Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 SportFG einer Teilfläche der öffentlichen Sportanlage „Lasker-Sportplatz“, Persiusstraße 7b, Ortsteil Friedrichshain, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, zugunsten eines ansässigen kommerziellen Trendsportangebotes
Wahl eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des (ruhenden) Kuratoriums der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Für den aus dem Kuratorium ausgeschiedenen Abgeordneten Benjamin-Immanuel Hoff wurde zum Stellvertreter gewählt:
Für den aus dem Kuratorium ausgeschiedenen Abgeordneten Benjamin-Immanuel Hoff wurde zum Mitglied gewählt:
Wahl eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin
Für den aus dem Kuratorium ausgeschiedenen Abgeordneten Benjamin-Immanuel Hoff wurde zum Stellvertreter gewählt:
Wahl von zwei Abgeordneten zum Mitglied/zum stellvertretenden Mitglied des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Fachhochschule Berlin
Für den aus dem Kuratorium ausgeschiedenen Abgeordneten Benjamin-Immanuel Hoff wurde zum Mitglied gewählt:
auch weiterhin gegenüber der Geschäfts- und der Konzernleitung der Firma Samsung deutlich zu machen, dass er in dem von Belegschaft der Firma Samsung SDI Werk Berlin und der IG Metall Berlin ausgearbeiteten Konzept einen Ansatz sieht, den Standort ohne weitere öffentliche Förderung zu erhalten. Das Konzept sieht unter anderem vor:
2. weitere Marktanteile für Samsung zu gewinnen, indem durch Produktion der im Werk fertigbaren SLIMRöhre eine preiswerte Alternative zu LCD und Plasma-Bildschirmen geschaffen wird,
3. in Berlin die Fertigung für Produkte aus neuen Produktionsfeldern wie der neuen OLED-Technik aufzubauen,
die Belegschaft der Firma Samsung SDI Werk Berlin unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Geschäfts- und die Konzernleitung dazu zu bewegen, den Standort Berlin auf der Grundlage des von der Belegschaft und der IG Metal ausgearbeiteten Konzepts fortzuführen.
Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die Auswirkungen der Änderungen für Lärmschutz nach der Beschlussfassung des Landesimmissionsschutzgesetzes bis zum 31. Oktober 2007 vorzulegen.
Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken zu erarbeiten und soll Auskunft geben über das Beschwerdeverhalten von Bürgerinnen und Bürgern Berlins in einem Zeitraum von zwei Jahren. Als Schwerpunkte der Berichterstattung sind zu betrachten:
Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern für den bei dem Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter
der Fassung vom 19. März 1991 (BGBl. I S 686), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2482) in Verbindung mit Art. 14 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg (i. F.: Staatsvertrag) vom 26. April 2004 (GVBl. S. 381) für die Dauer seiner Wahlperiode vier Personen als Vertrauensleute und vier Personen als deren Vertreterinnen/Vertreter in den bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter:
Der Senat wird aufgefordert, erneut in Verhandlungen mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) zu treten, um darauf hinzuwirken, dass Arbeitslose, insbesondere Berufsrückkehrer/-innen und Langzeitarbeitslose, die aufgrund der fehlenden Bedürftigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben (sog. Nichtleistungsempfänger/-innen), tatsächlichen Zugang zu den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und allen zu ihrer beruflichen Wiedereingliederung notwendigen Leistungen gemäß SGB III von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Der Senat soll in diesem Rahmen darstellen, welche beschäftigungspolitischen Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des SGB III aus beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten vorrangig eingesetzt werden sollten und welche Maßnahmen gegebenenfalls aus ESF/Landesmitteln kofinanziert werden sollen. Darüber hinaus soll der Senat darstellen, welche Möglichkeiten er sieht, weitere Maßnahmen für Nichtleistungsempfänger/ -innen anzubieten – z. B. Öffnung des Programms „Zusatzjobs & Bildung“.
Gleichzeitig ist in Verhandlungen mit der RD und den einzelnen Jobcentern zu klären, in welcher Form den Nichtleistungsempfänger/-innen die Angebote bekannt gemacht werden können.