Protocol of the Session on April 26, 2007

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lux?

Nein, das habe ich ihm schon gesagt, jetzt nicht. Wir können im Ausschuss in Ruhe darüber reden.

Ich möchte mich nicht darauf beschränken, nur das Verfahren zu kritisieren – es ist kritikwürdig, Sie hätten das nicht tun sollen.

Ich denke, es ist gerechtfertigt, dass wir an ein, zwei Punkten deutlich machen, wo die inhaltlichen Unterschiede in der Herangehensweise liegen.

Über eines herrscht doch eine große Übereinstimmung, Herr Ratzmann: Wir alle wollen den Primat der Erziehung, den Primat der Resozialisierung. Wir wollen ihn übrigens nicht nur im Bereich des Jugendstrafrechts; im Bereich des Jugendstrafvollzugs geht es um Erziehung. Resozialisierung wollen wir überall im Strafvollzug erreichen, und das ist seit über 30 Jahren der Leitsatz unserer Strafvollzugspolitik. Das verbindet uns sehr, und ich erkenne auch an, dass der Gesetzentwurf der Grünen in diesem Geist geschrieben worden ist. Trotzdem hat die SPD an einigen Punkten eine andere Schwerpunktsetzung.

Ich greife einmal willkürlich drei Punkte heraus. Wir könnten uns auch über die Anstaltskleidung unterhalten, von der ich glaube, dass sie angesichts des Konkurrenzverhaltens von Jugendlichen ein wichtiger Beitrag zur Erziehung sein kann.

Ich beginne einmal mit dem Grundsätzlichen: Bei der Definition der Ziele und Aufgaben des Jugendstrafvollzugsgesetzes wollen die Grünen den Schutz der Allgemeinheit aus dem Gesetz streichen. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben ganz bewusst gesagt: Wir brauchen die Intensivtäterrichtlinie von Staatsanwaltschaft und Polizei, wir brauchen die Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft, um auf diesem Gebiet die Strafverfolgung effektiver zu machen mit dem Ziel, die Allgemeinheit zu schützen. Wir wollen auch Resozialisierung erreichen, um die Allgemeinheit zu schützen, denn ein resozialisierter ehemaliger Straftäter ist keiner mehr, und das ist die beste Generalprävention, die man sich nur denken kann. Deswegen gehört der Schutz der Allgemeinheit in das Gesetz. Sie hätten ihn nicht herausstreichen sollen.

Ich sehe, dass meine Redezeit abläuft. Deswegen will ich mich kurz fassen. – Der zweite Punkt, der noch wichtig ist: Sie wollen das Erziehungsziel, dass der Straftäter Unrechtsbewusstsein für das Unrecht seiner Tat und ein Bewusstsein für das Leid seiner Opfer zu erreicht, aus dem Gesetz streichen. Das halte ich für einen vollkommen verfehlten Ansatz. Es ist ganz wichtig, dass der Straftäter versteht, was er angerichtet hat, dass er versteht, wem er Leid zugefügt hat und in welcher Weise das geschehen ist. Nur wenn er das verstanden und verinnerlicht hat, kann er überhaupt resozialisierungsfähig werden, und deswegen gehört das in das Gesetz. Das werden wir mit Sicherheit nicht preisgeben.

