Protocol of the Session on November 22, 2007

Wenn Sie in die Drucksache schauen – sie ist kurz gehalten –, stellen Sie fest, dass auf die Frage, wie andere Bundesländer vorgehen, nicht eingegangen wird. Es wird nur lapidar mitgeteilt, dort fänden keine Verkäufe mehr statt.

Aber seit wann das so ist, um welche Bundesländer es geht und wie dort vorher verfahren wurde, bleibt unbeantwortet. Ich unterstelle, dass sich der Senat darum nicht gekümmert hat.

Wir haben es mit einem Gleichheits- bzw. Gerechtigkeitsproblem zu tun. Das hat der Kollege Wechselberg am 1. Februar besonders treffend formuliert:

Man mag heute zu den „Modrow-Kaufkonditionen“ stehen, wie man will – sie sind historisch begründet. Das kann doch aber kein Grund sein, von der eingeübten Rechtspraxis nur deshalb abzuweichen, weil diese 225 Betroffenen am Ende der langen Warteschlange vor den Amtsschaltern stehen und nicht an deren Anfang. Das wäre mit rechtsstaatlichen Grundsätzen sicher nicht vereinbar.

Dann sagte Herr Wechselberg, es werde in der Koalition einen intensiven Klärungsprozess geben. Wie hat dieser Klärungsprozess ausgesehen? Was hat er erbracht? In der Vorlage des Senats kann ich weder Klärung noch Prozess entdecken. Deshalb sind wir von dem, was Sie uns vorgelegt haben, sehr enttäuscht.

Wir Grünen sind weiterhin dafür, dass die wenigen Fälle genauso wie die 7 000 davor einer Lösung zugeführt werden, die zur Zufriedenheit der Grundstücksnutzer ist. – Danke schön!

[Beifall bei den Grünen und der CDU]

Für die Linksfraktion erhält Herr Wechselberg das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Otto! An der grundsätzlichen Position meiner Fraktion, die ich seinerzeit darstellte, hat sich nichts geändert. Diese Auffassung teilen wir nach wie vor uneingeschränkt. Darin ist auch unser Bemühen um eine Klärung der verbliebenen Fälle enthalten. Ich bin dankbar, dass der Kollege Gaebler heute skizziert hat, dass sich auch in der SPD-Fraktion, die längere Zeit eine kritische Haltung in dieser Frage eingenommen hat, das Bemühen abzeichnet, zu einer Lösung zu kommen.

Dass der Senator für Finanzen eine dezidiert andere Haltung einnimmt, war auch schon vorher bekannt. Das hat niemanden überrascht, mich auch nicht. Er hat das eben noch einmal zu Papier gebracht. Das ist seine Position. Bei aller Kritik, die man an solch einer Haltung haben kann, muss man sich die Mühe machen, sich damit in juristischer Hinsicht auseinanderzusetzen, und man muss das fundierter und akkurater tun, als es der Kollege Czaja getan hat.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Denn die Tatsache, dass die Verwaltungspraxis der Nachbeurkundung ausgesetzt worden ist, zieht jetzt die Notwendigkeit nach sich, eine neue Rechtsgrundlage dafür zu entwickeln. Die alten haben so keinen Bestand ehr. m

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Czaja, Herr Wechselberg?

Bitte, Herr Czaja!

Herr Kollege Wechselberg! Wenn Sie mit uns die Auffassung vertreten, dass der Finanzsenator kein Interesse hatte, das Thema auskömmlich zu beantworten, teilen Sie dann die Auffassung, dass es richtig ist, dass wir den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst noch einmal gebeten haben, die Fragen, die wir in einem gemeinsamen Beschluss hier im Hause gefasst haben, zu beleuchten, damit wir zu einer vernünftigen Klärung kommen und nicht die einseitige und sehr kurzgesprungene Vorlage des Finanzsenators für die weitere Debatte nutzen müssen?

[Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Was soll die Frage?]

