Protocol of the Session on September 1, 2005

Wir haben im Hauptausschuss gesagt, dass wir uns dem Gesetzentwurf nicht verschließen, dass wir ihn gern mit Ihnen diskutieren wollen und es eine Offenheit unserer Fraktion zu dieser Thematik gibt. Entscheidend wird sein, dass offene Rechtsfragen, die ich an dieser Stelle versucht habe anzudeuten, noch in der Diskussion geklärt werden. Mich interessiert vor allem das Verfahren, und ich könnte mir vorstellen, dass wir im entsprechenden Unterausschuss eine Anhörung auch von einem oder zwei Rechtsexperten durchführen, die dieses Problem noch einmal diskutieren, so dass sich alle Fraktionen auf der Grundlage einer rechtlichen Auseinandersetzung noch einmal der Problematik widmen können. – Vielen Dank!

Nun, Sie wissen schon, was in dem Beteiligungsbericht kommt. Das finde ich gut. Normalerweise sagen Sie ja immer, dass Sie die Unterlagen aus dem Senat nicht rechtzeitig erhalten. Wenn Sie jetzt bereits wissen, dass es ihnen nicht ausreicht, haben Sie die Informationen offensichtlich früher erhalten. Das ist insofern in Ordnung, als dass Sie dann nicht sagen können, Sie hätten die Berichte zu spät bekommen. In diesem Sinn fände ich es gut, wenn wir das in dem Kontext diskutieren könnten. Gestern hat es im Hauptausschuss die Initiative aller Fraktionen gegeben. Man will das jetzt relativ zügig machen. Deshalb hat man es sofort auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses gesetzt. Wenn das dann dort beschlossen werden würde, meinetwegen.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

Danke schön, Herr Kollege Hoff! – Es folgt die FDP. Das Wort hat Frau Meister. – Bitte schön!

Die Gesetzesinitiative von den Grünen fordert weitergehende Schritte als der Beschluss des Hauptausschusses, geht jedoch aus meiner Sicht damit von einigen Voraussetzungen aus, die eigentlich in dem Bundesgesetz so nicht formuliert werden. Die Aufzählung über Definitionen der Vorstandsgehälter dient z. B. einer Aufschlüsselung. Aber im Bundesgesetz soll das vorgenomm

Danke schön! – Sehr geehrter Präsident! – Meine Damen und Herren! Auch wir werden dem Antrag Transparenz bei Vorstandsvergütungen folgen. Auch wir halten es für richtig, dass wir bei den Landesbeteiligungen in der Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlern noch genauer hinschauen als bei Privatunternehmen, die seit dem 1. August zur Offenlegung der Gehälter verpflichtet sind.

... den erfolgsabhängigen Komponenten, den erfolgsunabhängigen Komponenten und nach den Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

Es spricht überhaupt nichts dagegen, ganz offen über Gehälter zu diskutieren. Ich finde es schon sehr störend – es ist wirklich bedauerlich, dass Herr Ratzmann nicht mehr anwesend ist –, wenn Herr Ratzmann als erstes die Offenlegung der Gehälter wieder mit Bereicherung verbindet. Darum geht es nicht. Es ist nicht immer so, dass sich jeder für sein Gehalt nur bereichert und sich jeder ab einer gewissen Position nur gegenseitig das Geld zuschiebt.

Seitens der Grünen wird dann eine „Beziehung aller bereits bestehenden Vertragsverhältnisse“ gefordert. Das ist insofern konsequent, als der Beschluss des Hauptausschusses nur eine Berichtspflicht für alle künftigen Verträge vorsieht, weil rechtliche Probleme erwartet werden. Darauf wird sich vor allem die Debatte im Hauptausschuss bzw. die Diskussion der Rechtsfragen im Unterausschuss Beteiligungsmanagement konzentrieren. Der Beschluss des Hauptausschusses hat entsprechend der bundesrechtlichen Regelung, die nur für börsennotierte Gesellschaften gilt, den Interessen der Investoren insofern Genüge getan, als unsere landeseigenen Unternehmen in der Regel nicht börsenorientiert sind. Sie wollen jetzt weiter gehen, aber das ist genau der Punkt. Es bedarf noch einmal einer rechtlichen Abwägung. Mir reicht die Begründung Ihres Gesetzentwurfs nicht aus.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Das hat er doch gar nicht gesagt!]

