Protocol of the Session on February 28, 2008

Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 6 des Kollegen Gaebler von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude

Bitte schön, Herr Kollege Gaebler, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Schritte unternimmt der Senat im Hinblick auf die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Berlin vor dem Hintergrund, dass sich die Vorgaben der Energieeinsparverordnung in den Jahren 2009 und 2012 jeweils um ca. 30 Prozent verschärfen werden?

2. Wie soll im Land Berlin die Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung kontrolliert werden, und sind flankierende Regelungen angedacht?

Für den Senat spricht die Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung mit ihren Beschlüssen im Dezember 2007 ein umfassendes Paket an Gesetzesinitiativen und Fördermaßnahmen beschlossen. Die einzelnen Beschlüsse stehen in einem engen und komplexen Zusammenhang zueinander, und sie können gerade durch ihr Zusammenwirken einen

deutlichen Beitrag zur Minderung der sich abzeichnenden Folgen des Klimawandels leisten.

Die Bundesregierung hat bis zum Jahr 2020 folgende Ziele vorgegeben: Erhöhung des Anteils einerseits von Strom auf Kraft-Wärme-Kopplung von derzeit 12 auf 25 Prozent und darüber hinaus die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Strombereich von heute 13 auf 25 bis 30 Prozent und im Wärmebereich auf 14 Prozent. Wesentliche Eckpunkte dieses Programms werden durch die Novellierung der EnEV 2007 umgesetzt. Neben weiteren Festlegungen ist eine Erhöhung der primärenergetischen Anforderungen um 30 Prozent im Jahr 2009 und nochmals um den gleichen Wert in einer weiteren Stufe ab 2012 vorgesehen.

Wichtig ist, dass der Bund den Ländern bereits jetzt ein Vorgehen empfiehlt, das diese absehbaren Verschärfungen zum Gegenstand hat. Wir nehmen diese Herausforderung in Berlin an. Ich will deshalb dafür einen Beitrag leisten, dass wir als eine der großen Kommunen, ja die große Kommune in der Bundesrepublik, eine Vorreiterrolle zur Minderung der CO2-Emissionen auch im öffentlichen Gebäudebereich übernehmen.

[Beifall des Daniel Buchholz (SPD)]

Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir bei Neubauten eine Unterschreitung der geltenden Vorgaben der EnEV um mindestens 30 Prozent bereits jetzt vorgeben sollten. Und ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir eine solche Vorgabe in Bezug auf den Gebäudebestand einerseits als sehr ehrgeizig ansehen, uns aber dennoch ein hohes Ziel stecken.

Ich glaube, dass es vor allem zur Bewertung der energetischen Zustands des Berliner Gebäudebestands notwendig ist, eine Bestandsaufnahme zu machen. Ich habe deshalb eine Untersuchung beauftragt, die sich mit den möglichen Maßnahmen eines solchen Untersuchungsergebnisses auseinandersetzt. Wir müssen das Gebäudeportfolio auf die Einsparmöglichkeiten von CO2 durchsehen. Ein solches Gutachten hoffen wir im Herbst zur Verfügung zu haben und dann einen Katalog von prioritären Maßnahmen erarbeiten zu können. Selbstverständlich haben wir bisher schon im investiven Bereich und bei den Bauunterhaltungsmaßnahmen die entsprechenden Vorschriften eingehalten. Ich glaube allerdings, dass es wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass bereits jetzt in außerordentlicher Weise Mittel des Landes Berlin zur Verfügung stehen, z. B. im Bauunterhaltungsprogramm sind über 50 Prozent aller Maßnahmen Energieeinsparmaßnahmen vorgesehen.

Zu Ihrer Frage 2, die sich daraus ergibt: Einerseits ist es so, dass Bauherren und Eigentümer dafür Sorge zu tragen haben, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. Allerdings ist es offensichtlich nicht ausreichend, dass die konsequente Umsetzung dieser EnEV durch die bisher schon vorhandenen privaten Nachweispflichten vorgeschrieben wird. Ich habe deshalb vorgesehen, dass wir für die Neufassung der Berliner Durchführungsverordnung mit einer Konzeption, die die Einbeziehung von

