Kinder in den Mittelpunkt! Gesundes Essen an gebundenen Ganztagsgrundschulen für alle Kinder sicherstellen
Jeder Fraktion steht eine Redezeit von bis zu 15 Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redner aufgeteilt werden kann. Es beginnt die SPD-Fraktion in Person von Frau Sandra Scheeres, die das Wort hat. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinder haben Rechte – dieser Satz ist einfach, kurz und richtig. Seit 1992 gilt dies in Deutschland durch die UN-Kinderrechtskonvention noch umfassender. Daran ändern auch die Vorbehalte nichts, die von Deutschland in einer Erklärung gegenüber der UN vorgebracht wurden. Bereits im Zweiten Staatenbericht
wurde zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention von der damaligen Bundesregierung ausgeführt, dass es aus ihrer Sicht nicht notwendig gewesen wäre, diese Erklärung abzugeben. Allerdings konnten damals die Vorbehalte nicht zurückgenommen werden, weil die Bundesländer sich auf solch ein Verfahren nicht verständigen konnten. Insofern möchte ich vor allem die Bedeutung des Engagements Berlins in den Ländergremien, das auch im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eingefordert wird, ausdrücklich betonen. Auch ich bin für eine vorbehaltlose Zustimmung zur UN-Kinderrechtskonvention. Dies haben wir auch im Koalitionsvertrag formuliert.
Ich freue mich, dass die Rechte der Kinder in vielen Parteien eine große Rolle spielen. Zwei wichtige Bereiche der Kinderrechte bilden auch heute den Schwerpunkt unserer Debatte: erstens das Recht auf Beteiligung und zweitens das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt.
Eine wichtige Errungenschaft der UN-Kinderrechtskonvention war und ist es, dass Kinder nicht mehr nur als Objekte betrachtet werden, sondern als Subjekte. Beteiligungsrechte für junge Menschen sind das sichtbare Zeichen für diesen Perspektivwechsel. Dabei geht es darum, Kinder selbst zu beteiligen. Kinder und Jugendliche müssen an den Entscheidungen in ihrem Lebensumfeld beteiligt werden. Dort ist es auch am einfachsten, altersgerechte Formen der Partizipation zu entwickeln und zu verankern. Junge Menschen müssen darüber hinaus schnell Erfolge ihres Engagements erleben können. Wenn sie sich an einer Entscheidung beteiligen, darf das Ergebnis nicht erst nach vielen Jahren sichtbar werden.
All dies spricht für eine besondere Verantwortung der bezirklichen Ebene. Die Bezirke haben in Berlin bereits eine Verpflichtung, die Mitwirkung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden kommunalen Planungen und Entscheidungen sicherzustellen.
Das Land hat die Bezirke bei der Schaffung der strukturellen Rahmenbedingungen für Beteiligungspolitik angeregt und unterstützt. Vielfältige Aktivitäten wurden dabei in den letzten Jahren entwickelt und erprobt. Erst auf der Grundlage solcher konkreten Beteiligungsprojekte und ihrer Auswertung können die Beteiligungsmöglichkeiten von allen Kindern und Jugendlichen verbessert werden.
Dabei haben das Land und die Bezirke gemeinsam die Aufgabe, gute Lösungen in ganz Berlin zu verankern.
Wir sind auf einem guten Weg, und ich bin offen für die interessanten und neuen Formen der direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Meiner Meinung nach brauchen wir in diesem Zusammenhang keine neuen Gremien wie z. B. eine Kinderkommission. Wir sollten den Bezirken lieber Zeit und Raum geben, die Entwick
Damit komme ich zu meinem zweiten Punkt. – So spannend die Debatte über die richtige Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist – sie setzt eines voraus: Kinder und Jugendliche müssen sich als Persönlichkeiten entfalten und einbringen können. Damit bin ich beim Thema Kinderschutz: Das Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Schutz vor körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt sowie das Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen bilden die Basis für ein positives Aufwachsen. Sie sind damit auch Voraussetzung für all unsere Beteiligungsbemühungen. Wenn wir heute über Kinderrechte reden, möchte ich daher ausdrücklich betonen: Schutz und Chancengleichheit für alle Kinder ist eine der größten Herausforderungen für Politik und Gesellschaft.
