Nein! Nur SPD und PDS. Da das die Mehrheit ist, ist der Antrag abgelehnt. Jetzt kommen die Enthaltungen, Herr Schruoffeneger! – Jawohl! Die CDU und Bündnis 90/Die Grünen. So ist es recht!
Ich habe das nur gesagt, weil das meiner Erwartungshaltung entsprach. Ich hätte aufgemerkt, wenn irgendetwas falsch gewesen wäre. Sie sehen, ich gebe mir Mühe, mitzudenken.
Danke schön! Damit hatte ich gar nicht gerechnet, schon gar nicht, dass die Opposition zustimmt. Aber das freut mich natürlich.
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Fünfundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz – 25. LBÄG)
Dringliche Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 15/4087 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3514
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nichts dagegen, Reden zu Protokoll zu geben, aber wenn ich keine ausformulierte Rede habe, geht das leider nicht. Deshalb werde ich Sie jetzt noch fünf Minuten belästigen. Da müssen Sie nun leider durch. Das ist bei dem Thema auch nicht so dramatisch, denn wir haben eben über eine kleine Finanzierungslücke in den Hochschulverträgen geredet und haben von der PDS immer hören dürfen: Wo ist die Gegenfinanzierung? – Deshalb sollte man sich einzelnen Themen, die das Land Berlin viel Geld kosten, durchaus noch einmal zuwenden.
Wir diskutieren heute über eine Änderung des Landesbeamtengesetzes und haben an einem Punkt Konsens, das ist die Verlängerung der Arbeitszeit in einzelnen Vollzugsbereichen, wie es sowohl in unserem als auch in dem Antrag, der hier eine Mehrheit der Koalition in den beratenden Ausschüssen gefunden hat, enthalten ist. Darüber müssen wir nicht streiten. Streiten tun wir allerdings um zwei weitere Punkte, die in unserem Antrag enthalten sind, die Sie ablehnen wollen. Dies sind die Frühpensionierung und die Frühestpensionierung in Berlin, Ihnen allen durch die Rechnungshofberichterstattung vor drei Wochen noch einmal deutlich ins Bewusstsein geholt.
Der Rechnungshof hat uns vor drei Wochen erneut deutlich gemacht, was dieses Verfahren in Berlin kostet. Er hat dargelegt, dass immer noch sehr viele Beamte in Berlin lange vor Erreichung der Altersgrenze pensioniert werden und dass 13,2 % der Frühpensionierungen Frühestpensionierungen sind, d. h., Pensionierungen im Alter von unter 35 Lebensjahren. Der Rechungshof hat uns vorgerechnet, dass ein frühestpensionierter Beamter im Lauf seiner Lebenszeit 660 000 € als Pension aus der Landeskasse, und das über 40 bis 44 Jahre lang, erhält.
62 Jahren festgelegt mit der Option, dass sie bei Wechselschichtdienst auf 61 Jahre verkürzt werden kann. In Rheinland-Pfalz, die schon differenzierter nach mittlerem – 62 Jahre –, gehobenem 63 Jahre und 65 Jahre für den höheren Dienst unterscheidet, sind erste Schritte in diese Richtung unternommen worden.
mit einem Erreichen der Altersgrenze für Beamte des – hier vermute ich einen Schreibfehler der Grünen – des mittleren und gehobenen Dienstes mit 60 Jahren vorzeitige Pensionierungen vermeiden hilft, wollte mir schon bei der Diskussion und Beratung im Innenausschuss nicht einleuchten.
Wenn man das mit der Diskussion vergleicht, die wir über Missbräuche führen, z. B. in der Sozialhilfe – das haben wir gestern diskutiert –, dann sind im Land Berlin 57 Stellen vorhanden, die nichts anderes machen, als Missbrauch von Sozialhilfe zu prüfen, die so genannten Prüfdienste. Diese 57 Stellen haben im letzten Jahr einen Nettobetrag von 1,8 Millionen € erwirtschaftet, indem sie Missbrauchsfälle aufgeklärt haben.
