Protocol of the Session on July 10, 2008

Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie und zunehmende Mobilität unserer Daten über Handy, W-Lan u. a. bergen neben allen Vorteilen auch Gefahren, deren wir uns auch bewusst sein müssen. Wir verzichten auf unsere informationelle Selbstbestimmung, wenn wir Sicherheitsaspekte nicht genauso ernst nehmen wie den Gewinn an Zeit und Komfort.

Die Ihnen heute zur Abstimmung vorliegenden Empfehlungen betreffen sowohl den Bereich Datenschutz wie den der Informationsfreiheit. Es sind Themen aufgerufen wie das Recht auf Einsicht in die Patientenakte, die erforderliche Datensparsamkeit beim Verbund von Sozialdaten bei

der Einführung des Fallmanagements. Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen, die nicht der Strafverfolgung dienen, sondern zu Schulungszwecken bei der Polizei Verwendung finden, sollen selbstverständlich anonymisiert sein, was sich durch eine Dienstanweisung regeln lässt. Die Polizeivertreter im Ausschuss sahen darin kein Problem, sodass wir vermuten, dass sich der Aufwand in Grenzen hält.

Frau Seelig, Ihre Redezeit ist beendet!

Die andere Seite der modernen Informationstechnologie ist, damit auch Daten schützen zu können. – Danke!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Seelig! – Für die CDUFraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Trapp. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen detaillierten Bericht mit 210 Seiten über die Datenschutzsituation aus seiner Sicht als Beauftragter vorgelegt. Die Stellungnahme des Senats ist nicht in allen Punkten als befriedigend anzusehen. Deshalb hat sich der Innenausschuss und sein Unterausschuss Datenschutz mit den vom Datenschutzbeauftragten aufgezeigten Problemen intensiv befasst.

Er hat eine einstimmige, teilweise auch mehrheitliche Beschlussempfehlung vorgelegt, die dem Senat den richtigen Umgang mit den Datenschutzproblemen aufzeigt. Das ist eine kleine Entscheidungshilfe für den Senat. Diese Einstimmigkeit zeigt aber auch auf, dass alle Parteien ihre Aufgaben in der Sacharbeit sehen und diese in den Vordergrund stellen. Der Andrang von Presse, Funk und Fernsehen hält sich bei diesen Sachthemen in Grenzen, obwohl sehr viele Bürger vom Datenschutz betroffen sind.

Dies gilt beispielsweise für die Einsichtnahme in die eigene Patientenakte. Nach Beschwerden mehrerer Bürger, dass ihnen die Einsicht in ihre eigenen Behandlungsunterlagen ohne Angabe von Gründen verwehrt wurde, hat dies der Datenschutzbeauftragte in seinen Bericht aufgenommen. Nach intensiver Beratung wird der Senat nun aufgefordert, in Abstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf die Ärztekammer und die Krankenhausgesellschaft einzuwirken, dass ihren Mitgliedern auf Antrag Einsicht in die betreffenden ärztlichen Behandlungsdokumente, also in die Patientenakte, gewährt wird.

Auch der Einsatz von Videokameras auf Bahnhöfen, in Bussen und im Bereich der BVG war ein Thema. Die Erfolge der Videoüberwachung bei Aufklärung von schweren Straftaten haben gezeigt, dass der Einsatz dieser Technik sehr erfolgreich war. Deshalb wäre aus unserer Sicht eine 48-stündige Speicherung der Videobänder im gesamten Bereich der BVG notwendig, um Strafanzeigen, die erst mehrere Stunden später nach der Tat erfolgen, auch mittels Videoaufzeichnung aufklären zu können.

[Beifall bei der CDU]

Dies sollte doch in enger Abstimmung mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geschehen. Der Einsatz von Personal auf den Bahnhöfen wäre jedoch wesentlich kundenfreundlicher und würde das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste wesentlich erhöhen.

Wenn es im Ausschuss auch keine abschließende Bewertung gab, ist es doch aus Sicht der CDU ein Erfolg, wenn die öffentliche Diskussion zum Einsatz von Videokameras in Bussen und Bahnen sowie auf den U-Bahnhöfen erneut auf die Agenda gesetzt wird.

