Herr Senator! In Anbe tracht dessen, dass die Veranstaltung ja nicht als Podium alter Stasi-Leute geplant war, sondern es um ein Pro und Contra zur Frage der Markierung der Gedenkstätte ging, interessiert mich Ihre Position in dieser Frage. Ich bitte darum, dass Sie noch einmal darstellen, welche Position Sie für den Senat in dieser Frage vertreten haben.
Sinn und Zweck dieser Veranstaltung war es, das Markierungsprojekt durch eine öffentliche Auftaktveranstaltung bekannt zu machen, die Reichweite der Unternehmung deutlich zu machen und dieses als ein Projekt des Bezirks bekannt zu machen. Es gibt hierzu einen Beschluss der örtlichen BVV, und in Abstimmung mit der Gedenkstätte sollte dieses Projekt vorgestellt werden. Das unmittelbare Ziel der Veranstaltung – die Markierung als eine geschichtspolitische Initiative des Bezirks mit Unterstützung des Senats und in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte vorzustellen – ist geglückt und konnte durch die Stasi-Leute und deren Auftreten nicht in Frage gestellt werden.
würfe der CDU-Fraktion –: Ich habe keine Opfer beleidigt, verhöhnt oder gedemütigt. Ich verwehre mich entschieden gegen die infame Unterstellung,
ich hätte mich für die Veranstaltung engagiert, um Ewiggestrigen Gehör und Anerkennung zu verschaffen.
Auch die Behauptung der CDU-Fraktion, ich hätte während der Veranstaltung die Opfer aufgefordert, den SEDTerror zu beweisen, ist eine dreiste Lüge.
Die massive Präsenz der Stasi-Leute war allerdings nicht vorauszusehen. Im Rahmen einer streng strukturierten Podiumsdiskussion habe ich mich – wie alle anderen Podiumsteilnehmer auch – in dieser angespannten, aufgeladenen Atmosphäre durchaus adäquat verhalten. Es ist den Stasi-Leuten nicht gelungen, die Veranstaltung zu kippen. Ich sehe aber, dass die anwesenden Opfer ein rabiateres Dazwischengehen – –
Ich kann Ihnen gerne die Einschätzung der Moderatorin zum Verlauf dieser Veranstaltung vortragen. – Ich will deutlich zum Ausdruck bringen, dass ich die Situation der anwesenden Opfer nachvollziehen kann,
dass diese Veranstaltung anders hätte vorbereitet und durchgeführt werden sollen. Daraus sind für die Zukunft Konsequenzen zu ziehen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Präsenz organisierter Gruppen ausgeschlossen werden sollte und dass ein Veranstaltungsprogramm konzipiert werden muss, das einem Landesvertreter ermöglicht, zusammenhängender und offensiver aufzutreten. Insofern meine ich, dass ich in der Veranstaltung den Rahmen hätte sprengen sollen und mich in der Diskussion – über mein erbetenes Statement in der Podiumsdiskussion hinaus – hätte äußern sollen.
Was den Inhalt meiner Äußerungen angeht und was das politische Grundverständnis dieser Veranstaltung und der historischen Auseinandersetzung mit der Staatssicherheit angeht, habe ich mir nichts vorzuwerfen. Ich bedauere in besonderer Weise, dass der Beginn einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Opferverbänden, die wir auch in anderen Zusammenhängen brauchen und um die ich mich bemüht habe – insbesondere im Zusammenhang mit dem Gedenkkonzept Berliner Mauer –, durch das Auftreten der Stasi-Leute im Verlauf der Veranstaltung Schaden genommen hat. Dies bedauere ich in besonderer Weise, und ich werde mich bemühen, dieses auf einer konstruktiven und sachlichen Grundlage wiederherzustellen.
Mit dem Bezirk ist jetzt zu überlegen, wie dieses Anliegen wieder in den Mittelpunkt gerückt werden kann, wie durch Einladungspolitik – vor allem auch der unmittelbar betroffenen Anwohner – Erörterungsveranstaltungen möglich werden, die diesem Ziel näher kommen. Der Bezirk hat dieses Projekt einstimmig beschlossen, und der Senat trägt es mit. Die Auseinandersetzungen im öffentlichen Stadtraum ist meiner Meinung nach die wirksamste Form, die Öffentlichkeit geschichtspolitisch zu einen und deutlich zu machen, worin die demokratische Öffentlichkeit ihre geschichtspolitischen Positionen sieht.
1. Welche Gefahren gehen durch so genannte Graffiti mit der hoch aggressiven Flusssäure für das Personal und die Fahrgäste in U- und S-Bahn aus?
2. Wie informiert der Senat die Bevölkerung über mögliche Gefahren, die von der Flusssäure ausgehen, und welche Maßnahmen beabsichtigt er einzuleiten, um die illegale Nutzung der Flusssäure oder anderer vergleichbarer Substanzen zu unterbinden?
