Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier liegt heute eine Beschlussempfehlung zur Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes vor, die es in sich hat. Erstens trägt das neue rot-rote BetriebeGesetz in sich das Potential, nunmehr mit neuen gesetzlichen Regelungen die Gebührenschraube noch weiter nach oben drehen zu können, obwohl wir dank Rot-Rot in Berlin bereits Wasser-, BVG- und andere Gebühren haben, die in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 30 % gestiegen sind. So wird es künftig Aufwendungen für wirtschaftliche und technische Entwicklungen geben. Das sind Kosten, die bei normalen Wirtschaftsunternehmen in den Anschaffungskosten enthalten sind. Für Berlin sind sie künftig gebührenpflichtig und können aufgeschlagen werden. Ein Schelm, wer sich angesichts dieser Formulierung daran erinnert, dass in diesem Jahr die Entscheidung bei der BSR darüber ansteht, dass die Müllentsorgungsanlagen von Alba übernommen werden sollen, deren Betrieb zumindest zurzeit technische Schwierigkeiten bereitet und hohe Kosten verursacht. Die heute vorliegende Beschlussempfehlung würde es der BSR ermöglichen, die Anlage zu übernehmen und höhere Kosten vollständig auf die Gebührenzahler abzuwälzen. Richtig wäre es, die gesetzlichen Regelungen so zu fassen, dass es einen Anreiz zur Kostensenkung, statt zur Kostensteigerung gibt.
Es gibt eine Reihe weiterer Punkte, die nicht rechts- oder verfassungswidrig sind, die man aber anders hätte regeln können. Zum Beispiel ist uns nicht ersichtlich, weshalb bei den öffentlichen Betrieben, für die das Betriebe-Gesetz gilt, nicht auch die Gewährträgerhaftung gestrichen wird, so wie in anderen Fällen auch. Die rotrote Koalition lehnt es nach wir vor ab, den Übergang von der Senatsbank in den Vorstand öffentlicher Betriebe anders zu regeln – Lex Bielka –, unser Antrag fordert hier ein Änderung. Nach wie vor verzichten Sie zudem darauf zumindest bei der Rechnungslegung bei der BVG eine getrennte Buchführung für Infrastruktur und Betrieb zu machen. Weitere Kritikpunkte sind die fehlende Haftbarmachung des Vorstandes für eventuelle Fehlleistungen, die Ablehnung der Anwendung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich – KonTraG – auch für die öffentlichen Betriebe – wir fordern dies mit unserem Änderungsantrag. Wir schlagen Ihnen vor: Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Eine Gewähr haben Sie zumindest: Unser Änderungsantrag würde dieses Gesetz rechtskonform machen. Darüber hinaus sieht er weitere Verbesserungen vor. Was Sie hingegen heute beschließen wollen, wird uns mit Sicherheit in der nächsten Legislaturperiode weiter beschäftigen. – Herzlichen Dank!
Es gab einmal eine Zeit, in der Grüne zu Recht darauf bestanden haben – da haben Sie die Gesellschaft tatsächlich weitergebracht –, dass Umweltkosten in Preise eingehen und man nicht nach dem Prinzip vorgehen kann: Nach uns die Sintflut! Die Müllentsorgung und die Verdreckung der Umwelt interessieren uns nicht. – Jetzt hat man den Eindruck – namentlich bei Herrn Eßer, den ich momentan nicht sehe –, dass es immer nur um den billigen Jakob geht, um die billigen Begriffe, die heute auch in Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde stehen, beispielsweise „Abzocke“ im besten Boulevardzeitungsjargon. Das ist das Niveau, auf das die Grünen in dieser Frage gefallen sind!
Danke schön, Frau Kollegin Paus! – Das Wort für die SPD-Fraktion hat nunmehr der Kollege Jahnke. – Bitte schön, Herr Jahnke, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist verfassungskonform, Frau Paus, darauf können Sie sich verlassen!
Das neue Betriebe-Gesetz regelt grundsätzliche Dinge. Zunächst gab es den unbefriedigenden Zustand, dass in dem Gesetz noch eine Anstalt stand, die BEHALA, für die es gar nicht mehr gilt. Es war ein unbefriedigender Zustand, dass ein Teilprivatisierungsgesetz neben dem Betriebe-Gesetz nötig war, um die Wasserbetriebe rechtlich zu regeln. Dieses Gesetz wird jetzt außer Kraft treten und in das neue Gesetz integriert. Es werden allerdings erhebliche Regelungen des Corporate Governance Kodex in das Gesetz übernommen: zu den Aufsichtsratbesetzungen, zur Transparenz bei den Gehältern und es wird eine einheitliche Grundlage für Tarifkalkulationen gegeben. Diese Gesetzesvorlage der Senatsverwaltung wurde durch die Koalition an einigen Punkten entscheidend verbessert. So haben wir beispielsweise das Beanstandungsverfahren, das ohnehin etwas vereinfacht werden sollte, weiter gestrafft. Es war uns wichtig, den Rechnungshof bei der Bestellung der Prüfer einzubeziehen, es war uns weiter wichtig, bei Ausgründungen und Beteiligungen der Anstalten öffentlichen Rechts das Abgeordnetenhaus stärker einzubeziehen. Es war uns auch wichtig – da sind wir wieder bei den Tarifen –, dass die Mengenrabatte bei gespaltenen Tarifen verboten bleiben.