Ein weiterer Punkt war die Weitergabe eines vertraulich gekennzeichneten Schreibens eines Insassen in der Justizvollzugsanstalt, der über Drogenhandel berichtete. Die Offenlegung seiner Personaldaten wurde für ihn zu einer Bedrohung. Auch hier wurde der Senat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Justizvollzugsanstalten bei Stellungnahmen gegenüber Strafvollstreckungskammern personenbezogene Daten von Mitgefangenen nur in dem erforderlichen Umfang übermitteln sollen.

Und als letzter Punkt: Was steht in meiner Steuerakte? – Die Abgabenordnung regelt, dass man bislang keinen Anspruch auf Akteneinsicht hat. Die Akteneinsicht ist lediglich eine aus Gründen rechtlichen Gehörs zu gewährende Ausnahme. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt aber auch gegenüber den Steuerbehörden. Die Steuerbürger haben auch das Recht auf Einsicht in ihre Bemessungsgrundlage, zumal es sich um ihre eigenen Daten handelt. Für die Finanzbehörden gilt derselbe Grundsatz wie für alle anderen Behörden: Auch im Interesse der transparenten und kontrollierbaren Verwaltung ist es grundsätzlich notwendig, ein Auskunfts- und ein Einsichtsrecht zu gewähren.

In einem gemeinsamen Antrag von CDU, Bündnis 90 und FDP vom 20. Februar 2008 wurde der Senat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene kurzfristig bereichsspezifische Regelungen zu Aktenauskunfts- und zu Einsichtsrechten von Betroffenen in die Abgabenordnung aufgenommen werden. Und er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Berlinerinnen und Berliner unter der Voraussetzung von § 16 des Berliner Datenschutzgesetzes Einsicht in und Auskunft über ihre Steuerunterlagen erhalten. Der Senat hat dieses Begehren des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit mit Schreiben vom 24. April 2008 an die Finanzämter übernommen und

ist damit den Forderungen der Oppositionsfraktionen gefolgt.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU, den Grünen und der FDP]

In diesem Zusammenhang gehe ich noch einmal auf die Veröffentlichung von Steuerdaten von Abgeordneten durch den Finanzsenator ein. Hier gab es erhebliche Zweifel, ob alle in der siebenseitigen Presseerklärung des Finanzsenators enthaltenen Angaben erforderlich waren, um die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Hier war die Erforderlichkeit zu prüfen. Diese Prüfung war vom Datenschutzbeauftragten zugesagt. Bisher wurde dem Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit bzw. dem Parlament noch kein Prüfungsergebnis vorgelegt, aber es wird uns bestimmt demnächst vorgestellt.

Herr Abgeordneter Trapp! Ihre Redezeit ist beendet!

Jetzt kommt der letzte Satz! – Unterschiedliche Rechtsauffassungen werden sachlich und meistens ohne Emotionen geklärt. Die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern werden vom Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verfolgt. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanke ich mich.

[Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Trapp! – Für die SPDFraktion hat jetzt der Abgeordnete Kugler das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Da wir in diesem Jahr die Gelegenheit haben, über den Bericht des Datenschutzbeauftragten zu sprechen, möchte ich nicht versäumen, als Erstes Ihnen, Herr Dr. Dix, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen anderthalb Jahren zu danken. Datenschutz stellt auch heute noch für den einen oder anderen die letzte Hürde vor der Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme dar. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Hinweise in der Regel eine wertvolle Hilfe. Auch den übrigen Mitgliedern des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit, wenngleich ich nicht verschweigen möchte, dass wir auch hier noch ein bisschen besser werden können.

Wir haben in den vergangenen Monaten viele Sachfragen behandelt. So haben wir über das Sprachlerntagebuch, die Schülerdatenbank oder die Folgerungen aus dem Verkauf der Berliner Bank gesprochen. In diesem Zusammenhang

haben wir einer Reihe von Beschlussempfehlungen – nicht mehrheitlich, Herr Trapp, sondern in der Regel einstimmig – zugestimmt. Eine Reihe von Fragestellungen konnten wir auch allein durch intensive Diskussion mit den Senatsvertretern klären, ohne eine Beschlussempfehlung zu verabschieden. Dies möchte ich in Zukunft häufiger erreichen, denn ich bin davon überzeugt, dass die Einsicht in die Notwendigkeit einer Maßnahme die Grundvoraussetzung für deren Umsetzung ist. Es ist daher sinnvoller, Dinge im Gespräch zu klären, als sie durch Beschluss anderen aufzuzwingen.

