Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr abgeordneter Henkel! Ich kann Ihnen heute keine abschließende Senatsmeinung zum Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes der Bundesregierung geben. Das können Sie sich sicherlich vorstellen, denn das Gesetz ist momentan noch in der Diskussion zwischen den rotgrünen Koalitionsparteien. Insofern müssen Sie sich noch ein bisschen gedulden.
Zweitens haben wir im Senat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Diskriminierung bzw. dem Gesetz zur Antidiskriminierung beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe wird im April eine Stellungnahme vorlegen. Sie findet unter Federführung des Wirtschaftssenators statt.
Eines kann ich Ihnen allerdings sagen: Aus der bisherigen Arbeit ist völlig klar, dass der Senat die Umsetzung der EU-Richtlinien in ein Antidiskriminierungsgesetz begrüßt, weil es notwendig ist, ein solches Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene und im Land zu haben. Ich halte es auch für richtig und der Senat begrüßt, dass die Diskriminierungstatbestände in einem künftigen Bundesgesetz über die Regelungen auf EU-Ebene hinausgehen.
Nach diesem Gesetzentwurf soll also nicht nur ein Verbot von Diskriminierung auf Grund ethnischer Herkunft oder aber des Geschlechtes geregelt werden, sondern es ist auch verboten, Menschen wegen ihrer religiö
sen Zugehörigkeit, wegen ihrer Behinderung, wegen ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren, und – auf berlinisch ausgedrückt –: Das ist auch gut so!
So weit ich den Gesetzentwurf bisher kenne, entspricht er durchaus der Berliner Landesverfassung. Insofern, Herr Henkel, habe ich keine Sorge, dass es zu einer Prozesswelle im öffentlichen Dienst kommen wird, zumal wir zurzeit nicht besonders viele einstellen.
Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt hat. Dieses entspricht durchaus den Vorstellungen des Senats und meinen persönlichen Vorstellungen. Wenn ich nur einen Punkt herausgreife, so sage ich Ihnen als Senatorin, die auch für Menschen mit Behinderungen zuständig ist, dass ich es für ausgesprochen wichtig und richtig halte, dass bei den Diskriminierungsmerkmalen auch das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist.
Das ist eine alte Forderungen der Behindertenbewegung, und nach der Verankerung im Grundgesetz hat sich die Forderung nach einem entsprechenden Gesetz noch verstärkt. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, wie wir dies auch im Berliner Landesgesetz vorgesehen haben.
Frau Senatorin! Wie hat der Senat von Berlin denn bisher durch Recht und Gesetz sichergestellt, dass rechtswidrige Diskriminierungen festgestellt und geahndet wurden?
Deshalb glauben wir, dass wir vor allem an der Optimierung und der weiteren Ausbildung eines formellen und informellen Netzwerkes arbeiten müssen, bei dem durch begleitende externe Beratung positive Beeinflussung stattfinden kann. Dann kann möglicherweise Unterstützung gegeben werden, um eine Prognose über Perspektiven und Probleme von Unternehmen abzugeben.
Zu Ihrer Frage der Einbeziehung von Gewerkschaften und Betriebsräten: Gewerkschaften und Betriebsräten kommt eine große Bedeutung in einem solchen Netzwerk zu. Es ist häufig so, dass wir zuerst von den Betriebsräten über Probleme in Unternehmen in Kenntnis gesetzt werden, in zweiter Linie erst von der Unternehmensleitung.
Deshalb planen wir die Einrichtung einer so genannten Potentialberatung für kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Diese soll sich von anderen Beratungsprogrammen dadurch unterscheiden, dass nur Belegschaftsvertreter und Geschäftsführung gemeinsam antragsberechtigt sind. Ein derartiger Beratungsfonds, der möglichst schon im Vorfeld von Krisen externen Sachverstand zur Problemlösung einbezieht, ist deshalb nicht nur ein wichtiges Instrument der Bestandspflege, sondern kann auch ein wichtiges Instrument zur Krisenvermeidung, zur Prävention sein.
Herr Henkel! Sie wissen sicher, dass wir immerhin zwei wichtige Landesgesetze haben: Zum einen das Landesgleichberechtigungsgesetz, das die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen ahndet. Zum anderen gibt es das Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen. Insofern hat das Land Berlin ausreichend Vorsorge getroffen, dass hier keine Menschen mit bestimmten Ausprägungen benachteiligt werden. Alles, was in diesem Zusammenhang möglich ist, wird in Berlin auch getan.
1. Welche Überlegungen wurden in der Senatswirtschaftsverwaltung zu einem Frühwarnsystem für von Insolvenz bedrohte Unternehmen entwickelt, und welche Ergebnisse verspricht sich der Senat davon?