Die Tarife haben in der öffentlichen Diskussion dieses Gesetzes den breitesten Raum eingenommen. Wir wurden für die Sache mit dem Mengenrabatt, die ich eben erwähnte, von der einen Seite gleichermaßen gescholten wie von der anderen gelobt. Die einen meinten, man müsse endlich die Mengenrabatte einführen, um für Großverbraucher und die Wirtschaft ein attraktives Preissystem hinzubekommen, während andere, beispielsweise der Verband der Wohnungsunternehmen, der Meinung war, das dürfe man nicht tun. Für uns war es entscheidend, zu einem gerechten Wasserpreissystem zu kommen, zu einem System, in dem die kleinen Haushalte nicht mehr zahlen, um die größeren zu entlasten. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Wassertarifsystem in Zukunft eine Änderung erfahren wird, aber das muss man umfassender diskutieren, als es hier in einem Betriebe-Gesetz ad hoc möglich war. Man muss dabei das Wassergesetz berücksichtigen und über Anschluss- und Benutzerzwang reden. Diese Dinge werden wir in der nächsten Legislaturperiode mit Sicherheit angehen. Im Betriebe-Gesetz bleibt es aber bei der alten Regelung: Eine Aufspaltung der Tarife in Grund- und Arbeitspreis ist möglich, aber keine Mengenrabatte.
Andere Punkte bei der Tarifgestaltung wurden hier schon mehrfach thematisiert, insbesondere von unseren
Ein Beispiel: Die Grünen fordern in ihrem aktuell gültigen Wahlprogramm, dass BVG, BSR und BWB zu Innovationsmotoren der Region werden und einen adäquaten Umsatzanteil für Forschung und Entwicklung ausgeben sollen. Wie sollen sie diesen Anteil aus dem Umsatz entnehmen, wenn wir ein strenges Kostendeckungsprinzip haben, bei dem sie nur Kostenbestandteile in die Preise hineinnehmen dürfen? Wie sollen sie diese Aufwendungen trotzdem leisten? Das ist ein Widerspruch und völlig unsinnig.
Mit dieser Geschichte wurde vorige Woche via Presse von Herrn Eßer eine neue Sau durchs Dorf getrieben: „Aufwendungen für technische Entwicklungen“ – das ist der Knackpunkt, mit dem an der Gebührenspirale gedreht werden soll. Gerade aus ökologischer Sicht ist es unsinnig, so zu argumentieren!
Mit dem neuen Gesetz haben wir als Koalition unseren Willen zum Ausdruck gebracht, diese drei Anstalten des öffentlichen Rechts, die für die öffentliche Daseinsvorsorge eine entscheidende Funktion haben, auf eine dauerhaft wirtschaftlich solide Grundlage zu stellen. Ich bitte deshalb um Zustimmung. – Danke!
Herr Kollege Jahnke! Sie haben die Fraktion der Grünen eben als grüne Heuchler bezeichnet. Grün mögen sie sein, aber Heuchler ist unparlamentarisch. Ich rufe Sie deshalb zur Ordnung.
Der Senat hat jetzt gemerkt, dass die Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 teilprivatisiert wurden. Immerhin hat man das nach sechs Jahren gemerkt und ändert das
Gesetz, um das zu integrieren. Im Jahr 2003 ist die BEHALA GmbH geworden. Da ist natürlich im Jahr 2006 Handlungsbedarf angesagt. Das Gesetz muss dringend dahin gehend geändert werden, dass die BEHALA nicht mehr auftaucht. Es hätte sonst jemand auf die Idee kommen können, das Gesetz auf eine GmbH anzuwenden. Es werden demnach zentrale Sinnfragen der Berliner Politik behandelt. Diese Dinge dulden keinen Aufschub.