Meine Verwaltung hat mir umfänglich aufgeschrieben, wie der Erkrankungsprozess funktioniert, aber ich glaube, es reicht, hier zu sagen, dass Flusssäure sehr gesundheitsgefährdend ist. Eine der Gefahren besteht darin, dass die typischen Symptome – Rötung der Haut und vieles andere – erst nach einiger Zeit sichtbar werden. Auch das Einatmen der flusssäurehaltigen Materialien, die verwendet werden, ist gefährlich, führt mindestens zu Hustenreiz, kann aber auch zu Bronchialkatarrh führen. Wenn dem dort verwendeten Material Farbmischungen beigegeben werden, liegt das langfristige Gefahrenpotential darin, dass man erst später bei der Reinigung erkennen kann, ob es sich hier um stark ätzende Stoffe handelt, mit denen
vorgegangen wurde. Wichtig ist, dass ärztliche Behandlung notwendig ist. Die beiden Länder, in denen Flusssäure zuerst auf diese Weise verwendet wurde, RheinlandPfalz und Hessen, haben deshalb in ihrem Giftnotrufzentrum – wir arbeiten mit den Ländern, was die Giftnotrufe angeht, eng zusammen – eine Information darüber veröffentlicht, welche Therapiemaßnahmen erforderlich sind. Das Gleiche macht der Giftnotruf in Berlin selbstverständlich auch. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind wichtig. Dekontamination ist wichtig. Man muss auch sagen, die Anwender sind diejenigen, die sich am allermeisten schädigen, weil beim Auftragen dieser Säure giftige Dämpfe entstehen, die eingeatmet werden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Polizei hat unmittelbar nach Bekanntwerden erster derartiger Vorgänge in Abstimmung mit unserem Haus Informationen über die Gefahren beim Umgang mit Flusssäure herausgegeben. Da gibt es eine bewährte Zusammenarbeit. Das LAGetSi, die nachgeordnete Behörde meines Hauses, hat sich nach Bekanntwerden, dass neuerdings Graffitisprayer und Scratcher Flusssäure benutzen, im Dezember 2005 mit der BVG und der S-Bahn, deren Reinigungsbetrieben und der Polizei zusammengesetzt, um zu klären, wie man gemeinsam damit umgehen kann und welches Gefährdungspotential darin liegt. Beim LAGetSi geht es vor allem um den Arbeitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einleiten; das LAGetSi berät dabei. Das Gleiche gilt für die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch hier kommt es darauf an, dass die Verkehrsbetriebe in Beratung mit dem LAGetSi und der Polizei schauen, welche Schutzmöglichkeiten es für Nutzerinnen und
Danke schön, Herr Kollege Kaczmarek! – Es folgt der Kollege von Lüdeke von der Fraktion der FDP mit dem Thema
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie hoch sind die Schäden bei der Berliner U-Bahn infolge der FlusssäureAttacken von vergangener Woche, und was gedenken BVG und Senat gegen den zunehmenden Vandalismus im Berliner ÖPNV zu unternehmen?
Danke schön, Herr von Lüdeke! – Für den Senat antwortet Frau Dr. Knake-Werner, die Gesundheitssenatorin. – Bitte schön!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein bisschen unglücklich, dass die Fragen zusammengezogen wurden, weil es eine ganz andere Gewichtung bei der Frage von Herrn Lüdeke gibt. Da müssen wir schauen, ob ich das ausreichend mitbeantworten kann.
Zunächst zu der Frage von Herrn Kaczmarek: In der Tat, es gibt eine neue Qualität im Umgang mit so genannten Graffiti. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe von Bund und Land, die sich in Berlin um Graffiti kümmert, hat auch in Berlin seit Februar 30 Fälle registriert, bei denen Flusssäure verwendet wurde. Vorläufer gibt es in anderen Bundesländern, über die wir überhaupt erst erfahren haben, dass so etwas im Umlauf ist.
Es ist richtig, Flusssäure ist stark ätzend und je nach Konzentrationsgrad sehr giftig. Die Wirkung entsteht beim Einatmen, beim Verschlucken und dringt schon bei Berühren in die Haut. Es ist nicht nur giftig in einer flüssigen Mixtur, sondern das Gift wirkt auch im getrockneten Zustand. Das macht das Gefährdungspotential im öffentlichen Nachverkehr größer. Die Flusssäure wirkt lokal ätzend, aber nicht nur oberflächlich, sondern sie dringt über die Haut auch weit in den Körper ein und kann zu bedrohlichen Stoffwechselstörungen und anderen schwer wiegenden Krankheiten führen. Insofern ist es wichtig, hier aktiv zu werden.
