Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Wir kommen zu den Abstimmungen. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt gemäß den Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 15/4724 bis 15/4729 jeweils die Ablehnung der Anträge und in der Drucksache 15/4730 die Annahme in neuer Fassung. Ich lasse einzeln abstimmen:
Zunächst stimmen wir über die Drucksache 15/4173, Stichwort Neuer Hauptbahnhof, ab, der mehrheitlich gegen die Grünen abgelehnt wurde. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Dann komme ich zur Drucksache 15/3735, Stichwort Bahnstrukturreform, die mehrheitlich gegen die FDP abgelehnt worden ist. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sehe ich nicht.
Dann komme ich zur Drucksache 15/4397, Stichwort Heidekrautbahn, die mehrheitlich gegen die Grünen bei Enthaltung der CDU und FDP abgelehnt worden ist. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind PDS und SPD Fraktionen. Enthaltungen gibt es von der CDU und der FDP. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Ich komme nun zur Drucksache 15/4447, Stichwort Standort Buch, die mehrheitlich gegen die CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP abgelehnt wurde. Wer dieser
Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die PDS und die SPD. Enthaltungen gibt es von der FDP. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Dann komme ich zur Drucksache 1574608, Stichwort Tunnellösung Dresdner Bahn, die mehrheitlich gegen die CDU bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden ist. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind SPD, die Grünen und PDS. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. Die FDP enthält sich.
Dann komme ich zur Drucksache 15/3603, Stichwort Dresdner Bahn, die mehrheitlich gegen die FDP bei Enthaltung der CDU abgelehnt worden ist. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die Grünen, SPD und PDS. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. Die CDU enthält sich.
Mit der Drucksache 15/4730 empfiehlt der Verkehrsausschuss zum Antrag der Koalitionsfraktionen zum S-Bahnhof Karow die Annahme in neuer Fassung. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Psychotherapeuten eine adäquate Altersvorsorge ermöglichen – längst überfällige Änderung des Berliner Kammergesetzes
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, auf eine Beratungsrunde zu verzichten und die Redebeiträge zu Protokoll zu geben.
wurde die Arbeit der Psychotherapeuten politisch anerkannt und in einen gesetzlichen Rahmen gestellt. Daraus resultiert für meine Fraktion, dass der Anspruch der Psychotherapeutenkammer Berlin gerechtfertigt ist, als weiterer anerkannter Heilberuf in das Berliner Kammergesetz integriert zu werden und sich auf dieser Grundlage ein eigenes Versorgungswerk zu schaffen.
muss einmal ähnlich gedacht haben, denn seit Jahren soll ein diesbezüglicher Gesetzentwurf in ihren Schubladen ruhen, der die gleichberechtigte Einbeziehung der Psychotherapeutenkammer in das Berliner Kammergesetz vorsieht. Warum dieser Entwurf weiter dort schlummert, wird wohl immer ihr großes Geheimnis bleiben.
brachte – jedenfalls für SPD und Linkspartei.PDS – keinen Erkenntniszuwachs, denn die rot-rote Koalition blieb bei ihren alten Argumenten, dass mit der Gründung eines eigenen Versorgungswerks das Abkoppeln von der Solidargemeinschaft gefördert würde. Das ist aber schlicht und einfach falsch, denn nach den neuen gesetzlichen Regelungen wird der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch kein einziger Euro entzogen.
rem Antrag zur Änderung des Berliner Kammergesetzes ein berechtigtes Anliegen aufgegriffen, das die CDUFraktion ausdrücklich unterstützt. Uns geht es darum, dass die Psychotherapeuten in Berlin gegenüber anderen Heilberufen nicht schlechter gestellt werden und wie in anderen Bundesländern die Möglichkeit erhalten, sich ein eigenes Versorgungswerk zu schaffen. Damit könnte für die freiberuflich tätigen Kammermitglieder eine angemessene Versorgung und für die Pflichtversicherten eine private Zusatzversorgung ermöglicht werden.
richt vorgelegt. Er beschreibt die Realitäten und zieht finanzielle Schlussfolgerungen. Eine grundsätzliche Reformierung der Sozialsysteme steht jedoch noch aus. Es ist zu hoffen und zu wünschen, dass die große Koalition diese dringend notwendigen Veränderungen realisieren wird. Es ist jedoch kein Geheimnis, dass bei der gemeinsamen Diagnose die Therapievorschläge entsprechend dem politischen Hintergrund von FDP bis Linkspartei weit auseinander liegen. Als vor einigen Jahren die Psychotherapeuten in Berlin mit der Bitte an das Parlament herantraten, eine Kammer bilden zu können, war die bundesweite Diskussion über die Bildung von Kammern, die Zwangsmitgliedschaft der Mitglieder einer Berufsgruppe und mögliche Versorgungswerke schon heftig entbrannt. Daran hat sich wenig geändert, ich erinnere nur an die Diskussionen über die Zwangsmitgliedschaft in der IHK.
Konsens für die Kammergründung, um Qualitätskontrolle und Weiterbildung verpflichtend bei Berufsgruppen zu verankern – insbesondere bei Berufsgruppen, zu deren Kontrolle eine hohe fachliche Kompetenz erforderlich ist, wie bei den Psychotherapeuten.
keine weiteren berufsständischen Versorgungswerke zu gründen. Die Antragsteller bekundeten in den entsprechenden Gesprächen und Diskussionen, dass auch sie keine Gründung eines Versorgungswerks, sondern eine dringend notwendige Qualitätskontrolle wollen.
tenversicherung oder -finanzierung eine weitere Komponente notwendig sein wird, um das Alter abzusichern. Neben den Betriebsrenten werden immer mehr private Instrumente genutzt und von der Gesellschaft, z. B. in der Riester-Rente, gefördert. Wie die wichtigste Säule, die solidarische Sicherung der Altersversorgung, gestaltet wird – durch Finanzierung aus Beiträgen oder Steuern –, ist noch heftig umstritten. Eins steht jedoch fest: Eine solidarische Sicherung ist umso sicherer und gerechter, je mehr Menschen dieser Gesellschaft an deren Finanzierung teilnehmen.
gebnis stehen wird, ist nicht absehbar. Aber mögliche Perspektiven sollte man nicht durch die Gründung neuer berufsständischer Versorgungswerke verbauen. Die Fragen der Betroffenen sind legitim und sollten, sobald die Reform des Rentensystems klare Formen annimmt, auch beantwortet werden. Deshalb kann dem Antrag der FDP zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden.
Berliner Kammergesetz soll der Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Möglichkeit eröffnet werden, eine Fürsorge- und Versorgungseinrichtung zu schaffen oder sich einer anderen Versorgungseinrichtung anzuschließen. Sie ist die einzige Berliner Heilberufskammer, die diese Möglichkeit nicht hat, da sie nach dem 22. September 1999 gegründet wurde.
den Antrag der FDP ablehnt und damit der Psychotherapeutenkammer verweigert, für die freiberuflichen Psychotherapeuten eine adäquate Altersvorsorgemöglichkeit zu schaffen. Dafür gibt es, wie die Anhörung im Ausschuss gezeigt hat, keine triftigen Argumente.
führe zu einer Abkopplung aus der Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Alterssicherung, zieht nicht. Ein Ausschluss aus der Pflichtversicherung der Rente ist nach Bundesrecht für alle Berufsstände nicht möglich, die erst nach 1995 Pflichtmitgliedschaften bekommen haben. Die Regelung im Berliner Kammergesetz geht deutlich über das hinaus, was auf Bundesebene geregelt ist. Sie schließt auch für die Freiberufler jede Art der Versorgung aus.