Protocol of the Session on April 14, 2005

ren. Ich glaube, dass das Parlament sich über den Beteiligungsausschuss ein gutes Kontrollinstrument geschaffen hat, um die Tätigkeit von Senatoren, von Kontroll- und Aufsichtsorganen in den Unternehmen und von Vorständen zu kontrollieren. Die Transparenz hängt nicht an der Gewährträgerversammlung, über die Sie, glaube ich, noch nie einen Bericht bekommen haben,

[Ratzmann (Grüne): Jedenfalls keinen offiziellen!]

und wo es auch keine Berichtspflicht gibt.

Jetzt ist der Kollege von Lüdeke dran – bitte schön!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich würde eigentlich gern den Regierenden Bürgermeister fragen, der aber nicht da ist. Deshalb richte ich meine Frage an den Bürgermeister, Senator Wolf. Sie betrifft auch den Komplex, der schon angesprochen wurde. Ich würde gern von ihm wissen, wie er die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom heutigen Tage bewertet, was er denn meint, welche Auswirkungen das für den Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg haben kann.

Herr Senator Wolf – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Lüdeke! Ich teile vollständig die Einschätzung meiner Kollegin JungeReyer.

Herr von Lüdeke, eine Nachfrage? – Bitte schön!

Das möchte ich dann schon noch mal genauer wissen, ob Sie dann nicht vielleicht doch irgendwo die Notwendigkeit sehen, vorsorglich ein Notprogramm für die Flughafenentwicklung in Gang zu setzen und vielleicht von der Entscheidung Abstand zu nehmen, in dieser Phase eine Schließung des Flughafens Tempelhof zu betreiben.

[Gelächter von links]

Herr Senator Wolf – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Lüdeke! Es gibt in dieser Stadt bestimmte gesellschaftliche Gruppierungen und Teile, die der Auffassung sind, dass die Schlüsselfrage der Flughafenpolitik und der Infrastrukturentwicklung der Flughafen Tempelhof ist.

[Zuruf von der CDU: Tegel!]

[Kaczmarek (CDU): Dann bringt es doch mal voran!]

Danke schön, Herr Senator!

[Gongzeichen]

Es geht los mit Frau Hämmerling!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Junge-Reyer! Ich frage Sie: Vor dem Hintergrund der heutigen Gerichtsentscheidung zu Schönefeld und vor dem Hintergrund, dass Sie schon einmal versucht haben, Tempelhof zu schließen, also von der Betriebspflicht zu befreien, und damit gescheitert sind, und vor dem Hintergrund, dass man nicht wissen kann, wie das Gericht letztlich über den Planfeststellungsbeschluss von Schönefeld entscheidet, halten Sie es nicht für sinnvoll, Tempelhof ein für allemal zu schließen, indem Sie planerisch festlegen, dass Tempelhof als Flughafen entwidmet wird?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hämmerling! Wie Sie wissen, gibt es einen Beschluss, den wir immer wieder zitieren, der darauf hinauszielt, dass mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses Tempelhof geschlossen werden soll. Daran halten wir fest. Ich habe keine Erkenntnisse darüber und kann auch dem heutigen Urteil oder der Darstellung des Gerichts nicht entnehmen, dass es eine Verzögerung geben sollte, die uns veranlassen könnte, nunmehr im Wege eines weiteren Verfahrens das Vorziehen der Schließung des Flughafens zu betreiben.

Eine Nachfrage, Frau Hämmerling? – Bitte!

Würden Sie es denn im Fall des Scheiterns des Planfeststellungsbeschlusses für notwendig erachten, Tempelhof weiter in Betrieb zu halten? Oder halten Sie Tempelhof nicht im Gegensatz dazu

Herr Senator! Sie haben das Offenbacher Modell angesprochen. Da sind vor drei Jahren erst mal 80 Millionen Investitionen auf den Weg gebracht worden, die ausschließlich vom Mittelstand umgesetzt wurden. Es kann ja kaum sein, wenn Dachrinnen zu reparieren sind, dass Sie Großkonzerne damit befassen. Können Sie sich nicht vorstellen, dass wir in Berlin bei den Potentialen, die wir haben, wirklich Arbeit für Mittelständler in Größenordnungen schaffen?

Natürlich! Wenn man ein derartiges Modell macht, dann wird es ja mit einem Betreiber abgeschlossen. Der hat bei dem, was er tut, investive Maßnahmen, er hat verwaltende Maßnahmen, er hat ein unterschiedliches Maßnahmenpaket, und er setzt dieses möglichst preisgünstig um. Dies ist auch seine Aufgabe. Man hat es dann nicht in der Hand, wie sich die Struktur derer, die bei ihm jetzt Auftragnehmer sind, zusammensetzt. Es kann durchaus sein, dass dort Mittelständler beschäftigt werden. Es kann aber auch durchaus sein, dass das dann im Wesentlichen Mittelständler aus Polen und Sachsen-Anhalt und nicht aus Berlin sind. Insoweit haben wir keinen unmittelbaren Zusammenhang – das ist das, worauf Sie offenbar zielen – zwischen dem Einsatz eines derartigen Modells und der Beschäftigung von Berliner Unternehmen. Diese Hoffnung sollte man so nicht haben.

für verzichtbar, so dass man schon heute die entsprechenden Maßnahmen zur Schließung einleiten könnte?

[Gaebler (SPD):Wenn, wenn, wenn!]

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hämmerling! Ein Scheitern des Planfeststellungsbeschlusses ziehe ich nicht in Betracht.