[Beifall bei der SPD]

Ich wünsche mir aber auch, dass wir uns in Zukunft weniger mit Einzelfällen beschäftigen. Vielmehr befinden wir uns in einer Diskussion – Sie, Herr Dr. Dix, haben es vorhin angesprochen –, in der wir über solch entscheidende Themen wie Online-Durchsuchung oder – das haben Sie, Frau Seelig, angesprochen – ELENA reden, die zwar nicht im Landesparlament beschlossen werden, aber dennoch in dieser Stadt für unsere Bürgerinnen und Bürger wirken und vor allem von unserer Verwaltung umgesetzt werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir uns von der manchmal sehr kleinteiligen Diskussion von Einzelfragen lösen, diese globalen Themen aufgreifen und uns dazu positionieren.

Einzelfälle wurden genügend genannt, die muss ich jetzt nicht noch einmal ausführen. Aber zum Abschluss spreche ich noch ein wichtiges landespolitisches Thema an. Das Thema, das die SPD-Fraktion bewegt und wahrscheinlich auch den Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit bewegen wird, ist der Aufbau eines landesweiten Schülerregisters. Wir sind davon überzeugt, dass wir ein solches Register brauchen, damit die Polizei die Möglichkeit hat, ein aufgegriffenes Kind seiner Schule zuzuordnen und die Schule zu benachrichtigen. Wir brauchen einen Überblick darüber, welches Kind welche Schule besucht bzw. besuchen müsste – aber auch nicht mehr. Und um dieses einfache Ziel datenschutzrechtlich unbedenklich umsetzen zu können, werden wir von Anfang an mit Ihnen zusammenarbeiten, Herr Dr. Dix, damit wir am Ende ein Ergebnis haben, mit dem wir alle leben können.

[Beifall bei der SPD]

In diesem Sinne wünsche ich mir eine weiterhin gute Zusammenarbeit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den Grünen]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kugler! – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt der Abgeordnete Lux das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch von unserer Fraktion aus herzlichen Dank an Herrn Dr. Dix. – Sie haben unsere Arbeit im Hinblick auf Datenschutz überhaupt erst möglich gemacht! – Gleichzeitig richte ich meinen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit. – Danke, Frau Vorsitzende! – Und danke an die Linksfraktion, dass sie das Thema zur Priorität erhoben hat und wir es nicht spät in der Nacht bereden müssen!

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Guckt man sich die Beschlussempfehlung an, die wir Ihnen heute vorlegen, stellt man schnell fest, dass wir im letzten Jahr etwa dreimal so viel gemacht haben. Das ist unserem Fleiß geschuldet, aber sicher auch immer wieder der Notwendigkeit, genau hinzusehen, was die Berliner Verwaltung macht. Hier war es ein kollegiales Anliegen, diese Beschlussempfehlung zu formulieren. Sie war auch dringend notwendig, die Kolleginnen und Kollegen haben bereits darüber geredet.

Aber schauen wir uns einmal an, was die rot-rote Koalition eigentlich mit dem Datenschutz vorhat, um einen Ausblick in die nächsten Jahre vorzunehmen. Sie können sich auch den Datenschutzbericht aus dem Jahr 2007 noch einmal vornehmen, der Ihnen jetzt vorliegt, und die Kommentierungen des Senats, die aktuell gekommen sind. – Was hat die rot-rote Koalition geplant? – Man kann feststellen, dass drei von vier Punkten bereits umgesetzt sind.

Erster Punkt – Senkung von Gebühren bei der Informationsfreiheit: Sechs Jahre ist es her, dass die Grünen das zum ersten Mal gefordert haben. Die Rot-Roten haben immer gesagt: Wir wollen das auch. Mittlerweile haben sie es beim Finanzsenator durchbekommen. – Herzlichen Glückwunsch, dass Sie das grüne Baby umgesetzt haben! Lang, lang hat’s gedauert!