Den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst zu befragen, nutzt einem an einer Stelle nichts: Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst stellt – wie Herr Gaebler es auch ausgeführt hat – beispielsweise keine Rechtssicherheit vor Gerichten her. Was machen wir etwa, wenn diejenigen, die nicht in den Genuss einer möglichen Neuregelung kommen, weil ihnen seinerzeit die Grundstücke zu den Konditionen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes verkauft worden sind, heute vor den neuen möglichen Gesetzestexten vor Gericht ziehen und dort entsprechende Schadensersatzansprüche geltend machen? Das ist auch ein Problem, das man an dieser Stelle bedenken muss.

Die zweite Frage, die sich stellt: Wir haben es in der Sicht auf die verschiedenen Kategorien von Fällen mit sehr verschiedenen Umständen zu tun. Es sind noch 40 Fälle offen, bei denen man ganz eindeutig sagen kann, dass diejenigen uneingeschränkt in den Genuss der ModrowRegelung gekommen wären, wenn es 2005 nicht zu einem Stopp gekommen wäre bzw. in den Vorjahren schneller bearbeitet worden wäre. Die anderen Fälle, die Sie von der Gesamtzahl von 200 auch genannt haben, die unserer Abfrage vor einem Dreivierteljahr zugrunde lagen, sind entweder andere Kategorien, haben Alteigentümer, haben die Kaufpreise nicht bezahlt oder haben zum überwiegenden Teil auch den entscheidenden Schritt getan, um die Voraussetzungen der Beurkundung zu erfüllen. Wir werden eine Antwort finden müssen, wie wir auch mit diesen Fällen rechtssicher umgehen.

Die Koalitionsfraktionen – weil es erklärtermaßen bei uns liegt – befinden sich diesbezüglich in einem intensiven Gesprächs- und Arbeitsprozess. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.

[Mario Czaja (CDU): Das erzählen Sie schon die ganze Zeit!]

Das kann ich jetzt noch nicht sicher sagen. Wir legen Wert darauf, dass ein rechtlich bestandskräftiges Verfahren, eine klare, neue gesetzliche Grundlage dabei herauskommt. Dazu sind wir nach Verfassung und Landeshaushaltsordnung intensiv gehalten. Es wäre auch völlig abwegig – dass Sie das so kritikfrei in den Raum stellen, wundert mich –, eine Verwaltungspraxis zu sanktionieren, die nicht in Übereinstimmung mit der Landeshaushaltsordnung und dem Verfassungsgebot steht, dass der Staat nur nach Maßgabe ganz besonderer Gründe zu preiswerteren Konditionen veräußern darf. Diesen Mühen wird man sich unterziehen müssen, da eine entsprechende Grenzrechtsgrundlage zu schaffen. Da haben Sie eine Chance vertan, denn die Tatsache, dass es heute das Sachenrechtsbereinigungsgesetz gibt,

[Mario Czaja (CDU): Das gab’s davor auch schon!]

steht in Konkurrenz zu anderen möglichen Lösungen und schafft auch in der Rechtsprechung – Landgericht Berlin sei da in den Raum gestellt – erhebliche Probleme. Man kann nicht so hemdsärmelig, wie Sie es tun und offenkundig weiter vorhaben – das ist nicht seriös –, vor die Leute treten und erklären, dass das ohne neue belastbare Rechtsgrundlage möglich sei. Wir zumindest teilen diese Auffassung nicht, obwohl wir das inhaltliche Anliegen, hier zu einer Nachbeurkundung zu gelangen, weiter mit großer Intensität verfolgen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD – Zuruf von Mario Czaja (CDU)]

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Kollege Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Otto hat recht. Der Schlussbericht, der uns vorgelegt wurde, ist eigentlich eine Unverschämtheit. Ich zitiere aus dem Inhaltsprotokoll des Hauptausschusses vom 4. Juli 2007 Herrn Liebich, der klarstellte, dass ein Berichtsauftrag an den Senat in der Regel nicht mit der Abschrift einer Äußerung des Senators erledigt sei. Es müsse sich vielmehr um den Beschluss des Senats handeln. Im Senat müsse man sich auf eine Position einigen.