Man könnte nun sagen, das Gesetz sei sinnfrei oder sinnlos, aber wenn man einmal genau nachliest, ist ein Paragraph nicht ganz sinnlos und unwichtig. Es beschleicht einen der Verdacht, das ganze Brimborium könnte nur dazu dienen, den Blick auf diesen einen Paragraphen zu verschleiern. In dem geht es um die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Wer die Wasserbetriebe und die Diskussion darum kennt, erinnert sich daran, dass das ein gewisses Problem für den Verbraucher darstellen kann, denn das öffnet der Ausplünderung der Verbraucher Tür und Tor. Dieser wunderschöne Paragraph wird nun auch endlich auf die BSR ausgeweitet. Bei der BVG werden wir in nächster Zeit nicht so sehr in die Gefahr geraten, die Fahrgäste ausplündern zu können, weil die finanziellen Möglichkeiten der BVG begrenzt sind, aber jetzt hat der Senat auch rechtlich die Möglichkeit, diese Regelung auf die BSR auszuweiten. Entweder ist das Gesetz sinnlos, oder es dient als Trojanisches Pferd dazu, das eigentlich Geplante zu verdecken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Thema verlangt nicht nach großer Aufregung. Jedenfalls verdient das Gesetz das nicht. Frau Ströver, ich glaube nicht, dass es ehrenrührig war, was hier eben gesagt wurde. Grün sind Sie ja. Das kann man sagen.
Bei dem Gesetz, das uns vorliegt, kann man sich die Sinnfrage stellen. Man fragt sich, was da Wichtiges drin ist, dass das noch so kurz vor Ende der Wahlperiode durchgepeitscht werden muss. Hat sich der Senat tatsächlich mit den realen Problemen der Berliner Betriebe auseinander gesetzt, beispielsweise mit der Ausweitung der Tätigkeit auf privatwirtschaftliche Wettbewerbsbereiche? Warum muss die BVG ein Reisebüro betreiben, obwohl das auch ein Mittelständler ganz gut könnte, Stadtrundfahrten anbieten, weil das angeblich zur Daseinsvorsorge gehört, oder touristische Fahrten nach Dresden, ins Umland oder nach Venedig anbieten? Hat sich der Senat mit dieser Frage beschäftigt? Ich finde in diesem Gesetz nichts dazu, außer der Auflassung, dass auch in Zukunft Geschäfte getätigt werden dürfen, die irgendwie im Zusammenhang mit dem eigentlichen Unternehmenszweck stehen. Irgendwie kann man einen Bus natürlich irgendwo hinfahren lassen. Hat sich der Senat mit der Frage der Schattenhaushalte, die diese Betriebe darstellen, auseinander gesetzt? Bei der BVG bedeutet das fast 1 Milliarde € Schulden. Hat der Senat in dem Gesetz Änderungen vorgesehen, die das verhindern? – Das hat er nicht. Hat er sich mit der Frage der Transparenz von Tarifen und Kosten auseinander gesetzt?
Nein, damit hat er sich auch nicht wirklich beschäftigt. All diese Punkte wurden in dem Gesetz nicht behandelt.
Aber – da gebe ich Ihnen Recht, Herr Doering – das Gesetz beschäftigt sich schon mit einigen Fragen, beispielsweise damit – das ist jetzt gesetzlich geregelt –, dass es künftig mindestens drei Vorstandsmitglieder geben muss, weil die sich sonst im Krankheitsfall nicht vertreten können. Donnerwetter! Wichtig, dass so etwas im Gesetz geregelt wird! Da wären die wohl alleine nicht drauf gekommen. Wir sind allerdings froh, dass nicht auch noch die Urlaubsvertretung gesetzlich geregelt werden muss, Herr Gaebler. Das wäre vielleicht zu viel es Guten. d
Auch das ist eine wichtige Erkenntnis. Darauf wären wir nicht gekommen. Man hätte sich auch etwas anderes überlegen können: vielleicht artistische, künstlerische oder kulturelle Gesichtspunkte. Nein, es sind kaufmännische Grundsätze.
Das lehnen wir grundsätzlich ab. Da sind wir an der Seite der Grünen, die in ihrem Änderungsantrag festgelegt haben, dass der Weg, immer weiter an der Gebührenschraube zu drehen, für das Land Berlin trotz aller Haushaltsnöte nicht richtig sein kann. Wir müssen als öffentlich Hand vorbildlich sein. Wir werden dem Gesetz nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege! – Das Wort für die Linkspartei.PDS erhält nun der Kollege Doering. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kaczmarek! Ich habe Ihren Ausführungen zur BVG mit Interesse gelauscht und mich dabei daran erinnert, dass es CDUSenatoren waren, die bei der BVG Schattenhaushalte eingerichtet haben. Vielleicht haben Sie auch zur Kenntnis genommen, dass es Rot-Rot ist, die diese Schattenhaushalte gerade abbauen.
