Interessant ist es, zu wissen, dass Frau Bürgermeisterin Schubert im Ältestenrat auf die Frage, warum Herr Wolf unbedingt bei der Eröffnung anwesend sein muss, obwohl er keine Funktion hat, erklärte, im Senat sei beschlossen worden, dass beide Fraktionen vertreten sein müssen.
Das heißt, es ist Wahlkampf und SPD und PDS möchten mit jeweils einem Senator bei der IFA anwesend sein. Das ist aus unserer Sicht nicht angemessen. Hier, im Parlament, spielt heute die Musik, Herr Wolf. Über Sie wird heute gesprochen, und Sie müssen dabei sein. Deshalb bitte ich, der Bitte des Regierenden Bürgermeisters nicht zu entsprechen und Herrn Wolf zu veranlassen, heute hier zu bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich widerspreche dem soeben gestellten Antrag schon rein formal.
Nach meiner Kenntnis der Geschäftsordnung ist es nur möglich, einen Senator zu einem ganz konkreten Tagesordnungspunkt zu zitieren. Sie haben diesen Antrag für die ganze Sitzung gestellt.
Ich wiederhole gern, was ich bereits im Ältestenrat gesagt habe: Die Eröffnung der Funkausstellung ist ein überregionales Ereignis. Auf der Ausstellung präsentieren viele Firmen ihre Produkte, und wenn man in den letzten Tagen die Wirtschaftsseite der Zeitungen gelesen hat, konnte man feststellen,
dass viel Firmen darüber nachdenken, nicht mehr zur CeBIT zu gehen, sondern ihre Produkte nur noch bei der
Funkausstellung auszustellen. Das heißt, die Funkausstellung wird an Qualität und Ausstrahlung gewinnen.
Ich finde es selbstverständlich, dass neben dem Regierenden Bürgermeister auch der Wirtschaftssenator anwesend ist
Danke schön, Herr Kollege Doering! – Ich bewerte den Antrag wie einen vorgezogenen Zitierungsantrag, und so ist er auch gemeint.
Zu Beginn der Fragestunde habe ich wieder einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Fragen der lfd. Nrn. 4, 5 und 7 der Abgeordneten Mutlu, Senftleben und Schultze-Berndt zum Thema Schuljahresbeginn sollten zusammengefasst und zusammen beantwortet werden. Es stehen dann insgesamt sechs Nachfragen zur Verfügung, wobei dem Fragesteller bzw. den Fragestellerinnen jeweils die ersten Nachfragen zustehen. – Zu dem Vorschlag höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
1. Sind dem Senat im Zusammenhang mit geplanten Straßenausbaumaßnahmen im Nordosten von Berlin so genannte „erste Bescheide über bis zu 72 000 €“ für die
Die Bezirksverordnetenversammlung hat hierbei das Recht, in einer wohl einmaligen und für eine solche Gesetzgebung vorbildlichen Weise – gestaltet von diesem Abgeordnetenhaus – dafür zu sorgen, dass die Belange der Bürgerinnen und Bürger und ihre Mitbestimmungs- und Einwirkungsmöglichkeiten tatsächlich durchgesetzt
werden. Ich meine, wir sollten darauf bestehen, dass hierbei das förmliche Verfahren der Bezirksverordnetenversammlung endlich eingeleitet wird und dass das Bezirksamt einen entsprechenden qualifizierten Vorschlag macht.
Da dieses Thema in einzelnen Bezirken von einem unsäglichen Wahlkampf begleitet wird, frage ich Sie noch einmal: Wie viel hat ein Anlieger zu zahlen, wenn er ein durchschnittliches Grundstück in einer Größe von ca. 650 bis 800 qm hat – das ist die durchschnittliche Größe – und wenn vorher die Begleitung durch die Anlieger selbst und durch die Bezirksverordnetenversammlung erfolgt ist? Welche Kosten kommen tatsächlich – ohne dass es Luxusausbauten sind – auf die Anlieger mit Grundstücken in dieser Größenordnung zu?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Spranger! Das Straßenausbaubeitragsgesetz hat vorgegeben, dass hinsichtlich der Ausnutzungsmöglichkeit, die ein solches Gebiet oder ein einzelnes Grundstück bietet, zu unterscheiden ist. Vor allem aber hat das Straßenausbaubeitragsgesetz vorgegeben, dass hinsichtlich der Frage, was gestaltet werden soll, genau darauf geachtet wird, ob und in welchem Umfang z. B. eine Straße verbreitert werden soll, ob z. B. Parkbuchten angelegt werden sollen oder ob z. B. eine Entwässerung neu gestaltet werden muss. Je nachdem, in welchem Umfang hierbei überhaupt Kosten entstehen, errechnet sich im Anschluss ein solcher Beitrag.
Anlieger bekannt, wie es in einem „Aufruf zur Protestveranstaltung“ an die Bewohner der Siedlungsgebiete von Kaulsdorf und Mahlsdorf behauptet wird?