[Beifall bei den Grünen]

Genau dieses ist nicht passiert. Wir haben hier die Beantwortungen von einigen Kleinen Anfragen aneinandergereiht. Das ist ganz bestimmt nicht der vorzulegende Bericht, den wir hier behandeln oder beschließen müssten, um uns grundsätzlich darüber Gedanken zu machen, ob das Moratorium, das im Februar vereinbart wurde, nach

wie vor Bestand hat. Wir erwarten einen weiteren Bericht vom Senat. Auf dieser Grundlage können wir dann beraten und entscheiden, was wir machen. In diesem Bericht müssen genau die Fragen, die alle meine Vorredner angesprochen haben, verlässlich und sauber aufgearbeitet werden. Es kann nicht sein, dass zum einen die Zahl von ca. 200 im Raum steht und Herr Wechselberg andererseits von 40 Fällen berichtet, die noch den originären Kern betreffen. Der Bericht muss die genauen Daten enthalten, damit wir im Endeffekt genau beurteilen können, ob wir nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz vorgehen oder die Modrow-Konditionen nehmen wollen. Das ist die Kernfrage.

Unabhängig von der Frage, wie die genaue Rechtslage ist, müssen wir zunächst einmal wissen, was es kosten würde, wenn wir die Modrow-Konditionen nähmen. Das ist eine Zahl, die aufbereitet werden muss. Solange das nicht der Fall ist, haben wir keine seriöse Beschlussgrundlage, auf der wir beraten können. Das ist nicht nur eine Sache, in der sich die Koalitionsfraktionen wechselseitig den Ball zuschieben können, sondern – und das entlarvt Sie doch, Herr Czaja – wir müssen uns im Hauptausschuss noch einmal die Mühe machen, mit der ganzen Problematik eine Runde zu drehen. Das und nicht das Plenum wäre auch der richtige Ort gewesen, diese Vorlage – zur Kenntnisnahme – zu beraten. Deswegen fordere ich Sie auf, Herr Czaja – wir werden zu diesem Thema in der nächsten Hauptausschusssitzung sicher einen Besprechungspunkt beantragen –, beim nächsten Mal in die Hauptausschusssitzung zu kommen und nicht nur hier, auf der großen Bühne, für das Plenarprotokoll, Ihr Anliegen vorzutragen. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der FDP]

Die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 16/0913 ist damit besprochen, der Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Die lfd. Nrn. 21 bis 23 stehen auf der Konsensliste.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 24:

Antrag

Wer zahlt was? Sponsoringbericht für die öffentliche Verwaltung in Berlin einführen!

Antrag der FDP Drs 16/0966

Die Redebeiträge werden zu Protokoll gegeben.

In aller Kürze zu unserem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag: Die FDP-Fraktion fordert den Senat auf, alle zwei Jahre die Leistungen privater und öffentlicher Unternehmen an die öffentliche Verwaltung in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen ab einer Höhe von 2 500 € zu veröffentlichen. Zukünftig sollen Bürgern so

die Namen der Sponsoren, die Höhe und die Art der Zuwendungen, die Empfänger sowie das konkrete Projekt erfahren können.

Diese Forderung ist keine Neuerfindung in der bundesdeutschen Politik, sondern gehört mittlerweile zum Standardrepertoire, um mehr Transparenz in die Politikprozesse und -strukturen zu bringen. Da Berlin gegenwärtig – wie in so vielen Bereichen – dem Bundes- und Landestrend hinterherhinkt, soll der Antrag der FDP für Abhilfe sorgen.