Mit der Neufassung des Berliner Betriebe-Gesetzes ist eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes, u. a. eine Rechtsbereinigung vorgenommen worden, die durch das Teilprivatisierungsgesetz zu den Berliner Wasserbetrieben notwendig geworden ist. Die Rechtsgrundlage – das hat Kollege Jahnke schon gesagt – für die Arbeit der Berliner Wasserbetriebe war bisher teilweise im Betriebe-Gesetz und teilweise im Teilprivatisierungsgesetz geregelt. Das
Der Grad an Mitbestimmung durch die Arbeitnehmerseite ist im bundesweiten Vergleich nahezu einmalig. In vielen Bundesländern gibt es allenfalls eine Drittelparität oder auch gar keine Arbeitnehmerbeteiligung in öffentlichen Anstalten. So enthält das Gesetz u. a. Regelungen, die neben der üblichen Besetzung der Arbeitnehmerseite und des Aufsichtsrats den Gewerkschaftseinfluss auf die
Besetzung mindestens eines Aufsichtsratsmitglieds und des für Personalangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds sehr weit fassen. Mit dem Gesetz – das hat auch Kollege Jahnke schon gesagt – werden Grundsätze für gute Unternehmensführung übernommen und somit mehr Transparenz in der Unternehmensführung hergestellt. Hervorzuheben – das haben Sie auch nicht gelesen, Herr Kaczmarczyk – sind etwa die Regelungen zum Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung für Vorstände und die Bekräftigung der Offenlegungspflicht des individuellen Einkommens für Vorstände und Aufsichtsräte aus dem Vergütungs- und Transparenzgesetz. Damit wird zum einen die finanzielle Verantwortlichkeit von Spitzenmanagern fixiert, zum anderen schafft das Gesetz eine hohe Transparenz hinsichtlich Einkünften und möglichen Interessenkonflikten mit anderen Tätigkeiten von Vorstand und Aufsichtsratsmitgliedern. Damit haben wir in diesem Gesetzentwurf die Politik der Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft konsequent fortgesetzt.
Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass wir mit unserem Änderungsantrag hinsichtlich Transparenz die Regelung mit aufgenommen haben, dass künftig das Abgeordnetenhaus bei Beteiligungen an anderen Unternehmen zustimmen muss. Mit dem Betriebe-Gesetz haben wir einen modernen gebührenrechtlichen Standard geschaffen. – Jetzt kommt es, Herr Kaczmarczyk:
umstrittene und stark kritisierte Teilprivatisierungsgesetz – Herr Kaczmarek, wer hat das damals hier durchgepeitscht? – wird nunmehr im Zuge der Vereinheitlichung aller Rechtsvorschriften für die Berliner Anstalten öffentlichen Rechts ersetzt. Es werden einheitliche und verlässliche Tarifgrundlagen geschaffen. Wir wissen aber auch: Partiell negative Momente bzw. Regelungen des Teilprivatisierungsgesetzes, die ihren Ursprung im Konsortialvertrag der früheren Landesregierung haben – unter Mitwirkung der CDU damals – können wir mit diesem Betriebe-Gesetz nicht aufheben.
Das Gesetz bringt aber eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Verzinsung des Eigenkapitals von Berliner Anstalten öffentlichen Rechts mit sich. Nur für die Berliner Wasserbetriebe existierte solch ein Rahmen bereits. Die zu diesem Aspekt bisher für die BSR geltende Verordnung war kaum ausreichend und wird nun durch eine gesetzliche Grundlage ersetzt. Eine bisherige Regelung wird jetzt gesetzlich geregelt. Insofern gibt es, Herr Kaczmarek und liebe Freunde von den Grünen, nichts Neues.
Bei dieser Gelegenheit, Frau Paus: Ihrer Mär von der Preistreiberei, möchte ich entgegenhalten – das hatten wir schon am Montag im Wirtschaftsausschuss diskutiert –: Ich finde es unerhört, dass Sie uns auch heute wieder mitteilen, dass die Müllverbrennungsanlage von Alba nicht funktioniert und wir das Gesetz deswegen gemacht haben, damit wir, wenn die BSR diese Anlage übernehmen sollte, dann darüber die Möglichkeit haben, die Kosten, die für die BSR dort entstehen würden, dem Gebührenzahler aufzudrücken. Allein die Unterstellung, dass die BSR eine Anlage übernehmen könnte, die nicht funktioniert, weise ich – auch im Namen der BSR – zurück. Das ist Rufmord – könnte man fast sagen.
Das Betriebe-Gesetz stellt in wesentlichen Fragen einen guten Kompromiss der beteiligten Akteure – Investoren, Land und Gewerkschaft – dar. Mitbestimmungsrechte, Herr Kaczmarczyk,