[Beifall bei den Grünen]

Zweiter Punkt – Datenschutz: Die Koalition sagt: Wir können uns bei Großveranstaltungen wie der Fanmeile eine Videoüberwachung von privaten Veranstaltern vorstellen. – Das im Kapitel Datenschutz der rot-roten Koalition! Das zeigt schon, wie unkreativ diese Koalition ist. Aber auch hier gilt: Rot-Rot hat Wort gehalten; bei der Fanmeile der Fußball-Europameisterschaft gab es private Videokameras. Die Polizei durfte die Filme angucken. Es waren schöne Spiele! Super, Rot-Rot!

Und der dritte Punkt im Kapitel Datenschutz und Informationsfreiheit – da sagt die SPD: Wir wollen den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR über Bundesratsinitiativen zur Verbesserung der Opferentschädigung drängen. – Super, Rot-Rot – im Kapitel Datenschutz! – Ich weiß nicht,

ob sich da etwas getan hat, das halte ich offen, aber es war im Prinzip eine gute Ankündigung.

Wenn man noch ein bisschen weiter im Koalitionsvertrag blättert, findet man noch den Punkt, dass die Justizverwaltung meint, sie müsse auch den Inhaftierten Einsicht in die Gefangenenakten geben. Das tut sie in der Regel nicht. Schade, dass die Justizverwaltung den rot-roten Koalitionsvertrag nicht kennt!

Aber Scherz beiseite! Alles in allem zeigt das, dass die rot-rote Koalition nicht begriffen hat, wie es mit dem Datenschutz steht. Es kann doch nicht sein, dass solche Skandale wie bei Telekom, bei Lidl, bei der Lufthansa oder bei Eduscho die Leute erst im Nachhinein aufwecken und dass Herr Schäuble oder auch Herr Körting dann sagen: Harte Strafen können wir uns vorstellen. – Der ganze Effekt ist verpufft. Es kann nicht sein, dass dann jemand wie der Datenschutzbeauftragte wie ein einsamer Schreier im Wald hier nüchtern und sachlich vortragen muss. Hier muss das Landesparlament geschlossen reagieren. Es muss das Thema aufgreifen und sagen: Arbeitnehmerdatenschutz ist uns wichtig.

Der Datenschutz in der Informationsgesellschaft ist uns wichtig. Karlsruhe sagt: Wir haben hier ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität bei informationstechnischen Diensten. Das müssen wir in Berlin in unserer Politik eins zu eins umsetzen, und das vermisse ich – bei aller Kollegialität!

[Beifall bei den Grünen]

Das kann man auch noch einmal abwägen. In der SPD und auch in der Linkspartei ist es angekommen: Die Unternehmen, die Datenschnüffler wollen zu viel wissen. Das sind die Bösen. Da wird ausspioniert. Das sind gar nicht mehr die staatlichen Strukturen. – Aber Sie irren sich! Wenn Sie im Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgepasst haben – bei aller Kollegialität –, dann haben Sie festgestellt, dass die SPD dort so spielt wie Griechenland in der Vorrunde bei der EM, nämlich unkreativ. Hinten halten sie dicht, nach vorn nicht ein Zug, nicht ein Plus für den Datenschutz. Die Diskussion mit der Staatsanwaltschaft um die Überprüfung von Telefonüberwachungen seitens des Landesdatenschutzbeauftragten war ein einziges Trauerspiel. Nichts kam von der SPD, keine Sensibilität für den Datenschutz, und ich fordere Sie auf: Pennen Sie im Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht immer weg, sonst wird das für Leute, die Sensibilität haben, schwer erträglich.

[Beifall bei den Grünen und der FDP]

Abschließend fordere ich Sie auf: Folgen Sie den Vorschlägen der Grünen, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen! Folgen Sie den Vorschlägen der Grünen zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz! Lernen Sie aus den Fehlern der Vergangenheit! Wir werden sehen, wie Sie sich auf der anderen Seite – im staatlichen Bereich – beim BKA-Gesetz verhalten werden, denn hier plant die Bundesregierung eine neue Supermonsterbehörde, die daten

schutzrechtlich vieles umgeht und sich alles an Eingriffsmöglichkeiten holt, was so am Markt zu haben ist. Dann werden wir sehen, wo die rot-rote Koalition steht, ob sie tatsächlich für mehr Datenschutz ist. Ich fordere Sie auf, nach anderthalb Jahren Legislaturperiode nicht aufzuhören, Datenschutz zu betreiben! Legen Sie sich ein neues Programm zu! Wir stehen dafür gern zur Verfügung.