Protocol of the Session on March 21, 2002

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern in Schulen in freier Trägerschaft in Berlin liegt bei deutlich unter 5 %. Der Anteil dieser Schülerinnen und Schüler in anderen Großstädten, zum Beispiel in Hamburg, ist doppelt so hoch. Die Schließung von Schulgebäuden ist daher auch eine Chance für diese Stadt. Wir beantragen daher, diese Chance zu nutzen und Ihre Beschlussempfehlung um den Satz zu ergänzen:

Frei werdende Schulgebäude sind vor einem Schließungsbeschluss freien Trägern zum Weiterbetrieb als Schule anzubieten.

Es gibt entsprechende Modelle, es gab die Waldorfschule im Märkischen Viertel, es gab evangelische Schulen im Ostteil der Stadt, wo so verfahren wurde. Ehemals öffentliche Schulen, die geschlossen wurden, wurden angeboten. Das funktioniert sehr gut. Diese Chance muss man nutzen.

Wenn man sie nicht nutzt – wenn Sie hier wie gestern im Hauptausschuss mit Ihrer Koalitionsmehrheit diesen Änderungsantrag ablehnen –, dann fürchte ich, dass das ein Beleg dafür ist, dass diese ideologiefreie Debatte, die Herr Strieder dazu möchte, vielleicht doch nicht ganz so ideologiefrei ist und dass Sie ernsthafte Bedenken gegen Schulen in freier Trägerschaft haben, sonst spricht nichts gegen diesen Satz. Sie können das gern prüfen, aber gestern wollten Sie nicht einmal prüfen, Sie wollten einfach überhaupt nicht.

[Beifall bei den Grünen – Klemm (PDS): Totaler Quatsch, dieser Antrag!]

Vielen Dank, Herr Kollege Schruoffeneger! – Danach hat das Wort für die Fraktion der SPD Frau Dunger-Löper.

[Zuruf]

Nein, zurückgezogen! Für die CDU hat das Wort der Herr Kollege Niedergesäß.

[Zuruf]

Zieht zurück. Für die PDS ist angemeldet Frau Matuschek. – Da kommt sie. Sie will das Wort, und sie hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition hat entschieden, dass nur ein Vertreter für beide Fraktionen spricht, weil wir uns in dieser Sache sehr einig sind.

[Doering (PDS) und Klemm (PDS): Wie immer!]

Herr Schruoffeneger! Sie machen hier eine Debatte auf, die mit dem ursprünglichen Antrag zwar etwas zu tun hat, aber doch etwas anderes impliziert. Es geht vorrangig um die Gebäudenutzung von leer stehenden Kitas und Schulen. Hierzu gibt es die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die besagt, dass natürlich verhindert werden soll, dass solche Gebäude längere Zeit leer stehen. Und deswegen wurde ein Prüfauftrag formuliert, dass im Einzelfall dann auch geprüft wird, was mit den Gebäuden passieren kann, ob sie einer stadtpolitisch anderen Nutzung zugeführt werden können, und wenn ja, an wen und in welcher Form – ob also Veräußerung, Verpachtung, Vermietung oder auch Übertragung an freie Träger in Frage kommt. Das alles impliziert dieser Prüfauftrag.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Das steht hier aber nicht drin!]

Es ist doch logisch, dass man innerhalb dieses Prüfauftrages in jedem Fall auch der Frage nachgehen wird, ob man solche Schulgebäude an freie Schulen übertragen kann.

[Zurufe von den Grünen]

Natürlich impliziert die Beschlussempfehlung des Ausschusses genau diese Prüfung, und deswegen haben wir im Hauptausschuss diese Beschlussempfehlung auch so übernommen. Etwas, was nicht ausgeschlossen ist, dann dennoch zu konkretisieren, das ist ein legitimer Vorgang, aber wenn es ohnehin schon damit abgedeckt ist, bringt es auch nichts, wenn man das dann noch einmal extra herauslöst und dann in dieser Form möglicherweise wieder eine Einengung des Berichtsauftrages vorgibt.

