Wichtig ist dabei auch die wissenschaftliche Begleitung der Projekte in Form einer – wir haben es heute schon häufiger gehört – Evaluation, damit wir auch sehen, wie wirksam welche Projekte sind.
Wir wollen eine Auswertung negativer Kinderschutzfälle. Exemplarische Kinderschutzfälle müssen wissenschaftlich aufbereitet und ausgewertet werden, um so Fehlerursachen zu ergründen und zukünftig verhindern zu können. Nur wenn wir die Ursachen kennen, können wir die Fehler zukünftig vermeiden. Dieses Maßnahmenpaket benötigt eine Minimalsumme von ca. 4 Millionen €. Bei 12 Milliarden € im Landeshaushalt Berlins müssen 4 Millionen € für eine so wichtige Sache vorhanden sein.
Insoweit will ich auch bei Ihnen, bei den Kollegen der rot-roten Regierungskoalition werben, dass wir uns zusammensetzen und gemeinsam schauen, wie wir die 4 Millionen € für dieses Projekt aus dem Haushalt holen. Für dieses Aktionsprogramm Kinderschutz sollen die erforderlichen Mittel problemlos zur Verfügung stehen. Es muss möglich sein, dieses wichtige Projekt zu realisieren. Ich selbst werde mich auch dafür einsetzen und werbe hier und heute auch bei Ihnen, wehrte Kolleginnen und Kollegen, dass diese wichtige Förderung des Kinderschutzes umgesetzt wird. Es wäre schon ein Armutszeugnis, wenn es uns nicht gelänge, gemeinsam 4 Millionen € im Landeshaushalt für den Kinderschutz aufzubringen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Die lfd. Nr. 4 c, die Priorität der Linksfraktion, hatten wir unter dem Tagesordnungspunkt 4 a bereits an die Ausschüsse überwiesen.
Kameralistische Eingriffe und Vorgaben des Senats für die produktbasierten Bezirkshaushalte beenden und Steuerung der Bezirkshaushalte auf produktbasierte Verfahren umstellen
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion der Grünen. – Herr Kollege Schruoffeneger, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Jahren hat das Berliner Abgeordnetenhaus die Verfassung geändert, hat für die Bezirke Globalhaushalte beschrieben, eine Produktorientierung und eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Das sollte das neue Steuerungsmodell der Bezirkshaushalte sein. Es sollte ein Modell sein, das in sich schlüssig ist, das funktionieren kann und viel mehr auf den Output achtet, das darauf achtet, was hinten herauskommt, ob die Qualität der Leistungen für die Bürger gewährleistet ist und weniger darauf schaut, wie die einzelnen Maßnahmen verwaltungsintern umgesetzt und durchgeführt werden. Es sollte also ein modernes, funktionsfähiges System sein.
Das, was aber in der Praxis stattfindet, ist das Gegenteil. Wir haben zwar eine klare Rechts- und Verfassungslage, aber leider einen Finanzsenator, der sich darum überhaupt nicht schert und immer wieder in kameralistischer Manier in die Bezirkshaushalte eingreift und damit sowohl politische Steuerung als auch politische Schwerpunktsetzung letztendlich unmöglich macht.
Erstes Beispiel sind die Stellenbesetzungssperren. Das ist ein klassisch kameralistisches Modell. Wir gehen davon aus, dass Stellenbesetzungssperren in einem produktorientierten Haushalt nichts mehr zu suchen haben. Es kann Ausnahmen geben, wenn ein Bezirk seine Finanzen deutlich überzieht und man vom Senat her, von oben herab, die Notbremse ziehen muss. Damit bin ich einverstanden. Immer dann, wenn sich ein Bezirk entscheidet, eine bestimmte Aufgabe besser mit eigenem Personal und auch innerhalb seines Finanzrahmens erbringen zu können, müssen wir diese Entscheidung akzeptieren. Stellenbeset
Ich komme zum zweiten Punkt. In den letzten Jahren hat Rot-Rot die Bezirkszuweisungen um mehrere Hundert Millionen € abgesenkt. Das hat dazu geführt, dass es in den Themenbereichen, die flexibel sind, enorme Kürzungen in den Bezirken gab. Dann wunderte sich Rot-Rot. dass die Bezirke ihre Aufgabe nicht mehr erfüllten, und hat Mindestveranschlagungssummen definiert. Damit werden faktisch rechtlich durch Rundschreiben bestimmte Teile der Bezirkshaushalte ohne politische Diskussionen an bestimmte Aufgaben gebunden. Im Effekt führt das nur dazu, dass in den anderen Bereichen noch weniger Geld vorhanden ist und dort die Schließungsorgien beginnen. Über die Jugendeinrichtungen haben wir vorhin schon kurz gesprochen. Auch diese Mindestveranschlagungsvorgaben, die keine Steuerung nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten darstellen und keine outputorientierte Steuerung sind, sondern nur Geldsummen vorgeben, gehören nicht mehr in dieses System.
