Protocol of the Session on May 10, 2007

Das Problem, das wir jetzt haben und über das wir uns heute alle ereifern, ist in Ihrer Regierungszeit nicht gelöst worden. Es musste erst – das sollten sich die Grünen überlegen – eine große Koalition aus CDU und SPD kommen, um das Thema überhaupt ernsthaft anzugehen. Das hat Rot-Grün versäumt.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Da, Herr Schäfer, verstehe ich, dass Sie sich aufregen, wenn man Sie daran erinnert. Aber wir werden Sie nicht aus dieser Verantwortung entlassen. Wir werden es nicht zulassen, dass die Grünen diesen Gestus haben: Wir sind nirgendwo dabeigewesen, für nichts verantwortlich, aber ansonsten bei anderen maßlos Kritik üben. Das ist nicht in Ordnung. Das wird nicht akzeptiert werden.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Herr Wolf! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Eichstädt-Bohlig?

Ja, bitte!

Ich bin etwas erstaunt, wie die Linksfraktion und Sie jetzt meinen, Rot-Grün hätte nichts im Bereich Energiewirtschaft getan. Ist Ihnen bekannt, dass erstens das Energiewirtschaftsgesetz, das die Liberalisierung gebracht hat, unter der Kohl-Regierung von Herrn Rexrodt initiiert wurde?

[Dr. Martin Lindner (FDP): Das ist gut!]

Ist Ihnen zweitens bekannt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz unter Rot-Grün gemacht, die Energiesparverordnung unter Rot-Grün ganz drastisch novelliert wurde und das Marktanreizprogramm unter Rot-Grün gemacht wurde? Ist Ihnen bekannt, dass die Energiekontrolle, die es Ihnen erlauben würde, die Konzessionsverträge mit Vattenfall zu kündigen und Netz und Betrieb zu trennen, auch unter Rot-Grün gemacht wurde? Ist Ihnen also bekannt, dass Sie hier ständig Lügen verbreiten,

[Protestrufe von der Linksfraktion]

Rot-Grün hätte in den sieben Jahren rot-grüner Regierung nichts Wegweisendes in Sachen Energiepolitik gemacht?

[Beifall bei den Grünen – Dr. Martin Lindner (FDP): Frau Eichstädt! Sie pöbeln! Passen Sie auf, was es morgen heißt!]

Liebe Frau Kollegin! Sie können noch so viel aufzählen, das ist auch alles richtig, das habe ich auch nicht bestritten, aber das löst alles – –

[Zuruf von Michael Schäfer (Grüne)]

Herr Schäfer! Auch wenn Sie noch so laut dazwischenrufen, ändert das nichts daran, dass Sie an dem Punkt, wo man etwas hätte tun müssen, am Energiewirtschafts

gesetz, an dieser Scheinliberalisierung, nichts getan haben.

[Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne): Habe ich doch eben gesagt!]

Warum haben wir heute das Problem, wenn Sie das alles vor acht Jahren schon gelöst haben?

[Beifall bei der Linksfraktion]

Warum haben wir heute das Problem und diskutieren hier über die nicht ausreichende Regulierung?

[Volker Ratzmann (Grüne): Gesetze müssen umgesetzt werden!]

Weshalb muss die große Koalition, die jetzige Bundesregierung, hier nachbessern und nacharbeiten, um überhaupt die Instrumente zu schaffen, mit denen man preisregulierend eingreifen kann?

[Zuruf von Michael Schäfer (Grüne)]

Weshalb ist das denn so, liebe Kollegin Eichstädt-Bohlig? – Weil Sie an dieser Stelle Wichtiges nicht getan haben, was jetzt die Nachfolgeregierung anpacken muss.

[Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne): Umsetzen, Herr Wolf! Sie haben Handlungsbedarf!]

So viel erst einmal zu den Grünen. Ich will hier keinen Privatdisput führen, sondern zu den weiteren Themen kommen.

Damit, Herr Lindner, komme ich zu der Preisgenehmigung und der Preisgenehmigungspflicht. Das Problem bei der Preisgenehmigungspflicht, wie sie bis zum 30. Juni dieses Jahres besteht, liegt darin, dass sie – so war es schon in den letzten Jahren – faktisch leerläuft, weil wir auf der einen Seite das sogenannte Unbundling haben. Das heißt, dass die Energieversorgungsunternehmen nach dem Energiewirtschaftsgesetz eine – auch kalkulatorische – Trennung zwischen den Bereichen Produktion, Netz und Vertrieb vornehmen müssen. Die Preise – ich vermute, Sie wissen es, aber ich sage es noch einmal im Zusammenhang, weil bei diesem Thema immer viel Verwirrung entsteht – und die Preiskontrolle bezogen sich immer nur noch auf den Vertrieb. Wenn also vonseiten der Produktion an den Vertrieb zu den erhöhten Preisen der Strombörse geliefert wurde, sind das Vertriebskosten. Deshalb haben alle Wirtschaftsminister die Preiserhöhung letztendlich genehmigen müssen. Auch der Kollege Rhiel in Hessen hat zum 1. Januar, weil er seine Linie nicht weiter hat durchhalten können, die Preiserhöhung genehmigt.

