Protocol of the Session on September 15, 2005

Es lohnt sich jetzt nicht, auf diese weiteren Wünsche einzugehen, die noch vorgetragen worden sind. Es war nur sehr interessant, dass gerade diejenigen, die sich sonst immer wieder für Entbürokratisierung einsetzen, nicht nur in dieser Frage zurückruderten, sondern auch noch mein

ten, dass die Bauaufsichtsämter als Sammelstelle für baunebenrechtliche Genehmigungen weiter existieren sollten. Das ist jetzt alles anders geregelt. Wie es funktionieren wird, wird man sehen. In einigen Jahren wird sicher auch eine Evaluierung dessen, wie die Bauherren, die Architekten und letztlich auch die Verwaltung mit dieser neuen Regelung umgehen können, auf der Tagesordnung stehen. Wir werden dann sehen, ob die positiven Erwartungen alle in Erfüllung gehen. Insofern brauchen wir das jetzt nicht weiter auszuführen. Man sollte beachten, dass einige Regelungen im Gesetzgebungsverfahren gegenüber der Vorlage geändert worden sind. Ich verweise hier nur auf die Regelungen gerade zum Denkmalschutz.

Ein letzter Satz geht noch einmal an alle Haushälter, an die Senatsverwaltung für Finanzen. Dieses neue System wird nur funktionieren, wenn in den Bauaufsichtsbehörden hinreichen Fachkompetenz vorhanden ist. Man hat zwar die Genehmigungsverfahren zum Teil reduziert. Man hat Genehmigungsfreistellungen herbeigeführt, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Aber um alles zu gewährleisten und am Ende auch die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften und -verordnungen sicherzustellen brauchen die Bauaufsichtsbehörden trotzdem Fachpersonal und Fachkenntnisse.

Man sollte daher jetzt nicht den Fehler machen, der vielleicht einigen Haushältern nahe liegt, und sagen, dass wir keine Baugenehmigungsbehörden brauchen, wenn wir Verfahrens- und Genehmigungsfreistellungen haben. Es wird sich herausstellen, dass deren Arbeit auf einem hohen Niveau vielleicht noch erforderlicher ist, als es bis jetzt der Fall gewesen ist. Deshalb werden wir sehen, wie es in der Praxis abläuft. Wir sollten heute gelassen diesem Gesetz zustimmen.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Danke schön! – Jetzt ist die Fraktion der Grünen an der Reihe. – Frau Oesterheld! Ich kann mich nur entschuldigen. Sie hatten offensichtlich eine andere Absprache, die aber bei uns im Präsidium nicht angekommen war. Mehr als entschuldigen kann ich mich nicht. – Jetzt haben Sie aber unwiderruflich das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Reden wir doch einmal darüber, was die Priorität der SPD ist. Wir haben die Einmaligkeit, dass die SPD einen Antrag der Grünen zur Priorität erhoben hat. Worum geht es nun in diesem Antrag, den die SPD so spannend findet, dass sie ihn zur Priorität erhebt?

Es geht darum, dass es bei den Bebauungsplänen Doppelarbeit gibt. Ich habe nichts dagegen, dass die Bezirksverwaltungen, wenn sie einen Bebauungsplan aufstellen, dies beim Senat anzeigen müssen. Das sollen sie tun. Der Senat soll auch sehen, ob es gesamtstädtische Bedeutung hat, so dass er eingreifen kann, wenn er der Meinung ist, dass es sich um eine gesamtstädtische Bedeutung handelt. Was aber ganz unsinnig ist, ist die Tat

sache, dass der Senat wiederum prüft, wenn der Bebauungsplan festgesetzt werden soll.

Weshalb wir das jetzt einbringen, hängt eng damit zusammen, dass alle Bezirke nun versuchen, ihre Bebauungspläne festzusetzen, weil durch ein neues EU-Recht im Juli nächsten Jahres sonst sämtliche Bebauungspläne ungültig werden. Wir alle haben nicht die Vorstellung, dass die Senatsverwaltung in der Lage ist, hunderte von Bebauungsplänen, die jetzt aus den Bezirken kommen, auch in angemessener Zeit zu bearbeiten. Wir haben jetzt schon immer eine Verzögerung von zwei Monaten.

Herr Schimmler! Die Rechtskontrolle bleibt dem Senat! Die Rechtskontrolle hat er auch in allen anderen Fragen. Wozu bedarf es dann dieses zusätzlichen Absatzes? – Das möchte ich zu diesem Antrag sagen. Ich hatte schon gehofft, dass die SPD dem zustimmt, weil sie ihn so gut findet und zur Priorität erhebt.

