden?

Frau Senatorin Junge Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Die Wettbewerbsentscheidung ist im Jahr 1998 getroffen worden. Dazu wurde der Wettbewerb durchgeführt, und deshalb haben wir eine Grundlage zum Bau der Rathausbrücke. Wir müssen nicht zögern, sondern wir können die seit langem sanierungs- und instandsetzungsbedürftige Rathausbrücke wieder in eine ansehnliche, dem Ort angemessene Form bringen.

Das Wort zu einer Nachfrage hat Herr Dr. Juhnke. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Herr Prof. Noebel ausdrücklich bereit wäre, mit Blick auf das nun zu realisierende Humboldt-Forum eine Neu- oder Umplanung dieser Brücke vorzunehmen, was gleichzeitig die meiner Ansicht nach falsche Aussage von Frau Lüscher ad absurdum führt, dass sich schon der damalige Entwurf auf das Humboldt-Forum bezogen habe?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Selbstverständlich sind wir kurz vor der Umsetzung eines solchen Wettbewerbsentwurfs noch einmal in Gesprächen mit dem Architekten. Es ist eine bestimmte Zeit vergangen, sodass wir mit ihm z. B. noch einmal über die Gestaltung des Brückengeländers diskutiert haben. Es gibt keinen Anlass, wesentliche Änderungen vorzunehmen.

Nun hat Matthias Brauner von der Fraktion der CDU das Wort zu seiner Mündlichen Anfrage über

Immer noch keine Regelungen bei den Schulhelfern?

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Warum wurden die Bewilligungen der Schulhelferstunden nur bis zum 1. Januar 2009 genehmigt, und was geschieht nach dem 1. Januar 2009?

2. Warum werden erst nach Elternprotesten an einzelnen Schulen plötzlich Schulhelferstunden nachgenehmigt, ist die Gleichbehandlung aller Schulen dann noch gewährleistet oder werden hier nicht dann Schulen bevorzugt, die aufgrund von Medienberichten im öffentlichen Fokus stehen?

Diese Frage beantwortet der Bildungssenator. – Bitte, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Herr Brauner! Entgegen der Fragestellung wurde die Mehrzahl der Anträge zum Einsatz von Schulhelfern bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 – also bis zum 31. Juli 2009 – bewilligt. Eine Befristung bis zum 31. Dezember dieses Jahres wurde nur dann vorgenommen, wenn der Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen nicht über diesen Zeitpunkt hinaus erbracht werden konnte. Die befristeten Maßnahmen werden ohne erneute Beantragung bis zum Schuljahresende verlängert, wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin gegeben sind und bis zum 31. Dezember die entsprechenden Belege nachgereicht werden.

Zu Ihrer Frage 2: Das Recht auf Bildung gilt uneingeschränkt für alle Schülerinnen und Schüler – selbstverständlich auch für die mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Deshalb wird jede Beschwerde von Eltern oder Schulleitungen ernst genommen und geprüft, und es wird gegebenenfalls nachgesteuert. Jeder Antrag auf Nachbewilligung von Schulhelferinnen- oder Schulhelferstunden wird unvoreingenommen bearbeitet. Eine Bevorzugung von Schulen, die aufgrund von Medienberichten im öffentlichen Fokus standen, findet nicht statt.

Kollege Brauner hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Sehr geehrter Herr Senator! Vielen Dank für die Auskunft! Ich frage Sie: Trifft es zu, dass nur eine Mitarbeiterin das Verfahren für ganz Berlin bearbeitet und dass diese wiederum nach den umfangreich vorliegenden Fachgutachten noch zusätzlich weitere Fachgutachten anfertigt, was zu sehr langen Bearbeitungszeiten führt?

Herr Prof. Zöllner – bitte!

Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich damit befasst sind. Ich werde dem gern nachgehen und Ihnen, wenn Sie es wünschen, das Ergebnis zukommen lassen.

Herr Mutlu hat das Wort zu einer weiteren Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Der Anfang des Schuljahres war für viele Schülerinnen und Schüler, die Schulhelfer nötig haben, nicht gerade einfach, wie Sie auch wissen. Den betreffenden Schülerinnen und Schüler steht diese Hilfe zu, wie Sie zu Recht festgestellt haben. Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, damit in Zukunft dieses Verfahren unbürokratisch, schnell und wirksam vonstatten geht?

Herr Prof. Zöllner!

Es ist richtig, dass es am Anfang des Schuljahres eine gewisse Unruhe gab. Das hat aus meiner Sicht zwei Ursachen: Erstens hat sich die Zahl der infrage kommenden, angeforderten oder zu beanspruchenden Schulhelferinnen- und Schulhelferstunden sprunghaft verändert. Zweitens ist das eine gemeinsame Aktion von dezentral und zentral verwalteten Stellen. – Wir arbeiten im Moment daran, die Abstimmung zwischen diesen beiden Bereichen noch zu verbessern, sodass das nötige Maß an Flexibilität gegeben ist.

Nun hat Frau Matuschek das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Busverbindung Südkreuz-Schönefeld