Protocol of the Session on April 6, 2006

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Ein Schadenersatz ist dort nicht nötig. Man kann keinen Schadenersatz leisten an eine juristische Persönlichkeit, welche einem selbst gehört. Das ist relativ absurd.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit Frau Grosse von der Fraktion der SPD mit einer Frage zu dem Thema

Ausbildungsplätze beim Jugendaufbauwerk – JAW –

Frau Grosse, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Sind Informationen zutreffend, nach denen das JAW in Spandau entgegen den bisherigen Aussagen nicht bereit ist, die bestehenden Ausbildungsverhältnisse über das 1. Lehrjahr hinaus fortzuführen?

2. Wie will der Senat sicherstellen, dass die betroffenen Jugendlichen ihre Ausbildung nicht abbrechen müssen, und sind insofern schon Gespräche mit potentiellen anderen Trägern geführt worden?

Danke schön, Frau Grosse! – Der Bildungssenator, Herr Böger, hat das Wort. – Bitte schön, Herr Böger!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Grosse! Diese Informationen, die Sie in Frage 1 ansprechen, sind nicht zutreffend. Das heißt, das JAW Spandau bemüht sich, die Auszubildenden frühzeitig zu informie

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Pop! Wir sind uns sehr sicher, dass wir mit der Auflösung des JAW – Sie kennen die Zusammenhänge – im Grunde genommen nicht eine Lücke hinterlassen für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden und die zu diesem Personenkreis der benachteiligten Jugendlichen gehören. Es gibt eine Fülle von Anbietern – die Ihnen zum Teil bekannt sind –, die ausreichend Plätze zur Verfügung stellen. Es gibt eher einen Überhang an Angeboten als an konkreter Nachfrage. Auf Grund der demographischen Situation wird sich das tendenziell ändern. Die Angebotssituation wird auch für die Jugendlichen, die noch gar nicht im JAW sind, nicht verschlechtert, weil das andere freie Träger genauso gut und sicher übernehmen können.

ren und ihnen Gewissheit zu geben, und zwar läuft das wie folgt: Wir haben zwischen der Agentur für Arbeit und dem JAW als verantwortlichen Akteuren vereinbart, dass für alle Auszubildenden mit Ausbildungsende nach dem 31. Dezember 2007 ein Wechsel möglichst zum 31. August 2006 organisiert wird. Mit dem frühzeitigen Übergang soll auch ein Wechsel kurz vor der Prüfung vermieden werden. Dabei werden auch die Auszubildenden einbezogen, deren Verträge voraussichtlich zum 31. August 2007 auslaufen, weil jeder Teilnehmer ein Recht auf zwei Wiederholungsprüfungen hat. Es wird sichergestellt, dass die Auszubildenden ihre im JAW begonnene Ausbildung beenden können.

Zu Frage 2: Für die Organisation des Wechsels auf andere Ausbildungsträger hat die Agentur für Arbeit als zuständiger Leistungsträger die Federführung übernommen. Um die Auszubildenden unterzubringen, werden durch die Agentur für Arbeit die bestehenden freien Plätze bei anderen Trägern festgestellt, die Möglichkeiten der Aufstockung bei anderen Trägern geprüft und ggf. neu ausgeschrieben. Das JAW bereitet hierbei die betroffenen Jugendlichen auf einen Trägerwechsel vor. Da der Übergang in der beschriebenen Weise organisiert wird, besteht seitens des Senats zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

Eine Nachfrage von Frau Kollegin Grosse – bitte!

Herr Senator Böger! Besteht die Möglichkeit, dass ein Träger das gesamte JAW übernimmt? Oder gehen Sie davon aus, dass die Auszubildenden auf mehrere Träger übertragen werden?