Nun komme ich zur Bauordnung. Das Bauvereinfachungsgesetz ist der absolute Etikettenschwindel, weil Sie alle wissen, dass es für den Bauherren zunächst wesentlich komplizierter wird. Er muss sich sämtliche Genehmigungen einholen, was er sonst als Service von der Bauaufsicht erhalten hat.

Als zweiten Punkt gibt es eine Ökologisierung in dieser Bauordnung nicht mehr. Ein dritter Punkt: In Zeiten der Diskussion um die Schrumpfung der Städte ist es total absurd, die Abstandsflächen so zu verkürzen, dass wir in Zukunft wieder Hinterhöfe haben. In 20 Jahren wird uns dann die SPD wieder erzählen, dass man die Hinterhöfe abreißen muss, um Luft, Licht und Sonne überall hinzubekommen. Dann werden wir uns wieder dagegen wehren, dass man abreißen muss. In der jetzigen Situation die Abstandsflächen zu verkürzen, ist vollkommen unsinnig.

[Beifall bei den Grünen]

Nächster Punkt: Sie machen die Bauaufsicht, die bisher präventive Arbeit geleistet hat, zu einem Kontrollorgan und sagen dann noch, dass sie Personal einsparen kann. Aber Sie sagen nicht gleichzeitig, wie sie von bestimmten Verstößen in Kenntnis gesetzt werden soll. Es ist jetzt schon so: Wenn etwas schief geht, ist es die Bauaufsicht gewesen, obwohl sie gar keine Chance hatte einzugreifen.

Letzter Punkt: Genehmigungsfreistellung. Hier wird immer gesagt, diese Art von Genehmigungsfreistellung erfordert die Musterbauordnung. Wir haben in unserem Änderungsantrag ein anderes Modul der Bauordnung genommen, was durchaus die Freistellung erweitert, aber eben nicht so wie Ihre. Und dann sagt Herr Schimmler noch: Ach, seien Sie doch nicht so ängstlich, in zwei Jahren führen wir doch eine Evaluation durch! – In zwei Jahren – das ist jetzt zumindest zu lesen –, das ist 2010. Das sind für mich fünf Jahre und keine zwei. – Herr Schimmler! Ich hätte mich gefreut, wenn die letzte Veränderung der Bauordnung evaluiert worden wäre, bevor Sie diese eingreifenden Veränderungen vornehmen.

Solche Banalitäten wie Rauchmelder wollen Sie auch nicht in der Bauordnung haben. Wir haben sie beantragt. Sie haben davon nichts übernommen. Ich sage Ihnen – und leider behalte ich immer Recht –: Irgendwann werden wir über den Verbraucherschutz das wieder einführen müssen, was wir jetzt über die Bauordnung abschaffen.

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön! – Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete von Lüdeke das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen am Schluss der Sitzung wieder über unser altbekanntes Thema, über Bürokratisierung, Verwaltungsaufwand – in der Höhe, wie wir ihn jetzt in dieser Stadt vorfinden, nie da gewesen. Deshalb begrüßen wir alles, was diesem Missstand abhelfen soll. Der Antrag der Grünen gibt aber nur vor, dieses Ziel zu haben. Tatsächlich bringt er nichts. Aus diesem Grund und weil er in der Sache viel zu kurz greift, werden wir ihn nicht unterstützen. Wir beteiligen uns gern und jederzeit an verwaltungsreformerischen Maßnahmen, aber eine so leichte Oberflächenkosmetik, wie sie von den Grünen beabsichtigt ist, machen wir nicht mit.

[Beifall bei der FDP]

In der Berliner Stadtplanung und im Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch sind erhebliche Eingriffe erforderlich, das wissen wir alle. Die Planungsebenen, die Planungsverfahren und nicht zuletzt das überaus verwaltungsaufwändige Zusammenspiel von Haupt- und Bezirksverwaltungen betreffend – ein Zusammenspiel, das man so eigentlich gar nicht bezeichnen kann; es wird mehr ein Konflikt ausgetragen, und das zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die das jeden Tag hinnehmen müssen. Das ist ein Trauerspiel.

Die im AG Baugesetzbuch zu thematisierenden Punkte hat meine Fraktion in ihren Gesetzesanträgen aus der Reihe „Mehr Berlin, weniger Staat“ vom November 2002 schon benannt.

