Wenn man solch ein Thema anmeldet, signalisiert man damit, dass man es besser könne als die aktuelle Koalition. Wer soll Ihnen das noch glauben?
Sie haben drei Aspekte herausgegriffen, die mehr oder weniger miteinander zusammenhängen. Ich würde sagen: eher weniger. Es gibt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das besagt, Beamte dürften nicht in den Stellenpool, weil sie amtsangemessen zu beschäftigen seien. Nur das wissen wir. Weder ist der Tenor des Urteils bekannt noch die Begründung. Diese können wir frühestens in vier Wochen erwarten. Geklagt haben zwei Beamte und nur für die gilt erst einmal dieses Urteil. Der Senat tut gut daran, die Begründung des Urteils abzuwarten, bevor er Maßnahmen ergreift. Wenn es um den Stellenpool geht, wäre es sinnvoll, Gewerkschaften und die Fraktionen dieses Hauses an einer Lösungssuche zu beteiligen.
Es ist ein durchaus weitreichendes Urteil. Es passt eigentlich nicht zu einem modernen Personalmanagement.
Wir haben den Stellenpool aus einem einzigen Grund eingerichtet, nämlich dem, langfristig Personal einzusparen ohne betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Es ist deshalb sinnvoll, dass weggefallene Personalstellen nicht wieder besetzt werden, sondern die Inhaber dieser Stellen durch Qualifizierung und Vermittlung auf Stellen kommen, die dringend benötigt werden. Im Fall der Beamten sind es vermutlich Stellen, die durch die Bezirksfusion wegfallen, das heißt, dass es in einem bestimmten Bereich nur noch einen Amtsleiter gibt. Wie soll man den zweiten oder dritten – je nach Anzahl der fusionierten Bezirke – amtsangemessen weiterbeschäftigen? Nun will ich für meine Fraktion nicht verhehlen, dass der Stellenpool aus verschiedenen Gründen in der Praxis nicht gerade optimal funktioniert. Aber das hat aus meiner Sicht wenig mit diesem Urteil zu tun. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Natürlich sollte schneller und passgenauer vermittelt werden. Natürlich sollte die Qualifizierung sehr viel stärker im Mittelpunkt stehen. Natürlich sollte bei den Versetzungen stärker darauf geachtet werden, dass nicht Menschen, die in Zukunft nur noch schwer zu vermitteln sein werden, in diesem Pool landen. Hier muss aus unserer Sicht nachgesteuert werden. Einen wichtigen Schritt dorthin hat die rot-rote Koalition beispielsweise durch die Stärkung des Personalrats im Stellenpool gemacht, die wir bei der Änderung des Personalvertretungsgesetzes eingeführt haben.
Aber das Ziel, ohne Entlassungen zu einem angemessenen Personalhaushalt zu kommen, ist für uns unumstritten.
und das vertritt sie konsequent. Die Grünen wollen das auch. Anders lassen sich Ihre gestrigen Vorschläge, zusätzlich 20 000 Stellen abzuschaffen, nicht erklären. Eigentlich sind es sogar 22 000, denn Sie wollen ja, dass wir im Kitabereich im Nachvollziehen des Kita-Volksbegehrens sofort 2 000 neue Stellen schaffen. Herr Ratzmann, Die Linke war im Innenausschuss keineswegs kleinlaut, vielmehr haben wir deutlich gemacht, dass uns ein etwas anderes Ergebnis der Tarifverhandlungen lieber gewesen wäre, beispielsweise ein wenig Nachhaltigkeit, weil die Beschäftigten einen großen Brocken zur Konsolidierung beigetragen haben. Nur Verdi hat die Verhandlungen, die durchaus zu einem besseren Ende hätten führen können, für gescheitert erklärt. Das wir uns dann nicht gegen eine freiwillige Einmalzahlung durch den Senat aussprechen, wie die Opposition, liegt auf der Hand.
Ihr Vorschlag, weitere 22 000 Stellen abzuschaffen und mit den Gewerkschaften über eine Verlängerung des Solidarpakts bis 2015 zu verhandeln, hätte dazu geführt, dass Verdi sich nicht einmal an den Tisch gesetzt hätte, wenn Sie Tarifpartner gewesen wären.
[Beifall bei der Linksfraktion – Volker Ratzmann (Grüne): Sie haben es aber getan! – Zuruf von Carl Wechselberg (Linksfraktion)]
Was will die CDU? – Sie hat mit ihrer schlichten Forderung nach mehr Personal – und das überall – jeden Gestaltungsanspruch für diese Stadt aufgegeben. Und den traut ihr auch keiner mehr zu. Eine Antwort auf das Beamtenurteil – wenn es denn so ausgeht, wie es sich im Moment darstellt – wäre auch eine Änderung des Beamtenstatus auf Bundesebene, weil das bisherige Verständnis vielleicht nicht mehr zeitgemäß ist. Doch wollen wir wetten, das wir an der CDU scheitern? Zumindest müssen wir in Berlin versuchen, diese Lösungen so weit wie möglich im Einvernehmen mit Personalräten und Gewerkschaften zu finden.