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Grosse! Wir sind zunächst einmal mit verschiedenen Trägern in Verhandlungen; die kann ich nicht in einer öffentlichen Parlamentssitzung schon beenden und sagen, der und der Träger bekommt es. Es ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir das mit verschiedenen Trägern regeln werden, da es verschiedene Berufsbilder sind und nicht jeder alles kann,. Aber Abschließendes kann ich noch nicht feststellen. Ich wiederhole noch mal: Uns kommt es darauf an – da fühle ich mich mit Ihnen in Ihrer Absicht vollkommen einig –, den Jugendlichen, die diese Ausbildung dort begonnen haben und die zu den benachteiligten Jugendlichen gehören, jenseits der Frage, dass das JAW nicht mehr existieren wird, eine vernünftige und klare Ausbildungsperspektive zu ermöglichen.

[Beifall bei der SPD]

Eine Nachfrage von Frau Pop von den Grünen. – Bitte, Frau Pop!

Herr Böger! Es geht nicht nur um die Jugendlichen, die zurzeit ihre Ausbildung beim JAW machen. Es geht auch um die Zukunft. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der Stadt frage ich Sie, ob

Sie die rund 500 Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche, die noch beim JAW beheimatet sind, dauerhaft sicherstellen wollen und nicht nur sicherstellen, dass bloß die drei Jahrgänge ihre Ausbildung beenden?

Herr Senator Böger!

Danke schön, Herr Senator!

Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage des Kollegen Braun von der Fraktion der CDU zum Thema

Berlin wird ärmer – auch um den Medienstandort Nalepastraße

Bitte schön, Herr Kollege Braun!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Kosten sind dem Land Berlin und der öffentlichen Hand insgesamt dadurch entstanden, dass der Ersterwerber des Rundfunkgeländes an der Nalepastraße vertragswidrig die Betriebskosten seit dem 1. Dezember 2005 nicht übernommen hat?

2. Glaubt der Senat von Berlin allen Ernstes noch daran, dass der Medienstandort Nalepastraße erhalten wird, nachdem der neue Erwerber des Geländes dieses an eine zweifelhafte Gesellschaft weiterveräußert und bereits das Filmorchester Babelsberg gekündigt hat?

Danke schön, Herr Kollege Braun!

Wir verbinden dies mit der Mündlichen Anfrage der Frau Kollegin Dr. Hiller von der Fraktion der Linkspartei.PDS zum Thema

Kündigungen in der Nalepastraße

Bitte schön, Frau Dr. Hiller!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Der geringe Kaufpreis begründete sich gerade damit, dass das Rundfunkgebäude und -gelände erhalten werden sollte. Warum ist es für Sie heute nicht mehr wichtig, an wen es weitervergeben wird? – Denn möglicherweise kann der neue Erwerber die Sicherung, die Sie beim Ersterwerber hatten, gar nicht mehr erfüllen.

2. Warum hat die LIMSA die Gesellschaft, die die Verwaltung des Geländes gemacht hat, angewiesen, alle Mieten auszuzahlen, ohne dass ein Rückbehaltungsrecht an den Mieten geltend gemacht wird, um die Betriebskosten, die bisher u. a. auch vom Land Berlin gezahlt wurden, zu sichern?

Danke schön! – Es ist uns natürlich wichtig, was dort weiter geschieht. Das ist ganz klar. Man muss aber immer unterscheiden, was einem wichtig ist und wofür man zuständig ist. Es ist nicht unser Eigentum. Wir sind auch nicht dafür zuständig, an wen es verkauft wird. Dass wir das weiter intensiv begleiten, ist ganz klar. Aber es gibt jetzt einen anderen Eigentümer. Solange dieser nicht gesetzeswidrig handelt – vertragswidrig reichte gar nicht mehr aus, denn er ist jetzt wirksam der Eigentümer –, können wir auch nicht eingreifen. Dass man sich unabhängig davon bemüht, dass man das tut, was man tun kann, um dort weiterzuentwickeln, ist ganz klar. Im Übrigen muss man klar sehen: Wir haben seit der Einheit 16 Jahre hinter uns. In diesen 16 Jahren war das Gelände offenbar nicht so attraktiv, dass es angemessen vermarktet werden konnte. Weshalb sich jetzt – wenn der Eigentümer dann noch ein ganz anderer ist – die Dinge auf einmal verbessern sollten, ist mir nicht klar. Deshalb ist das Thema jetzt nicht mehr und nicht weniger aktuell, als es während dieser ganzen Zeit war. Wir haben allerdings einen Vorteil: Wir sind nicht mehr mit den darauf liegenden Risiken behaftet. Auch das sollte man in dem Zusammenhang sehen.