[Zuruf des Abg. Eßer (Grüne)]

Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Hauptverwaltung und die Bezirke teilweise gegensätzliche informelle Planungen entwickeln. Speziell bei dem Bebauungsplanverfahren sind aufwändige verwaltungsinterne Abstimmungen und Konfliktregelungen die Folge. Der Antrag der Grünen pickt nur ein Problemchen heraus, indem er die bei der Hauptverwaltung angesiedelte Rechtsprüfung der Bebauungspläne beseitigen will. Diese Forderung findet an sich unsere Unterstützung. Es ist allerdings nicht in Ordnung, dass die Grünen dabei gleich noch die zweite Vereinbarkeitsprüfung bezüglich der übergeordneten Planungsziele abschaffen wollen. Damit wird dem Senat die Wahrnehmung seiner gesamtstädtischen stadt- und bauleitplanerischen Verantwortung erschwert, was eher zu Verwaltungsmehraufwand beiträgt. Die Grünen sollten endlich begreifen, dass die viel zitierte

so genannte Doppelarbeit zwischen Hauptverwaltung und Bezirken die Folge des zweistufigen Berliner Verwaltungsaufbaus und der Tatsache ist, dass der Senat die politische Verantwortung für die Gesamtstadt trägt und daher die politischen Entscheidungen der Bezirke kontrollieren muss. Das ist seine Aufgabe.

Nun noch einige Anmerkungen zum so genannten Bauvereinfachungsgesetz des Senats: Ein Kernpunkt dieser Gesetzesvorlage bildet die Aufgabe der so genannten Schlusspunkttheorie, derzufolge die Baugenehmigung erst erteilt werden darf, wenn alle anderen öffentlichrechtlichen Genehmigungen vorliegen. Dies bedeutet mehr Aufwand und Verantwortung für den Bauantragsteller, also den Kunden der Bauämter, da die Baugenehmigungsbehörde nicht mehr als One-Stop-Agency fungiert. Dies ist durchaus akzeptabel, setzt jedoch die weitgehende Deregulierung des so genannten Baunebenrechts voraus, um das Bauen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Dazu hat der Senat bisher kaum etwas vorgelegt.

Im Ergebnis wird nun die Arbeit der Verwaltung vereinfacht. Dafür muss der Bauantragsteller jetzt auf eigenes Risiko mit seinem Fachingenieur und seinem Anwalt von Pontius zu Pilatus laufen. Der Bau wird dadurch nicht sicherer, aber das Bauen wird unsicherer. Die Bürokratie wird entlastet, der Bürger hingegen wird belastet. Die zuständigen Behörden schrumpfen fluktuationsbedingt, also werfen sie Verfahrensballast ab. Dafür konservieren sie in anderen Bereichen ihre Aufgaben und Zuständigkeiten. Das ist eine Unverschämtheit. Deshalb wird die FDPFraktion dem Bauvereinfachungsgesetz keinesfalls zustimmen.

[Beifall bei der FDP]

Zum Schluss tut meine Fraktion der abwesenden CDU noch etwas Gutes. Wir werden nämlich – wohl als einzige Fraktion – ihrem Antrag zur neuen Bauordnung Berlins zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt zur Drucksache 15/4240 die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. – Ich höre dazu keinen Widerspruch.

Nun kommen wir zur Abstimmung. Die Fraktionen haben mir signalisiert, auf Grund der Abwesenheit der CDU-Fraktion die Abstimmung zur Drucksache 15/2909 der Fairness halber zu vertagen. Somit kommen wir zu der Vorlage – zur Beschlussfassung –, Stichwort Bauvereinfachungsgesetz. Hierzu empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne und FDP bei Enthaltung der CDU die Annahme mit Änderungen. Wer also der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 15/3926 unter Berücksichtigung der in den Beschlussempfehlungen vorgenommenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 4 A:

Dringliche II. Lesung

Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes (Erstes Versorgungsrücklageänderungsgesetz – 1. VersRücklÄndG)

Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 15/4260 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3862

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV in der Drucksache 15/3862. Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Die Vorlage – zur Beschlussfassung –, Drucksache 15/3862, wurde in den Ausschüssen jeweils einstimmig angenommen, im Fachausschuss bei Enthaltung der Fraktion der CDU. Wer also dem Ersten Versorgungsrücklageänderungsgesetz seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Damit haben wir dies einstimmig angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 4 B:

a) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Herstellung von Transparenz bei den Vorstandsvergütungen der Berliner Anstalten und den Geschäftsführervergütungen bei Beteiligungen Berlins an privatrechtlichen Unternehmen (Vergütungs- und Transparenzgesetz)

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/4261 Antrag der Grünen Drs 15/4187

b) Dringliche Beschlussempfehlung

Beteiligungscontrolling erweitern

Beschlussempfehlung Haupt Drs 15/4262 Antrag der Grünen Drs 15/4189

Zu a ist ein Änderungsantrag von SPD, Linkspartei.PDS und Grünen, Drucksache 15/4261-1, eingegangen. – Ich sehe, der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis III in der Drucksache 15/4187 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/4261 und des Änderungsantrags Drucksache 15/4261-1. Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht.