Danke schön! – Vielen Dank, Herr Wowereit! – Sie verwiesen richtig auf die finanzielle Situation des Hauses. Meinen Sie, dass es einen Zusammenhang zwischen Barenboims Tätigkeit in Mailand und dieser Notwendigkeit aus seiner Sicht gibt, möglicherweise eine solche Stelle neu zu schaffen?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Das kann ich nicht bestätigen, weil ich mit ihm noch nicht darüber gesprochen habe, was die Motivlage ist. Wir werden das tun, und dann werden wir auch die Motivlage besser beurteilen können.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Herr Abgeordnete Schruoffeneger das Wort. – Bitte sehr!
Ich habe auch eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Spricht der Senat mit einer Zunge, wenn die Senatsverwaltung für Gesundheit in ihrer Stellungnahme gegenüber der Föderalismuskommission ausführt:
Wenn der Staat bereits heute wichtige Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, kann eine Einschränkung der Verschuldungsmöglichkeiten gravierende Folgen haben (...). Deshalb sollte die Möglichkeit einer aktiven Stabilitätspolitik uneingeschränkt erhalten bleiben.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich denke, dass Sie aus einer Stellungnahme zitieren, die nicht vom Senat abgegeben worden ist, sondern von einem Gutachter.
Herr Wowereit! Interpretiere ich Sie jetzt richtig, dass der Staatssekretär der Gesundheitsverwaltung, als er diese Stellungnahme als Senatsverwaltung für Gesundheit abgegeben hat, sowohl die Ressourcen der Senatsverwaltung anscheinend für private Aktivitäten eingesetzt wie auch einen falschen Anschein mit dem Briefkopf erweckt hat?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! In der Kommission sitzt für das Land Berlin der Regierende Bürgermeister, und der Vertreter ist der Finanzsenator, und die geben Stellungnahmen für das Land Berlin ab. Ich weiß nur, dass der Staatssekretär, den Sie hier zitieren, als Gutachter benannt worden ist – sicherlich von einer Fraktion des Deutschen Bundestages, nehme ich an. Und deshalb gehe ich davon aus, dass er sich in dieser Funktion geäußert hat. Wenn da irgendwelche Zweifel herrschen, in welcher
Das ist nichts Tragisches. Ich höre stets, dass Herr Ratzmann auch immer irgendwelche Erklärungen abgibt, obwohl er nur Vertreter ist. Und deshalb weiß ich nicht, ob er für Sie eine Erklärung abgibt oder ob er eine Erklärung abgibt für die Gemeinschaft der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bundesweit, das wissen wir auch alles nicht. Aber das kann man noch aufklären, das ist doch ganz einfach. Wenn es Sie interessiert, werden wir Ihnen das zukommen lassen, Herr Schruoffeneger. Und über die Inhalte kann man sich auch im Ausschuss BundEuro auseinandersetzen.
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Es hat nun der Abgeordnete Meyer von der FDP-Fraktion die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. – Bitte sehr!
Ich habe eine Frage an den Finanzsenator. – Wie bewertet der Finanzsenator seine eigenen Modellrechnungen, nach denen Mieter in Altbauten in Ostberlin jährlich 2,18 € Grundsteuer pro Quadratmeter zahlen und Mieter in Sozialwohnungen in Westberlin 3,32 €/m2, Besitzer eines Einfamilienhauses in Ostberlin 2,29 €/m2 und Besitzer eines Einfamilienhauses in Westberlin 7,80 €/m2?
Dazu kann ich nur sagen: Das kann ich gar nicht bewerten, das sind Tatsachen. Ich weiß nicht, ob es vor oder nach der Erhöhung war, aber hierzu können Sie mich vielleicht aufklären.
Herr Sarrazin, das war wohl nach der Erhöhung. – Die Frage, die sich anschließt, auch wenn Sie eine Bewertung nicht abgegeben haben, ist, ob Sie oder der Senat planen, in der nächsten Zeit Initiativen auf Bundesebene vorzunehmen, die eine Änderung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuererhebung zum Ziel haben?
Das hätten Sie vielleicht gleich fragen sollen, Herr Abgeordneter, dann hätten wir uns eine Runde erspart. In der Tat ist hier etwas überfällig. Die Einheitswerte können so nicht mehr tragen. Da wir für die Erbschaftssteuer zu einer Bewertung nach dem gemeinen Wert übergehen müssen, wird man nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes im nächsten Jahr irgendwann daran gehen, für alle zu einer gemeinsamen Wertgrundlage zu kommen. Dann wird man auch irgendwann dazu kommen, dass man Altbauten und Neubauten unabhängig von ihrem Baualter nach ihrem Wert bewertet. Ob dadurch die Steuern fallen oder steigen, ob das insgesamt gerechter wird, ob es Ihnen dann besser gefällt, darüber unterhalten wir uns dann in einigen Jahren.
Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun berücksichtigen wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an die Justizsenatorin. – Welchen Grund gab es dafür, dass im neu gebauten Haftkrankenhaus ein Alarmknopf nicht funktionierte, und was haben Sie gegebenenfalls veranlasst, um die Alarmknöpfe in allen Justizvollzugsanstalten zu überprüfen, um Gefahren für unsere Vollzugsbediensteten auszuschließen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kluckert! Nach meiner Kenntnis ist das Alarmsystem im Justizvollzugskrankenhaus für ca. zwei Minuten ausgefallen. Es ist seitdem wieder funktionsfähig. Gleichwohl hat die Justizverwaltung bzw. auch das Justizvollzugskrankenhaus bei der entsprechenden
Firma den Auftrag zur Überprüfung gegeben. In Zukunft werden wir einen Wartungsvertrag abschließen, damit solche Pannen ausgeschlossen sind.
Danke schön, Frau Senatorin! – Sie haben die Möglichkeit einer Nachfrage, Herr Kluckert. – Bitte schön!
Verstehe ich Sie richtig, Frau Senatorin, dass Sie uns von dem Zufall überzeugen wollen, dass genau in den zwei Minuten, in denen das System ausgefallen ist, ein Alarm abgegeben wurde?
Ich bemühe mich, sie zu interpretieren. – Herr Abgeordneter Kluckert! Man steckt in solchen Systemen natürlich nicht drin. Und es kann immer, auch bei dieser Anlage, gelegentlich zu Pannen kommen. Das ist in solchen sicherheitsrelevanten Bereichen wie einem Justizvollzugskrankenhaus sehr misslich. Deswegen haben wir diesen kleinen Vorfall, der zu keinen weiteren Störungen geführt hat, zum Anlass genommen, eine grundlegende Prüfung in Auftrag zu geben, damit solche Vorfälle nach Möglichkeit ausgeschlossen werden können und, wenn sie gleichwohl eintreten, sofort reagiert werden kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister. – Es gibt gerade Pressemeldungen darüber, dass die Deutsche Bahn AG ihre Feststellungsklage zum Flughafen Tempelhof zurückgezogen hat. Haben Sie dazu nähere Informationen? Wie bewerten Sie das?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Gaebler! Dies ist heute über die Ticker gelaufen; ich habe in einem persön
lichen Gespräch mit Herrn Mehdorn kurz davor den Eindruck gewonnen, dass der juristische Kampf der Bahn gegen die Schließung Tempelhofs aufgegeben werden soll. Das hat jetzt offensichtlich Herr Siebert von der Bahn bestätigt.
Ich glaube, dass das Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts, das in allen Details die Rechtsauffassung des Senats, der Flughafengesellschaft, des Landes Brandenburg im Prinzip bestätigt hat, dazu geführt hat, dass die Bahn gesehen hat, dass man mit juristischen Schritten die Schließung Tempelhofs nicht verhindern kann. Dort ist noch einmal bestätigt worden, dass es nach gegenwärtigem Planungsrecht keinen Handlungsspielraum gibt, Tempelhof offen zu halten, auch nicht in einer eingeschränkten Teilnutzung für irgendeinen Flugbetrieb, wie auch immer der aussehen sollte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Schreiben an die Bahn im Zusammenhang mit der eingereichten Feststellungsklage noch einmal deutlich gemacht. Das Gericht hat auch deutlich gemacht, dass es sich nicht vorstellen kann, dass irgendein Gericht in Deutschland ein Rechtsgutachten für irgendjemanden macht, nur weil er eine rechtliche Frage geklärt haben will. Auch das haben wir immer gesagt, dass es keinen Ansatz für eine Feststellungsklage gibt, wenn man nur eine potenzielle Entscheidung haben will, zumal das Bundesverwaltungsgericht richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass die beiden Behörden und Länder, die für die veränderte Planung zuständig wären, nämlich Berlin und Brandenburg, nicht die Absicht haben, den LEP FS zu verändern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem festgestellt, dass, selbst wenn man diesen Weg einer veränderten Planung gehen würde, in dem komplizierten Abwägungsprozess dieser Planung, mit Auslegung und Anhörung von Beteiligten immer noch eine anschließende Abwägung passieren muss, ob man zu einer veränderten Entscheidung kommt. All das sind Positionen, die das Land Berlin auch im Abgeordnetenhaus vertreten hat, die heftig kritisiert und bestritten wurden, obwohl Juristen erkennen konnten, was das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt hat.
Insofern freue ich mich, dass bei der Bahn so viel Realitätssinn eingekehrt ist, dass man juristisch gegen diese Entscheidung nicht vorgehen kann. Ich begrüße daher das Verhalten der Bahn ausdrücklich und denke, dass auch andere, die meinen, mit juristischen Schritten die von den Gerichten bestätigten Entscheidungen wieder kippen zu können, sich daran ein Beispiel nehmen.
Herr Gaebler hat keine Nachfrage, sodass jetzt Frau Hämmerling die Möglichkeit hat, eine Frage zu stellen. – Bitte sehr, Frau Hämmerling!