2. Verhält es sich nach dem geltenden Straßenausbaubeitragsgesetz nicht vielmehr so, dass im Falle von Straßenausbaumaßnahmen die Anlieger schon an der Planung umfänglich beteiligt werden, die BVV abschließend entscheiden muss, dass dies in Pankow nicht erfolgt ist und daher keine seriöse Kostenschätzung vorliegt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Spranger! Für Straßenausbaubeiträge können schlicht und ergreifend noch gar keine Bescheide erteilt worden sein. Das Gesetz sieht umfangreiche Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger vor. In der Zeit seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wäre dies praktisch unmöglich gewesen. Nach meiner Einschätzung liegt einer solchen Vermutung oder – wie ich inzwischen herausgefunden habe – verbreiteten Darstellung, die sich ein Stück weit wie eine Drohung anhört, als wären 72 000 € Beitrag in einem Gebiet mit Einfamilienhäusern zu zahlen, ein Vorfall im Bezirk Pankow zugrunde, bei dem nach meiner Kenntnis der dortige Bezirksstadtrat hat errechnen lassen, was für ein Grundstück in einer Straße seines Bezirks in einer Größenordnung von 8 000 bzw. 24 000 qm – also bei einem Gewerbegebiet – an Straßenausbaubeiträgen herauskommen könnte. „Könnte!“ – Sie bemerken den Konjunktiv. Wer den Eindruck erweckt, als ob es sich hierbei um einen möglichen Beitrag für ein genutztes Einfamilienhaus in einem normalen Einfamilienhausgebiet handeln könnte, erweckt Ängste, und zwar offensichtlich auch wider besseres Wissen.
Das Straßenausbaubeitragsgesetz begründet eine breite Beteiligung und Information der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem ist im Straßenausbaubeitragsgesetz die Pflicht zur Abwägung der Einwände der Bürgerinnen und Bürger enthalten. Eine solche Einwendung ist vor allem da erforderlich, wo abgewogen werden muss, ob die Maßnahme insgesamt in dieser Form, in dieser Art und in dieser Größenordnung überhaupt durchgeführt wird. Eine solche Abwägung hat in dem vermutlich hier in Rede stehenden Fall in Pankow offensichtlich auch seitens des Bezirksamts noch nicht stattfinden können, so dass ich davon ausgehe, dass das Bezirksamt Pankow nunmehr das vorbereiten wird, was auch im Straßenausbaubeitragsgesetz vorgesehen ist, nämlich die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung.
Es ist äußerst schwierig, eine einzelne Größenordnung zu nennen. Wir müssen uns vielmehr auf eine Bandbreite verständigen. Eine solche Bandbreite liegt in einer typischen Situation bei einer Größenordnung von 500 oder 600 € bis zu einer Größenordnung, die 2 000, 3 000 oder – bei ausführlichen, großen Maßnahmen – auch 4 000 € betragen könnte. Dies ist allerdings schon die Grenze im Rahmen einer solchen Bandbreite. Undenkbar sind die hier in Rede stehenden 72 000 €.
Frau Senatorin! Sie haben angesagt, dass in diesem Fall weder die BVV damit befasst gewesen sei noch die Bürgerbeteiligung stattgefunden habe. Ist Ihnen bekannt, dass die Dahmestraße im Bezirk Treptow bereits ausgeschrieben und submittiert worden ist, ohne dass die Bürger informiert wurden und ohne dass
2. Was unternimmt der Senat konkret dagegen, dass das in der Mehrheit der Berliner Bevölkerung stetig wachsende subjektive Unsicherheitsgefühl hinsichtlich der Bedrohung durch gewaltbereite islamistische Extre
misten, insbesondere nach den geplanten Anschlägen der letzten Zeit auch in Deutschland, nicht noch dadurch gesteigert wird, dass in unmittelbarer Nachbarschaft die Anzahl islamistischer Gebetseinrichtungen scheinbar unkontrolliert wächst und wächst, obwohl bekannt ist, dass ein zwar geringer, aber wohl gleich bleibender Prozentsatz davon zu Kampfaufrufen gegen christliche Religionsgemeinschaften und die staatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht hinnehmbar missbraucht wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ueckert! Dem Senat ist bekannt, dass in Mariendorf derzeit ein Bauantrag für eine Moschee auf dem von Ihnen beschriebenen Grundstück bearbeitet wird. Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um die Umnutzung eines Seniorenheims, und zwar sieht der Bauantrag ein gemischt genutztes Gebäude mit Schulungsräumen und einem Gebetsraum in einer Größenordnung von ca. 170 Quadratmetern vor.
Selbstverständlich, Herr Ueckert, können islamische Religionsgemeinschaften in Ausübung des Grundrechts auf Religionsfreiheit Moscheen errichten.
die BVV damit befasst wurde? Können Sie mir bestätigen, dass die Bürger dort nicht veranlagt werden?
[Radebold (SPD): Dann brauchen sie nicht zu bezahlen! – Weitere Zurufe von der SPD und der Linkspartei.PDS]