Insgesamt könnten wir in der Diskussion sehr gewinnen, wenn wir ehrlich und offener alle mit Gehältern umgingen, weil es wirklich etwas mit Anerkennung geleisteter Arbeit zu tun hat. Es wird mir jeder Recht geben, dass es sinnvoll wäre, für einen Vorstand der BVG so viel Geld auszugeben, dass in der BVG auch wirklich etwas geschieht und wirklich einmal die Schulden abgetragen werden. Das ist nämlich die nächste Komponente bei der ganzen Frage.

Antrag der FDP Drs 15/4166

Herr Kaczmarek hat schon einmal Bezug genommen auf den wohlgeschätzten Staatssekretär Herrn B., der es ziemlich gut geschafft hat, für sich selbst zu sorgen, und sich direkt selbst mit entsorgt hat auf einen nächstfolgenden sehr schönen Platz – wir haben bereits gesagt, wie wir es verändern würden, und warten immer noch auf das angekündigte gewohnt konstruktive Aufgreifen der Vorschläge der Opposition, wie Herr Jahnke sie angedroht oder angekündigt hat. Hoffen wir also auf das Beste ganz in Ihrem Sinn, Herr Hoff, dass die Diskussion im Hauptausschuss und im Unterausschuss doch zum Ziel führt. Es gibt gerade bei unseren Landesbeteiligungen eine gewisse Verpflichtung. Insbesondere gibt es die Verpflichtung, weil wir immer davon reden, dass wir auch in diesen Ebenen eine leistungsorientierte Bezahlung einführen wollen. Das geht nur dann, wenn wir Zielkriterien haben und wirklich auch über die Höhe Bescheid wissen.

Der Antrag wurde auf unserer letzten Sitzung vertagt. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der FDP in Person des Kollegen Schmidt. Er hat das Wort. – Bitte schön, Herr Schmidt!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wenn man den Forschungsstandort Berlin stärken will, heißt es nicht immer gleich automatisch, nach mehr Geld für die Berliner Forschungseinrichtungen zu rufen. Es gibt auch eine ganze Menge anderer Wege, um die Forschungsarbeit in den Berliner Einrichtungen zu erleichtern.

Ein wichtiger Punkt dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir hier in Berlin, aber auch auf Bundesebene zu beachten haben. Rechtliche Rahmenbedingungen heißt, dass man tatsächlich Erleichterungen schaffen kann, ohne Geld in die Hand zu nehmen. Man kann sogar Sparpotentiale damit erschließen.

Bei dem Thema Zielkriterien kann ich überleiten zu dem zweiten vorliegenden Antrag und die Diskussion um das Beteiligungscontrolling erweitern. Auch dem stehen wir sehr offen gegenüber. Man sieht sehr deutlich, wer sich hier viel Arbeit gemacht und herausgesucht hat, was noch alles zu kontrollieren ist. Ich halte es in der Tendenz für richtig, diese Kriterien mit aufzuführen, vielleicht bei dem einen oder anderen mit einer gewissen Abschwächung. Was ich aber für besonders wichtig halte – es wäre eine große Chance in diesem Parlament – ist die Vorlage der mit den öffentlichen Unternehmen vereinbarten Zielbilder gegenüber diesem Parlament und deren Besprechung. Erst dann kommen wir zu einer wirklichen Diskussion darüber, was die Aufgabe der öffentlichen Unternehmen ist, warum diese Aufgabe über ein öffentliches Unternehmen wahrgenommen wird, die Aufgaben nicht in einen privaten Markt gehen, welche Gründe es dafür gibt und was genau die Aufgabe ist, die diese Unternehmen wahrnehmen, und welche nicht mehr. Das ist eine Schlüsselposition in dem Antrag. Deswegen stehen wir ihm auch sehr positiv gegenüber. Dieser Diskussion müssen wir uns unbedingt stellen. – Vielen herzlichen Dank!

