Sie werden sich nicht wundern, dass ich nicht ganz Ihrer Meinung bin, aber einig sind wir uns darin, dass die Rhythmisierung wichtig ist. Ich halte es auch für gut, die Schulen bei einem optimalen Ressourceneinsatz zu unterstützen.
Ich frage in diesem Zusammenhang nach den Aufgaben des Senats, da ein gebundener Ganztagsbetrieb und eine Rhythmisierung eine andere Bewertung und Definition der Lehrer- und Erzieherarbeitszeit – Stichwort: Präsenzzeiten und Zeiten für die Kooperation und Vernetzung zwischen Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern – braucht. Wie weit sind die Überlegungen und Pläne Ihrer Senatsverwaltung diesbezüglich gediehen? Wann werden den Schulen die richtigen Instrumente dafür in die Hand gegeben?
Wir werden die Definition der Lehrerarbeitszeit zum richtigen Zeitpunkt mit einem adäquaten Lösungsvorschlag bedenken.
Herr Senator! Jenseits des Hangs zur Prosa, den offensichtlich das Amt eines sozialdemokratischen Bildungssenators mit sich bringt, frage ich Sie: Finden Sie es nicht schizophren, dass der Bund zusätzliche Mittel für ein Ganztagsschulprogramm zur Verfügung stellt und das Bundesland Berlin gleichzeitig in der letzten Legislaturperiode zweimal den Erzieherschlüssel im Hort im Rahmen dieser Ganztagsschule gekürzt hat?
Wenn Sie mein Bemühen, Sie mit der Realität des Seins durch Fakten zu konfrontieren, als Prosa bezeichnen, dann ist das Ihr Werturteil. Ich finde es nicht schizophren, dass das Land Berlin einen Anstoß, den der Bund durch den Ausbau von Ganztagsschulen gegeben hat, beispielhaft für die gesamte Bundesrepublik umgesetzt hat. Nirgends gibt es so viele Ganztagsschulen wie in Berlin.
Jetzt geht es mit einer Frage des Kollegen Gersch von der Fraktion der FDP weiter, und zwar zu dem Thema
Ich frage den Senat: Der Presse war zu entnehmen, dass mittlerweile der Berichtsentwurf zur EU-Überprüfung des Berliner Systems der Lebensmittelkontrollen, die in der zweiten Septemberhälfte stattfand, vorliegt. Demnach wurden Anzahl und Qualität der Kontrollen kritisiert und das ganze System als bedenklich eingeschätzt. Wurden die Mängel, die bereits im Jahr 2000 von der EU angemeldet wurden, nicht abgestellt, oder gab es weitere Versäumnisse seitens der Verwaltung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gersch! Die beiden Besuche von EU-Inspektoren in den Jahren 2000 und 2007 hatten unterschiedliche Ziele. Im Jahr 2000 ging es im Wesentlichen um die Bewertung der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien in verschiedenen Bundesländern Deutschlands. Im Kern gab es eine Empfehlung an die Bundesrepublik, ihre Anstrengungen hinsichtlich Schulungen für die amtlichen Lebensmittelüberwachung für spezielle Risikoanalyseverfahren – die ich hier nicht ausführen möchte – zu verstärken. Berlin hat diese Empfehlung umgesetzt, indem entsprechende Schulungsangebote gemacht wurden.
Im Jahr 2007 hatte die EU-Inspektion ein anderes Ziel. Hier ging es um die Überprüfung der Kontrollmaßnahmen durch die zuständigen Behörden. Das sind in Berlin die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die konkreten Kontrollen von Fleisch, Milch und Milchpro
dukten. In dem vorläufigen Berichtsentwurf, der uns vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 9. November zur Stellungnahme übersandt worden ist, sind verschiedene Aussagen getroffen worden, u. a. zur Überwachungstätigkeit insgesamt, zum Umgang mit amtlichen Bescheinigungen, zur Zulassung und Registrierung von Betrieben, zur Anwendung von Hygienevorschriften und auch zur personellen und technischen Ausstattung in den VetLebs. Als Schlussfolgerung konstatiert man im Entwurf u. a. einen Mangel an Ressourcen, der allerdings nicht konkret belegt wurde. Wir – der Bund und alle Länder – sind im Moment zur Stellungnahme aufgefordert worden. Danach wird es den endgültigen Bericht mit den Empfehlungen geben. Diese werden abzuwarten sein.
