Protocol of the Session on October 16, 2008

Beschlussempfehlungen WissForsch und Haupt Drs 16/1827 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1718

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor die Einzelberatung der 14 Paragrafen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die §§ 1 bis 14 Drucksachen 16/1718 und 16/1827. Wird eine Beratung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der FDP – im Hauptausschuss auch bei Enthaltung der Grünen – die Annahme der Vorlage mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage unter Berücksichtigung der Änderungen Drucksache 16/1827 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der Linken. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Dann ist bei Enthaltung der FDP-Fraktion so beschlossen. Das Gesetz über die Stiftung „Museum für Naturkunde“ – LeibnizInstitut Evolutions- und Biodiversitätsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin – ist damit angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 6 B:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Beschlussempfehlungen WissForsch und Haupt Drs 16/1828 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1695

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschriften, die Einleitung sowie die §§ 1 bis 3 Drucksache 16/1695 unter Bezugnahme auf den Staatsvertrag vom 5. Juni 2008. Wird eine Beratung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der FDP die Annahme der Vorlage Drucksache 16/1695. Wer das Gesetz annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die Linksfraktion. Wer ist gegen dieses Gesetz? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der Grünen und die FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6 C:

Dringliche II. Lesung

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Berliner Gerichte

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/1829 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1694

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel I und II Drucksache 16/1694. Wird eine Beratung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Beide Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Fraktion der Grünen im Fachausschuss bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme der Vorlage Drucksache 16/1694. Wer der Gesetzesvorlage seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDUFraktion, SPD-Fraktion und Linksfraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der Grünen. Wer enthalt sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Berliner Gerichte angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 6 D:

Dringliche II. Lesung

Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/1830 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1685

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 16/1685. Wird eine Beratung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig die Annahme der Vorlage Drucksache 16/1685. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Ich frage noch nach Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Damit ist das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes einstimmig angenommen.

Die lfd. Nrn. 7 und 8 sind durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nr. 9 war Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4 d. Die lfd. Nrn. 10 und 11 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12:

a) I. Lesung

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes I (Änderung der Aufnahmeregelung für die Grundschule)

Antrag der Grünen Drs 16/1804

b) I. Lesung

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes II (Änderung der Aufnahmeregelung für die Sekundarstufe I)

Antrag der Grünen Drs 16/1805

Ich eröffne die I. Lesung. Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Abgeordnete Mutlu. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit diesen beiden Gesetzesänderungen ein Berliner Dauerproblem im Bildungsbereich zumindest versuchen zu lösen. Worum handelt es sich? – Jedes Jahr zu Schuljahresbeginn stellen die Schulen, aber auch die Schulträger vor Ort fest, dass sich etliche Eltern aus Interesse an guter Bildung für ihre Kinder zum Schein irgendwo angemeldet haben, nur damit ihre Kinder zu einer vermeintlich bes

seren Schule gehen können oder nicht zu einer Schule müssen, die aus Sicht der Eltern schlecht ist. Diese Scheinanmeldungen, die zu sehr viel Bürokratie führen und viel Stress bei Eltern und Schulen auslösen, wollen wir mit der Änderung des Schulgesetzes überflüssig machen. Wir wollen den Schulen und den Bezirken die Möglichkeit geben, die Schuleinzugsbereiche zu vergrößern, damit die Schulträger vor Ort sich nicht jedes Jahr mit diesem Problem befassen müssen. Dies hätte zudem den Nebeneffekt – den wir für sehr wichtig erachten –, dass im Rahmen eines größeren Einzugsbereichs den Schulen die Möglichkeit gegeben wird, in einen Wettbewerb der Qualitäten einzutreten. Die Eltern könnten dann in einem größeren Schuleinzugsbereich zwischen mehreren Grundschulen auswählen, je nach Profil, Schulprogramm oder auch Qualität der jeweiligen Einrichtung. Das stärkt das Elternwahlrecht und sorgt für einen Qualitätswettbewerb in den Schulen, weil die Schulen die Schülerinnen und Schüler nicht zugewiesen bekommen, sondern etwas dafür tun müssen, dass die Eltern zur jeweiligen Schule kommen. Das ist wichtig, nutzt den Schulen und Schulträgern und stärkt das Elternwahlrecht.

[Beifall bei den Grünen]

In dieser Hinsicht sehen wir uns mit der SPDBildungsstadträtin aus dem Bezirk Mitte in einem Boot. Sie hat versucht, dies in Mitte durchzusetzen, wurde jedoch durch die Gerichte gestoppt. Die in der Grundschulordnung enthaltenen Bestimmungen zum Thema Schulsprengel sind durch das Schulgesetz nicht abgedeckt. Wir wollen diese Ungereimtheit abschaffen. Wir wollen die Schulen, die Bezirke stärken und den Eltern mehr Wahlrecht geben. Soviel zum ersten Antrag.

[Beifall bei den Grünen]

Der zweite Antrag befasst sich mit der Problematik des Übergangs von der Grund- in die Oberschule. Alle Jahre wieder lesen wir, dass es an etlichen Schulen, für die es eine viel größere Nachfrage als Plätze gibt, Streit gibt. Die Gerichte werden unnötig belastet. Im Schulgesetz ist bei der Schulwahl eine Reihenfolge vorgesehen, die sich an dem Schulprofil, der Sprachenfolge, der Sportbetonung, der Entfernung der Wohnung usw. orientiert. Die Schulen richten sich aber bei den Anmeldungen nicht nach dieser Wahl von Profilen, sondern nach dem fünften Kriterium, das sich auf die Erreichbarkeit bezieht. Das heißt, dass ein Kind, das einfach nur zu weit weg wohnt, abgelehnt wird. Das darf aus unserer Sicht nicht sein. Vor allem können wir es bei dem öffentlichen Nahverkehr in Berlin nicht einem BVG-Plan überlassen, in welche Bildungseinrichtung ein Kind kommt. Es muss vielmehr nach dem Schulprofil und dem Elternwahlrecht gehen.

Dieses Problem wollen wir mit einer Änderung des Schulgesetzes lösen. Wir wollen die Erreichbarkeit als Kriterium aus dem Schulgesetz streichen, denn mit ihm machen es sich manche Schulen zu einfach und entscheiden nur nach Entfernung und nicht nach dem Schulprofil und Elternwunsch. Wir hoffen, dass es mit dieser Gesetzesänderung zu mehr Gerechtigkeit kommt. Im Zweifelsfall muss das Los entscheiden. In einem Lostopf sind alle

gleich. Ich erhoffe mir eine Entschärfung der Problematik. Hoffentlich können sich die Koalitionsfraktionen mit diesen beiden Gesetzesänderungen anfreunden. Stimmen Sie zu! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank! – Das Wort für die SPD-Fraktion erhält nun Frau Dr. Tesch. – Bitte!

[Mieke Senftleben (FDP): Jetzt aber – Verteidigung des Schulsprengels!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Frau Senftleben! So wichtig ist diese Debatte nicht, dass Sie einen solchen Zwischenruf machen müssen. – Die beiden Anträge sind unterschiedlich zu betrachten. Während der erste Antrag, Herr Mutlu – das betonte ich auch gerade draußen gegenüber der „Abendschau“ –, durchaus in unserem Sinn ist, teilen wir die Intentionen des zweiten Antrags nicht.

Zum ersten: Wir haben bereits die Kriterien zur Aufnahme in die Grundschule dahin gehend geändert, dass Geschwisterkinder einen Vorrang genießen.