In Berlin haben wir nun eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen. Ein wesentlicher Faktor, hier haben wir wirklich Stärken, ist die Biomedizin. Uns geht es darum, diesen Bereich zu stärken.

[Beifall bei der FDP]

Deshalb haben wir uns als Fraktion im Sommer genau in Buch umgeschaut, waren auch im Max-DelbrückCentrum.

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Das kannte ich selbst auch schon. Wir haben dies mit der Absicht getan, um bei den Wissenschaftlern vor Ort nachzufragen, was an rechtlichen Rahmenbedingungen einer noch besseren Forschungsleistung Berlins im Wege steht.

Ein Punkt, der dort besonders angesprochen wurde, war das Stammzellengesetz auf Bundesebene. Das ist ein großes Hindernis. Dort ist geregelt, dass die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland untersagt ist und die Einfuhr und Verwendung von Stammzellen, die nach dem 31. Dezember 2001 gewonnen wurden, nicht verwendet werden dürfen. Deutsche Wissenschaftler, die im Ausland tätig sind, dürfen sich auch nicht an Forschungsvorhaben beteiligen, wo entsprechende embryonale Stammzellen verwendet werden. Das ist eine besondere Innovationsbremse. Das wird seit einiger Zeit öffentlich von vielen Wissenschaftlern kritisiert.

[Beifall bei der FDP]

Schönen Dank, Frau Kollegin Meister!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Gesetzesantrag wurde bereits vorab an den Hauptausschuss überwiesen, wozu ich Ihre nachträgliche Zustimmung feststelle. – Der Antrag Drucksache 15/4189 soll ebenfalls an den Hauptausschuss überwiesen werden. Dazu höre ich keinen Widerspruch. – Dann verfahren wir so. [Brauer (Linkspartei.PDS): Dafür hätten Sie nicht extra nach Buch fahren müssen!]

Ich rufe auf als Priorität der Fraktion der FDP die Die Folge ist, dass neue Entdeckungen im Ausland und nicht mehr in Deutschland erfolgen. Das ist ein ganz besonderer Rückschritt für die Berliner Forschungseinrichtung.

lfd. Nr. 4 e:

Antrag

Berlin als Forschungsstandort stärken – Bundesratsinitiative zur Liberalisierung der embryonalen Stammzellenforschung!

Chancen ergeben sich nicht nur aus wirtschaftspolitischer Sicht, indem man die Möglichkeit schafft, durch

Schmidt, Erik

Das Stammzellengesetz ist das Ergebnis einer heftigen Debatte, die nicht nur in der Bundesrepublik geführt worden ist und weitergeführt wird, sondern diese heftige Debatte wird auch in anderen Ländern geführt. Zum Beispiel wird das, was wir in Deutschland miteinander diskutieren, in den USA sehr heftig zwischen Repräsentantenhaus und dem Präsidenten der USA diskutiert. In verschiedenen Ländern haben wir Referenden mit unterschiedlichen Ergebnissen gehabt. Und im März dieses Jahres hat die UN

Vollversammlung nach vier Jahren heftiger Debatte ein Verbot des therapeutischen Klonens ausgesprochen. Natürlich ist dieses Verbot völkerrechtlich nicht verbindlich, aber es zeigt, dass die ethische Frage, mit der wir uns auseinander zu setzen haben, nicht einfach mit Fragen des Wirtschaftswachstums oder der Frage des Erschließens von Sparpotentialen beantwortet werden kann.

Innovation Wirtschaftswachstum zu ermöglich. Wir nehmen uns damit auch die Chancen, Krankheiten behandeln zu können, für die es bislang keine Therapiemöglichkeiten gibt.