Stattdessen sind wir hier als Parlament gefordert, die einzelnen Aufgaben, deren Erfüllung wir von den Bezirken erwarten, qualitativ und quantitativ zu definieren und dafür Summen zuzuweisen. Das ist der Weg, den wir gehen müssen. Wir müssen vom Ergebnis her definieren, was wir haben wollen. Es darf nicht anders herum gehandelt werden und gesagt werden, in welcher Höhe Beträge vorgegeben werden.
Der dritte Punkt betrifft die Sonderprogramme. Das ist ein ganz absurdes Beispiel. Erst kürzt man, dann wundert man sich, dass beispielsweise die Bauunterhaltung reduziert wird – irgendwo muss die Kürzung umgesetzt werden –, und dann wirft man den Bezirken vor, die bauliche Infrastruktur zu vernachlässigen. Es muss ein Sonderprogramm des Senats für den Tiefbaubereich, für die Schulen, für die Sportanlagen aufgelegt werden. Wie durch ein Wunder kommen die Summen, die man den Bezirken vorher abgezogen hat, als Senatsprogramme wieder zurück, allerdings mit dem Unterschied, dass der dafür benötigte bürokratische Apparat doppelt so groß wie vorher ist und sich noch eine Senatorin als „Weihnachtsfrau“ damit brüsten kann, diese schönen Programme aufgelegt zu haben.
Das letzte Beispiel ist die Normierung. Man berechnet, was die Bezirke brauchten, um all die Produkte wie im letzten Jahr zu erbringen. Dann stellt man fest, dass dies zu dem Ergebnis führt, dass man viel mehr Geld benötigte als die bezirkliche Globalsumme, als der vom Senat am grünen Tisch festgelegte Plafonds eigentlich hergibt, und nimmt prozentuale Kappungen, sogenannte Normierungen vor. Man sagt aber nicht, welches Produkt nun weggelassen und wo die Qualität abgesenkt, wo weniger geleistet werden soll. Das überlässt man wieder im Sinne
des Schwarzen Peters den Bezirken, die man anschließend für diese Umsetzung wieder ein bisschen beschimpfen kann. So geht es nicht. Auch dieses Modell gehört hier nicht hin. Wer bestellt, zahlt. Wenn wir eine bestimmte Leistung haben wollen, müssen wir das Geld auch zuweisen, oder sagen, was wir nicht mehr haben wollen. Vor dieser politischen Verantwortung darf man sich nicht weiter drücken, wie es Rot-Rot bisher tut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur ist der Herr Präsident über den Titel Ihres Antrags gestolpert, auch sind diejenigen, die immer schon meinen, dass Verwaltungsreform etwas Sektiererischeres hat, in ein schallendes Gelächter über die Bürgerfreundlichkeit eines solchen Titels ausgebrochen. Aber manchmal verbergen sich auch sehr komplizierte Sachverhalte hinter sehr komplizierten Formulierungen.
Herr Kollege Schruoffeneger! Ich habe Ihnen sehr genau zugehört. In Ihrer Rede haben Sie viele bedenkenswerte Sachen gesagt, aber Sie haben sich auch selbst widersprochen. Und da sind wir bei dem Dilemma, über das wir heute zu diskutieren anfangen, anfangen, mit Ihnen zu diskutieren – in der Koalition führen wir die Diskussion schon ein bisschen länger und merken immer wieder, wie facettenreich sie ist.