1. Wie bewertet der Senat die Kündigung des Mietvertrages des Rundfunkorchesters Babelsberg für die Studios des ehemaligen Rundfunks der DDR in der Nalepastraße durch die Bau und Praktik GmbH Jessen zum 30. Juni 2006?

2. Verkauf des ehemaligen Rundfunkgebäudes, Mietervertreibung und -drangsalierung, Vernachlässigung des Denkmalschutzes: Wie und wann wird der Senat auf die Einhaltung des Kaufvertrages zwischen LIMSA und Bau und Praktik GmbH Jessen dringen?

Danke schön, Frau Dr. Hiller! – Zur Beantwortung – Herr Senator Dr. Sarrazin, bitte!

Danke schön! – Meine Damen und Herren! Ich will zunächst kurz auf den bisherigen Ablauf eingehen, weil das vielleicht nicht alle so genau wissen: Diese Liegenschaft gehörte allen neuen Ländern. Sie wurde vom Land Sachsen-Anhalt – von dessen Liegenschaftsgesellschaft LIMSA – für alle neuen Länder verkauft. Wir hatten an dieser Liegenschaft einen Anteil von 8,5 %. Wir haben uns gegen den damaligen Verkauf gewandt, konnten uns aber – nachdem das Gelände so viele Jahre unverkäuflich war – am Ende nicht durchsetzen, denn 92 % sind mehr als 8,5 %. Das war nun einmal nicht zu ändern. Der Kaufpreis war sehr klein, der Käufer sehr unbekannt. Es gab gleich von Anfang an Probleme. Die haben wir hier auch schon behandelt. Gleichwohl hat der Käufer mittlerweile alle Auflagen für die Wirksamkeit des Vertrags eingehalten. Er ist seit Ende März im Grundbuch eingetragen.

Zum Thema der Nebenkosten, die dort anfielen: Bestimmte Nebenkosten mussten seit dem Lastenübergang am 1. Dezember 2005 vom Käufer getragen werden. Dies ist ein Betrag von insgesamt 300 000 €. Davon entfallen anteilig 25 500 € auf das Land Berlin. Dieser Betrag steht noch aus. Die Gemeinschaft der Verkäufer – vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt – ist bemüht, diese Beträge zu bekommen. Ich bin sicher, dies wird am Ende auch irgendwie gelingen.

Der neue Eigentümer hat dem Filmorchester Babelsberg den geltenden Vertrag gekündigt, aber gleichzeitig den Abschluss eines neuen Vertrags angeboten. Er hat geltend gemacht, dass der alte Vertrag nicht ausreichend war, um seine Kosten zu decken.

Einhaltung von Denkmalschutzauflagen, Verkauf an andere Interessenten – dies sind alles Angelegenheiten des neuen Eigentümers, woran wir als Land Berlin nur im normalen öffentlich-rechtlichen Rahmen – sprich: Einhaltung öffentlicher Auflagen wie z. B. Denkmalschutz – mitwirken können. Mehr können wir jetzt nicht mehr tun.

Danke schön, Herr Senator! – Nun hat der Kollege Braun Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator Sarrazin! Mit Ihrer Beantwortung machen Sie deutlich, wie wenig Interesse der Senat an der Weiterentwicklung dieses Rundfunkgeländes an der Nalepastraße hat. Meine Frage ist zweierlei:

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Die Verwaltung der Liegenschaft lag bei der LIMSA. Ich bin jetzt nicht im Detail informiert, ob und wie sie dort Rückbehaltungsrechte geltend gemacht hat. Ich bin aber optimistisch genug einzuschätzen, dass die 300 000 € am Ende eingehen werden, weil der Investor auch bei uns tätig sein will.

Danke schön, Herr Senator! – Die nächste Nachfrage stellt Frau Kollegin Dr. Hiller. – Bitte schön!