Wenn man sich den Rechnungshofbericht genau ansieht, dann erkennt man, dass wir für die Frühestpensionäre in Berlin Beträge in dreistelliger Millionenhöhe ausgeben. Der Rechnungshof listet viele Beispiele auf, die deutliche Indizien für Missbrauch dieser Sozialregelung bieten. So zum Beispiel das der 27-jährigen Beamtin, die sich zehn Tage nach ihrer Verbeamtung in Behandlung begibt und dauerhaft in den Ruhestand versetzt wird, ihr 32-jähriger Lebensgefährte folgt wenige Tage später. Da gibt es die 28-jährige Beamtin, die sich drei Monate nach ihrer Verbeamtung in den Ruhestand versetzen lässt, aber natürlich weiterhin als Künstlerin in einer genehmigten Nebentätigkeit tätig ist. Darum geht es in unserem Antrag: Wie kontrollieren wir solche Fälle? – Natürlich gibt es Erkrankungen, und dagegen ist auch gar nichts zu sagen, dann muss pensioniert werden. Aber es gibt viele Indizien dafür, dass mit diesem Instrument auch Schindluder zu Lasten des Landes Berlin getrieben wird.
Deswegen schlagen wir vor, bei Menschen, die in den vorzeitigen Ruhestand versetzt sind, nach drei Jahren zu überprüfen, ob die Erkrankung noch anhält, ob diese Ruhestandsversetzung noch ordnungsgemäß ist.
Zweitens schlagen wir vor, dass die Verwaltungen, aus denen die Ruhestandsbeamten kommen, an den Kosten der Versorgungsleistung beteiligt werden. Denn nur dann fühlen sich die Verwaltungen verantwortlich und prüfen, ob nicht eine Reaktivierung möglich ist. Die Möglichkeiten zu reaktivieren sind vorhanden. Auch die Möglichkeit, Nebenverdienste anzurechnen, gibt es. Aber wenn man sieht, wie mit diesen Möglichkeiten bisher im Land Berlin umgegangen wurde, dann ist das makaber. Die letzte Abfrage von Nebentätigkeiten hat vor sechs Jahren durch das Landesverwaltungsamt stattgefunden.
Das, denken wir, ist ein unverantwortlicher Umgang mit den Ressourcen des Landes Berlin. Deswegen sollen die Verwaltungen in die Verantwortung, auch in die finanzielle, genommen werden und damit auch ihren Möglichkeiten gegenüber den Ruhestandsbeamten nachkommen, andere Einsatzstellen zu finden und Pensionierungen, wenn es möglich ist, wieder rückgängig zu machen.
Danke schön, Herr Kollege Schruoffeneger! – Die übrigen Fraktionen verzichten auf die Wortnahme und geben ihre Reden zu Protokoll.
beamtengesetzes ist längst überfällig. Die bislang gültige Altersgrenze für Polizei- und Justizvollzugsbeamte – nach ihrem jeweiligen Status – und für Feuerwehrbeamte nach ihrem tatsächlichen Einsatz beträgt abweichend von sonstigen beamtenrechtlichen Vorschriften 60 Jahre. Die völlig veränderten gesellschaftlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen, die deutlich gestiegene Lebenserwartung und Leistungsfähigkeit machen vor diesem Hintergrund eine Angleichung der Altersgrenze an vergleichbare Berufsgruppen dringend erforderlich.
durchzuführenden ärztlichen Untersuchung klingt nur wenig nach einem Weg zur Verhinderung oder Begrenzung von Frühpensionierungen. Der nach langen Diskussionen und Gesprächen auch mit den Vertreterorganisationen der Betroffenen vorgelegte Gesetzentwurf bedeutet eine maßvolle, individuell gestaffelte Anhebung der Lebensarbeitszeit, die den veränderten gesellschaftlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen Rechnung trägt. Hier seien nur noch die langen Übergangsfristen bei der Umstellung auf das neue System zu erwähnen, die sicherstellen, dass Beamten und Beamtinnen, die unmittelbar vor dem Ausscheiden aus dem Dienst stehen, keine unbilligen Härten durch die Systemumstellung entstehen.
fähigkeit von Vollzugsbeamten im Ruhestand ist bereits mit der bestehenden Gesetzeslage möglich. allerdings