Protocol of the Session on December 11, 2008

lfd. Nr. 4 A:

Dringliche II. Lesung

Zweites Gesetz zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften

Beschlussempfehlung Kult Drs 16/1988 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1628

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV gemäß Drucksache 16/1628. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer der Drucksache 16/1628 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU, die FDP und die Grünen. Gegenprobe! – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Zweite Gesetz zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 4 B:

a) Dringliche II. Lesung

Sechstes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/1996 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1851

b) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/1997 Antrag der CDU Drs 16/1544

c) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Änderung des § 64 der Landeshaushaltsordnung

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/1998 Antrag der CDU Drs 16/1612

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der bis zu acht Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis VIII gemäß den Drucksachen 16/1544, 16/1612 und 16/1851 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1996 sowie der Änderungsanträge 16/1996-1 und 1996-2. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zuerst lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag – –

[Heiko Thomas (Fraktionsgeschäftsführer der Grünen): Es ist Beratung vorgesehen!]

Einen Moment, ich unterbreche die Sitzung. Ich bitte die Herren Fraktionsgeschäftsführer, nach vorn zu kommen!

Wir setzen die Beratung fort. – Es ist doch eine Beratung vorgesehen. Es beginnt Herr Esser für die Fraktion der Grünen. – Sie haben das Wort, bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern eine Änderung der Landeshaushaltsordnung, sprich des Haushaltsrechts im Land Berlin, im Hauptausschuss in einer sehr sachlichen, konstruktiven und konsensorientierten Art und Weise diskutiert und, sofern wir uns einigen konnten, dieses in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die Ihnen vorliegt, dargestellt. Das Verfahren stelle ich nicht infrage, wiewohl wir mit einigen Dingen, die nicht ihren Weg in die Änderung des Haushaltsrechts gefunden haben, insbesondere betreffend die offiziellen Schuldenaufnahmen des Landes, aber auch die Möglichkeiten zur Schattenverschuldung außerhalb des Haushalts, nicht gerade zufrieden sind. Ich kündige Ihnen an dieser Stelle an, dass wir im Laufe des nächsten Jahres noch einmal mit einem Vorschlag zur Novelle der Landeshaushaltsordnung in diesen Fragen vor das Abgeordnetenhaus treten werden.

Der Anlass, nun aber hier zu sprechen und zu dem gestrigen Beschluss des Hauptausschusses mit Drucksache 16/1996-1 einen Änderungsantrag vorzulegen, ist das, was den Hauptausschuss gestern hauptsächlich beschäftigt hat, der § 64, der sich mit der Frage von Grundstücksverkäufen des Landes Berlin, Bestellung von Erbbaurechten usw. beschäftigt. Es hat hier bedeutende Verbesserungen gegenüber der vorherigen Rechtslage gegeben. Die Vertreter der Regierungskoalition werden dies nachher sicherlich gebührend herausstellen. Aber unserer Meinung nach fehlt ein ganz zentrales Element, das wir im Anschluss an das Geschäft zwischen dem Senat von Berlin und dem Golfclub Wannsee um den berühmtberüchtigten Golfplatz Wannsee in der Öffentlichkeit diskutiert haben und wo auch von Vertretern der Linkspartei und Vertreterinnen und Vertretern der SPD gesagt worden ist: Auf das Verhalten des Senats kann es eigentlich nur eine einzige, ganz konsequente Antwort geben, nämlich ein Selbstbefassungsrecht des Parlaments in der Frage von strittigen Grundstücksgeschäften zu schaffen.

[Beifall bei den Grünen]

Wir wissen jetzt alle, es hat lange interne, höchst strittige Diskussionen in der Koalition und insbesondere in der SPD-Fraktion gegeben. Wenn es eine geheime Abstimmung geben könnte, würde wohl der Vorschlag eines Selbstbefassungsrechts eine breite Mehrheit im Parlament finden, gegen die Stimmen der FDP und ungefähr die Hälfte der SPD-Fraktion. Aber der ganze Rest, der hier sitzt, wäre dafür, wenn er könnte, wie er wollte, aber in der politischen Logik, die wir haben, leider Gottes vermutlich nicht darf.

[Beifall bei den Grünen]

Ich erinnere noch einmal an den Vorgang, dann wird die Frage meiner Ansicht nach verständlich. Im Frühjahr dieses Jahres hat der Senat von Berlin versucht, ein 5,7 Hektar großes Gelände mit Wannseeblick in allerbester Lage an den Golfclub zum Spottpreis von 3,6 Millionen Euro zu verkaufen. Nach bisherigen Abgeordnetenhausbeschlüssen war dieses Gelände eigentlich 9,5 Millionen Euro wert. Als dieser Verkauf im Abgeordnetenhaus zu scheitern drohte, hat Finanzsenator Sarrazin in der Sommerpause am Parlament vorbei einen Erbpachtvertrag auf 99 Jahre mit dem Golfclub abgeschlossen, zum Preis von 3 Millionen Euro. Das läuft faktisch und wirtschaftlich auf die Verwirklichung der ursprünglichen Absprache von Senat und Golfclub hinaus. Mancher hat mich damals dann gefragt, ob das etwa etwas damit zu tun haben könnte, dass der Vorsitzende des Golfclubs, Herr Specker, Herrn Wowereit Wahlspendenessen organisiert.

Herr Abgeordneter Esser! Darf ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Redezeit beendet ist. – Bitte, kommen Sie zum Schluss!

Ich bin am Ende meiner Rede und weise darauf hin, dass wir den öffentlichen Geruch des Golfplatzgeschäftes nicht stehen lassen möchten. Wir möchten auch die Brüskierung des Parlaments nicht auf sich beruhen lassen. Auf diesen groben Klotz des Senats gehört der grobe Keil –

Herr Esser!

des Selbstbefassungsrechts des Parlaments!