Wir gehen ja mit Ihnen mit, wenn man sagt: Innerhalb des Prüfauftrages sollte man sich einmal anschauen, welcher Verwaltungsaufwand bei einer möglichen Übertragung zu realisieren ist und wo vielleicht ein wenig an den bürokratischen Verfahren geändert werden kann.

Letztlich ist es auch eine Preisfrage. Nun wollen wir nicht sagen, dass der Preis immer so hoch sein muss, dass es dann gar keiner mehr bezahlen kann. Es gibt übrigens auch schon viele Beispiele, wo ehemalige Kitagebäude und Schulen an freie Träger übertragen wurden. Das könnte man alles – und so deckt es ja auch die Beschlussempfehlung ab – in diesem Prüfauftrag auflisten und dann im Detail und im Einzelfall jeweils prüfen.

[Beifall bei der PDS – Beifall der Frau Abg. Dunger-Löper (SPD) – Unruhe]

Bevor Herr Kollege Erich Schmidt das Wort ergreift, bitte ich trotz später Stunde um Aufmerksamkeit. – Danke schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Dem, was Sie vorgetragen haben, können wir uns in dieser Form nicht anschließen. Es geht natürlich darum, die freien Träger zu unterstützen, und dabei ist das Angebot,

Schulgebäude zu nutzen, schon sehr gut. Welcher freie Träger kann es sich denn heute leisten, ein Schulgebäude völlig neu zu errichten? Andererseits sind die Bezirke doch sehr froh, wenn die leer stehenden Schulgebäude in der Form eine sinnvolle Nutzung finden. Deshalb fordere ich Sie auf: Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie dem Änderungsantrag der Grünen zu! – Wir werden das auf jeden Fall tun. Das ist eine gute Sache. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall der CDU]

Die Fraktion der CDU nimmt ihr Rederecht nun doch wahr. Das Wort hat Herr Kollege Niedergesäß. – Bitte schön!

Herr Präsident! Vielen Dank für die Rücksichtnahme! – Meine Damen und Herren! Es kann natürlich keine Frage sein, dass wir dafür sind, erst einmal zu überprüfen, ob leer stehende Kindertagesstätten und Schulgebäude noch für anderweitige Nutzungen brauchbar sind. Das ist doch wohl die selbstverständlichste Sache der Welt.

Wir sollten aber darauf achten, dass wir nicht den Unfug wiederholen, den wir bereits bei den Wohnungsbaugesellschaften in den letzten zwei oder drei Jahren gemacht haben, nämlich das, was wirklich nicht mehr an den Mann zu bringen ist, noch mit viel Geld „aufzumöbeln“, um es dann eines Tages vielleicht doch abzureißen. Wir haben also die Bitte, dass man hierbei mit Augenmaß hinschaut und letztlich auch kurzfristig zu Entscheidungen kommt, ob die Gebäude an den Mann zu bringen sind. Es kann nicht sein, dass die Gebäude ein oder zwei Jahrzehnte stehen bleiben und eines Tages wegen Verwahrlosung doch abgerissen werden. Die CDU-Fraktion bittet, das zu berücksichtigen. – Danke schön!

[Beifall der Abgn. Dr. Kaczmarczyk (PDS) und Frau Schaub (PDS)]

Jetzt wird über die Bitten abgestimmt. Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen abstimmen. Wer für den Änderungsantrag Drucksache 15/318-1 ist, der möge das durch sein Handzeichen dokumentieren! – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Das ist schwierig. Was sagt das Präsidium? – Das Präsidium meint, der Änderungsantrag wurde abgelehnt mit der Mehrheit der Koalition.

Jetzt kommen wir zur nächsten Abstimmung. Die Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der Grünen die Annahme des Antrags in neuer Fassung. Wer so gemäß Drucksache 15/318 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der Koalition angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11 H, Drucksache 15/319:

Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung vom 14. März 2002 und des Hauptausschusses vom 20. März 2002 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Verzicht auf Diätenerhöhung im Jahr 2002, Drucksache 15/110

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht erwünscht. Der Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung von FDP und Grünen die Annahme des Antrags in neuer Fassung. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme dieser neuen Fassung, die lautet:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin verzichtet in den Jahren 2002 und 2003 auf eine Erhöhung der Diäten.