Diese beiden Beispiele – ich lasse es bei zwei Beispielen bewenden, weil meine Redezeit um ist – zeigen, wie unterschiedlich der Ansatz ist und weswegen ich auch glaube, dass inhaltlich der Referentenentwurf der Senatsverwaltung wesentlich besser ist und wesentlich weiter geht, als das, was Sie hier vorhaben. Insofern meinen Dank an Gisela von der Aue und ein klares Signal: Wir werden den Referentenentwurf der Senatsverwaltung unterstützen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Rissmann das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ratzmann! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Felgentreu! Meine verehrten Damen! Werte Herren! – Herr Ratzmann! Ich stehe hier sicherlich nicht im Verdacht, dem Kollegen Dr. Felgentreu oft recht zu geben. Das werden Ihnen die Kollegen aus dem Rechtsausschuss bestätigen können. Dennoch muss auch ich mich fragen, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute, gerade vor dem Hintergrund, dass der eben schon genannte Referentenentwurf vorliegt, einen eigenen Entwurf für ein Gesetz zur Normierung des Jugendstrafvollzuges hier in Berlin vorlegt. Aus meiner Sicht wäre es sachdienlich gewesen, wenn wir auf der Grundlage dieses Referentenentwurfs der neun Bundesländer diskutieren, im Rahmen des herkömmlichen parlamentarischen Verfahrens unsere Anmerkungen machen und sich auch darauf beziehende Änderungen anbringen. Deshalb werde ich mich – ähnlich wie der Kollege Dr. Felgentreu – nur auf eine Anmerkung zu Ihrem Gesetzentwurf beschränken und im Übrigen aus Sicht der CDU-Fraktion darstellen, was unsere schwerpunktmäßigen Anmerkungen zu diesem Jugendstrafvollzuggesetz sind.

Ähnlich wie Dr. Felgentreu es gesagt hat, muss man klar herausstellen, dass der eben genannte Referentenentwurf der neun Bundesländer in seinem § 2 Satz 2 dem zu Recht bestehenden Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt, indem er nämlich vorschreibt, dass neben der Erreichung der Befähigung der Gefangenen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten führen zu können, gleichberechtigt daneben zu stehen hat, dass das Vollzugsziel auch darin besteht, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Ihr § 2 sieht dies nicht mehr vor, was wohl exemplarisch dafür steht, dass Sie einige Realitäten offenbar nicht anerkennen oder nicht anerkennen wollen. Es ist bemerkenswert, Herr Ratzmann: Am Anfang Ihrer Rede haben Sie eine Situationsbeschreibung abgegeben, der ich sofort zustimmen würde. Gerade angesichts dieser Situationsbeschreibung bleibt für mich vollkommen unklar, warum Sie eine so wichtige Aussage im Bereich Ziele und Aufgaben des Vollzuges einfach weglassen.

[Beifall bei der CDU]

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lux?

Da kann ich nicht nein sagen.

Bitte schön, Herr Kollege Lux!

Danke, Herr Präsident! Danke, Herr Rissmann! – Stimmen Sie mit mir überein, dass der Schutz der Allgemeinheit grundlegender Gedanken jedes Rechtsstaats ist, sich dies aber im Bereich des Jugendstrafvollzuggesetzes, wenn man sich darauf kaprizieren würde, so auswirken würde, dass manche Sicherheitsmaßnahmen in der Priorität zulasten der jugendlichen Strafgefangenen gingen – weil nicht genügend Kapazität im Sozial- und Lehrbereich zur Verfügung steht, nur ein Stichwort: 4 Lehrer in der Jugendstrafvollzugsanstalt Charlottenburg bei etwa 530 jugendlichen Strafgefangenen – warum also Sicherheit als erstes Ziel in das Gesetz schreiben?

Sehr geehrter Herr Kollege Lux! Sie werden verstehen, dass ich hier einen gewissen roten Faden zu verfolgen habe, deshalb gehe ich nur kurz darauf ein. Wir beide wissen, dass Recht auch immer heißt, abzuwägen und Dinge gleichberechtigt zu berücksichtigen. Das sollte man hier tun, und ich denke, sowohl das Gesetz kann hier einen angemessenen Ausgleich herstellen als auch die praktische Umsetzung. Ich biete gern an, dass wir uns im Einzelnen darüber an anderer Stelle verständigen.

Ich will auf die Schwerpunkte eingehen, die meiner Fraktion im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens wichtig sind. Zunächst möchte ich festhalten, dass es – das liegt auf der Hand – keinem Beteiligten etwas bringen wird, in das Gesetz weitgehende Ansprüche der Gefangenen hineinzuschreiben, wenn diese nicht finanzierbar sind.

[Beifall bei der CDU]

Deshalb wird meine Fraktion darauf achten, dass dann dafür auch die erforderliche Haushaltsvorsorge getroffen wird, damit dieses Parlament – also wir – nicht nur reine Luftnummern produziert.

