Protocol of the Session on November 10, 2005

Frau Ströver hat das Wort, danach folgt Herr Tromp. – Bitte schön, Frau Ströver!

Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie bewertet der Senat die gestern veröffentlichte Entscheidung der EU-Kommission, wonach die Beihilfen für digitales Fernsehen von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg illegal sind und zurückgezahlt werden müssen?

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich bedauere diese Entscheidung, da wir – auch in Brüssel – versucht haben, klarzumachen, dass es sich hier um einen Sonderfall handelte. Das haben wir auch gegenüber der damals zuständigen Kommissarin verdeutlicht. Es lag im Interesse der gesamten Branche, dass diese Unterstützung erfolgte. Das Projekt hat sich erfolgreich durchgesetzt, und Berlin war ein Testmarkt. Ich bedauere, dass es zu dieser Entscheidung gekommen ist, mehr können wir aber nicht tun. Nunmehr müssen die Konsequenzen daraus gezogen werden.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Ströver – bitte!

Wer erhält das Geld, wenn die geförderten Sender es zurückzahlen müssen? Erhält das Land Berlin das Geld, erhält es die Medienanstalt, oder erhält es der öffentlich-rechtliche Rundfunk, da es Gebühren sind, aus denen die Beihilfen gezahlt wurden?

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich gehe davon aus, dass es derjenige erhält, der es gezahlt hat. Ich gehe weiterhin davon aus, dass es die Medienanstalt war, ich weiß das aber nicht so genau und bitte um Verständnis.

[Zuruf der Frau Abg. Ströver (Grüne)]

Die Mittel gehen wieder dorthin, woher sie kamen, das ist das normale Verfahren. Dort verbleiben sie, und dadurch steht wieder Geld für die anderen Zwecke der Anstalt zur Verfügung.

Danke schön!

Es geht weiter mit dem Kollegen Tromp.

Da Frau Ströver mir in der Hauptsache vorweggegriffen hat, habe ich eine Zusatzfrage an den Regierenden Bürgermeister: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Entscheidung der EU-Kommission für den Medienstandort Berlin? Werden Sie in Zukunft darauf hinarbeiten, dass beide Formen der Ausbreitung der Programme gleichberechtigt erfolgen können?

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir haben mit allen Beteiligten eine erfolgreiche Arbeit geschafft, und die Umsetzung gerade dieses Vorgangs mit all seinen Problemen, die wir auch im Abgeordnetenhaus diskutiert haben, war ein gutes Symbol für die Medienlandschaft in Deutschland. Berlin hat sich diesbezüglich deutlich als Vorreiter präsentiert. Es ist schwierig, aus der Entscheidung der EUKommission einseitige Schlüsse zu ziehen. Man kann auch nicht denjenigen, die die Hilfe gegeben haben, einen

Vorwurf machen. Wir werden mit allen Beteiligten eine Auswertung vornehmen, die Konsequenzen daraus ziehen, und für weitere Projekten wird dies ein Maßstab sein. Berlin ist gemeinsam mit Brandenburg eine Region, die sich für neue technologische Verfahren anbietet, und wir werden natürlich bei innovativen Projekten, die dem Nutzer zu Gute kommen, unsere Unterstützung geben.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Es gibt keine Nachfrage. Dann hat der Kollege Trapp das Wort.

Ich frage den Senator für Inneres Herrn Dr. Körting: Ist es nach dem geltenden Melderecht in Berlin möglich, dass sich Islamisten oder Neonazis anmelden, ohne dass der Wohnungsgeber davon Kenntnis erhält?

Herr Senator Dr. Körting – bitte schön!

Herr Kollege Trapp! Vom Grundsatz her muss die Zustimmung des Wohnungseigentümers bzw. des Vermieters erfolgen. Es ist aber faktisch so, dass dies häufig nicht mehr der Fall ist. Insofern ist es möglich, dass sich jemand anmeldet, ohne dass der Wohnungsgeber davon Kenntnis erhält. Dass sich jemand anmeldet, ohne dass wir davon Kenntnis erhalten, das gibt es nicht.

Eine Nachfrage des Kollegen Trapp – bitte schön!

Im Internet steht: „Die Unterschrift des Wohnungsgebers ist nicht mehr erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie Namen und Anschrift vermerken.“ Halten Sie diese Regelung angesichts der aktuellen Sicherheitslage für reformbedürftig?

Herr Senator Körting!

Herr Kollege Trapp! Sie haben die Neufassung des Melderechts zitiert. Unter Sicherheitsgesichtspunkten halte ich es für nicht reformbedürftig. Unter Sicherheitsgesichtspunkten halte ich es für erforderlich, dass die Sicherheitsbehörden davon Kenntnis haben, wenn sich Leute anmelden, die wir dem Bereich der Gefährder zurechnen. Ob der Wohnungseigentümer davon Kenntnis hat, ist unerheblich. Bislang gab es die Ordnungsvorschrift, dass der Wohnungseigentümer eingebunden wird, um sicherzustellen, dass die Anmeldung auch mit seiner Zustimmung erfolgt. Es ist aber keine Sicherheitsfrage, ob der Wohnungseigentümer davon weiß. Im Normalfall wird es den Wohnungseigentümer gar nicht interessieren, da in den Mietverträgen wohl nicht drinsteht, ob der Mieter ein Gefährder oder potentieller Terrorist ist.

[Heiterkeit bei der SPD]

Danke schön!