Wie Sie alle wissen, haben wir – neben der UN-Kinderrechtskonvention, dem Grundgesetz oder auch dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – genügend Gesetzesgrundlagen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen regeln. Diese Gesetze sind dringend notwendig, um die Rechte der Kinder zu schützen. Wir müssen aber mit Bedauern feststellen, dass wiederholte Fälle von Verwahrlosung und Misshandlungen in unserer Gesellschaft und auch in unserer Stadt auftreten. Immer wieder haben einzelne Fälle uns und die Öffentlichkeit sehr bewegt. So bedauerlich jeder einzelne Fall auch ist, die breite Debatte zeigt auch ein gewachsenes öffentliches Bewusstsein, eine Sensibilität für dieses Thema. Die Menschen, aber auch die Verantwortlichen der Institutionen haben gelernt, genauer hinzuschauen, nicht wegzusehen und viel schneller zu reagieren, um unsere Kinder zu schützen.
Wir als SPD-Regierungsfraktion sahen und sehen wesentliche Aufgaben darin, Berliner Kinder und Jugendliche zu schützen. In diesem Zusammenhang habe ich einen wichtigen Aspekt bereits häufiger betont und möchte ihn auch heute noch einmal herausstellen: Wir haben die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die, die Schutz benötigen, diesen auch bekommen. Dies tun wir nicht erst jetzt, sondern das haben wir bereits in der Vergangenheit getan.
Dieser Anspruch prägt die Arbeit aller Verantwortlichen seit Jahren. Auch angesichts der Fälle der letzten Monate dürfen wir nicht vergessen, was engagierte Menschen im Interesse des Kinderschutzes geleistet haben und leisten. Trotzdem eint alle Verantwortlichen die Erkenntnis, dass der bestehende Kinderschutz weiterentwickelt und optimiert werden muss. Dieser Aufgabe stellen wir uns. Das Konzept Netzwerk Kinderschutz wird derzeit umgesetzt; in der Praxis wird sich zeigen, welche Ansätze greifen und wo zukünftig noch Handlungsbedarf besteht. Das beste Konzept wird nur dann wirksam, wenn es in den Bezirken vor Ort mit Leben gefüllt wird.
Mit dem Konzept Netzwerk Kinderschutz bestreiten wir den richtigen Weg, um aufbauend auf den vorhandenen und durchaus bewährten Hilfestrukturen unser System weiterzuqualifizieren und um noch verlässlicher zu werden. Es ist richtig und wichtig, dass der Senat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet hat, um die Umsetzung des Konzeptes zu begleiten und weiter entwickeln zu können.
Bei der Weiterentwicklung des Kinderschutzes haben wir als SPD klare Ziele formuliert: den Aufbau eines Frühwarnsystems, schnelle und unbürokratische Hilfen durch kompetente Ansprechpartner in Krisenfällen, eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Selbstmelder oder auch Fachleute in Kindertageseinrichtungen und Schulen wie die Hotline, die wir eingerichtet haben. Die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen im Interesse des Wohls der Kinder muss sich noch optimieren. Lassen Sie mich auf einige Erfolge, aber auch auf Probleme eingehen. Ich finde es erfreulich, dass die Hotline so gut angenommen wird. Positiv ist auch, dass zur Zeit die Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern und den Gesundheitsdiensten abgeschlossen wird. Zu den Erfolgen in diesem Bereich gehört es, dass Ausführungsvorschriften auch für die Gesundheitsdienste in naher Zukunft realisiert werden. Allerdings würde ich mich freuen, wenn die Berufsverbände im Gesundheitsbereich zu verbindlicher Kooperation und Zusammenarbeit stärker eingebunden werden könnten.