Ähnliches gilt für die personelle und sachliche Ausstattung im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes und im Bereich des erzieherischen Personals. Schon heute weisen die Berliner Justizvollzugsanstalten einen eklatanten Personalmangel auf, den hier keiner ernsthaft bestreiten wird. Wenn also der Vollzug der Jugendstrafe zu Recht den Inhaftierten durch Betreuung und Erziehung auf ein sozialverträgliches Leben vorbereiten soll, kann das nur gelingen, wenn dazu im ausreichenden Maße Dienstkräfte des allgemeinen Vollzugsdienstes, Sozialarbeiter und Pädagogen zur Verfügung gestellt werden. Hier werden wir darauf achten, dass der Senat darlegt, wie das gelingen soll. Unserer Meinung nach ist die personelle Ausstattung geradezu konstituierend, wenn man dem Erziehungsgedanken nachgehen will.

[Beifall bei der CDU]

Ein weiterer Punkt, der uns sehr am Herzen liegt, ist, dass darauf zu achten sein wird, dass der Sonderrolle Berlins in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden muss. Unter den neun Bundesländern, die diesen Referentenentwurf erarbeitet haben, nimmt Berlin aus zwei Gesichtspunkten heraus eine besondere Rolle ein. Zum einen haben wir in Berlin stärker als andere Bundesländer das Problem der jugendlichen Intensivtäter, und wir haben auch einen hohen Anteil an Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft im Bereich bestimmter Deliktsgruppen. Hier gilt es, Wege zu finden, auch mit jugendlichen Intensivtätern adäquat umgehen zu können, und vor dem Hintergrund des Anteils Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft muss meines Erachtens auch dafür Sorge getragen werden, dass wir in dem Gesetzgebungsverfahren auch als Aufgabe des Vollzugs festschreiben, dass die Vermittlung der deutschen Sprache auch eine Aufgabe des Vollzugs ist, weil wir diesem Personenkreis damit eine sinnvolle Hilfestellung geben.

[Beifall bei der CDU]

Ferner gilt es, in diesem Zusammenhang zu klären, wie der Umstand, dass im Vollzug verschiedenste Kulturen aufeinandertreffen, eine konzeptionelle Beachtung findet, um etwaige daraus resultierende Konflikte zu vermeiden.

Mein letzter Punkt: Das Gesetz muss klare Antworten geben, die nötigen Instrumentarien aufzeigen und diese zur Verfügung stellen, um auch mit denen umgehen zu können, bei denen trotz aller Mühe der Erziehungsgedanke versagt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank, Herr Rissmann! – Das Wort für die Linksfraktion hat der Herr Abgeordnete Dr. Lederer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun müssen wir hier darüber reden, wie wir die neue Gesetzgebungskompetenz für den Straf- und Jugendvollzug nutzen. Ich bin froh – und das sage ich hier auch ganz offen –, dass sich neun Länder zusammengetan haben, um gemeinsam über Standards zu beraten, denn wir waren immer der Ansicht, dass sich der Strafvollzug für einen wie auch immer gearteten Wettbewerbsföderalismus nicht eignet.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bietet die Gelegenheit, einmal grundsätzliche Herangehensweisen an den Strafvollzug zu diskutieren. Das finde ich in Ordnung, aber man hätte das nicht mit einem ausformulierten Gesetzentwurf machen müssen, es wäre auch eine Ebene darunter zu haben gewesen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass wir die Details im Rechtsausschuss diskutieren – gegebenenfalls auch im Jugendausschuss, darüber muss man reden – und dann im Einzelnen an denen vorliegenden Gesetzentwürfen die Debatte konkret führen.

Ich halte das für sinnvoller, als sich jetzt gegenseitig Gesetzentwürfe um die Ohren zu hauen. Froh bin ich, dass Berlin sich an dem gemeinsamen Gesetzentwurf beteiligt hat. Ich glaube allerdings auch, dass wir uns nicht in jeder Hinsicht sklavisch daran halten müssen. Es ging darum, eine Grundlinie untern den neun Ländern einzuziehen. Man muss nun im Einzelnen darüber diskutieren, was so bleiben kann und was wir gegebenenfalls ändern müssen.