(A) (C)

(B) (D)

Vizepräsident Dr. Stölzl

Wer so gemäß Drucksache 15/319 beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen – zum Verzicht. – Das ist überwältigend. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme, wenn ich das richtig sehe. – Enthaltungen? – Zwei Enthaltungen.

[Zurufe – Unruhe]

Dann ist das mit einer vorbildlichen, idealistischen Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11 I, Drucksache 15/321:

Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 13. März 2002 und des Hauptausschusses vom 20. März 2002 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Studentendorf Schlachtensee zügig an AG Studentendorf Schlachtensee verkaufen, Drucksache 15/207

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Grünen vor – Drucksache 15/321-1.

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dieses Thema ist ein alter Bekannter. Wird die Beratung gewünscht? – Ja, das ist der Fall. – Frau Paus, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir diesen Antrag eingebracht haben und darum baten, eine sofortige Abstimmung darüber zu machen, damit endlich der Odyssee um das Studentendorf Schlachtensee ein Ende bereitet und der AG Studentendorf der Zuschlag erteilt wird, wurde uns entgegen gehalten, das ginge nicht, denn das sei rechtlich fragwürdig. Dazu ist schlicht und einfach zu sagen: Fragwürdig an dem Ganzen war das bisherige Verfahren insbesondere durch das Einwirken der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Fragwürdig ist nicht die sofortige Abstimmung dieses Hauses und auch nicht die Festlegung für einen Bieter. Es handelt sich hier nämlich nicht um eine normale Vergabe nach dem Vergaberechtsverfahren, sondern hier wurde ein anderes Verfahren gewählt – aus welchen Gründen auch immer. Es ist jedenfalls ein anderes Verfahren. Es war ein städtebaulicher Wettbewerb, und der Senat kann freihändig entscheiden. Wir sind nach wie vor der Meinung, er sollte auch freihändig entscheiden.

Aber diese Argumente waren wohl nur vorgeschoben, denn die Koalition will offensichtlich nicht. Allerdings ist die Position der Koalition dabei nicht ganz einheitlich. Wissenschaftssenator Flierl hat sich im Wissenschaftsausschuss sehr deutlich geäußert. Er hat dort die Auffassung vertreten: Ich bin von dem Konzept der AG Studentendorf überzeugt. – Und außerdem wurde uns im Wissenschaftsausschuss gesagt, die Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung habe bald ein Ende, denn es sei nur noch eine formale Frage. Der Senat werde in zwei Wochen entscheiden. – Das wurde gestern von der Wissenschaftsverwaltung in der Person von Herrn Eckey noch einmal bestätigt: In zwei Wochen würde dieses Grundstück dem Liegenschaftsfonds übertragen, und dann könne der Liegenschaftsfonds entscheiden. Das war gestern der Stand – ich glaube, es war so gegen 15 Uhr. Dann wurde der Tagesordnungspunkt im Hauptausschuss noch einmal vertagt, und es gab danach eine nichtöffentliche Sitzung. In dieser nichtöffentlichen Sitzung sah die Welt plötzlich ganz anders aus. Deswegen legen wir heute einen Änderungsantrag vor. Wir wüssten gerne, ob der Wissenschaftssenator die richtige Aussage getroffen hat: dass der Senat dazu steht, dass das Grundstück übertragen wird und dass damit die unendliche Geschichte und das Einmischen in das Verfahren seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung endlich ein Ende hat. Es geht hier nur noch darum, die vorliegenden Angebote nach wirtschaftlichen Kriterien zu prüfen. Zu Herrn Kurth gesagt: Inzwischen sind die Ungereimtheiten im Finanzierungskonzept der AG Studentendorf klargestellt. Es gibt inzwischen eine Stellungnahme der Bayerischen Landesbank. Also auch dieser letzte kritische Punkt wurde ausgeräumt. Es