Als zweites Thema haben Sie das Urteil aufgerufen, das eine Altersdiskriminierung für junge Angestellte bei der Fortführung der Altersstufen im BAT annimmt und eine Gleichbehandlung auf der höchsten Altersstufe vorsieht. Hier ist der Sinn Ihrer Vorwürfe nicht so ganz erkennbar. Es ist richtig, dass nur noch Berlin nach BAT bezahlt und die anderen Länder TV-L eingeführt haben. Das ist allerdings auch der Situation geschuldet, dass wir als einziges Bundesland einen Anwendungstarifvertrag abschließen mussten, um den von Ihnen hinterlassenen Schuldenberg abzubauen. Wir hätten schön längst im TV-L sein können, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, mit 200 Millionen Euro wären wir dabei gewesen. Verständlicherweise waren die Gewerkschaften nicht bereit, über einen TV-L zu verhandeln, der die Einkommensbestandteile zu diesem Zeitpunkt ausschließen musste. Das Auslaufen dieses Anwendungstarifvertrages wird auch einen Übergang zum TVL beinhalten. Das ist jedoch ein Prozess, den die Tarifpartner miteinander aushandeln müssen. Unabhängig davon hat der Senat berechtigte Zweifel am Urteil und wird in Revision gehen, wie der Innensenator im Innenausschuss bereits erklärt hat.
Was wirft uns die CDU im Personalbereich noch vor? – Die Auszahlung der Beihilfe für Beamte dauert entschieden zu lange. Das ist richtig und auf keinen Fall hinzunehmen. Was die Verwaltung aber steuern konnte, hat sie getan. Es ist mehr Personal in die zuständige Abteilung gegeben worden, es sind Abschlagszahlungen eingeführt worden, um die Wartezeiten zu verkürzen. Anders als von vielen Beamten beklagt, ist es auch möglich, Durchschläge von Rechnungen an die privaten Krankenkassen zu geben, sodass zusätzliche Wartezeiten vermieden werden können. Die Frage bleibt: Was wollen Sie uns sagen? Es ist ein schwerer Missstand in einem Bereich aufgetreten, die zuständige Verwaltung hat reagiert und gegengesteuert,
Meine Damen und Herren insbesondere von der CDU! Der große Rundumschlag, mit dem Sie uns Versagen in
der Personalpolitik nachweisen wollten, besteht aus drei nicht zusammenhängenden Vorgängen, die in den Zeitungen der vergangenen Wochen nachzulesen sind, und in Ihrer Ablehnung, die zwei Einmalzahlungen, die an die Tarifbeschäftigten gehen, an die Beamten zu übertragen. Es gibt keine Analyse von Ihnen, es gibt keine Alternative. Nicht einmal die Konsequenz, die FDP und Grüne auf ihre Art zeigen. Ich kann nur sagen: Willkommen im Subventionsbetrieb des alten Westberlin! – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich anhört, wie sich CDU- und SPD-Fraktion gegenseitig das Versagen in der heutigen und gestrigen Personalpolitik vorwerfen, muss man feststellen: Sie haben beide recht. Unsere Stadt, unsere Bürgerinnen und Bürger haben die jetzige Situation, die der vergangenen Jahre und die Haushaltssituation SPD und CDU in gleicher Weise zu verdanken.
Vielleicht, Frau Seelig, ist das auch der Grund, warum die CDU-Fraktion heute die Aktuelle Stunde zur Fürsorgepflicht des Senats angemeldet hat. Wir haben heute viel über Fürsorgepflicht gesprochen, aber wir haben uns in dieser Runde noch nicht richtig klargemacht, was die Fürsorgepflicht überhaupt bedeutet. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten werde ich kurz aus einem Rechtswörterbuch zitieren:
für das Wohl seines Beamten und seiner Familie auch für die Zeit nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses zu sorgen. Der Dienstherr hat berechtigte Belange des Beamten in der Weise zu wahren, dass das gesundheitliche und wirtschaftliche Wohlergehen des Beamten und seiner Familie gesichert wird. Er hat des Weiteren die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Aus dieser Definition kristallisieren sich für die heutige Debatte zwei Punkte heraus. Erstens: Der Berliner Senat hat die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Zweitens: Der Berliner Senat hat auch das gesundheitliche Wohl des Beamten und seiner Familie zu sichern. Es wurde bereits festgestellt – es trifft auch zu –: Beiden Punkten haben Sie nicht genügt, meine Damen und Herren! Bei der Fürsorgepflicht haben Sie versagt.