Den Streit, den Sie, Herr Ratzmann, angezettelt haben zu der Frage: Erziehungsgedanke auf der einen Seite, Sicherung der Allgemeinheit auf der anderen, halte ich für einen symbolischen und irrelevanten Streit. Sie bauen einen Pappkameraden auf. Wir sollten darüber nicht diskutieren. Sowohl die Organisation als auch die Gestaltung des Jugendvollzugs ist strikt am Ziel der Resozialisierung und Erziehung auszurichten, und zwar schon deswegen, weil Resozialisierung die beste Garantie für den Schutz und die Sicherung der Allgemeinheit ist. Die Linke ist nicht bereit, diese beiden Ziele gegen einander zu stellen. Das deckt sich auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In der Randziffer 51 des Urteils vom Mai 2006 führt das Bundesverfassungsgericht den Zusammenhang zwischen diesen beiden Aspekten absolut klar und überzeugend aus.

Wenn wir über Strafvollzug gegenüber Jugendlichen reden, sprechen wir über etwas anderes als über das Wegschließen von kleinen Erwachsenen. Der Jugendvollzug muss anderen Gedanken folgen, und er muss dem Umstand Rechnung tragen, dass junge Menschen sich in einem anderen, viel grundlegenderen Entwicklungsstadium befinden. Demzufolge muss man viel stärker versuchen, die Entwicklungsperspektive der jungen Menschen im Blick zu behalten. Man muss ihnen Angebote zur Eigenmotivation machen. Eingliederung und Integration sind deshalb letztlich auch der einzig effektive Schutz der Allgemeinheit. Nicht Einschluss und Disziplinarmaßnahmen, sondern Förderung, Entwicklung und Bildung machen eine gute Vollzugspolitik aus. Wir wollen eine aktive Beteiligung von Jugendstrafgefangenen an der Vollzugsplanung und auch an der Vollzugsumsetzung. Wir brauchen ein System von Angeboten, das geeignet ist, die Motivation der trafgefangenen zu wecken und zu fördern. S Wir wollen auch, dass im Jugendstrafvollzug so weit wie möglich, vertretbar und sinnvoll vom offenen Vollzug Gebrauch gemacht wird. Ob man das als hervorgehobenes Ziel ins Gesetz schreiben muss oder ob man es gleichrangig mit dem geschlossenen Vollzug stellt, ist am Ende eine ganz entscheidende Frage der Ausgestaltung der Vollzugspraxis. Darüber sollten wir reden.

Wir wollen sicherstellen, dass die Vollzugsplanung schnell erfolgt und dass sie regelmäßig überprüft wird. Wir wollen, dass hierbei die Jugendämter beteiligt sind. Wir wollen eine möglichst hohe Einbindung der Jugendlichen und Heranwachsenden in soziale Kontakte und Netzwerke. Daran muss auch der Vollzug ein fulminantes

Interesse haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Blick auf Artikel 6 des Grundgesetzes dazu auch Ausführungen gemacht. Dass wir da anders herangehen müssen, als im allgemeinen Vollzug, versteht sich von selbst.

Schließlich muss auch das Disziplinar- und Sanktionssystem im Jugendvollzug sozialpädagogisch durchdacht sein, damit Sanktionen nicht dem Resozialisierungsgedanken zuwider laufen.

Was wir ebenfalls brauchen, sind effektive Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollzugsmaßnahmen, denn wer von staatlicher Gewalt hinter Schloss und Riegel gebracht wird, bedarf eines besonderen Schutzes. Wir wissen, dass Gesetzesziele, öffentliche Erwartungen und finanzielle Rahmenbedingungen im Vollzug nicht ohne weiteres miteinander harmonieren. Deshalb brauchen wir auch eine Kontrolle, die über die Fach- und Rechtsaufsicht der Justizverwaltung hinausgeht.