Es geht nun weiter mit Frau Paus; ihr wird Frau Tesch folgen. – Bitte schön, Frau Paus!

Auch ich frage den Regierenden Bürgermeister Wowereit: Vertritt der Senator Flierl die Auffassung des gesamten Senats, wenn er, wie im Wissenschaftsausschuss in der vergangenen Woche geschehen, sagt, dass es in Berlin bereits mittelfristig zu einem Zusammenschluss von Charité und Vivantes, zu einem Konzern Charité kommen wird?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Der Senat hat sich dazu keine Meinung gebildet. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es Sinn macht, Vivantes und Charité zu einem Konzern zusammenzuschließen. Es ist aber dringend notwendig, dass beide zusammenarbeiten und sich nicht Konkurrenz machen. Es ist Aufgabe einer Gesundheits- und Unimedizinplanung, die der Senat als Auftrag an die beiden zuständigen Senatoren, Frau Knake-Werner und Herrn Flierl, gegeben hat, die Planungen aufeinander abzustimmen, damit beide fruchtbar zusammenarbeiten. Einen Zusammenschluss zu einem Mammutkonzern mit einer eigenen Verantwortung kann ich mir auch mittelfristig nicht vorstellen.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

Eine Nachfrage von Frau Paus – bitte schön!

Herr Regierender Bürgermeister! Teilen Sie auch meine Auffassung, dass es für die Charité auch zukünftig sehr wichtig sein wird, in Bezug auf Forschung und Lehre sehr eng mit der Freien Universität und der Humboldt-Universität zusammenzuarbeiten? Wie konnte es geschehen, dass Sie in der letzten Senatssitzung beschlossen haben, dass die beiden Präsidenten nicht mehr im Aufsichtsrat der Charité vertreten sein sollen?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Paus! Die Universitäten sind im Aufsichtsrat vertreten, soweit ich das weiß, weil sie natürlich durch die Fakultät vertreten sind. Die Fakultät wird doch höchstwahrscheinlich im Vorstand sein, soweit ich das in Erinnerung habe, oder?

[Czaja (CDU): Das ist das zweitgrößte Unternehmen Berlins, und Sie kennen nicht einmal den Aufsichtsrat!]

Stellen Sie sich mal vor, Zwerg Allwissend da drüben, was Sie alles kennen und was der Regierende Bürgermeister alles nicht kennt. Also wirklich, dieser Hinweis war besonders hilfreich!

[Beifall bei der SPD – Tromp (CDU): Ein bisschen mehr Respekt!]

Zur Frage der Aufsichtsratbesetzung: Die Erfahrungen, die mit dem Aufsichtsrat gemacht wurden, haben wohl dafür gesprochen, dass die beiden Präsidenten in ihrer bisherigen Tätigkeit in diesem Gremium eine Rolle eingenommen haben, die so war wie sie ist. Und wenn sich daraus Konsequenzen ergeben, dann kann ich das nicht kritisieren, sondern es muss dafür gesorgt werden, dass das Unternehmen so aufgestellt wird, dass es sinnvoll und effektiv arbeiten kann. Das ist auch die Herausforderung bei der Beschlussfassung zum neuen UnimedGesetz, dass man versucht, Strukturen zu schaffen, die die Arbeitsfähigkeit sicherstellen. Wenn die Expertinnen und Experten zu dieser Auffassung gekommen sind, dann sollte man das nicht kritisieren.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! Zu Ihrer Vorbemerkung muss ich nur sagen, einen Abgeordneten als „allwissend“ zu bezeichnen, ist vom Regierenden Bürgermeister eine hohe Auszeichnung. Bei der Bezeichnung „Zwerg“ bin ich nicht sicher, ob sie parlamentarisch ist oder nicht. Wir konnten das hier in der Schnelle nicht überprüfen, werden es aber prüfen. Beim nächsten Mal wäre dann ein Ordnungsruf selbst für die Zusammenziehung „allwissender Zwerg“ oder „Zwerg Allwissend“ fällig. – Herr Regierender Bürgermeister!

[Gelächter bei der CDU]

Ich nehme den Ausdruck „Zwerg“ zurück.

Gut, dann ist es ein Lob.

Jetzt geht es weiter mit der Frau Abgeordneten Tesch. – Bitte schön, Frau Dr. Tesch, Sie haben das Wort!

Meine Frage richtet sich an den Bildungssenator. Ich frage ihn: Wie beurteilt der Senat die Ergebnisse der Studie zur Integration von verhaltensauffälligen Kindern in den Regelunterricht?

Der Bildungssenator, Herr Böger. – Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Diese Untersuchung hat die Integrationspolitik des Senats in den letzten Jahren beurteilt. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Integration von Kindern mit Lerndefiziten in der Berliner Schule höchst erfolgreich war. Das halte ich für eine sehr gute Aussage. Das bekräftigt den Senat in der Auffassung, dass es sowohl aus humanen wie auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig ist, diese Integration fortzusetzen.

Eine Nachfrage von Frau Dr. Tesch? – Bitte!

Ja, das ist auch meine Meinung. Sind Sie trotzdem mit mir der Meinung, dass es sinnvoll ist, Sonderschulen in Berlin beizubehalten, da es doch ein Schülerinnenklientel gibt, für das die Integration nicht so förderlich ist?

Herr Bildungssenator, bitte schön, Herr Böger!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Nun teile ich Ihre Meinung.