[Beifall bei der SPD]

Jetzt ist der Kollege Niedergesäß mit einer Anfrage dran und hat dazu das Wort!

Ich möchte den Herrn Senator Sarrazin fragen. – Die Bauwirtschaft liegt am Boden, Herr Senator. Können Sie sich vorstellen, private Betreibermodelle für Schulen, Gefängnisse, sonstige kommunale Einrichtungen in Berlin auf den Weg zu bringen, um endlich mal Arbeit für den Mittelstand zu schaffen?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Ja, ich kann mir vieles vorstellen, Herr Abgeordneter Niedergesäß; es muss nur auch umsetzbar sein. Meine Phantasie geht meist wesentlich weiter als meine Amtshandlungen.

[Beifall bei der SPD, der PDS und der CDU – Heiterkeit bei der PDS]

Das haben Sie irgendwie falsch verstanden. – Ohne Scherz: Erst einmal sage ich, nach all meinen Erfahrungen kommt der Mittelstand bei derartigen Modellen, gegen die ich grundsätzlich nichts habe, meist eher nicht zum Zuge, weil derartige Modelle – nur dann sind sie rentabel – darauf aufbauen, dass man über eine längere Zeit, 10, 20, 30 Jahre, eine Finanzierung stellt, baut und auch die Betreuung stellt. Dies schaffen nur große und langfristig stabile Institutionen. Und ob diese dann beim Bauen selbst den Mittelstand einsetzen, ist eine Sache, die man regelmäßig auch nicht unter Kontrolle hat.

Ich will Ihre Frage aber insoweit positiv wenden: Es ist richtig, dass wir auf einigen Gebieten seit einigen Jahren in Berlin eher zu wenig tun als zu viel. Das gilt insbesondere für den Unterhalt in gewissen Bereichen, z. B. bei Schulen. Wenn und insoweit ein derartiges Modell dazu geeignet ist, langfristig nachhaltig die Instandhaltung, die Instandsetzung und den Betrieb von Einrichtungen sicherzustellen, und dies zu Durchschnittskosten unter denen, die das Land selbst hätte, wäre dies ein geeignetes Modell. Konkret sind wir im Augenblick in Gesprächen und Prüfungen zu dem, was am Markt angeboten wird, insbesondere zu dem Modell in Offenbach. Ob und wann dies dazu führt, dass wir etwas entscheiden, das wird sich erweisen.

Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Niedergesäß!

[Matz (SPD): Wer bezahlt das dann? – Niedergesäß (CDU): Das Land Berlin – blöde Frage!]

Herr Senator Sarrazin!

Mir ist das Thema Mittelstand auch zu eng. Am Ende muss auch die Bauwirtschaft funktional betrachtet werden. Es können nur Firmen und auch Arbeitsplätze am Markt insoweit bestehen, als ein tatsächlicher Bedarf da ist – privat oder öffentlich – und als diese dann auch den Bedarf im Wettbewerb befriedigen. Ein derartiges Modell könnte, wenn es gut ist, seinen Sinn für die Art und den Umfang der öffentlichen Aufgabenerfüllung haben. Als Instrument der Wirtschaftsbelebung wäre dies für mich geistig zu kurz gegriffen.

Schönen Dank, Herr Senator! – Damit ist durch Zeitablauf die Spontane Fragestunde beendet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3:

Aktuelle Stunde

Kein Religionsunterricht, aber Einheitsschule – Rot-Rot versündigt sich an unseren Kindern und schreckt Unternehmen und junge Familien ab

Antrag der CDU

Präsident Momper

Denn der Glaube bietet ein in sich schlüssiges System von Moral und Ethik. Diesen Glauben kann man nicht in einem Unterrichtsfach nach dem Modell von SPD und PDS vermitteln, denn dort wird der Glaube – anders als im Religionsunterricht – nicht vorgelebt. Dort gibt es keinen Religionslehrer, der Beispiel sein kann, an dessen Antworten auf die Sinnfragen des Lebens sich ein junger Mensch messen kann. Es steht dabei übrigens außer Frage, dass für Schülerinnen und Schüler, die nicht konfessionell gebunden sind, der Religionsunterricht keine Pflicht

sein kann. In diesem Fall muss es mit einem Fach Ethik und Philosophie ein alternatives Angebot geben, denn niemand kann zu einem Glauben gezwungen werden. Aber auch zum Nichtglauben darf es keine Pflicht geben.

Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes hat zwei Seiten: die Freiheit von und die Freiheit für die Religion. Dies gilt auch in der Schule. Ein religiöser und ein bekenntnisfreier Unterricht stehen gleichberechtigt nebeneinander. Genau aus diesem Grund ist das Vorhaben der Koalition verfassungswidrig. Ein staatlich verordneter Werteunterricht, der den Religionsunterricht an den Rand drängt, erhebt den Anspruch auf die staatliche Interpretationshoheit über Moral und Ethik, und zwar einer Moral und Ethik, die uns SPD und PDS vorschreiben wollen. Reden Sie sich nicht immer damit heraus, es gebe doch weiterhin einen freiwilligen Religionsunterricht! Sie wissen genauso gut wie ich, dass er den Kürzeren ziehen wird. Erst der staatliche Werteunterricht am Vormittag und nach dem Ende des regulären Unterrichtstages noch zwei Stunden Religion, etwa in der 9. oder 10. Schulstunde? – Da hat der Religionsunterricht doch kaum eine Chance. Und damit, Herr Müller, rechnen Sie bereits jetzt! Das Geld, das Sie dort sparen wollen, haben Sie doch schon fest woanders verplant. Verkaufen Sie uns nicht für dumm, Herr Müller!