Was die Linke im Referentenentwurf ausdrücklich unterstützt, ist die Evaluierungsregelung für die Praxis des Jugendvollzugs, damit wir keinen schleichenden Rückschritt haben, sondern eine qualifizierte Vorwärtsentwicklung des Vollzugs. Darauf legen wir Wert.

Wir meinen schließlich auch, dass jeder Jugendliche Anspruch auf einen eigenen Haftraum haben muss, dass Wohngruppenvollzug in Kleingruppen stattfinden soll, dass Schulpflichterfüllung, Bildung und Ausbildung Kernelemente des Jugendstrafvollzugs sind, genauso wie soziale Betreuung und Freizeitgestaltung über einen Erfolg im Resozialisierungsvollzug entscheiden.

Der Gesetzentwurf der Grünen setzt sich mit den realen Ausgangsbedingungen und Lagen im Berliner Vollzug zu wenig in Beziehung. Das werden wir in der Debatte nachholen müssen. Da sehe ich auch wieder den grünen Grundwiderspruch: Vorhin hat uns Ihre Sparkommissarin Eichstädt-Bohlig eiserne Haushaltsdisziplin ins Stammbuch geschrieben, während der Gesetzentwurf ihrer Fraktion sich mit den fiskalischen Konsequenzen der einzelnen Maßnahmen überhaupt nicht auseinandersetzt. Das ist aber ein Hauptproblem, das wir in Berlin haben werden: Alle Veränderungen müssen in Haushaltsberatungen umgesetzt werden. Das wird eine schwierige Abwägung. Sie sollten sich dazu auch äußern, ob in einem solchen Fall plötzlich das Geld auch aus Sicht Ihrer Eisernen Lady wieder fließt. Es ist oft so bei den Grünen, dass bei ihren Ideen und bei dem, was sie in ihrer gestörten Wahrnehmung für Bürgerrechtspolitik halten, plötzlich alle Geldquellen fließen wie im grünen Frühling die Gefühle sprießen.

Herr Kollege! Wir sind im Frühling, aber Ihre Redezeit ist leider zu Ende.

Ich danke Ihnen für den Hinweis. Ich werde jetzt zum Schluss kommen. – Wir wollten über all das im Rechtsausschuss diskutieren. In mancher Hinsicht brauchen wir auch völlig neue Ideen: Wie gehen wir mit Kommunikations- und Informationstechnik im Vollzug um? Wie schaffen wir die sozialen Kontakte zur Außenwelt und sichern trotzdem, dass damit kein Missbrauch getrieben werden kann? Ich würde mich über Ideen aus allen Fraktionen des Hauses freuen, auch aus der GrünenFraktion. Dann werden wir darüber diskutieren. Ihren Gesetzentwurf können Sie in die Ausschussberatung mit einbringen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Kluckert das Wort. – Bitte schön, Herr Kluckert!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Felgentreu! Nachdem Sie gerade die Rechtseinheit mit dem Bund oder mit den Bundesländern so hochgelobt haben, bezweifele ich, dass im Ausschuss – wie Herr Dr. Lederer es gerade angeregt hat – ernsthaft diskutiert und nicht einfach abgestimmt wird. Ich finde es durchaus berechtigt, dass die Grünen als Oppositionsfraktion eine eigene Meinung und diese in die Diskussion geworfen haben. Das kann der Opposition und dem Berliner Parlament niemand verwehren.

[Beifall bei der FDP, den Grünen und der Linksfraktion]

Vorab eine formale Anmerkung zu Ihrem Entwurf: Dem eingebrachten Gesetzentwurf der Grünen ist deutlich der Zeitdruck anzusehen. Die Grünen hatten offensichtlich Angst, dass der Senat seinen eigenen Entwurf vorher einbringen würde. Unter diesem Zeitdruck haben sie bei einem so wichtigen Gesetz auf eine Einzelbegründung ganz verzichtet und sich erlaubt, eine ganze Reihe von kleinen Schlampigkeiten nicht vorher auszubügeln.