[Dr. Martin Lindner (FDP): Nein!]

Herr Lindner, Sie haben vorhin aus der Rede zitiert, die ich im Bundestag gehalten habe, und aus meiner Presseerklärung. Ich habe mir das kommen lassen. In der Bundestagsrede wie auch in der Presseerklärung habe ich Folgendes zu der Initiative Nordrhein-Westfalens, die Preisgenehmigung zu verlängern, gesagt. Da habe ich den Zusatz gemacht, dass wir eine andere Preisgenehmigung

brauchen, als wir sie jetzt haben, nämlich – ich zitiere aus der Rede –:

Wir, also die Genehmigungsbehörden in den Ländern, müssen die Möglichkeit haben, eine wirkliche Konzernbetrachtung vorzunehmen und zu sehen, welche Gewinnsituation in den Konzernen insgesamt besteht; es reicht nicht, nur die Situation im Unternehmensteil Vertrieb betrachten zu dürfen. Denn nur dann könnte man wirklich zeigen, dass Extraprofite abgeschöpft werden und dafür sorgen, dass die Verbraucher vernünftige und verträgliche Preise bekommen.

D. h. es kann nicht einfach um eine Verlängerung der gegenwärtigen Preisgenehmigung gehen, weil diese leerläuft, nicht wirkungsvoll ist, sondern man brauchte ein neues Instrument. Die Kollegin Thoben hat aufgrund der Diskussion in der Wirtschaftsministerkonferenz dann auch die NRW-Initiative im Bundesrat ruhen lassen. D. h. Nordrhein-Westfalen verfolgt diese Initiative gegenwärtig nicht weiter – das auch als Hinweis an die CDU. Es wäre gut, wenn man selbst recherchieren würde, was aus einer solchen Bundesratsinitiative geworden ist, bevor man so eine Rede hält. Aus der Diskussion innerhalb der Wirtschaftsminister ist nämlich klar geworden, dass die Bundesratsinitiative in der Form, wie Nordrhein-Westfalen sie eingebracht hat, nicht greifen kann. Stattdessen ist in der Wirtschaftsministerkonferenz der Vorschlag entwickelt worden – der jetzt auch vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt wird –, nämlich die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht. Die Verschärfung des Kartellrechts ist hier schon im Einzelnen dargestellt worden. Durch die Umkehr der Beweislast im Vergleich mit anderen Stromversorgungsunternehmen ist man dann auch in der Lage einzugreifen, und das kartellrechtliche Instrumentarium wird geschärft.

Herr Senator Wolf! Darf ich Sie kurz unterbrechen? § 52 der Geschäftsordnung sieht vor, dass sich der Senat bei seiner Redezeit in etwa an die Redezeit der Fraktionen halten soll. Wir haben Ihnen jetzt schon 13 Minuten bewilligt. Vielleicht sind Sie so freundlich und kommen zum Schluss. Ich kann Ihnen das Wort nicht entziehen, aber es ist eine Empfehlung der Geschäftsordnung, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich daran halten würden.

[Zuruf von der Linksfraktion]

Herr Präsident! Mir ist die Empfehlung der Geschäftsordnung bekannt. Ich bin allerdings auch im Interesse eines lebendigen Parlamentarismus sehr ausführlich auf Zwischenrufe aus der Fraktion der Grünen und aus anderen Fraktionen eingegangen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Das sollte entsprechend berücksichtigt werden. – Insofern ist aus der Wirtschaftsministerkonferenz – auch aufgrund der Initiative und Vorschlägen aus Berlin – eine Reihe von Initiativen hervorgegangen. Das eine ist die Verschärfung des Kartellrechts, die jetzt auf den Weg gebracht worden ist und von der ich hoffe, dass sie in der zweiten Jahreshälfte beschlossen sein wird.

Wir haben zum zweiten die Initiative, dass es eine Privilegierung neuer Kraftwerksbetreiber beim Netzzugang geben soll, dass es verbesserte Transparenz an der Strombörse gibt und das Thema der Zertifikate und der Einpreisung der Zertifikate angegangen wird. Wir werden auf der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz u. a. den Vorschlag diskutieren, die Zertifikate zu versteigern und die Erlöse daraus zu nutzen, um die Stromsteuer abzusenken. Das ist ein Vorschlag, der dort weiterhin zur Diskussion steht. Es wird darum gehen, hier zusätzliche preissenkende und -dämpfende Maßnahmen zu ergreifen.