Lassen Sie mich abschließend auf die Situation in den Jugendämtern eingehen. Wer Leistungen gerade im Bereich des Kinderschutzes erwartet, muss auch leistungsfähige Strukturen gewährleisten. Dies ist im Bereich der Jugendämter aktuell, aber auch perspektivisch eine große Herausforderung.
Ich nenne nur die Punkte unbesetzte Stellen und Altersentwicklung bei den Beschäftigten. Wir werden ganz genau hinsehen müssen, welche Auswirkungen Einsparungen auf die Qualität der Arbeit haben. Ich bin die Letzte, die alles schönreden will. Ich bin aber auch die Letzte, die glaubt, mehr Geld und mehr Personal führten automatisch zu besserer Qualität und mehr Leistung.
Wir debattieren heute über Kinderrechte, Partizipation und Kinderschutz. Lassen Sie uns bei allem Streit in der Sache eins nicht vergessen: Wir haben gemeinsam eine Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt; sie müssen unsere Entscheidungen leben. Lassen Sie uns daher Erfolge weiterhin ausbauen und noch vorhandene Probleme lösen, im Interesse der Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt. – Vielen Dank!
Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb haben wir dieses Land nicht von unseren Vätern geerbt, sondern von unseren Kindern geborgt.
Wer sich einmal die Mühe macht, alle parlamentarischen Initiativen dieser und der letzten Legislaturperiode zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl durchzuschauen, der wird angenehm überrascht sein über die Zahl der verschiedenartigen Anträge. Er wird aber auch enttäuscht sein über die Anzahl der ablehnenden Voten, die die Mehrheit in diesem Haus produziert. Politik zu machen, das ist das Bohren dicker Bretter, das geht nur mit Beharrlichkeit. Davon habe ich bekanntermaßen sehr viel, und deshalb mache ich einen erneuten Versuch, eine Mehrheit dieses Hauses von meinen Argumenten zu überzeugen. Ich will dies mittels dreier Erläuterungen tun.
Zum Ersten: Kinder brauchen unsere Zuwendungen, unseren Schutz und optimale Bedingungen zu ihrer Entwicklung. Dass es vielen Kindern an diesen Grundbedingungen fehlt, zeigt die zunehmende Tendenz zu Verwahrlosung von Kindern sowie die ansteigende Zahl der bekannt gewordenen Fälle von Kindermisshandlung und Kindervernachlässigung. Deshalb stimmen wir dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufnahme der Kinderrechte in die Berliner Verfassung insbesondere auch unter dem damit verbundenen Kinderschutzgedanken zu.
Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass die Familie als primäre Sozialisationsinstanz ins Abseits gedrängt wird. Die Familie ist und bleibt von zentraler Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Gerade in der Familie können individuelle Problemlagen abgemildert werden. Deshalb wollen wir, dass die Institution Familie in allen ihren Ausformungen – Mutter-Kind, VaterMutter-Kind, Vater-Kind und so weiter – die größtmöglichen Hilfen und Unterstützung erhält. Das kann man nicht, indem die Hilfe zur Erziehung zusammengestrichen, Familienberatung und Familienbildung eingedampft und die Elternarbeit sträflich vernachlässigt wird. Hier muss es einen ganzheitlichen Ansatz geben, keine Separierung. Eine solche Separierung ist leider bei dem Antrag zur Kinderfreundlichkeitsüberprüfung festzustellen.
Er ist unter dem von mir dargestellten Aspekt zu kurz gegriffen, denn da, wo es den Familien gut geht, geht es in der Regel auch den Kindern gut. Deshalb sollten wir uns hier im Hause alle an bereits gefasste Beschlüsse halten wie z. B. zur Einführung von Kinder- und Familienverträglichkeitsprüfungen – übrigens ein CDU-Antrag – für das Verwaltungshandeln auf Senats- und Bezirksebene sowie die Umsetzung der Leitlinien für eine kinder- und