Kommen wir zu den ersten beiden Bereichen, dem Stellenpool und dem Anwendungstarifvertrag. – Frau Seelig, wenn Sie beim Stellenpool gemeinsam mit dem Senat noch auf das abschließende Urteil bzw. die Ausfertigung des Verfassungsgerichts warten, dann werden Sie lange warten, denn es gab kein Urteil des Verfassungsgerichts, sondern es war eines des Bundesverwaltungsgerichts. Insofern sollten Sie darauf Ihre Energien konzentrieren.
Beim Stellenpool können wir durchaus festhalten, dass der Senat auch hier versagt hat. Sie haben auch recht mit der Feststellung, dass die FDP-Fraktion hier ein ganz anderes Verfahren vorgeschlagen hatte, denn uns geht es nicht darum, dass unnötige Stellen weiter beim Land Berlin bleiben, sondern es muss darum gehen: Wenn es keinen Bedarf des Landes Berlin für eine Tätigkeit gibt, dann muss auch das Instrument der betriebsbedingten Kündigungen in Betracht kommen, denn unseren Bürgerinnen und Bürgern ist nur zuzumuten, für die Arbeit zu bezahlen, die notwendig ist und geleistet wird.
Alles, was darüber hinaus nicht notwendig ist, kann durch betriebsbedingte Kündigungen ordnungsgemäß, vernünftig und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abgebaut werden.
Frau Seelig! Sie haben eingeräumt, der Stellenpool funktioniere – vielleicht ist das wie mit dem real existierenden Sozialismus – in der Praxis nicht gerade optimal. Sie haben Recht. Der Stellenpool funktioniert nämlich fast überhaupt nicht. Wir haben uns das angeschaut. Sie haben das Ziel genannt: Das Ziel ist die Qualifikation und Vermittlung von Arbeitskräften. Wenn man sich das in der Realität anschaut, ist es eher ein Abstellbahnhof oder eine Sackgasse. Im Bereich Ordnungsämter haben wir es gesehen: Es wurden von 1 583 potenziellen Dienstkräften maximal 68 Kräfte aus dem Stellenpool versetzt. Das ist ein Beispiel für das Versagen der Personalpolitik des rotroten Senats.
Sie sollten die Gelegenheit jetzt nutzen, den Stellenpool zu reformieren, denn ein „Weiter so!“ sollte es an dieser Stelle nicht geben. Ein „Weiter so!“ darf es auch an anderer Stelle nicht geben, insbesondere nicht – Herr Schruoffeneger hat es bereits angesprochen – bei den Zielsetzungen Ihrer Tarif- und Personalpolitik, bei denen Sie sich nicht einmal innerhalb der Koalition einig sind. In den letzten Wochen und Monaten lieferten sich Wirtschafts- und Finanzsenator interessante Gefechte über die Medien darüber, wie viele Stellen man noch haben will und wie viele Vollzeitäquivalente richtig sind. Herr Sarrazin spricht von 93 500. Dann kommt Herr Wolf und sagt: Das ist unsozial. Wir wollen lieber 100 000 oder noch mehr. Das kann alles nicht sein. – Aber das Einzige, was Sie als Konsequenz aus dieser Frage tun, ist das Sparen nach der Rasenmähermethode. Das führt dazu, dass die Verwaltung in einigen Bereichen die ihr obliegenden hoheitlichen Aufgaben nicht mehr vernünftig und serviceorien
tiert wahrnehmen kann. Das ist der eigentliche Skandal, den man auch in der Beihilfe sieht. Das werden wir später noch thematisieren.
Ich möchte zunächst darauf eingehen, was der eigentliche Fehler Ihrer Personalpolitik ist: Das ist die fehlende Zukunftsperspektive. Die Beamtinnen und Beamten, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, aber auch die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wohin Sie mit den staatlichen Leistungen überhaupt wollen. Sie müssen doch eine Idee haben, was für Leistungen Sie heute und morgen anbieten wollen, wie Sie diese mit Personal ausstatten wollen und was überhaupt die Zielsetzung Ihres Handelns ist. Man vermisst eine Zukunftsperspektive, wie Sie z. B. das staatliche Handeln auf seine Kernaufgaben konzentrieren, Flexibilität gewinnen und alte Zöpfe abschneiden wollen. All das hört man von Ihnen nicht. Das Einzige, was man von Ihnen hört, ist Zahlengeplänkel, das von den beiden Koalitionspartnern noch nicht einmal synchron hier vorgetragen wird. Es ist vielmehr eine diffuse Masse von Vorstellungen ohne jegliche Konsequenz. Deswegen kommen Sie in der Personalpolitik auch nicht voran.