Sachverständigen für die Qualitätssicherung bei der Planung und bei der Ausführung von energiesparendem Bauen vorsieht, auseinandersetzen. Ein solches Konzept muss mit denjenigen besprochen werden, die dadurch eine gewisse Belastung erfahren, also mit denjenigen, die sich als Eigentümer und Bauherren eines solchen externen Sachverstands bedienen müssen. Sachverständige für energiesparendes Bauen sind allerdings nach meiner Einschätzung in Berlin vorhanden. Sie anzuerkennen und ein solches Konzept, das dann die Beauftragung dieser Sachverständigen vorsieht, umzusetzen, halte ich für wichtig und richtig. Wir müssen dafür sorgen, dass hier eine Vorschrift zukünftig eingehalten wird.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Senatorin! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Gaebler. – Bitte schön, Herr Gaebler, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Welche Auswirkungen des von Ihnen vorgestellte Programms erwarten Sie denn für den Mieter?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Mir ist wichtig, dass, jeweils bezogen auf den vorhandenen Gebäudebestand, die Mieterinnen und Mieter in solche Pläne, z. B. der Wärmedämmung, aber auch der energetischen Sanierung der Fenster, des Dachs oder der Heizungsanlagen, mit einbezogen werden. Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter werden dann, wenn sie mittelfristig Einsparpotenziale bei dem Anteil ihrer Warmmiete erkennen und wenn sie sehen, dass sie über einen langen Zeitraum durch das Einsparen von Bestandteilen an ihrer Warmmiete Vorteile haben, bereit sind, sich auf ein Programm einzulassen, das sie einerseits unterstützt bei der Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz, sie andererseits aber auch bewahrt vor Energiekostensteigerungen, die in Zukunft bei einigen Energieträgern – denken Sie nur an das Öl – mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sind. Es wird eine begrenzte Belastung für Mieterinnen und Mieter geben. Eine zusätzliche Erhöhung einer Nettokaltmiete durch Modernisierungen ist nicht auszuschließen, aber sie wird moderat bleiben und – jeweils bezogen auf das einzelne Objekt – erträglich sein.

Danke schön, Frau Senatorin! – Es geht weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Schäfer von den Grünen. – Bitte schön, Herr Schäfer!

Danke, Herr Präsident! Frau Senatorin! Wenn das Land Berlin schon keine eigenen Investitionsmittel für die energetische Sanierung ausgibt, die über die Kofinanzierung von Bundesfördermitteln hinausgehen, warum werden dann nicht wenigstens die Bundesfördermöglichkeiten voll ausgenutzt? Warum macht der Senat keinen Gebrauch von den KfW-Förderkrediten für Kommunen – im Gegensatz zu Hunderten Kommunen deutschlandweit, die davon regen Gebrauch machen?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Dinge gibt es dazu zu bemerken. Erstens müssen wir abwägen in einer Situation, in der wir als Land Berlin Kredite aufnehmen, welche Kredite für das Land günstiger sind, ob es jeweils die KfW-Kredite sind oder die Kredite, die das Land zu günstigen Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt erreicht, wenn es darum geht, eine Finanzierung über den Haushalt durchzuführen. Dies ist von uns mit der Senatsverwaltung für Finanzen durchdekliniert worden. Wir wählen die jeweils günstigste Finanzierung, wenn es darum geht, Kredite in Anspruch zu nehmen. Das gilt für jedes Angebot an Krediten an Länder und Kommunen.

Der zweite Punkt, den ich dazu bemerken muss, ist, dass wir bereits jetzt, wenn es darum geht, Finanzierungen vorzunehmen, z. B. im Rahmen der baulichen Unterhaltung für Energiesparmaßnahmen, allein für die Jahre 2008 und 2009 im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 17,5 Millionen € nur an der Stelle, wo Maßnahmen Bestandteile zur Steigerung von Energieeffizienz sind, für neue Maßnahmen eingesetzt haben.

[Michael Schäfer (Grüne): Das ist doch nichts!]

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit der Mündlichen Anfrage Nr. 7 des Kollegen Frank Henkel von der Fraktion der CDU zum Thema

Wenn wir angeblich ausreichend Sicherheitskräfte in der Stadt haben, warum macht schon ein kleiner Warnstreik von 141 Angestellten der Polizei den Polizeipräsidenten so nervös?

Bitte schön, Herr Kollege Henkel!

Sehr richtig! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass der Polizeipräsident im Rahmen des Warnstreiks von Angestellten bei der Polizei im Objektschutz und in der Gefangenenbewachung am 18. Februar 2008 die Arbeitnehmer einseitig dienstverpflichten wollte, weil er die Sicherheitslage in Berlin gefährdet sah?

2. Wenn ja, wie ist diese panikartige Reaktion vor dem Hintergrund der Darstellung des Innensenators, nach der Berlin angeblich über ausreichend viele Sicherheitskräfte verfügen soll, zu erklären?

Danke schön, Herr Kollege Henkel! – Für den Senat antwortet Staatssekretär Freise. – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Henkel! Ich beantworte Ihre Frage zu 1 wie folgt:

Der Polizeipräsident steht in der Verpflichtung, die sich aus internationalem Recht bzw. der allgemeinen Gefährdungslage ergebenden Objektschutzaufgaben sowie die für die Betreuung der in Polizeigewahrsam befindlichen Personen erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Verhandlungen über eine Notdienstvereinbarung für Warnstreiks wurden von Gewerkschaftsvertretern bereits im Vorfeld intern und öffentlich kategorisch abgelehnt. Aus diesem Grund und aufgrund der ungewöhnlichen Dauer des Warnstreiks entschloss sich der Polizeipräsident zur Notdienstbestellung bestimmter Mitarbeiter. Eine Notdienstvereinbarung ist erst zustande gekommen, nachdem das von der GdP angerufene Landesarbeitsgericht in der Verhandlung am 19. Februar 2008 unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass es die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Vereinbarung auch von den Gewerkschaften erwartet. Noch am selben Tag wurde dann eine solche Vereinbarung abgeschlossen.