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Zackenfels. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Esser! Ich habe es mir aufgeschrieben: Sie stellen das Verfahren nicht infrage. Das ist begrüßenswert, denn es ist eine Feststellung, die ich ausdrücklich teile. Wir haben bei der Novellierung der Landeshaushaltsordnung gestern alle gemeinsam sehr konstruktiv gearbeitet. Das hätte eine gebührendere Wertung verdient als sie von Ihnen zu hören war. Ich bedanke mich ausdrücklich im Namen meiner Fraktion bei allen anderen Fraktionen, dass das gestern so gut und reibungslos geklappt hat. – Herzlichen Dank von dieser Stelle!

[Beifall bei der SPD]

Ich möchte auf die Inhalte eingehen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie die Gelegenheit nutzten, um herauszuarbeiten, worum es inhaltlich bei der Novellierung geht. Vielen ist es nicht geläufig, die Landeshaushaltsordnung ist ein Feinschmeckerthema.

Wir haben das Schuldbuchgesetz verändert, die recht antiquierte Art und Weise, wie die Verwaltung bisher mit den Schulden und dem Schuldenstand des Landes Berlin umgehen musste. Wir haben das Haushaltswartejahr abgeschafft, welches Beamte des Landes Berlin dazu zwang, ein Jahr zu warten, bevor sie endgültig mehr Geld nach einer Beförderung erhielten. Das war antiquiert. Wir haben eine Reihe von Vorstößen des Senats gemeinsam abgewehrt. Zum Teil ist der Senat von sich aus auf Dinge eingegangen, die der Rat der Bürgermeister thematisiert hat, wie beispielsweise den Vorstoß PPP-Projekte einzuführen oder zumindest zu ermöglichen. Wir haben dem Vorstoß, die vergaberechtlichen Beschränkungen im Bereich der Daseinsvorsorge zu streichen, gestern eine Absage erteilt. Wir haben die Berichterstattung über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach § 37 LHO nicht verändert – entgegen dem Wunsch des Senats. Zuletzt haben wir unser durchaus gemeinsames Projekt zur Erweiterung der Rechte des Landesrechnungshofes bei mittelbaren Beteiligungen im Land Berlin beschlossen. Das zeigt, wie komplex und vielschichtig die Materie ist, die wir mit der Landeshaushaltsordnung angefasst haben. Ich glaube, dass wir einen ordentlichen Wurf hinbekommen haben.

Nichtsdestotrotz sind die Themen – Sie haben es angesprochen – Selbstbefassungsrecht des Parlaments bei Grundstücken und Wannseegrundstück solche, bei denen man unterschiedlicher Auffassung sein kann. Es gibt gute Argumente für das Selbstbefassungsrecht, aber auch gute dagegen. Letztlich haben diejenigen Argumente überzeugt, die zu dem jetzt vorgelegten Vorschlag geführt haben. Ich bin davon überzeugt, dass die SPD-Fraktion heute gemeinsam dafür stimmen wird.

Ich lasse Ihre ganze Polemik und die Namen weg – das ist normalerweise auch nicht Ihr Niveau –, aber die Tatsache, dass wir die Grenze für die Bewertung von Grundstücken von 5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro heruntergesetzt haben,

[Zuruf von Joachim Esser (Grüne)]

ist eine Reaktion auf das Wannseegeschäft. Die Tatsache, dass wir die Laufzeit von Erbbaupachtverträgen beschränkt haben und eine 99-jährige Laufzeit nicht mehr möglich ist, sondern maximal 40 Jahre, zeigt, dass wir aus dem Fall Wannsee Lehren gezogen haben. Deshalb teile ich Ihre Auffassung nicht, dass das Selbstbefassungsrecht die einzig richtige aus dem Fall zu ziehende Konsequenz ist. Ich glaube, dass wir mit Maß auf den Einzelfall reagiert haben. Sie sitzen im Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds, Sie wissen, dass die meisten Geschäfte völlig unstrittig ablaufen. Dass es bei diesem Geschäft zu Auseinandersetzungen gekommen ist, mag eine Vielzahl von Gründen haben.

Mir verbleiben 50 Sekunden Redezeit. Ich möchte diese nutzen, um auf den von Ihnen heute eingebrachten Antrag einzugehen. Herr Esser – Sie kommen mir nicht davon –, darin unterstellen Sie der SPD, es werde ein überproportionaler Gruppenzwang ausgeübt. Sie schreiben:

Mit unserem Antrag möchten wir allen Abgeordneten Gelegenheit geben, in freier und unabhängiger Wahrnehmung ihres Mandats für den Vorrang des Parlaments gegenüber der Exekutive in strittigen Vermögensfragen einzutreten.

Es ist eine ungeheuerliche Unterstellung zu glauben, dass wir uns sonst nicht loyal verhalten würden. Ich bin der Meinung, dass Sie sich die Frage stellen sollten, weshalb Sie seit 20 Jahren nicht in der Regierung sind. Bei uns wird intern gestritten, durchaus auch hart, lieber Herr Esser, aber wenn es nach außen geht und wir unsere Meinung gebildet haben, dann kann sich darauf eine Regierung verlassen und eine Landesregierung entsprechend bauen.

[Beifall bei der SPD]

Herr Abgeordneter Zackenfels!

Ich bin fertig. – Ein letzter Satz: Gehen Sie einmal in sich, und stellen Sie sich die Frage –

Herr Abgeordneter Zackenfels! Ihre Redezeit ist längst beendet. – Bitte kommen Sie zum Schluss!

über Ihr Verständnis des Abgeordnetendaseins.