Das Bundeskartellamt ist mittlerweile aktiv geworden, was das Thema Emissionszertifikate angeht. Es wird erwartet, dass es im Sommer dieses Jahres zu einer Entscheidung des Bundeskartellamtes kommt. Ich glaube, es ist ziemlich eindeutig, dass hier ein Missbrauch von Marktmacht vorliegt, denn in anderen Unternehmensbereichen in anderen Branchen, Industrieunternehmen, die auch auf Emissionszertifikate angewiesen sind, ist es eben nicht gelungen – weil dort Wettbewerb existiert –, die kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate in den Preis mit einzubeziehen und dadurch Windfall-Profits zu erzielen. Das war nur bei den Energieversorgungsunternehmen so, und das kann nur an der oligopolistischen Struktur liegen.

Eine letzte Anmerkung noch, Herr Lindner, denn da waren Sie in Ihrer Rede zur Begründung der heutigen Diskussion nicht ganz präzise. Sie haben die Absenkung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur angesprochen. Das ist richtig, diese Absenkung gab es. Der Genehmigungsbescheid für die letzten Stromtarife hat die Verpflichtung für Vattenfall beinhaltet, diese Absenkung der Netzentgelte unverzüglich an die Verbraucher weiterzugeben. Das ist genau zu dem Zeitpunkt geschehen, als der Bescheid vonseiten der Bundesnetzagentur bezüglich der Verteilnetze erfolgt ist, und im September hat es eine Strompreissenkung um ca. 6 Prozent auf der Grundlage der Auflage in meinem Bescheid gegeben. D. h., es ist genau das gemacht worden, was rechtlich möglich ist, nämlich dafür zu sorgen, dass diese Preissenkung unverzüglich an die Verbraucher weitergegeben worden ist.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Wenn man sich die Diskussion in ihrer Essenz betrachtet, sind wir uns hier im Parlament über alle Fraktionen hinweg, glaube ich, einig, nicht nur in der Ablehnung der von Vattenfall angekündigten Strompreiserhöhung, sondern auch über die Frage, was die sinnvollen Instrumente sind, nämlich die Verschärfung der im Bundeskabinett beschlossenen Kartellrechtsnovelle, die Erleichterung des Netzzugangs, die weitere Unterstützung der Bundesnetzagentur in ihrer Arbeit bei der Regulierung der Netze –

das ist zurzeit der einzige Bereich, der reguliert wird, allerdings zu spät, erst seit dem letzten Jahr –, und dass wir sehen müssen, dass hier auch der entsprechende Netzzugang erleichtert wird und monopolistische und oligopolistische Strukturen aufgebrochen werden. Insofern muss ich sagen: Von der Essenz her, außer dass sich die Opposition naturgemäß über den Senat aufregen und dem Senat sagen muss, an was er alles schuld ist, sind wir uns einig.

[Michael Schäfer (Grüne): Nein! Trennung von Netz und Betrieb!]

Sie wollen offensichtlich – so habe ich Ihren Beitrag verstanden – das Netz an einen anderen Betreiber weitergeben. Das halte ich für keine zielführende Lösung, sondern wenn man über eine Trennung von Netz und Betrieb ernsthaft diskutieren will, dann muss man eine ordnungspolitisch saubere Lösung machen, indem man sagt: Wir müssen dafür sorgen, dass in der Bundesrepublik die Netze wieder staatlich sind,

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

weil der Staat die Infrastruktur vorhalten soll und damit eine andere Form von Wettbewerb zwischen den Betreibern und den Energieerzeugern existiert – so, wie es in einer Reihe von europäischen Ländern der Fall ist. Aber die Netze jetzt auszuschreiben – ich habe es Ihnen neulich schon in einer Diskussion gesagt –, den Weg zu gehen, den RWE aus konzerninternen Gründen in NordrheinWestfalen gehen will, nämlich die Netze auszuschreiben und Heuschrecken als Bewerber für die Netze zu haben, das kann nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Deshalb: Wenn wir das Thema Trennung von Netz und Betrieb angehen wollen, dann brauchen wir eine Grundsatzregelung in der Bundesrepublik Deutschland, und dazu liegt ein entsprechender Antrag meiner Fraktion im Deutschen Bundestag vor.

[Zuruf von Ramona Pop (Grüne)]

Dann brauchen wir eine Grundsatzregelung, dass die Netze in staatliches Eigentum überführt werden und damit für alle Unternehmen Infrastruktur zu den gleichen Konditionen bereitgestellt wird. Das wäre eine saubere ordnungspolitische Lösung, aber nicht, das einem anderen privaten Betreiber zu übergeben. Das bringt uns nicht weiter. Das ist wieder eine typische grüne Scheinlösung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!