Zunächst aber der Blick auf die Bundesebene: Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater hat das Bundesministerium des Innern im Dezember 2005 den ersten Zweijahresbericht über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung veröffentlicht; im Juli 2007 folgte der zweite Sponsoringbericht. Laut diesen Berichten hat der Bund in den Jahren 2003/04 über 55 Millionen € in Geld- und Sachspenden erhalten – Geld, mit dem überwiegend Projekte finanziert wurden, für die ansonsten keine Mittel zur Verfügung gestanden hätten, z. B. allein 40 Millionen € für Aidsaufklärung. Der zweite Bericht beziffert die Gesamtsumme auf über 80 Millionen €, davon knapp 50 Millionen € für die Gesundheitsprävention. Auf Anraten des Rechnungsprüfungsausschusses werden zukünftig auch die Namen der Sponsoren ab einer Höhe von 5 000 € veröffentlicht, um noch mehr Transparenz zu ermöglichen.

Nun der Blick in Bundesländer und Kommunen: In Niedersachsen werden seit fünf Jahren Berichte über die Sponsoren der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht, in denen die Sach- oder Geldleistungen aufgelistet werden. Ähnlich wird auch Baden-Württemberg, Sachsen und Hamburg verfahren bzw. sind zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Maßnahmen in Vorbereitung. Auch auf kommunaler Ebene herrscht zunehmend Klarheit über die Notwendigkeit, transparente Regelungen im Umgang mit Sponsoringleistungen einzuführen. So geschehen u. a. in baden-württembergischen Städten und Gemeinden durch Befassung des Bürgermeisters bzw. des Gemeinderats oder in der Stadt Nürnberg.

Der Blick über den Tellerrand belegt, dass das Thema Sponsoringberichte eine wachsende Bedeutung hat und als Mittel für mehr Transparenz im Umgang mit Sponsoring eingesetzt wird. Zwar gibt es in Berlin mit den Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring in einzelnen Senatsverwaltungen erste Richtlinien und Ansätze in die richtige Richtung, doch reichen diese bei weitem nicht aus. Vielmehr sind Konkretisierungen der bestehenden Landesregelungen notwendig, um den Umgang mit Sponsoring zu erleichtern und rechtlich abzusichern…und mit am wichtigsten, flächendeckend in Haupt- und Bezirksveraltungen anzuwenden. Insbesondere aufgrund der Anzahl an staatseigenen Betrieben erscheint es wichtig und notwendig zu wissen, ob und wie viel öffentliche Gelder in Form von Sponsoring an die öffentliche Verwaltung zurückfließen.

Um es allerdings auch klarzustellen: Für die FDP steht unumstößlich fest, dass Sponsoring enorm wichtig und vor allem notwendig für die öffentliche Verwaltung ist und bleibt: Wir brauchen mehr privates Engagement und nicht weniger! Eine Kultur des Spendens fördert nicht zuletzt den Austausch zwischen Bürger und Staat.

Allerdings müssen klare Regeln das Sponsoring öffentlicher und privater Unternehmen lenken und leiten. So soll im Interesse der Bürger und Steuerzahler offengelegt werden, was, wie viel und von wem gesponsert wurde. Transparenz ist hier das Zauberwort. Nur so lässt sich der Verdacht von Korruption oder Interessenüberschneidungen ausräumen und gleichzeitig Sicherheit für die Sponsoren herstellen. Regeln für das Sponsoring sind wichtig, sie dürfen aber nicht dazu führen, dass sich potenzielle Spender abgeschreckt fühlen und vom Sponsoring zurückziehen – es kommt also auf die richtige Balance an.

Es geht abschließend also nicht darum, etwas gänzlich Neues und Revolutionäres einzuführen, sondern einzig und allein darum, den aktuellen Ruf und Trend nach mehr Transparenz nicht zu verschlafen – sonst gute Nacht Berlin!

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung sowie an den Hauptausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Die lfdn. Nrn. 25 bis 27 stehen ebenfalls auf unserer Konsensliste. Die lfd. Nr. 28 war Priorität der Fraktion der FDP unter dem Tagesordnungspunkt 4 b. Die lfdn. Nrn. 29 und 30 stehen auch auf der Konsensliste.

Wir kommen zur