[Beifall bei der FDP]

Wenn man sich das Stammzellengesetz anschaut, ist es sehr wohl möglich, dort Erleichterungen für die Wissenschaftler zu schaffen auch unter Beachtung ethischer Standards. Deshalb fordern wir, diese Novelle endlich anzupacken. Es geht darum, die Gewinnung, Verwendung und Einfuhr embryonaler Stammzellen zu erleichtern und auch deutschen Forschern die Möglichkeit zu geben, sich im Ausland an Forschungsvorhaben zu beteiligen. Deshalb fordern wir den Senat auf, über den Bundesrat eine Initiative zu starten, um diese Erleichterung zu schaffen, damit wir sie auch in Berlin nutzen können. Es geht darum, mehr Freiheit für wissenschaftliche Innovation zu schaffen. Ein schöner Nebeneffekt dabei: Es stehen uns damit auch Mittel aus EU-Fördertöpfen für Forschung zur Verfügung, die uns durch die restriktive Gesetzgebung bislang leider verschlossen sind.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

Das Stammzellengesetz hat Rechtsfrieden hergestellt – das wurde jüngst auf einem Kongress in Brüssel festgestellt, der veranstaltet wurde vom Europaparlament, von der Hans-Seidel-Stiftung und vom Bayerischen Gesundheitsministerium –, Rechtsfrieden hergestellt, auch wenn – und das zeigt eine Umfrage, die in diesem Jahr von „Frontal 21“ durchgeführt wurde – 40,6 % der Bevölkerung nach wie vor meinen, das, was die FDP fordert, ist richtig, man sollte das Gesetz lockern. Aber über 28 % der Bevölkerung sagen: keine Lockerung! Und 31 % der Bevölkerung sind unentschieden. Gerade diese Unentschiedenheit drückt aus, mit welcher schwierigen Frage wir es zu tun haben. Die Mehrheit der Bevölkerung erkennt sehr wohl, dass es nicht allein um die Frage der Freiheit von Wissenschaft und Forschung geht,

Wir fordern Sie auf: Hören Sie auf die Wissenschaftler aus dem Bereich Biomedizin aus Berlin! Packen Sie diese Novelle an! Pushen Sie sie über den Bundesrat! Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank!

[Zuruf des Abg. Schmidt (FDP)]

sondern um den obersten Wert in unserem verfassungsrechtlichen Wertesystem, nämlich um die Menschenwürde. [Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Schmidt! – Für die Fraktion der SPD hat nunmehr Frau FugmannHeesing das Wort! – Bitte schön, Frau Fugmann-Heesing! Eilen Sie herbei mit der gebotenen Dynamik!

[Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Es ist entlarvend, wenn die FDP in ihrem Antrag von „überschüssigen Zellhaufen“ spricht und wenn sie nicht mit einem einzigen Satz die eigentliche Abwägung anspricht, um die es in dieser Frage geht, nämlich Embryonenschutz auf der einen Seite und Schutz und Erhalt des geborenen Lebens durch die Entwicklung neuer Heilmethoden auf der anderen Seite. Ja, medizinischer Fortschritt ist nötig. Ja, wissenschaftliche Forschung muss sein. Aber es darf keine Forschung um jeden Preis geben, und es darf keine Forschung ohne ethische Grenzen geben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor allem Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – Dieser oberste Wert unserer Verfassung sollte gerade in dieser Debatte eine entscheidende Rolle spielen.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen] [Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

Diese Grenzen muss die Politik setzen. Das haben Wissenschaftler vor dem Gentechniksonderausschuss des Europaparlaments verlangt, das haben auch Wissenschaftler in der Anhörung zum Stammzellengesetz vor dem Deutschen Bundestag gefordert. Sie fordern dieses zu Recht, weil Wissenschaft – zu Recht – immer versucht, alles das zu erforschen, was sie erforschen kann. Sie wird nie selbst ihre eigenen Grenzen definieren können. Das ist die Aufgabe der Politik. Und dieser Aufgabe, meine Damen und Herren von der FDP, entziehen Sie sich mit Ihrem Antrag.

Ich finde es beachtlich, Herr Schmidt, dass Sie den Antrag der FDP vorstellen und Fragen wie „Sparpotential erschließen“, „Biomedizin stärken“, „Wirtschaftswachstum stärken“, all diese Punkte bringen, aber die Abwägungsfrage, was das für die Würde des Menschen heißt, nicht mit einem Satz ansprechen. Genauso ist Ihr Antrag auch formuliert.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS]

[Beifall bei der SPD, der Linkspartei.PDS und den Grünen – Dr. Lindner (FDP): Stimmt doch gar nicht!]