Dabei haben Sie so vielversprechend angefangen. Anders als meine Vorredner gehe ich auch davon aus, dass die Abkopplung von der Tarifgemeinschaft der Länder durchaus richtig ist, denn sie ermöglicht mehr Flexibilität und Initiative seitens des Landes Berlin. Es kann nicht nur darum gehen, dass wir immer schlechter bezahlen als andere Länder, es muss auch darum gehen, dass wir uns die Spielräume schaffen, unsere Beschäftigten an einigen Stellen leistungsorientierter und besser zu bezahlen, als andere Länder das tun. Dort, wo wir im föderalen Wettbewerb stehen, müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Land Berlin leistungsfähig und in der Lage ist, diese Bezahlung zu leisten. Dazu gehört, dass wir den Personalkörper auf das reduzieren, was wir wirklich brauchen, und diesen Personalkörper dann so motivieren und bezahlen, dass die Beamtinnen und Beamten gern bei der Sache sind und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – zu Recht – den Eindruck haben, dass es sich lohnt, für das Land Berlin zu arbeiten. Es ist schade, dass Sie den Beschäftigten im öffentlichen Dienst diese Perspektive immer wieder verwehren.
Ich hatte bereits ausgeführt, dass Ihr Versagen sich auch im Bereich der Beihilfe zeigt. Dort zeigt sich ganz besonders, dass Sie sich aus der Verantwortung gegenüber Ihren Bediensteten stehlen. – Frau Flesch, Sie haben sich gerühmt, dass Sie es nunmehr geschafft hätten, nach etwas über einem Jahr immerhin die Neuanträge vernünftig zu bearbeiten. Gestern ist glücklicherweise gerade die Beantwortung des Senats auf eine meiner Kleinen Anfragen zu der Thematik eingetroffen. Wenn ich mir die Bearbeitungszeiten von Januar bis Juli dieses Jahres anschaue, dann sehe ich hier als Höchstzahl den März mit immerhin 68,5 Arbeitstagen Bearbeitungsdauer. Im Mai hat man es dann immerhin schon in 36,9 Arbeitstagen geschafft. Das
ist nichts, dessen Sie sich rühmen könnten, Frau Flesch! Es zeigt im Grunde, dass Sie selbst da, wo Sie die Absicht erklärt hatten – das haben Sie im ersten Quartal des Jahres getan –, vorwärtszukommen, das nicht schnell und vernünftig schaffen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, öffentliche Aufgaben vernünftig wahrzunehmen, dann stehen andere zur Verfügung, z. B. private Krankenversicherer. Die können es und stünden sicher auch gern zur Verfügung, die Aufgaben dieser Beihilfestelle zu übernehmen. Es würde Ihnen die Gelegenheit geben, Personal einzusparen und den Service zu verbessern. Das wäre verantwortliche Politik. Es ist erstaunlich, dass Sie ein Jahr und mehr brauchen, um Fehlentwicklungen im öffentlichen Dienst zu korrigieren. Das ist Ihrer Verantwortung unwürdig.
Ich kann damit schließen: Sie, die rot-rote Koalition und die Regierung, haben eine Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Sie haben eine Verantwortung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, aber vor allem haben Sie auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Stadt. Ich kann nur dazu aufrufen: Werden Sie dieser Verantwortung endlich gerecht! Bringen Sie endlich eine vernünftige Personalentwicklungsplanung aufs Tapet! Sie werden sie in den Tarifverhandlungen, die da kommen, brauchen. Bauen Sie den Stellenkörper ab! Sorgen Sie dafür, dass wir kurzfristig hochmotivierte Mitarbeiter für Berlin bekommen, die gut bezahlt den Wettbewerb mit den anderen Ländern bestehen können! Verschlanken Sie die Verwaltung auf ihre Kernaufgaben! Dann werden Sie es auch schaffen, die Berliner Verwaltung zukunftsfähig zu machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir angefangen haben, diesen gemeinsamen Senat arbeiten zu lassen, war eine der zentralen Aufgaben, die Haushaltskatatstrophe für das Land Berlin abzuwenden. Sie alle kennen den Haushaltsplan, Sie alle kennen die Haushaltsausgaben. Sie wissen, dass die Personalausgaben ein ganz entscheidender Faktor des Haushalts sind. Deshalb war es auch eine ganz entscheidende Frage, eine neue Personalpolitik im Verhältnis zu früher zu machen. Diese neue Personalpolitik hat sich im Ergebnis, wenn Sie sich die Zahlen ansehen, bewährt.