2. In welcher Weise bezieht der Senat die Gewerkschaften und die Erfahrungen von Betriebsräten insolvenzbedrohter Unternehmen in die Entwicklung solcher Frühwarnsysteme ein, und welche Überlegungen gibt es hinsichtlich eines Betriebsrätefonds und ähnlicher Instrumente?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hoff! Die Früherkennung von Unternehmenskrisen und damit die präventive Verhinderung von Unternehmenszusammenbrüchen oder Massenentlassungen ist eine wichtige Aufgabe der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Berliner Senats.
Wir sind deshalb in ausführlichen Diskussionen mit allen Akteuren des Wirtschaftsgeschehens, wie wir ein solches Frühwarnsystem aufbauen können. Nach den Erfahrungen, die wir auch mit anderen Frühwarnsystem haben, sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dass keines der vergangenheitsorientierten Finanzkennzahlensysteme zu Ergebnissen führt. Denn insbesondere zukunftsorientierte Projektionen haben sich als Problem erwiesen. Wir haben also die Situation, dass Unternehmen erst bei Erkennen einer finanziellen Lücke Unterstützung suchen und deshalb häufig das Problem erst dann bekannt wird, wenn es schon zu spät ist.
Es liegt jetzt ein erster Entwurf vor, der gemeinsam mit dem DGB und der IG Metall erarbeitet wurde. Wir haben die Unternehmensverbände um eine Stellungnahme gebeten. Bei positivem Ausgang der Diskussion gehen wir davon aus, dass das Instrument ab dem Jahr 2006 eingeführt werden kann.
Herr Senator! Welches landesrelevante Haushaltsvolumen ist zum jetzigen Zeitpunkt der Diskussion geplant?
Herr Hoff! Die Einführung muss haushaltsneutral sein. Das heißt, die Finanzierung muss über Umschichtungen stattfinden. Das genaue Volumen kann ich Ihnen nicht benennen, da wir hierzu noch im Gespräch sind.
Danke schön! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Absatz 5 der Geschäftsordnung mit der bekannten Beantwortungfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Hertlein! Schon jetzt haben wir in Berlin ein ziemlich strenges Anerkennungssystem bei Anbietern von Schuldnerberatungsleistungen. Sie haben Recht, mit der Präzisierung des Landesausführungsgesetzes sollen Sanktionsmöglichkeiten eingebaut werden. Das ist zurzeit in Arbeit. Wir werden sehen, was dann im Einzelnen möglich sein wird. Wichtig ist, dass wir unseriöse Anbieter solcher Leistungen schon heute auf unserer Internetseite öffentlich machen. Es gehört nicht nur eine gute Verwaltungspraxis, sondern auch eine gute Öffentlichkeitsarbeit dazu, um diese Anbieter rechtzeitig ausfindig zu machen.
Nun erhält der Kollege Steuer von der Fraktion der CDU die Möglichkeit zu einer Frage. – Bitte schön!
Danke sehr! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister: Was sagen Sie zu den Äußerungen des Bezirksbürgermeisters von Neukölln, der Migrationsbeauftragte Berlins leide an „Wirklichkeitsverweigerung“ und sei ein „Gutmensch“ und „sozialromantischer Multikultiträumer“?
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt Frau Abgeordnete Hertlein von der Fraktion der SPD. – Bitte schön Frau Hertlein, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage Frau Senatorin Dr. Knake-Werner über unseriöse Schuldnerberater und Schuldenregulierer: Wie hat sich das Problem unseriöser Schuldnerberater, die Betroffene abzocken, statt ihnen zu helfen, seit der Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auch bekannt als ASOG, entwickelt? Wie viele Berlinerinnen und Berliner sind diesen unseriösen Beratern nach Schätzung des Senats zum Opfer gefallen, und welche Rolle spielt dabei die Rechtslage im Land Brandenburg?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hertlein! Sie haben ein sehr wichtiges Thema angesprochen. In der Tat ist es so, dass bundesweit sehr unseriöse Anbieter von Schuldnerberatungsleistungen agieren. Es ist notwendig, präventiv einzugreifen und solchen Entwicklungen aktiv entgegenzuwirken. Das passiert im Land Berlin auch. Es ist deshalb vor einigen Jahren eine Arbeitsgruppe „Transparenz“ eingerichtet worden, an der meine Verwaltung, die Verbraucherzentralen Berlins und des Bundes, die Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberaterinnen und -berater sowie das Landeskriminalamt beteiligt sind. Das sind die wesentlichen Mitglieder dieser Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe hat die Anbieter von Schuldnerberatungsleistungen immer sehr frühzeitig geprüft und kontrolliert.