Es bleibt, dass dieses Verhalten und Verfahren ein Lackmustest für die sonntäglichen Reden für mehr Bürgerengagement und dem Respekt vor dem friedlichen demokratischen Prozessen war. Dieses ist aufgekündigt worden, einseitig wie in einer feudalen Struktur. Die Frage, die sich nun im Kern stellt, die wir heute nicht werden beantworten können, ist: Wer hat eigentlich das Sagen in dieser Angelegenheit?
Hat das die Politik? Haben wir es oder der Deutsche Bundestag oder die politischen Führungskräfte? Oder hat das die Verwaltung?
Deswegen – mein allerletzter Satz – kann die Schlussfolgerung aus dem heutigen Verfahren nur sein, dass es personelle Konsequenzen in der Bundesschifffahrtsbehörde geben muss. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun wollen wir versuchen, die Emotionen ein wenig herunterzufahren und die ganze Sache einmal aus einem anderen Winkel zu betrachten.
Das haben bisher Hunderttausende Berliner so gemacht und haben sich daran erfreut. Eine ganze Branche, nämlich die Fahrgastschifffahrt mit den großen Reedereien dieser Stadt, hat sich darauf eingerichtet und bietet Attraktionen für die Menschen in dieser Stadt an. Sie ist damit ein Wirtschaftsfaktor. Sie hält auch Arbeitsplätze bereit und beschäftigt Menschen.
Lassen Sie mich erst einmal meines hier durcharbeiten. Wenn wir nachher noch Zeit haben, können wir das tun. – Dann sind noch ein paar Freizeitkapitäne, die sich dieser besonderen Perspektive der Stadt erfreuen und mit maximal 8 km/h – die zulässige Höchstgeschwindigkeit – unsere schöne Stadt auf einem 119 Jahre alten Gewässer dahinschippern. Schließlich sind noch die zahlreichen Anwohner an diesem Wasserweg, die sich an den zum Teil sehr breiten und grünen Uferseiten
ausruhen, erholen und sich einfach erfreuen. In diese Idylle platzt nun die Bombe. Seit dem 11. Mai ist der Landwehrkanal zunächst nur noch als Einbahnstraße und seit dem 26. Juni gar nicht mehr als Schifffahrtsweg befahrbar. Was war passiert? – Das Wasser- und Schifffahrtsamt als zuständige Bundesbehörde hat seine Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen
[Stefan Zackenfels (SPD): Falsch! – Daniel Buchholz (SPD): Wann denn? Hat geschlafen, das WSA, jahrelang! – Zuruf von Christian Gaebler (SPD)]
und diese Sperrung verfügt. Die Maßnahmen sind notwendig geworden, weil die Standsicherheit der Uferbefestigungen auf Teilstücken des Kanals nicht mehr gewährleistet war.
Das Schadensbild und damit die drohende Einsturzgefahr sind nach Aussagen von unabhängigen Gutachtern nach bereits eingetretenen Einstürzen von Boden, Unterspülung von Ufermauern, aber auch durch angestiegene seitliche Drücke auf die Ufermauern durch zu nahe an den Kaimauern stehende Bäume verursacht.
Dabei spielt überhaupt keine Rolle, ob diese Bäume gesund oder krank sind, im Gegenteil, ein gesunder Baum übt durch sein wachsendes Wurzelwerk vielleicht einen noch stärkeren Druck auf die Uferwände aus als ein kranker, der nicht mehr wächst.
Und im Übrigen gibt es ähnlich wie bei privaten Grundstücksgrenzen eine Abstandsverpflichtung bei der Pflanzung von Bäumen an Uferböschungen. Diese beträgt wegen der statischen Auswirkungen auf die Ufermauern vier Meter.
Wer sich schon einmal am Landwehrkanal aufgehalten hat, weiß aus eigener Ansicht, dass dies in großem Umfang nicht eingehalten wird. Das haben also die Gutachter
festgestellt. Und wenn ein Gutachter eine Gefahr aufzeigt, bleibt einer Behörde – ganz egal ob einer Berliner oder einer Bundesbehörde – nichts anders übrig, als ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und eine Schließung anzuordnen.