Ihre Frage zu 2 beantworte ich wie folgt: Von einer Panikreaktion des Polizeipräsidenten kann keine Rede sein. Herr Henkel, erlauben Sie mir die persönliche Bemerkung: Solange ich Herrn Glietsch kenne – und das sind jetzt mehr als fünf Jahre –, habe ich ihn weder in einer solchen noch in anderer Lage nervös oder gar in Panik erlebt. Von der souveränen Amtsführung dieses Präsidenten profitiert die Sicherheit in der Stadt. Dafür bin ich ihm sehr dankbar.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Die vom Polizeipräsidenten vorgenommene Prüfung der Rechtslage kam zu dem Ergebnis, das eine solche Verpflichtung rechtlich zulässig sei. Diese Auffassung wurde dadurch bestätigt, dass ein gegen die Maßnahme gerichteter Antrag der Gewerkschaft der Polizei vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz scheiterte. Es handelte sich dabei um eine ausführlich begründete Entscheidung dieser Kammer des Arbeitsgerichts. Ich will nicht verschweigen, dass es eine zweite Entscheidung einer anderen Kammer des Arbeitsgerichts gab, die – im Übrigen ohne eine Begründung – die Auffassung des Polizeipräsidenten nicht teilte. Erst vor dem Landesarbeitsgericht wurde ein Vergleich erzielt, der dann schließlich in die schon erwähnte Notdienstvereinbarung mündete.

Bei den Objektschutzmitarbeitern handelt es sich um auf den Objektschutz spezialisierte Mitarbeiter, die langfristig eingesetzt werden, mit den Arbeitsabläufen am Objekt vertraut sind und über wichtige Objektkenntnisse verfügen. Insofern war und ist die Durchführung dieser Objektschutzmaßnahmen durch mit dem jeweiligen Schutzobjekt hinreichend vertraute Polizeiangestellte im Objektschutz regelmäßig zwingend erforderlich.

In den Gefangenensammelstellen ist eine reibungslose Gewährleistung der Strafverfolgung und im Abschiebungsgewahrsam die Betreuung der Insassen durchgängig sicherzustellen. Deshalb und vor dem Hintergrund, dass die im Gewahrsamsdienst eingesetzten Angestellten über Spezialwissen verfügen müssen, konnte und kann auf den Einsatz dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gefangenensammelstellen wie auch im Objektschutz nicht gänzlich verzichtet werden.

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Henkel. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Freise! Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Dieser Polizeipräsident steht für den seit Jahren massivsten Personalabbau im Polizeivollzug.

[Oh! von der Linksfraktion – Zurufe von der Linksfraktion – Zuruf von Christian Gaebler (SPD)]

Nachfrage: Wenn alles so zum Besten bestellt ist, Herr Staatssekretär, dann stellt sich schon die Frage, warum z. B. beim Besuch des Präsidenten der Republik Jemen, der gerade in Berlin weilt, drei Hundertschaften anderer Bundesländer eingesetzt werden müssen. Oder ist das – weil Sie mir bestimmt gleich antworten werden, dass das schon immer so war – eher der Ausgleich für die Streichung von zwei Hundertschaften der Bereitschaftspolizei und die Reduzierung des Personals bei den Direktionshundertschaften? Dieser Verdacht drängt sich auf.

Herr Staatssekretär Freise – bitte schön!

Herr Abgeordneter Henkel! Zunächst muss ich Ihnen widersprechen: Nicht dieser Polizeipräsident steht für den Personalabbau,

[Mario Czaja (CDU): Sondern dieser Senat!]

sondern diese Regierung steht dafür, denn wir haben – wie Sie wissen – gebenchmarkt, und unsere Polizei ist mit den 16 160 Stellen, die übrigens auch das Parlament dem Polizeipräsidenten für seine Sicherheitsaufgaben zugewiesen hat, auskömmlich ausgestattet.

Sie sprechen die Situation beim Staatsbesuch zweier Staatsgäste an. In Ihrer Darstellung verkennen Sie offenbar, wie wir das Konzept der Einsatzhundertschaften bundesweit und länderübergreifend aufgebaut haben. Das Konzept dieser Einsatzhundertschaften beruht gerade darauf, dass nicht in jedem Land Einsatzkräfte für die Spitzen der Belastung vorgehalten werden müssen. Es beruht darauf, dass in besonderen Belastungssituationen länderübergreifend ein Ausgleich herbeigeführt wird. So ist es übrigens nicht zum ersten Mal, sondern schon gelegentlich bei solchen Staatsbesuchen – auch bei diesem Staatsbesuch – gewesen. Der Polizeipräsident hat insbesondere im Hinblick auf die Situation, dass nicht absehbar war, wie lange sich der Warnstreik der Polizeigewerkschaften hinzieht, vorsorglich diese Kräfte angefordert. Ich sehe nicht, warum man das beanstanden sollte.