Als vorläufiges Fazit möchte ich sagen: Die Mängel, die konstatiert worden sind, sind uns bekannt. Hier geht es im Wesentlichen um die Wirkungen der Kosten- und Leistungsrechnung, um die Personal- und die IT-Ausstattung der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter. Diese drei Dinge sind Gegenstand vielfältiger Diskussionen und Entscheidungen. Wir haben z. B. mit den Bezirken die gemeinsame Erarbeitung eines IT-Konzepts verabredet. Eine Arbeitsgruppe, die sogenannte Produktmentorengruppe, arbeitet an einem Vorschlag für Mindeststandards, und seit Februar 2007 gibt es das Memorandum Lebensmittelsicherheit. Wir arbeiten an der Umsetzung der darin enthaltenen konkreten Maßnahmen und an der Fortschreibung. Last but not least: Der Hauptausschuss hat in seiner Schlusslesung einen wichtigen Beschluss gefasst, indem er dem Bezirk Mitte für die Kontrollen im Bereich des Fleischgroßmarkts Beusselstraße zusätzlich 350 000 € – das entspricht ungefähr 5,5 Stellen – zur Verfügung stellen wird. Er bindet das – das finde ich in Ordnung – an die Vorlage einer Zielvereinbarung, die etwas über die Qualität der Lebensmittelüberwachung in diesem Bereich sagt. – Im Ergebnis kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen, welche Versäumnisse der Senatsverwaltung in dem Zusammenhang anzulasten sein könnten. – Vielen Dank!
Der Bericht ist eher negativ gefasst – nach den Aussagen, mir liegt er nicht vor. Gibt es Maßnahmen, die negative Auswirkungen auf die Berliner Verwaltung und auf ganz Berlin haben? Ist z. B. damit zu rechnen, dass die EU Berlin verklagt?
Solche Aussagen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, weil der Bericht mit seinen Empfehlungen noch nicht vorliegt. Ich halte es aber für unwahrscheinlich.
Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schäfer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin Lompscher! Trifft es zu, dass die EU-Kommissare heftig kritisiert haben, dass nach dem derzeitigen Lebensmittelkontrollsystem immer noch Kontrolleure bestraft werden, die intensive Kontrollen im Großhandel machen? Warum ist das seit dem Memorandum vom Februar noch immer nicht abgestellt worden? Es sind schon neun Monate vergangen, ohne dass etwas passiert ist.
Herr Präsident! Herr Schäfer! Ich habe darauf hingewiesen, dass die Wirkungen der Kosten- und Leistungsrechnung Gegenstand des Berichts sind. Sie waren auch Gegenstand der früheren Kritiken. Das Problem ist relativ einfach: Die Produktmentorengruppe, die es gibt, ist eine Arbeitsgruppe der Bezirke mit SenFin. Der Produktkatalog wird jedes Jahr neu festgelegt. Es besteht also die Möglichkeit, in diesem Rahmen entsprechende Veränderungen durchzuführen.
Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, mit dieser Kosten- und Leistungsrechnung und den Produkten zielorientierter umzugehen, als es bisher passiert. Das ist aber Sache der Bezirke. Das kann ich nicht beeinflussen. Wir sind dabei – und wir bekräftigen diesen Anspruch –, die Wirkungsweise der Kosten- und Leistungsrechnung, dass nämlich oberflächliche Kontrollen honoriert und eingehende Kontrollen im Prinzip finanziell bestraft werden – zu überwinden –, auch vor dem Hintergrund, dass gerade diese risikoorientierten Kontrollen nach EU-Vorschriften verlangt werden. Das muss die Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigen. – Vielen Dank!
1. Ist der Stadtteilzentrenvertrag mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband für die Jahre 2008 bis 2010 schon unterschrieben, oder wann ist es beabsichtigt?
2. Können die Stadtteilzentren ihre beantragte und geplante Projektarbeit mit den beantragten EU-Mitteln zur Ergänzung und Verstärkung der Stadtteilarbeit zum geplanten Starttermin ab 1. Januar 2008 aufnehmen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Radziwill! Die Verhandlungen zum 3. Folgevertrag der Stadtteilzentren sind abgeschlossen. Die Laufzeit soll bekanntermaßen drei Jahre betragen, das heißt also von 2008 bis 2010. Die Vertragsunterzeichnung wird Mitte Dezember stattfinden – nach Verabschiedung des Haushalts, weil mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 die Grundlagen für diesen neuen Stadtteilzentrenvertrag gelegt werden.