Sie sagen, da werden Mindestveranschlagungen vorgenommen, und das sei systemwidrig. Ich sage: Ja, es werden Mindestveranschlagungen vorgenommen, sie sind auch systemwidrig, kommen aber oft genug aus der Mitte dieses Hauses. Auch eine qualitative und quantitative Definition – Mindeststandards, um das böse Wort zu benutzen – wäre nichts anderes als eine Mindestveranschlagung mit anderen Mitteln. Das hieße nämlich Einengung des politischen Spielraums der Bezirksämter bzw. der Bezirksverordnetenversammlung. Gerade deshalb ist Ihr Antrag zu oberflächlich, zu formalistisch, zu haushälterisch. Er löst diese Konflikte im Verhältnis zu den Bezirken, die wir alle in uns selbst tragen, überhaupt nicht. Es ist aber wichtig, dass wir diese Diskussion führen.
Wer gestern im Hauptausschuss die Diskussion zwischen Herrn Sarrazin und Herrn Schulz, dem Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, gehört und erlebt hat, hatte nicht das Gefühl, dass diese zwei Herren dieselbe Sprache sprechen. Jedenfalls kamen am Ende unterschiedliche Zahlen heraus. Der gewöhnliche Betrachter von außerhalb, sprich: der Bürger oder die Bürgerin, der bzw. die vor Ort nur erlebt, wie gekürzt wird, fragt: Wo
von reden die eigentlich? Sie kapieren es überhaupt nicht mehr. Das zeigt zumindest, dass der Ansatz, dass ein transparentes System entwickelt werden muss, der richtige ist.
Aber Ihr Antrag greift nicht nur zu kurz, er ignoriert auch ein paar Wirklichkeiten, z. B. – ich greife ganz willkürlich einen Punkt heraus – die unterschiedliche Ausstattung in den Bezirken. Marzahn-Hellersdorf hat drei Bibliotheken, Treptow-Köpenick zwölf Bibliotheken. Hat Treptow-Köpenick viermal so viel Bevölkerung wie Marzahn-Hellersdorf? – Das glaube ich nicht. Da sind die Bezirke gefragt, sich der Verantwortung auch des Sparens, des Konsolidierens zu stellen, denn wir haben das Konsolidierungsziel noch nicht erreicht. Das Konsolidierungsziel heißt, irgendwann die Schulden abgebaut zu haben. Auch diese Diskussion gehört dazu.
Wir müssen uns Zeit nehmen, über die Leistungen der Bezirke und deren Finanzierung zu diskutieren: Was sollen sie leisten? Wie sollen sie es leisten? In welcher Qualität sollen sie es leisten? Und über das, was wir hinsichtlich Justiz, Polizei, Feuerwehr und Finanzämter in diesem Hause gesagt haben – ein paar Benchmarks und dann ist Schluss, dann muss das laufen –, müssen wir uns auch unterhalten. Das heißt dann: Mindeststandards entwickeln. Das braucht Zeit. Da reichen so kurz gegriffene, sehr kryptische Anträge nicht weiter. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Flesch! Der Antrag sagt ja gerade aus, dass kameralistische Eingriffe unterlassen werden sollen und dass der Senat aufgefordert wird, die Eigenverantwortung der Bezirke wieder zu steigern.
Dass Sie sagen, dieser Antrag treffe eine Aussage zu mehr Kameralistik – das ist das Problem, das ich persönlich auch immer im zuständigen Unterausschuss des Hauptausschusses mit Ihren Darstellungen habe. Sie schwanken immer zwischen Kameralistik und neuen Steuerungssystemen, und ich kann nicht nachvollziehen, welche Richtung die SPD da hat,
ob sie das Blockadesystem des Finanzsenators unterstützt oder das unterstützt, was sie zusammen mit der CDUFraktion in der 14. Wahlperiode eingeführt hat, nämlich ein neues Budgetierungssystem, damals gegen starke Widerstände in der Verwaltung durchgesetzt, bereits mit einem Nachweis seiner Funktionalität ausgestattet und von
Wir stehen heute unverändert dazu. Sie sagen uns, man muss etwas Neues entwickeln. Ich habe da eine andere Auffassung. Wir müssen das Vorhandene einfach wieder in Betrieb setzen und von den Blockaden dieses SPDFinanzsenators befreien.