Die lehne ich auch ab. – So durch das Wasserschifffahrtsamt also geschehen, so weit Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht.
Gleichzeitig äußert sich die Behörde aus meiner Sicht nicht mit dem gebotenen Einfühlungsvermögen über notwendige Maßnahmen zur schnellen Wiedereröffnung des Kanals, über die Notwendigkeit von zunächst geschätzten 200 Baumfällungen. Das war wohl in der Sache sehr daneben. Aber vielleicht hatte man sich da so ein bisschen auf die 4-Meter-Abstandsregelung bezogen. Deshalb schlägt die Betroffenheit jetzt so hohe Wellen.
Wer sind die Betroffenen? – Da ist zunächst einmal die Fahrgastschifffahrt, die heute hier noch gar nicht genannt wurde, die plötzlich und unvorbereitet ihrem Geschäft in diesem Teilbereich nicht mehr nachgehen kann. Hier ist im Interesse der Reedereien und der Beschäftigten schnellstens eine Lösung zu finden, die naturgemäß nur eine Öffnung des Kanals bedeuten kann. Und da sind die Anwohner und Erholungssuchenden. Diese wollen ebenso natürlich die einmalige und schöne Stadtlandschaft erhalten. Ich glaube, das sollte unser aller Ziel sein.
Ich erkenne auch bei dem in der Öffentlichkeit so gescholtenen Wasser- und Schifffahrtsamt zumindest eine etwas größere Sensibilität als am Anfang. Aus rechtlicher Sicht hat nämlich das Wasser- und Schifffahrtsamt, wie bereits in der letzten Plenarsitzung von Frau Senatorin Junge-Reyer ausgeführt wurde, auch ganz andere Befugnisse. Ich zitiere:
Eine Fällgenehmigung ist für derartige Maßnahmen nicht erforderlich. Die Berliner Baumschutzverordnung nimmt Maßnahmen der für die Unterhaltung von fließenden Gewässern erster und zweiter Ordnung zuständigen Dienststellen im Rahmen der Pflege und Verkehrssicherheit von den sonst geltenden Fällverboten aus.
Von diesem Recht hat das Wasser- und Schifffahrtsamt bisher nur in einem notwendigen und geringen Umfang Gebrauch gemacht. Eins muss ich deshalb ausdrücklich sagen: Wenn im Interesse von Schutz von Leib und Leben der Bürger Bäume gefällt werden müssen, dann muss die
ses geschehen. Hierbei müssen sachgerechte und nicht ideologisch geprägte Lösungen gefunden werden, in denen nicht die numerische Anzahl der zu beseitigenden Bäume die Priorität haben darf.
Hier kann die Zahl fünf genau so richtig sein wie die Zahl 41. Das haben Fachleute zu entscheiden, denn sie haben auch die Verantwortung für unsere Unversehrtheit zu übernehmen.
Mir liegt am Herzen, dass wir noch sagen können, dass wir für die gefällten Bäume eine Ersatzpflanzung sehen wollen, und zwar im Verhältnis eins zu drei; für jeden gefällten Baum sollten drei neue gepflanzt werden. – Abschließend kann ich nur noch sagen, dass ich eine Änderung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf den Bundeswasserstraßen durch die bisherige Diskussion als nicht gegeben ansehe. – Danke!
Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete von Lüdeke. – Verzeihung, Herr von Lüdeke! Wir haben die Linksfraktion übersehen. Sind Sie so freundlich als Kavalier alter Schule? – Frau Platta, verzeihen Sie bitte, Sie haben das Wort!
Ich verzeihe Ihnen noch einmal, vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Spätestens am Montag dieser Woche bei der Besprechung dieses Themas im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr herrschte bei allen Mitgliedern Einigkeit über die Unverhältnismä