Ganz eindeutig ist: Wenn Flusssäure – in welcher Konzentration auch immer – in Umlauf gebracht wird, muss dafür eine Erlaubnis beim LAGetSi beantragt werden. Eine solche Erlaubnis ist nicht beantragt worden, das heißt, alles, was sich im Vertrieb befindet, ist illegal. Es gibt keinen genehmigten Vertrieb im Einzelhandel. Der Handel ist daher ein Straftatbestand. Das LAGetSi hat in einzelnen Betrieben Kontrollen vorgenommen. Bisher ist es auf keinen illegalen Handel mit dieser Flusssäure gestoßen. Das zu Ihren Fragen, Herr Kaczmarek.
Zu der Frage von Herrn Lüdeke, soweit ich sie beantworten kann: Wie gesagt, sind 30 Fälle ausgemacht worden. Ich weiß, dass ein U-Bahnhof nach einem Flusssäureanschlag wegen der ätzenden Dämpfe geschlossen wurde. Das führt sicherlich zu weiteren Kosten und Problemen beim öffentlichen Nahverkehr. Aber ich kann Ihnen keine detaillierten Auskünfte geben. Frau Junge-Reyer hat auf eine Mündliche Anfrage von einer Abgeordneten der Linkspartei.PDS geantwortet, dass es schwer auszumachen sei, wie hoch die wirtschaftlichen Schäden sind, die direkt auf Graffiti zurückzuführen sind, weil es auch andere Arten von Vandalismus in den öffentlichen Ver
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! Es ist wie immer bei einer Straftat oder einem Vergehen: Dies geschieht heimlich. Ich selbst habe es mir
auch überlegt. Ich selbst habe darüber nachgedacht und auch die BVG rätselt darüber, wie man überhaupt solche auch für die Person, die sie transportiert, gefährlichen Stoffe an den Ort der Tat bringt. Ich gehe davon aus, dass es sich eher um kleine Behälter handelt, dass versucht wird, es zu spritzen. Wenn wir genauere Erkenntnisse darüber hätten, wie die Flusssäure transportiert wird, wären wir besser in der Lage, dies zu verfolgen. Die BVG passt genau auf, versucht festzustellen, wo sie etwas erkennen kann. Aber das ist, wie bei jeder Tat, die verdeckt wird, nicht einfach.
Unser Erkenntnisstand besagt, dass vor allen Dingen Filzstifte benutzt und dass diese Filzstifte mit Flüssigkeit befüllt werden. Wie das bezogen wird, wissen wir nicht. Wir vermuten, dass es per Internethandel abgewickelt und dass es jeweils von den Anwendern zubereitet wird. Ich vermute, dass ihnen nicht klar ist, mit welchen Gefahrstoffen sie dabei Umgang haben. Ich habe Kenntnis davon , dass das LKA einen der bekannteren Szene-Läden in Kreuzberg am Dienstag untersucht hat. Darüber liegen uns aber noch keine Ergebnisse vor.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt ist der Kollege Kaczmarek mit einer Nachfrage an der Reihe und hat das Wort. – Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Beantwortung! Es handelt sich um ein hohes Gefährdungspotential, gerade für unbeteiligte Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel und die Beschäftigten der Reinigungsunternehmen. Deshalb meine Frage: Seit 2002 sind Fälle dieser Art in Deutschland aufgetreten. Was hat Ihre Behörde seither getan – es ist immerhin schon vier Jahre her –, um sich auf diesen Fall vorzubereiten und die Bevölkerung davor zu warnen, dass sie im Umgang mit diesen Materialien allerhöchste Vorsicht walten lässt?
Vielen Dank! – Herr Kaczmarek! Ich vertrete die Auffassung, dass eine Warnung und Information immer dann sinnvoll ist, wenn Prävention möglich ist. Ich weiß nicht, wie man in einer solchen Situation Prävention betreiben kann.
Ich weiß nicht, woher Sie die Information haben, dass bereits im Jahr 2002 Graffiti mit Flusssäure ausgeführt worden sind. Wir haben die Information, dass es in Hessen erstmals im Dezember 2005 aufgetreten ist. Diese Information haben wir ernst genommen. Wir haben uns mit den Betrieben, die in besonderer Weise gefährdet sind, zusammengesetzt und über Maßnahmen gesprochen, die den Schutz der Beschäftigten garantieren und darüber hinaus zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer beitragen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt ist der Kollege von Lüdeke mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte schön, Herr von Lüdeke!
Meine Frage hat sich eher an die Senatorin für Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet. Da Sie, Frau Knake-Werner, die Frage beantwortet haben, geht meine Zusatzfrage jetzt an Sie: Haben Sie Erkenntnisse darüber, in welcher Form die Flusssäure auftaucht – wenn bereits der Vertrieb illegal ist –, denn Sie haben darauf hingewiesen, dass der Umgang auch für die Anwender mit Gesundheitsgefahren verbunden ist?