Gegenüber dem Vorläufervertrag wird es in dem neuen Stadtteilzentrenvertrag eine Reihe von Veränderungen geben. Künftig werden z. B. Selbsthilfeinitiativen und Projekte sowie Organisationen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wie z. B. der „Treffpunkt Hilfsbereitschaft“ in die Stadtteilzentrenarbeit mit einbezogen. Auch angesichts des demografischen Wandels ist es gut, dass die Stadtteilzentren und Nachbarschaftseinrichtungen bereits heute Orte sind, in denen Jung und Alt aufeinandertreffen, sich austauschen, einander helfen und gemeinsam ihren Lebensraum gestalten. Vor diesem Hintergrund scheint es uns sinnvoll zu sein, dass in Zukunft die Projekte, die sich insgesamt mit der Verbesserung der Lebensqualität einer älter werdenden Gesellschaft beschäftigen, unter dem Dach des Stadtteilzentrenvertrags zusammengefasst werden. Ich glaube, dass mit diesem Vertrag dem Gedanken der Vernetzung und der Verdichtung der regionalen Angebote Rechnung getragen wird.
Mit dem neuen Vertrag wird aber auch die gesamtstädtische Struktur der Stadtteilzentren und Nachbarschaftsheime gestärkt. Ihnen wird mit Blick auf den demografischen Wandel und die Integration eine wichtige Rolle zukommen. Schließlich ist auch der Genderaspekt in der Arbeit der Stadtteilzentren in diesem Vertrag verbindlich festgelegt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Entscheidungen der EUKommission über die EFRE-Mittel, also die regionalen Strukturmittel, und die Mittel des Europäischen Sozialfonds sind am 16. November 2007 getroffen worden. Damit ist erst der Weg geebnet worden, damit die jeweiligen Programme umgesetzt werden können. Wir gehen davon aus, dass die einzelnen Maßnahmen in Berlin im ersten Quartal 2008 beginnen werden. Sie wissen sicherlich, dass wir uns verschiedene Schwerpunkte gesetzt haben, was im Wesentlichen mit den EFRE-Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, und dann auch mit den ESFMitteln geschehen soll. Wir gehen davon aus, dass diese Projekte dann ihre Arbeit aufnehmen können.
Sie hatten uns im Ausschuss einmal vermittelt, dass es auch eine Unterstützung für die Träger geben soll, die EU-Mittel für die Projekte beantragen. Bleibt es dabei? Wird es vonseiten der Verwaltung noch einen Vertrag mit einem Projektsteuerer, einem Unterstützer dieser Träger, geben, damit die Träger die komplizierten Abrechnungen mit den EU-Mitteln organisieren können?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Radziwill! Das wird so sein, insbesondere für die Projekte, die über ESF-Mittel finanziert werden. Dazu soll es auch eine zentrale Steuerung geben.
Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von der Frau Kollegin Villbrandt von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. – Bitte schön, Frau Villbrandt!
Danke, Herr Präsident! – Da die Koalitionsfraktionen genau wissen, ob und wann der Stadtteilzentrenvertrag abgeschlossen wurde, stelle ich dem Senat jetzt eine echte Frage: Wäre es nicht ehrlicher und transparenter gewesen, den Ligavertrag Soziales zu verbessern, anstatt die schon bestehenden Ligaprojekte über eine scheinbare Erhöhung für Stadtteilzentren zu finanzieren?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Villbrandt! Das sind zwei Paar Schuhe. Man kann auf der einen Seite über den Ligavertrag sprechen, auf der anderen Seite muss man hier über den Stadtteilzentrenvertrag sprechen. Ich habe gesagt, es gibt eine sehr gute inhaltliche Begründung dafür, warum wir Projekte, die heute über den Ligavertrag finanziert werden, in den Stadtteilzentrenvertrag holen. Insbesondere die Selbsthilfeprojekte, die Strukturen zur Förderung der Aktivitäten im Stadtteil, Projekte der Seniorenarbeit usw. sind im Stadtteilzentrenvertrag sehr gut aufgehoben und können sich dort mit anderen Aufgaben zusammenschließen, die heute schon den Stadtteilzentrenvertrag kennzeichnen. Damit wird die Arbeit gestärkt, und es werden Synergieeffekte entstehen. Was die künftige Aufgabe von Stadtteilzentren und Nachbarschaftseinrichtungen angeht, haben wir uns damit inhaltlich sehr gut aufgestellt.